ZitatMit der Wirksamkeit nicht. Allerdings hat ein gutes Spray eine größere Reichweite als eine Reizstoffwolke, die zudem weit verwirbelt wird. Mit einem Spray kann ich länger und zielgerichteter und auch weiter sprühen. Das zur Wirksamkeit. Da existieren oft falsche Vorstellungen. Das bitte ich jetzt mir einfach zu glauben.
Ok, das ist nun mal eine klare Ansage. Ich habe gefragt, weil ich es nicht weiß, insofern muss ich es einfach mal glauben.
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Und was die rechtliche Situation angeht: Sollte man in einer solchen möglichen Situation nicht das Gesamtpaket im Blickfeld haben? Es reicht ja nicht zu sagen, ich wende es an, die Konsequenzen sind mir egal. Oder sehe ich das falsch?Für mich ist das schlüssig.
LG, Andreas
Nun, in einer Notwehrsituation ist sowohl der Einsatz der SSW, als auch des Sprays erlaubt, andernfalls beides nicht. Insofern würde das für mich keine Rolle spielen.