Nach Hausdurchsuchung...

Es gibt 140 Antworten in diesem Thema, welches 18.739 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Dezember 2015 um 20:06) ist von jollyhoker.

  • Moin Moin.
    Wie der Titel schon sagt hatte ich vor kurzem eine Hausdurchsuchung. Es besteht alles auf einer Lüge was mir vorgeworfen wird.
    Ich habe im Besitz eine Umarex XBG ( Liegt nur Zuhause rum ist zum Schutz gegen Einbrecher). Jetzt wird mir vorgeworfen ich hätte sie mit mir rumgeführt natürlich gibts angebliche Zeugen aber keine Beweise.
    Nun hatte ich letzte Woche Dienstag eine Hausdurchsuchung wobei meine Co2 Pistole einbehalten wurde. Nun liegt Unerlaubter Waffenbesitz und Verstoß gegen Waffengesetz gegen mich vor.
    Ich suche seit c.a 1 Woche Nach Antworten. Da der Erwerb und der Besitz dieser Waffe LEGAL und ab 18 Jahre ist. Ich darf sie nur nicht mit mir rumführen. Was ich damit auf meinem Privaten Grundstück mache ist völlig egal. Sofern die Kugeln das Grundstück nicht verlassen...
    DA ich im Internet keine Gescheite antwort finde wollte ich mal hier fragen.
    1. Darf mir so ein Tatbestand einfach vorgeworfen werden? Ich habe den Polizisten sogar mehrmals versucht zu erklären das diese Waffe frei erwerbar ist und ich diese Besitzen darf und nicht rumführen darf.
    2. Was passiert mir im schlimmsten Fall? Ich bin nicht vorbestraft.

    In mehreren Foren habe ich gelesen das ich diese Waffe halt besitzen darf.. nur nicht führen. Und das steht sogar auf mehreren Online Shop Seiten die diese Waffe anbieten...

    Ich würde mich über Hilfreiche Antworten freuen

    Lg

    Kr0ne

  • Die Polizei nimmt das ganze auf und ermittelt. Wenn das ganze tatsächlich vor Gericht geht, steht dann Aussage gegen Aussage.
    (Falls die Nachbarin das dann immer noch behauptet) Und im zweifel dann, für?

    Ein Anwalt wird dir auch nicht viel mehr Sagen, ich würde aber trotzdem einen hinzu ziehen.

  • Wirkliche Hilfe wirst du hier nicht erwarten können, weil von Laien in einem Forum keine Rechtsberatung erfolgen darf. Alles was hier folgen wird, sind private Äußerungen ohne Rechtswert. Dennoch kannst du ja einigen Äußerungen nachgehen und ggf. handeln.

    Wie der Titel schon sagt hatte ich vor kurzem eine Hausdurchsuchung.


    Das ist bedauerlich.

    Nun liegt Unerlaubter Waffenbesitz und Verstoß gegen Waffengesetz gegen mich vor.


    Langsam, ich vermute, das war nur eine mündliche Äußerung. Zuerst einmal den schriftlichen Vorwurf abwarten, der dann vom Staatsanwalt kommen wird. Dann wird aber ein Rechtsbeistand sinnvoll sein.

    DA ich im Internet keine Gescheite antwort finde wollte ich mal hier fragen.


    Naja, was du bisher geschrieben hast, ist ja schon richtig. Erwerb und Besitz ist legal, im eigenen Besitztum gibt es kein Fürehn. Führen einer Schusswaffe gibt es definitionsgemäß nur außerhalb des eigenen, umfriedeten Grundstücks.

    1. Darf mir so ein Tatbestand einfach vorgeworfen werden? Ich habe den Polizisten sogar mehrmals versucht zu erklären das diese Waffe frei erwerbar ist und ich diese Besitzen darf und nicht rumführen darf.


    Naja, mit Polizisten ist nicht zu diskutieren, weil diese zum einen auf Weisung handeln und zum anderen nicht Sachlage nict bewerten dürfen. Daher wird immer zuerst konfisziert und dann im Nachhinein der Tatvorwurf geklärt werden.

    2. Was passiert mir im schlimmsten Fall? Ich bin nicht vorbestraft.


    Das kann niemand sagen. Jedoch wäre ein unerlaubtes Führen einer Schusswaffe eine Straftat. Bei ansonsten unbescholtenen Bürgern wird das wohl nicht so dramatisch werden. Die Frage ist halt, was vor Gericht vom Vorwurf übrig bleibt, wenn es denn überhaupt soweit kommt. So wie du das schilderst, hat wahrscheinlich ein Nachbar gesehen, wie du damit im Garten rumhantierst hast. Dann wäre m.E. der Vorwurf hinfällig. Ist geschossen worden, kann man darüber streiten, ob die Auflagen im § 12, Satz 4 beachtet wurden.

    Viel Erfolg.

  • Das ist eine ausgesprochen blöde und gefährliche Situation.

    Nun liegt Unerlaubter Waffenbesitz und Verstoß gegen Waffengesetz gegen mich vor.


    Der unerlaubte Besitz wird sich - wenn das Gerät nicht verändert wurde -
    verflüchtigen. Das Führen ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz.

    natürlich gibts angebliche Zeugen aber keine Beweise.


    Unglücklicherweise ist eine Zeugenaussage ein Beweis. Diesen zu
    Entkräften ist immer dann besonders schwierig wenn der Zeuge Wert
    auf eine Verurteilung legt. Das scheint hier der Fall zu sein.

    Nur ein Anwalt erhält umfassende Akteneinsicht und nur mit dieser
    kann man eine brauchbare Strategie entwickeln.
    Bitte keinen Wald- und Wiesen-Anwalt sondern einen ausgewiesenen
    Strafverteidiger aufsuchen, Strafrecht ist völlig anders als andere
    Rechtsgebiete. Hier geht es um eine ernste Straftat mit erheblichem
    Strafmaß. Der Anwalt wird ordentlich Geld kosten, die Alternative ist
    bedeutend teurer!

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Also Anwalt ist bereits eingeschaltet.

    Auf dem Durchsuchungsbefehl steht auf dem zweiten Blatt was einbehalten worden ist. Ich zitiere " Softairpistole" :D
    Also da musste ich selbst schmunzeln obwohl ich es sehr traurig finde.. das gegen sowas vorgegangen wird..
    Ich habe die Waffe weder in der Öffentlichkeit getragen noch irgendwas daran verändert..
    Sie liegt seit c.a 1 Jahr nur in meinem Zimmer rum.. Und ab und zu mal hab ich auf Ziele hinter dem Haus geschossen. Aber die Kugeln habe immer wieder in unserer Holzhütte gehangen.. also haben sie nicht das Grundstück verlassen.
    Komigerweiße hat niemand etwas gesagt wo ich Wild um mich geschossen habe mit meinem Paintball Markierer... Da hat nie einer was gesagt.. aber jetzt bei einer nennen wir sie mal "Spielzeugpistole" wird sofort eine Hausdurchsuchung veranlasst...

    Es gibt definitiv wichtigers bei der Polizei.. also sowas...

  • Dumme Sache! "Nicht verlassen hat" ist was komplett anderes als "nicht verlassen KANN".

    Und nochwas: Wer schreibt, der bleibt. Früher gab's mal den Begriff "Funkdisziplin".

  • Nochmal in aller Deutlichkeit: Anwalt ist nicht gleich Anwalt.
    Es muss unbedingt ein auf Strafrecht spezialisierter sein!

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Man kann es nur Gebetsmühlenartig wiederholen: Anwalt, Anwalt, Anwalt . . .
    Bereits bei der Vollstreckung eines Durchsuchungsbeschlusses können Formfehler auftreten
    die seine anfängliche Rechtmässigkeit zunichte machen.
    Binde dir unbedingt das Geld für eine Rechtberatung ans Bein - später wirst du es evtl. bitter bereuen.

  • Ja habe einen Anwalt genommen der auf dem Strafgebiet zuständig ist und kein Familienrechtsanwalt :D

    Ich habe mich an dem Dienstag Abend noch informiert ob es einen Anwalt hier in der Nähe gibt der für solche Fälle da ist und habe tatsächlich einen gefunden.
    Nun warten wir auf meine Anhörung bei der Polizei..

  • Die Zeugen, die Anzeige bei der Polizei erstattet haben, wußten entweder nicht, um was für eine Pistole es sich handelt, oder sie wollten dir aus anderen Gründen mal richtig eins reindrücken.
    Ich nehme an, du bist eher ein junger Mann und hast noch wenig oder keine Erfahrung mit juristischen Vorgängen.
    1. Ganz ruhig bleiben!
    2. Keine Emotionen in der Angelegenheit entwickeln oder einbringen.
    3. Verteidigung so kompromißlos und scharf wie nur irgend möglich. Sofort Gegenklage wegen Falschaussage, Verleumdung.
    Was EGP schreibt "Bereits bei der Vollstreckung eines Durchsuchungsbeschlusses können Formfehler auftreten, die seine anfängliche Rechtmässigkeit zunichte machen." ist völlig richtig. Das sollte ein Anwalt überprüfen.

    Leider ist es nicht einfach, einen guten Anwalt zu finden. Die meisten sind - hust, hust.... besser sage ich nichts. Dieses Forum hat doch eine Karte, auf der die Wohnsitze der Mitglieder eingetragen sind. Ich würde an deiner Stelle alle Mitglieder in deiner Nähe persönlich anschreiben und fragen, ob sie dir einen Anwalt nennen können. Je fleißiger du jetzt bist, umso größer die Chance, daß dein Problem zufriedenstellend gelöst wird.

  • Nun warten wir auf meine Anhörung bei der Polizei..


    Auf gar keinen Fall da hin gehen!
    Wenn überhaupt gibt der Anwalt eine Einlassung ab.
    Das wird er aber kaum gegenüber der Polizei machen,
    und er weis auch warum.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.


  • Auf gar keinen Fall da hin gehen!
    Wenn überhaupt gibt der Anwalt eine Einlassung ab.
    Das wird er aber kaum gegenüber der Polizei machen,
    und er weis auch warum.

    Ich werde auf keinem Fall zur Polizei gehen. Das kenne ich aus anderen Foren schon ^^ Bei Staatsschutz und Polizei den Mund halten :D

  • Einen umfassenden "fruit of the poisonous tree"-Grundsatz kennt die deutsche Strafprozessordnung nicht. Ein Beweisverwertungsverbot gäbe es allenfalls dann, wenn zum Beispiel der Richtervorbehalt des § 105 I 1 StPO umgangen wurde. Das kommt jedoch so gut wie nie vor, weil es genug willfährige Richter aus Sicht der Staatsanwaltschaften gibt. Im Grunde kann somit beinah alles verwertet werden, was aufgefunden wird, solange nicht schwerste Formfehler begangen werden. Lasst euch nicht von amerikanischen Krimiserien aufs Glatteis führen. In Deutschland läuft der Hase leider ganz anders.

  • Ich selbst bin Sammler und weis gute freie Waffenmodelle zu schätzen. Wenn ich diese teste/schieße - dann nur in den eignen 4-Wänden ohne anwesende Personen usw. sowie ggf. am Schießstand. Gerade dem Original gegenüber täuschend ähnlich wirkende Waffenmodelle sollten erst gar nicht in das Blickfeld anderer Bürger, Laien, Nachbarn usw. geraten....auch wenn es nur der Blick über den Gartenzaun ist...

    Natürlich ist Deine Situation sehr ärgerlich, nervenaufreibend und kann ggf. auch teuer enden. Die rechtliche Beurteilung bleibt ja erst einmal abzuwarten...dennoch empfehle ich Dir neben faktisch ehrlicher Aussagen eine gewisse "Einsichtigkeit" in dieser Angelegenheit nicht außer Acht zu lassen ... :^) ;^)

  • Also wegen dem Besitz der freien CO2 Waffe können Sie dir normalerweise nichts, aber du hast damit ausserhalb geschossen, das war evtl. ein Fehler.
    Ausserdem gibst du selber zu mit dem Paintballmarkierer rumgeballert zu haben.
    Meine Vermutung ist also dass dein Nachbar dich bei diversen Aktionen beobachtet und als "Spinner" angezeigt hat. Damit musstest du rechnen.
    Ich persönlich vermeide es dass man meine Waffen überhaupt nur durch ein Fenster sehen kann, geschweige denn nehme ich sie aus der Wohnung raus.

  • Abb zum Anwalt mit sowas. Alles andere ist in einem forum nur Kaffeesatzleserei


    Grins, ja, von dererlei Kaffeesatzleserei leben Foren...
    Wichtig ist das Waffengesetz, wo entsprechende Hinweise von Mitgliedern natürlich hilfreich zur eigenen Einschätzung des Sachverhalts sein können.
    Was allerdings wirklich zweckmäßig von diesem Gesetz vor Gericht zur Sprache kommt kann nur ein versierter Anwalt entscheiden.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Moment Moment, so wie ich das verstanden habe, hast du nie dein Grundstück verlassen. Auf deinem Grundstück darfst du ja schießen, wenn sichergestellt ist, dass keine Kugel dieses 'Gelände' verlassen kann. (ob das gut ist, im offenen Garten, wo jeder einen sehen kann, zu schießen sei dahingestellt).

    Wenn du jetzt aber die Airsoftpistole mal draußen im "Wald" benutzt hast und das keiner bezeugen kann, wie soll man das denn nachweisen können ?

    GmbH

  • Hi Krone,

    Wie der Titel schon sagt hatte ich vor kurzem eine Hausdurchsuchung. Es besteht alles auf einer Lüge was mir vorgeworfen wird.
    Ich habe im Besitz eine Umarex XBG ( Liegt nur Zuhause rum ist zum Schutz gegen Einbrecher). Jetzt wird mir vorgeworfen ich hätte sie mit mir rumgeführt natürlich gibts angebliche Zeugen aber keine Beweise.

    Zeugen sind Beweise. Lediglich bei Antragsdelikten wird auf Aussage des Geschädigten hin, der den Täter belastet und Aussage gegen Aussage steht, das Verfahren eingestellt. Betonung auf »Antragsdelikt«.

    Ich suche seit c.a 1 Woche Nach Antworten. Da der Erwerb und der Besitz dieser Waffe LEGAL und ab 18 Jahre ist. Ich darf sie nur nicht mit mir rumführen. Was ich damit auf meinem Privaten Grundstück mache ist völlig egal.

    Da scheint es gar nicht darum zu gehen, was auf Privatgrundstück passiert ist, sondern außerhalb durch Zeugen belegt.

    1. Darf mir so ein Tatbestand einfach vorgeworfen werden? Ich habe den Polizisten sogar mehrmals versucht zu erklären das diese Waffe frei Erwerber ist und ich diese Besitzen darf und nicht rumführen darf.

    Wenn der Anfangsverdacht einer Straftat besteht, dann hat die Polizei eine Strafverfolgungspflicht, aber dies ist hier auch nicht der Punkt. Diese Hausdurchsuchung hat ein RICHTER angeordnet. Und DER sorgt dafür, dass Dir die Straftat/Ordnungswidrigkeit eröffnet wird und die Polizei dich wegen dieser Straftat belehrt. Angaben machen, keine Angaben machen oder vor der ersten Vernehmung einen Anwalt… das Übliche halt. Und in der Belehrung steht auch genau welcher Taten Du beschuldigt wirst.

    Die Polizei nimmt das ganze auf und ermittelt. Wenn das ganze tatsächlich vor Gericht geht, steht dann Aussage gegen Aussage.

    Wenn es so ist, wie er sagt, dass es ZEUGEN (Mehrzahl) gibt, dann steht nicht mehr Aussage gegen Aussage.

    Da sieht man mal wieder,wenn man nicht direkt in der Pampa wohnt und keine direkten Nachbarn hat sowas immer im Haus lassen,denn was keiner sieht das gibt auch kein Ärger.

    Ähm sorry, wir wissen doch gar nicht, ob der Sachverhalt, sagen wir mal, nicht sehr subjektiv verfärbt ist. Der kann sich auch schnell anders anhören. Jetzt gleich von der bösen Polizei, Staatsanwalt und Richter und auch den Zeugen auszugehen halte ich für verfehlt. Wenn die Sache bis zu einem Richter geht, dann ist in der Regel auch etwas dahinter. Die weigern sich heute nämlich wegen irgendeinem Mist einen Durchsuchungsbeschluß zu verfügen.

    Diesen zu
    Entkräften ist immer dann besonders schwierig wenn der Zeuge Wert
    auf eine Verurteilung legt. Das scheint hier der Fall zu sein.

    Ein Richter kann schon zwischen Fakten und Belastungswillen entscheiden.

    Bereits bei der Vollstreckung eines Durchsuchungsbeschlusses können Formfehler auftreten
    die seine anfängliche Rechtmässigkeit zunichte machen.

    Wenn ein Richter den Durchsuchungsbeschluß abgesegnet hat, dann treten keine Formfehler mehr auf. Das passiert bei Durchsuchungen wegen Gefahr in Verzug. Bei richterverfügten Durchsuchungen müssen die Ermittler aufpassen wegen Verwertungsverboten.

    Nun warten wir auf meine Anhörung bei der Polizei..

    Bist Du überhaupt schon belehrt worden? Die durchsuchenden Kräfte müssen Dir ja den Durchsuchungsbeschluß eröffnen und Dir die Straftat(en) wegen derer Du verdächtigt wirst, eröffnen. Es kann sich jetzt nur noch um eine Vernehmung drehen.

    Auf gar keinen Fall da hin gehen!

    Geh mit Deinem Anwalt hin. Arbeitet vorher eine Äußerung zur Sache aus und sagt dann, ihr macht das in der Stellungnahme Geschriebene zum Gegenstand Deiner Aussage.

    Wenn überhaupt gibt der Anwalt eine Einlassung ab.
    Das wird er aber kaum gegenüber der Polizei machen,

    Kann er auch gegenüber der STA machen, aber der Rechtsanwalt macht es in diesem Fall meistens mit seinem Klienten direkt bei der Polizei.

    Ich werde auf keinem Fall zur Polizei gehen. Das kenne ich aus anderen Foren schon Bei Staatsschutz und Polizei den Mund halten

    Geh mit Deinem RA hin. Dafür ist er da. Zur Polizei musst du natürlich nicht gehen, aber es muss auch in Deinem Interesse sein den Sachverhalt aufzuklären, sonst läuft nämlich die Ermittlung bis zum Schluß und bis es vor Gericht ist. Gar nicht hingehen und sich gar nicht äußern ist keine wirklich gute Idee, auch wenn es in allen möglichen Foren so steht. Das hat immer einen amerikanischen Touch: Ich berufe mich auf meine verfassungsmäßigen Rechte…

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.