Also hab jetzt nicht jeden Thread durchglesen, aber was der Freiheitskämpfer meint ist komplett falsch.
Aber durch dich hat ein jeder Anwalt ein geldbringendes Lächeln parat
(bin selbst Jura-Student und kurz vorm Examen..)
Also um es nochmal kurz auf den Punkt zu bringen:
-> Im Laden vor Ort hast du nur ein gesetzliches Rücktrittsrecht, wenn ein Mangel vorliegt. Wann ein Mangel vorliegt ist gem. § 434 BGB zu bestimmen. Außerdem hast du ein Rücktrittsrecht, wenn es vertraglich vereinbart ist. Das wird in den allerwenigstens Fällen sein. Weiterhin kannst du erst vom Vertrag zurücktreten, wenn du dem Verkäufer die Möglichkeit zur zweiten Andienung gegeben hast (sog. Nacherfüllung, § 439 BGB, die vorrangig vor den anderen Mängelrechten gem. §§ 437 ff. BGB ist)
-> Bei Fernabsatzverträgen (Verträge die über ein Fernkommunikationsmittel wie das Internet geschlossen werden) die zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer (sog. Verbrauchervertrag) hast du auch kein Rücktrittsrecht, sondern ein 2-wöchiges Widerrufsrecht, §§ 312 ff. BGB. Damit kannst du ohne Grund den Vertrag widerrufen, weil du beim "Internetkauf" nicht die gleiche Möglichkeit hast die Sache wie im Laden vorher zu prüfen und zu testen. Daher wird dem Verbraucher ein Widerrufsrecht eingestanden.
-> Umtausch auf Kulanz: Die meisten Läden tauschen trotzdem um, allerdings ohne Rechtsgrundlage, sondern aus reiner Kulanz. Viele nehmen aber auch nicht die Sache zurück, sondern du kannst dir was anderes dafür aussuchen oder bekommst ein Gutschein ausgestellt.