Warnschüsse der Polizei

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 3.918 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Januar 2016 um 18:37) ist von Floppyk.

  • Was mich mal interessieren würde:
    Wie ist die Dienstanweisung der Polizei bezüglich Warnschüsse? Ist der Polizist bei Warnschüssen im Notwehrfall angehalten diese steil in die Luft zu machen oder in den Boden, so denn dieser das zulässt und er noch die Zeit hat das zu entscheiden? Beide Möglichkeiten stellen ja ein nicht zu unterschätzendes Gefährdungspotential dar.

  • Hi Floppy,

    es gibt nur die Weisung Warnschüsse ohne konkrete Umfeldgefährdung abzugeben. Im Einzelfall wird es jeder Polizist abwägen, falls die Zeit bleibt. Eine Verpflichtung Warnschüsse in lebensbedrohlichen Situationen abzugeben gibt es nicht. Falls möglich ist unmittelbarer Zwang anzudrohen, also auch ein SSG, aber nur wenn es die Umstände zulassen.

    LG, Andreas :)

    Ach so, ja: Konkrete Gefährdung bedeutet, dass das Eintreten eines Erfolges (bestimmtes Ereignis) wahrscheinlicher ist, als dessen ausbleiben. Da das Risiko bei in die Luft abgegebenen Warnschüssen in Städten geringer ist, als auf den Boden in belebter Umgebung, stellt das eine andere Situation da, als wenn weicher Untergrund verfügbar wäre. Da sind die Beamten Profis genug. Die Umweltgefährdung mit Schusswaffe ist hoffentlich jedem bewusst.

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Beim Gebrauch der Schusswaffe handelt es sich um ein Zwangsmittel - unmittelbarer Zwang. Zwangsmittel sind grundsätzlich anzudrohen. Ein Warnschuss ist natürlich als kleineres Übel zum Körperschuss als Minus enthalten, wenn es das mildere Mittel sein kann.
    Ob es Dienstanweisungen gibt, wie genau ein möglicher Warnschuss auszuführen ist, weiß ich nicht, aber ich denke, dies muss dem einzelnen Beamten überlassen sein.

    Ausführlich ist obiges z.B. in Brandenburg geregelt (Google PolG BBG):
    Paragraphen 54, 58, 61, 64 (dort insbesondere Absatz 2 und 3 mal lesen).

    Die Polizeigesetze der Länder ähneln sich natürlich.

  • Also beim Bund hieß es zwei Vorwarnungen, entweder zwei Mal verbal oder einmal verbal und ein Warnschuss. Bei unmittelbar bestehender Bedrohung von Leib- und Leben von Soldaten oder Material der Bundeswehr wäre ein direkter gezielter Schuss ohne vorherigen Anruf zulässig. Als konkreter Fall wurde da genannt, wenn zum Beispiel eine Person angetroffen würde die Benzin um/in einem Gebäude verteilt hat in dem sich evt. auch Personen befinden und gerade im Begriff ist dieses anzuzünden.

    Zitat

    SSG

    RSG, oder? Also Reizstoffsprühgerät meine ich.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Beim Gebrauch der Schusswaffe handelt es sich um ein Zwangsmittel - unmittelbarer Zwang. Zwangsmittel sind grundsätzlich anzudrohen.

    Absolut richtig, Aber nur solange es die Umstände auch zulassen. Das ist ja der Grundsatz von Mindesteingriff und Verhältnismäßigkeit. Wenn es die Situation zulässt, dann natürlich erst ein Warnschuss und als weiterer Grundsatz gilt: Der Gebrauch der Schusswaffe darf nur angedroht werden, wenn dann tatsächlich auch die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, dass geschossen werden dürfte. Bei flüchtigen Verbrechern zum Beispiel wenn noch andere Voraussetzungen vorliegen.

    Warnschüsse nur, wenn möglich. Nicht prinzipiell, sondern nur als Grundsatz.

    LG, Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Bei jeder Aktion spielt der Beamte mit seiner Anstellung (Disziplinarverfahren) und/oder seiner Pension. Leider....

    Aber das Thema (Wie schütz der Staat seine Angestellten oder Bewohner und welche Rechtsprinzipien stehen zur Diskussion) hatten wir ja schon.

    Traurig, weil ja gerade aktuell:

    http://www.fr-online.de/kriminalitaet/…6,32993784.html

    Was die Formulierung "kein terroristischer Hintergrund" bdeutet, weiß glaube ich jeder, denn erst ab 1.1.16 darf ,man in der Statistik "deutlicher" werden.

    Mein Beileid für die Familie, die Augenzeugen und den Zugbegleiter, der nur durch Zufall mit dem Leben davongekommen ist.

  • Schonmal überlegt wie weit so ein 9mm Projektil fliegt wenn es schräg in die Luft abgefeuert wird?

    Über 2.000 Meter liegt der Gefährdungsbereich da.
    Und das Projektil kommt noch mit wesentlich mehr Energie wieder runter als ein Luftgewehr mit 7,5 Joule.
    Viel Spaß wenn damit jemand getroffen wird. Gib sicher noch ein gutes Loch im Körper.

    Ich würde nicht in die Luft schiessen, und schon garnicht in einer Stadt.

  • Komische Gesetze.Das war früher anders wenns raus ging. Handeln sie nach eigenen ermessen.Ist trotzdem ne schwierige Sache nur hatte ich von meinen Ministerium immer Rückendeckung. Aber wenn wir mit unseren Fahrzeugen ankamen war meist Ruhe. Gott sei Dank auch. Denn ne Schusswaffe an zu wenden ist immer so ne Sache.. Da war die Rechtslage anders.Da gabs nicht Hundert Köche wie man sagt die das Essen versaut haben.Wir als DE oder DHS im Ministerium hatten oberste Priorität und die anderen Organe auch :^)

  • In die Luft schießen ist Quatsch, alles was hoch geht kommt auch wieder runter und hat genug Energie um einen menschlichen Schädelknochen zu brechen.
    Auf den Boden schießen ist je nach Untergrund auch nicht ratsam, auf weichem Untergrund passiert nichts, auf befestigtem Untergrund splittert es entweder oder es gibt heftige Querschläger, je nach Geschoss und Bodenbeschaffenheit.
    Ich sehe auch keinen Grund für Warnschüsse, ist das Bedrohungspotential so hoch das der Schusswaffeneinsatz gerechtfertigt ist dann wird auf den Gefährder geschossen, und zwar solange bis Wirkung eintritt, alles andere bringt nichts wie mam am Messerstecher von Herborn sieht. Polizisten haben dabei, anders als Privatpersonen die man danach gehörig durch den Dreck zieht, i.d.R. nicht viel zu befürchten wenn sie sich mit ihren Waffen verteidigen.

  • Polizisten haben dabei, anders als Privatpersonen die man danach gehörig durch den Dreck zieht, i.d.R. nicht viel zu befürchten wenn sie sich mit ihren Waffen verteidigen.

    Anders als in den USA wird hier jedes mal ziemlich genau geprüft weshalb ein Polizist Waffengewalt angewendet hat und ob es gerechtfertigt war. So hat beispielsweise bei uns (CH) eine Polizistin ziemlichen Ärger bekommen, weil sie mit Blaulicht und über 80 km/h ein Auto verfolgt hat. Es ging zu diesem Zeitpunkt nicht genug Gefahr von dem Verfolgten aus, was eine solche Verfolgungsjagd gerechtfertigt hätte.

    Damit ein Polizist also seine Waffe zieht, muss doch schon ordentlich was passiert sein. Normalerweise brüllen die dann auch rum. Ich glaube mit gezogener Waffe und laut brüllend ist ein Warnschuss dann eh überflüssig.

  • Damit ein Polizist also seine Waffe zieht, muss doch schon ordentlich was passiert sein. Normalerweise brüllen die dann auch rum. Ich glaube mit gezogener Waffe und laut brüllend ist ein Warnschuss dann eh überflüssig.

    Um ehrlich zu sein können uns, unsere Beamten echt leid tun, stehen sie doch jeden Dienst mit einem Bein im Knast, sollte dann der Wahnschuss noch einen unschuldigen Passanten treffen wollte ich nicht in der Haut des Beamten stecken von dem Psychischen hintergrund mal abgesehen, wird jeder Beamter das für sich entscheiden müssen, aber dann eben mit Konseqenzen rechnen muss das, dass der ein oder andere Staatsanwalt anders sieht, und somit wäre für mich erstmal das Verbale androhen der erste Schritt, POLIZEI Aufhören oder ich Schieße..... trotzdem hoffe ich für jeden Beamten das er dies in seiner Dienstlaufzeit nicht erleben muss, aber dafür werden sie ja auch geschult.

    Gerade bei Polizeibeamten können die kleinsten Situationen derart eskalieren das der Einsatz oder das androhen der Schusswaffe umungänglich wird.

  • Wie schon völlig richtig gesagt, ist es der Situation geschuldet, wohin ein Warnschuss abgegeben wird. Weicher Boden ist vorzuziehen.
    An Flughäfen ist es tatsächlich auch untersagt, einen Warnschuss in die Luft abzugeben.
    Grundsätzlich ist die Androhung der Schusswaffe (also auch der Warnschuss) nur zulässig, wenn auch die tatsächliche Anwendung zulässig ist. Leider kommt es immer häufiger dazu, das Beamte zu diesem Mittel greifen müssen.

    Als Soldaten im Einsatz haben wir auch immer gesagt:" Ein Warnschuss ist international verständlich !"

    Der "Adressat" muss nämlich bei Anwendung nach unmittelbarem Zwang (Polizeirecht) , also nicht Notwehr (Jedermannsrecht), die Androhung verstehen und auf diese reagieren können.
    Es kann aber auch sein, dass aus Anwendung unmittelbarem Zwangs Notwehr wird.

    Field Target im SC :W: ernsdorf

  • Um ehrlich zu sein können uns, unsere Beamten echt leid tun, stehen sie doch jeden Dienst mit einem Bein im Knast, sollte dann der Wahnschuss noch einen unschuldigen Passanten treffen wollte ich nicht in der Haut des Beamten stecken von dem Psychischen hintergrund mal abgesehen, wird jeder Beamter das für sich entscheiden müssen, aber dann eben mit Konseqenzen rechnen muss das, dass der ein oder andere Staatsanwalt anders sieht, und somit wäre für mich erstmal das Verbale androhen der erste Schritt, POLIZEI Aufhören oder ich Schieße..... trotzdem hoffe ich für jeden Beamten das er dies in seiner Dienstlaufzeit nicht erleben muss, aber dafür werden sie ja auch geschult.

    Gerade bei Polizeibeamten können die kleinsten Situationen derart eskalieren das der Einsatz oder das androhen der Schusswaffe umungänglich wird.

    Absolute Zustimmung. Ich finde es immer traurig wenn Leute so über die Polizei her ziehen und noch rum maulen. Ich hatte mit meinen 31 Jahren immer gute Erfahrungen mit der Polizei und ich wurde sehr oft kontrolliert. Sei es weil ich optisch auf fiel oder bei Fahrzeugkontrollen. Ich bin da immer nett und kooperativ.

    Ich meinte die Polizisten beten bei jedem Schiesstraining irgend so ein Sprüchlein runter wenn sie die Waffe ziehen, ala: "Polizei! Stehen bleiben oder ich schiesse!". Also wenn mir das ein Beamter ins Gesicht schreit bleib ich definitiv stehen  :whistling:

  • Jup! Das wird allerdings nicht gebetet, sondern laut gebrüllt! ;^)
    Am Anfang kommt man sich ziemlich dämlich vor, eine Zielscheibe oder eine Person in einem Videofilm anzubrüllen, aber man gewöhnt sich dran. Im Ernstfall KANN das in unserem schönen Land tatsächlich den Unterschied zwischen rechtmäßiger Schusswaffenanwendung und Knast ausmachen, grade heute wo jeder bei Auftauchen der Polizei gleich mit dem Fotohandy draufhält und hofft, was "schönes" für YouTube zu filmen...

    Field Target im SC :W: ernsdorf

  • Anders als in den USA wird hier jedes mal ziemlich genau geprüft weshalb ein Polizist Waffengewalt angewendet hat und ob es gerechtfertigt war. So hat beispielsweise bei uns (CH) eine Polizistin ziemlichen Ärger bekommen, weil sie mit Blaulicht und über 80 km/h ein Auto verfolgt hat. Es ging zu diesem Zeitpunkt nicht genug Gefahr von dem Verfolgten aus, was eine solche Verfolgungsjagd gerechtfertigt hätte.

    Ähem Automatische Suspendierung bzw. Innendienst bis zur Klärung des Vorfalls gilt in den USA. Wenn in den USA ein Polizist nervt Verklage ich ihn mach das mal in Deutschland. Den dann ist auf einmal nicht feststellbar wer da Dienst hatte.

  • Ähem Automatische Suspendierung bzw. Innendienst bis zur Klärung des Vorfalls gilt in den USA. Wenn in den USA ein Polizist nervt Verklage ich ihn mach das mal in Deutschland. Den dann ist auf einmal nicht feststellbar wer da Dienst hatte.

    Danke für die Info! Ich bin davon aus gegangen, dass das in den USA nicht so streng gehandhabt wird, da ja da ziemlich schnell mal geschossen wird.

    Bezüglich wie schnell die Polizei ärger kriegt. Folgendes Video mit der alten Dame ging bei uns durch alle Medien. https://www.youtube.com/watch?v=8DtFmk9xoy0

  • Die Medien sind natürlich sofort vorn dabei das ist richtig, es gab damals ja auch einen Riesenbohei als der Typ in Berlin im Brunnen mit dem Messer auf die Beamten los ging und daraufhin erschossen wurde, man sieht ja in Herborn was dabei herauskommen kann, dennoch bekamen die Beamten von ihresgleichen Rückendeckung (zumindest wurde es so kommuniziert) was ich auch voll befürworte, wäre es jedoch ein Zivilist gewesen wäre die Sache mit ziemlicher Sicherheit anders bewertet worden.

    Wenn man die Schießausbildung des Deutschen Durchschnittsbeamten kennt möchte ich ehrlich gesagt so oder so nicht in der Nähe sein wenn dieser von der Waffe Gebrauch machen muss, wenn z.B. wie in Berlin kein Schießtrainig mehr stattfinden kann weil die Polizeistände mit Asbest verseucht sind ist das schon traurig.