Kws Amtsärztliche Untersuchung

Es gibt 45 Antworten in diesem Thema, welches 3.782 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Januar 2016 um 00:49) ist von Musashi.

  • Es gab wohl hin und wieder Leute, die ähnliche Anliegen hatten. Allerdings habe ich nicht in Erinnerung, dass sich irgendjemand "danach" noch gemeldet hätte. Muss wohl in der Natur der Sache liegen. Schon schwer genug, sich mit seinem Problem "vorher" quasi zu outen. Und dann irgendwie unsinnig, das Resultat der breiten Öffentlichkeit zur möglichen Diskussion bekanntzugeben und anderer Leute Neugier zu befriedigen.

  • Hallo,

    der einzige Weg herauszufinden ob sie so einen Test anordnen dürfen, ist diesen KWS zu beantragen. Dann wirst du der erste sein, der über den Ablauf informiert wird.
    Könnte mir auch vorstellen, dass es von Beamten zu Beamten unterschiedlich ist.
    Auch wenn es nur um das Prinzip geht, wirst du an dem Ablauf nichts andern können.
    Wenn Dir jetzt hier jemand schreibt, dass er dazu nicht aufgefordert wurde, muss da nicht auch zwangsläufig in deinem Fall genauso sein.

    Lg Steffi :love:

    Das Wort ist wie ein Pfeil. Einmal unterwegs, kann man es nicht mehr aufhalten

  • Hallo -0815-,

    wenn Dein Anliegen hier nicht zu Deiner Zufriedenheit beantwortet werden kann, dann musst Du Dich wohl an eine kompetente Stelle wenden, die mit solchen Delikten zu tun hat.

    Ob ich glaube oder nicht, steht hier gar nicht zur Debatte. Fakt ist, wenn Du in einem freien Forum ein Thema erläuterst, muss es auch gestattet sein, sich seine eigene Meinung darüber zu bilden und diese hier entsprechend äußern zu können.

    Hier hat es sich schon des Öfteren bewiesen, dass die Hintergründe von Neuanmeldungen derartiger Natur waren, Antworten auf kriminelle Vorfälle in der Vergangenheit zu erhalten, mit dem Ziel, sich hier unverbindlich informieren zu wollen um letztendlich zu erfahren, was auf denjenigen zukommen könnte.

    Nicht mehr und nicht weniger.

    Genau so wie mir es frei steht mich dazu zu äußern, wenn jemand mal eben mir halb Wahrheiten unterstellt.
    Deine Aussage hatte nichts mit der Frage zu tun also wozu dann schreiben?
    Selbstgespräche?


    Kann sein das ihr so Erfahrungen gemacht habt. Heißt aber nicht das jeder so ist.
    Bringt mir ja nicht wenn ich Lüge, ich will ja was wissen.
    Das da ein Anwalt ne besseren Anlaufstelle ist, ist mir klar. Hätte aber trodem sein können das sich da jemand schon mal damit beschäftigt hat.
    Gruß 0815

    LG 0815

  • Bin ja gespannt, ob Du dann schreibst, wie es gegangen ist.

    Warum auch nicht?
    Ich hab da keine Berührungsängste. Ich denk es ist ja ein Forum, dass man sich austauschen kann und anderen vielleicht helfen kann mit seinen Erfahrungen.

    LG 0815

  • Vereinskollege ist schwerst krank am Rücken, nimmt Morphin.

    Für den Strassenverkehr hat er eine Bescheinigung vom Arzt, dass er auf Grund der gleichbleibenden Dosis problemlos am Strassenverkehr teilnehmen darf.

    Wie siehts dann mit WBK aus?

  • Das glaube ich eben nicht. So wie ich es weiss wird alles ins Hauptregister eingetragen. Ob verurteilt oder nicht

    Wird erst auftauchen wenn du eine Unbedenklichkeit Freigabe brauchst. Dann wird im Zweifellsfall ein Langzeit Toxtest gemacht

  • Ab wann bin ich den als Abhängigkeit einzustufen was diesen test rechtfertigen würde?

    Es geht nur einerseits um eine bestehende Abhängigkeitsproblematik. Hinzukommen ja auch noch die Betäubungsmittelverstöße hinsichtlich des Erwerbs. Die BTM-Vertstöße sind für zehn Jahre in den entsprechenden Dateien hinterlegt. Eine mögliche Abhängigkeit wird zusätzlich geklärt.

    Wie siehts dann mit WBK aus?

    Man weiss heute, dass Schmerzpatienten nicht abhängig werden im Sinne der Definition. Der Körper gewöhnt sich an einen Stoff, keine Frage, aber der Stoff wird nicht gesteigert und schon gar nicht genommen um sich wohl zu fühlen sondern um Schmerzfreiheit zu erreichen. Für einen Schmerzpatienten ist eine Opiat-Therapie kein Versagungsgrund. Wäre auch sehr ungerecht, denn dies ist eine der wenigen Sportarten die vielleicht noch interessant für ihn sind. Mikado ist nicht so prickelnd. ;^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Das glaube ich eben nicht. So wie ich es weiss wird alles ins Hauptregister eingetragen. Ob verurteilt oder nicht.


    Dann geh zum Amstgericht und stell einen Antrag auf einsicht.

  • Nach 5 Jahren werden Einträge wieder aus der Akte entfernt.
    Wenn du aber nie verurteilt worden bist, kommt das nicht einmal in deiner Akte an.
    Also entspannt bleiben, ist nix.

    Hallo,

    ohne vertieft darauf eingehen zu wollen, anbei der Hinweis das es bei Rechtsverstößen mehr als nur eine Akte
    zur betroffenen Person gibt.
    Das Stichwort Amtshilfe ist hierzu ebenfalls nicht zu vernachlässigen, zudem werden Datenlöschungen in der Praxis
    oftmalig erst nach vorangegangener Antragstellung / Aufforderung vorgenommen.
    Der Gedankengang das man nach geraumer Zeit obligatorisch mit weißer Weste dasteht, kann stark nach hinten losgehen.

    Netter Gruß

  • Die Frage, die sich für mich aus dem Ganzen hier ergibt, ist eine andere:

    Wenn der KWS versagt wird, gilt das dann für immer und alle Ewigkeiten?

  • Zitat von »-0815-«



    Ab wann bin ich den als Abhängigkeit einzustufen was diesen test rechtfertigen würde?
    Es geht nur einerseits um eine bestehende Abhängigkeitsproblematik. Hinzukommen ja auch noch die Betäubungsmittelverstöße hinsichtlich des Erwerbs. Die BTM-Vertstöße sind für zehn Jahre in den entsprechenden Dateien hinterlegt. Eine mögliche Abhängigkeit wird zusätzlich geklärt.

    Und da fängt es genau an. Besitz habe ich z.b nicht. Nur mitgezogen bei jemanden.
    Eine bestehende Abhängigkeit Problematik ist vorhanden wenn jemand keine Kontrolle hat. Dafür muss es aber anzeichen geben bevor man Anordnungen machen kann. Abhängigkeit ist ja nicht gegebenen selbst wenn ein Gelegenheits Konsum bestanden hätte.

    Ist ja alles durch das deutsche gesetzt genau vorgegeben mit Wortlaut, wenn was als was eingestuft wird.

    LG 0815

  • Und da fängt es genau an. Besitz habe ich z.b nicht. Nur mitgezogen bei jemanden.

    Um es konsumieren zu können muss Du es ja erst mal in die Finger nehmen. Damit hast Du es erworben. Es geht nicht um das Kaufen oder bunkern. Sondern wenn Du es konsumieren willst, dann erwirbst Du es auch vorher. Kein Konsum ohne Erwerb.

    Wenn Du des öfteren Drogenspezifisch kontrolliert wurdest, mit was hängt das Deiner Meinung nach zusammen? Das ist kein Zufall würde ich mal sagen, da kam etwas über die Datenstation heraus, denke ich mal.

    Ob jemand abhängig ist, oder nicht… Ich habe keinen Drogenabhängigen kennen gelernt, der nicht dachte, er wäre nicht abhängig. Es gibt schon Gründe warum der Gesetzgeber eine Grenze ziehen möchte.

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Um es konsumieren zu können muss Du es ja erst mal in die Finger nehmen. Damit hast Du es erworben. Es geht nicht um das Kaufen oder bunkern. Sondern wenn Du es konsumieren willst, dann erwirbst Du es auch vorher. Kein Konsum ohne Erwerb.

    Wenn Du des öfteren Drogenspezifisch kontrolliert wurdest, mit was hängt das Deiner Meinung nach zusammen? Das ist kein Zufall würde ich mal sagen, da kam etwas über die Datenstation heraus, denke ich mal.

    Ob jemand abhängig ist, oder nicht… Ich habe keinen Drogenabhängigen kennen gelernt, der nicht dachte, er wäre nicht abhängig. Es gibt schon Gründe warum der Gesetzgeber eine Grenze ziehen möchte.

    Jetzt nimm mal an Ich hätte sie nicht gehalten

    LG 0815

  • Die Frage, die sich für mich aus dem Ganzen hier ergibt, ist eine andere:

    Wenn der KWS versagt wird, gilt das dann für immer und alle Ewigkeiten?

    Nein, da die Zuverlässigkeit bei Änderung der Gegebenheiten ja wieder gewährleistet sein kann irgendwann.

  • Jetzt nimm mal an Ich hätte sie nicht gehalten

    ich weiss wie Du meinst. Aber auch der absichtliche Konsum ist ein Erwerb im Sinne des Gesetzes. Selbst wenn Dir einer den Joint an die Lippen hält.

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Genug Input gekommen jetzt....was letztendlich bei der Überprüfung durch die verschiedenen Stellen in Erfahrung gebracht wird landet gebündelt beim Sachbearbeiter der Waffenbehörde. Und wenn ich der wäre und die 3 Aufgriffe lägen bei mir auf dem Tisch dann würde ohne Gutachten nichts gehen. Erstens weil es ein hinreichend begründeter Verdacht wäre das du keine persönliche Eignung besitzt und zweitens um mich selber abzusichern bevor ich dir so eine Pappe ausstelle. Da das jetzt aber alles Fischen im Trüben ist - nimm ca. 50 Euronen mit und probieren es aus. Anders wirst du keine Gewissheit erlangen...viel Erfolg, vielleicht ist ja nix gespeichert.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Es wurde ja mit Sicherheit nicht nur ein Wischtest gemacht, sondern auch Blut abgenommen.
    THC wird nämlich zu THC-COOH abgebaut. Auf Grund der Menge des im Blut vorkommenden Abbaustoffes THC-COOH, der noch lange im Körper bleibt, kann auf die Konsumhäufigkeit geschlossen werden: 

    Je nach deinen Blutwerten, sieht der SB also ganz genau, ob du Dauerkiffer warst oder nicht. Wenn der SB hier Zweifel hat, wird er dir das mitteilen und/oder den Antrag ablehnen. Evtl. kannst du dann eine MPU machen, um die Zweifel aus dem Weg zu räumen.

    Was passieren wird, kann dir keiner hier beantworten, da weder deine Blutwerte bekannt sind, noch der Status der Eintragungen. Probiere es aus und schaue was rauskommt.