Du kommst also mit einem abstrusen Fall an, wo der "Schütze" genau eine einzelne Waffe hatte, kein Bedürfnis belegen konnte und sich dann über den Entzug der WBKs wundert?
"Schießübungen mit einer Waffe der Art betrieben hat, für die er ein Bedürfnis geltend macht " -> Es steht überall geschrieben, dass nicht mit der gleichen Waffe geschossen werden muss, um ein Bedürfnis für eine bestimmte Disziplin zu haben. Es reicht, wenn mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen trainiert wird. Für einen Bedürfnis "Sportpistole 9mm" reicht es also aus, mit einem KK-Revolver zu trainieren und dann die andere Disziplin zu beantragen, da es sich um eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe handelt.
Bei deinem zitierten Fall war - wie schon gesagt - auf der Gelben nichts eingetragen, der Schütze hat überhaupt nicht geschossen und der Verein konnte die regelmäßige Teilnahme nicht bestätigen. Is doch klar, dass der Verein erstmal keine Kopie der Kladde weitergibt, wenn er nicht muss. Datenschutz der anderen eingetragenen Personen und so. Das Vereinsmitglied hatte aber rechtlich eh kein Bedürfnis mehr.