Verkauf einer SSW

Es gibt 48 Antworten in diesem Thema, welches 6.745 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Januar 2016 um 16:36) ist von e-bert.

  • Also hab jetzt nicht jeden Thread durchglesen, aber was der Freiheitskämpfer meint ist komplett falsch.
    Aber durch dich hat ein jeder Anwalt ein geldbringendes Lächeln parat :)

    (bin selbst Jura-Student und kurz vorm Examen..)

    Also um es nochmal kurz auf den Punkt zu bringen:
    -> Im Laden vor Ort hast du nur ein gesetzliches Rücktrittsrecht, wenn ein Mangel vorliegt. Wann ein Mangel vorliegt ist gem. § 434 BGB zu bestimmen. Außerdem hast du ein Rücktrittsrecht, wenn es vertraglich vereinbart ist. Das wird in den allerwenigstens Fällen sein. Weiterhin kannst du erst vom Vertrag zurücktreten, wenn du dem Verkäufer die Möglichkeit zur zweiten Andienung gegeben hast (sog. Nacherfüllung, § 439 BGB, die vorrangig vor den anderen Mängelrechten gem. §§ 437 ff. BGB ist)

    -> Bei Fernabsatzverträgen (Verträge die über ein Fernkommunikationsmittel wie das Internet geschlossen werden) die zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer (sog. Verbrauchervertrag) hast du auch kein Rücktrittsrecht, sondern ein 2-wöchiges Widerrufsrecht, §§ 312 ff. BGB. Damit kannst du ohne Grund den Vertrag widerrufen, weil du beim "Internetkauf" nicht die gleiche Möglichkeit hast die Sache wie im Laden vorher zu prüfen und zu testen. Daher wird dem Verbraucher ein Widerrufsrecht eingestanden.

    -> Umtausch auf Kulanz: Die meisten Läden tauschen trotzdem um, allerdings ohne Rechtsgrundlage, sondern aus reiner Kulanz. Viele nehmen aber auch nicht die Sache zurück, sondern du kannst dir was anderes dafür aussuchen oder bekommst ein Gutschein ausgestellt.

  • Freiheitskämpfer: Nur nochmal als "Brüller-Steilvorlage":

    Du glaubst also, dass du, wenn du höchstpersönlich in einen Laden gehst und vis-à-vis mit dem freundlichen BüMa sprichst und dort eine Waffe kaufst, ein 14-tägiges-Rückgaberecht hast, nur weil der gute Mann auch einen Onlineshop hat?

    Habe ich dies als deine Rechtsauffassung richtig verstanden?

  • Oh man .. Freiheitskämpfer, bitte lass es bleiben, bevor das noch tatsächlich jemand glaubt.

    1. Dein Link, verweist auf ein veraltetes Gesetz. -> bitte dejure.de oder https://www.gesetze-im-internet.de verweisen. Die Seiten sind direkt vom Bund und aktuell.
    2. Es ist unerheblich ob der Laden auch einen Online-Shop hat. Wenn du das Widerrufsrecht haben willst, musst du über den Online-Shop bestellen, also ein Fernkommunkationsmittel nutzen.

    Umstritten ist, soweit ich weiß, ob man das Widerrufsrecht behält, wenn man online kauft und selbst im Laden abholt.
    Meiner Meinung nach hat man direkt bei Abholung die Möglichkeit der Prüfung und danach erlischt das Widerrufsrecht. Problem ist, dass damit die 2 Wochen Wiederrufsfrist umgangen werden.
    Soweit ich weiß, gibt es für diese Konstellation aber noch keine BGH (Bundesgerichtshof) Entscheidung. Beim genauen Nachdenken würde man damit auch das Gesetz unterlaufen, weil 2 Wochen vorgeschrieben sind.
    Diese Zeit nun auf die kurze Prüfung bei Abholung zu begrenzen wird schwierig. Also wie gesagt: die letzt genannte Konstellation ist nicht einfach

  • Nun, ich glaube inzwischen, dass der Freiheitskämpfer entweder ein Troll ist oder seinen Freiheitskampf für die Merkbefreiung führt.

    Aber das wäre alles nicht schlimm, wenn es solchen selbsternannten Helden des Alltags und Klarsprechern nicht an dem nötigen Schneid und Selbstbewusstsein mangeln würde, einen gemachten Fehler einzugestehen. Da wird lieber lamentiert und editiert, bis die Schwarte kracht, weil das übersteigerte Ego die vermeintliche "Niederlage" sonst nicht verkraftet.

    Gruß vom

    Tumben Trompeter

  • Dh. ich kann bspw. mir auch bei Saturn übers Internet mir zu meinem Saturn-Markt meiner Wahl ein Produkt liefern lassen und trotz dessen dass ich das Produkt dann vor Ort kaufe, habe ich Anspruch auf 2 Wochen das Produkt zurückzugeben, OHNE ANGABEN VON GRÜNDEN. :)
    Mir ist es egal ob jemand ein Greenhorn hier ist, Mod oder Admin. ich weiß wovon ich spreche und werde niemanden in den Popo kriechen. :^)

    Bei Saturn weiss ich es nicht. Aber beim Media Markt habe ich schon zwei Geräte gekauft, ausgepackt, benutzt, und dann wieder zurückgegeben.
    Das machen die.
    Das hat aber mit der Gesetzeslage nichts zu tun.
    ( Normalerweise mache ich so was nicht, aber die beiden Produkte waren so viel schlechter als die die ich vorher hatte, somit war ich froh diesen Service nutzen zu können. )

    Zur SSW:
    Im Moment ist es so daß es mich wundern würde wenn der Händler die Waffe nicht zurück nehmen würde. Weil er die am selben Tag noch weiter verkaufen kann.
    Das ist aber nur abhängig von der Buchungssoftware die er hat. Weil er wird ja eine geringe Wertminderung verlangen wollen.

  • Vielleicht verrät uns der Kämpfer für die Freiheit des Online Handels ja noch in welchem Shop er arbeitet. Dann kann jeder selber entscheiden, ob er da was ordert und möglicherweise einen vermuteten Kundenrückläufer als Neuware bestellt... :whistling:

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Ich habe mich weder blamiert noch etwas falsches geschrieben.
    Recht habe ich, weil ich lediglich bezug zu Online-Shops oder LÄDEN genommen habe und kein einziges mal erwähnt habe VON MIR AUS dass man 2 Wochen RückgabeRECHT hat wenn der Lade keine Online-Präsenz aufweist.
    Sobald ein Laden einen ONLINE-SHOP besitzt etc. gilt das Fernabsatzgesetz:
    http://www.fernabsatz-gesetz.de/Widerrufsrecht…satzvertrag.htm

    Dh. ich kann bspw. mir auch bei Saturn übers Internet mir zu meinem Saturn-Markt meiner Wahl ein Produkt liefern lassen und trotz dessen dass ich das Produkt dann vor Ort kaufe, habe ich Anspruch auf 2 Wochen das Produkt zurückzugeben, OHNE ANGABEN VON GRÜNDEN. :)
    Mir ist es egal ob jemand ein Greenhorn hier ist, Mod oder Admin. ich weiß wovon ich spreche und werde niemanden in den Popo kriechen.  :^)

    Es ist eigentlich ganz einfach:

    1) Verkauf im Ladengeschäft: Kein 14-tägiges Rückgaberecht (falls nicht aus Kulanz trotzdem angeboten)
    2) Verkauf im Online-Shop: gesetzliches 14-tägiges Rückgaberecht

    Bei einem Verkauf im Ladengeschäft ist es unerheblich ob der Laden auch einen Online-Shop betreibt. Es kommt darauf an, wo der Verkauf stattfindet.
    Wenn du auf der Saturn-Webseite einen Artikel kaufst, hast du logischerweise ein Rückgaberecht. Eben Weil du den Artikel online gekauft hast. Hierbei ist unerheblich, ob du den Artikel in eine Saturn-Filiale liefern lässt und evtl. sogar dort bezahlst. Der rechtsverbindliche Kauf wurde vorher bereits auf der Webseite abgewickelt (und wenn du nicht kommst um im Ladengeschäft zu bezahlen, storniert Saturn den Kauf halt wieder).

    Im übrigen kann man auch einen gebrauchten Artikel innerhalb der 14 Tage zurückgeben. Wenn der Gebrauch nur einer Prüfung des Artikels gedient hat, der nicht über das hinausgeht, was du auch im Ladengeschäft mit dem Artikel hättest machen können, zum vollen Preis. Für alles andere darf der Händler eine angemessene Wertminderung mit der Rückzahlung verrechnen. Behauptest du, dass der Artikel unbenutzt ist, obwohl Gebrauchs-spuren nachweisbar sind, so grenzt das an Betrug.

  • Im übrigen kann man auch einen gebrauchten Artikel innerhalb der 14 Tage zurückgeben. Wenn der Gebrauch nur einer Prüfung des Artikels gedient hat, der nicht über das hinausgeht, was du auch im Ladengeschäft mit dem Artikel hättest machen können, zum vollen Preis. Für alles andere darf der Händler eine angemessene Wertminderung mit der Rückzahlung verrechnen.


    Rechtlich vielleicht korrekt, vielleicht auch nicht, aber der Hinweis mit dem, was man auch im Ladengeschäft hätte machen können, ist in diesem Falle ein echter Brüller. DAS stelle man sich mal vor... ;)

    Keine Ahnung ob Klaus Kinski genial war. Eines seiner berühmten Zitate jedoch absolut. Danke, Max Giermann.

  • Ich habe immer einige PAK in der Hosentasche dabei, man will im Ladengeschäft schließlich nicht die Katze im Sack kaufen und auch die Akustik erleben. Raus aus der Vitrine, 1-2 Kartuschen rein und erst einmal seitlich im Gangster Style den Rückstoß checken! Machst du etwa nicht? 8|

    ;^)

    8| Silvester wird nicht mit y geschrieben. :huh:

  • Du hast immer ein paar Kartuschen in der Tasche, echt? Wow, das ist heftig... Ich denke, da gibts ein paar schräge Kommentare und sogar Anrufe bei 110

    Keine Ahnung ob Klaus Kinski genial war. Eines seiner berühmten Zitate jedoch absolut. Danke, Max Giermann.

  • Einfach einstellen stimmt und los ... Egun explodiert momentan ... :car: :schiess1:

    :car: :schiess1:

  • Wie sieht es eigentlich beim Privat Verkauf von Reizgas/Pfeffer Munition im Rahmen eines Verkaufs von SSW aus? Darf/kann man diese auch verschicken?

    Meint der Lebemann:"An meine Haut lasse ich nur Wasser und.. Chantree" ;)

  • Wie sieht es eigentlich beim Privat Verkauf von Reizgas/Pfeffer Munition im Rahmen eines Verkaufs von SSW aus? Darf/kann man diese auch verschicken?

    Man kann die durchaus verschicken, man darf es aber nicht da es die Versandunternehmen verbieten. Natürlich wird es nicht auffallen wenn du es doch tust, aber dann hast du halt was illegales gemacht. Musst du selbst wissen ob es dir das wert ist.

  • Man kann die durchaus verschicken, man darf es aber nicht da es die Versandunternehmen verbieten. Natürlich wird es nicht auffallen wenn du es doch tust, aber dann hast du halt was illegales gemacht. Musst du selbst wissen ob es dir das wert ist.

    Das geht wahrscheinlich sogar solange gut, bis sich ein Shopbetreiber mit einem Anwalt zusammentut, um eine neue Verdienstquelle zu erobern. Rechtlich gesehen verschaffst du dir damit nämlich einen Wettbewerbsvorteil ggü. sich legal verhaltenden Shops -> Abmahnung+Unterlassumgserklärung inkl. der damit verbundenen Kosten. Interessant wäre außerdem die Sicht der Waffenbehörde dazu. Falls diese nämlich zufällig etwas mitbekommen sollte (falls der Anwalt oder Paketdienst "petzt" oder du wg. der Abmahnung vor Gericht ziehst, oder was auch immer). Im Grunde begehst du nämlich wissentlich etwas verbotenes im Bereich Waffen/Munition. Könnte mir vorstellen, dass das die Zuverlässigkeit für KWS/WBK kosten kann.