Die vor 7 Wochen von der EU verabschiedete Verordnung über die Deaktivierung von Schusswaffen ist als .pdf angehängt.
Sie gilt ab 08. April 2016 unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Nicht unmittelbar für Altbesitz, aber sobald dieser in Verkehr gebracht wird (Verschenken, Tauschen & Verkauf).
Die verbindliche Abklärung der Zuständigkeiten, Deaktivierungsbescheinigungen, deren Registrierung ectr. dürfte wohl nicht bis zum Stichtag gelingen.
Es klingt nach vorübergehendem Erliegen des Dekowaffen-Handels ab dem 08.04.2016. Mit den technischen Spezifikationen habe ich mich nicht befaßt. Sie stehen im Anhang inkl. einer Zuordnung zu den Feuerwaffentypen.
Andreas