Petition mitzeichnen!! - EU will Waffenrecht verschärfen, auch Schreckschuss, Deko, Salut betroffen

Es gibt 1.588 Antworten in diesem Thema, welches 304.032 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Oktober 2018 um 12:40) ist von Mad Dog Tannen.

  • Ach der Herr Roman Grafe. :(
    Der hat sich schon früher disqualifiziert. Ich bin auch sicher, dass der nicht mehr ernst genommen wird und allenfalls die Sensationspresse bedient.
    Im gewissen Sinne hilft er uns sogar, denn seine Zahlen zeigen ja auch in welchem Verhältnis Gewaltdelikte in Verbindung mit Schusswaffen zu anderen schweren Straftaten stehen. Allerdings begreift das nur derjenige, der sachlich verstehen kann, dass Straftaten in jedem Lebensbereich vorkommen und sich gänzlich nicht komplett verhindern lassen.
    Aber führen wir das nicht weiter aus, denn Grafe sollte nicht zum Unterthema gemacht werden.

  • Wie baut man denn sowas um? Ich gehe doch davon aus, dass die ganze Gehäusekonstruktion so geschwächt ist, dass es alles in der Hand zerfetzt mit einer scharfen Patrone drin.

    Da müsste man doch so viele Teile umrüsten, dass man doch eher eine Waffe "normal" klaut.

    Oder wurden vielleicht PTB freie Waffen genutzt? Oder gekorene M20 rückgebaut?

    Mysteriös... :S


    Das geht, alles nur eine Frage des Aufwandes den man treibt und des Maschinenparks den man zur Verfügung hat. Und natürlich Know How im Bereich der Metallbearbeitung. Die PTB prüft ja ob es mit handelsüblichen Mitteln nicht möglich ist die Waffe umzubauen, das heißt auf gut deutsch Werkzeugen und Materialien die man so einfach im Handel/Baumarkt kaufen kann. Aber der Maschinenpark und das Know How die da erforderlich sind, da kann man auch neue Waffen bauen, der Aufwand ist der gleiche.

    Auch Dekos lassen sich auf die Art wieder aufbauen, da gilt das gleiche mit den handelsüblichen Werkzeugen. Allerdings sind die zu Deko umgebauten gesetzlich relevanten Teile so hinüber, das es ein riesen Aufwand wäre die wieder aufzubauen, daher wäre da eine Neufertigung einfacher. Lauf müsste eh gewechselt werden da gelocht oder geschlitzt, Verschluss könnte gemacht werden. Aber wie schon gesagt, das ist eine Sache da bedarf es schon eines Aufwandes den keine Person alleine treiben kann, das ist ein Aufwand der so eigentlich nur von Firmen betrieben werden kann da diese sich den entsprechenden Maschinenpark den man benötigt leisten können. Als Privatperson eigentlich schwer möglich, denn das sind Maschinen wo eine in etwa soviel kostet wie ein Mittelklasse-PKW.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    Einmal editiert, zuletzt von germi (28. November 2015 um 14:12)

  • Marcel,

    was mich jetzt brennend interessieren würde:

    Hat die Presse den »Kunstgriff« benutzt ihn Waffenhänder im Sinne der Umgangssprache benutzt oder ist es wirklich ein Waffenhändler mit Geschäft? Ich bezeichne das als Kunstgriff weil es den Dreckspatzen der Bildzeitung entspricht dies reißerischer aufzumachen, als es ist und das ist dann das perfide wenn es stimmt. Dann wussten sie nämlich genau, dass es viel spektakulärer von den überwiegend naiven Lesern aufgefasst wird.

    Im Internet ist nämlich in Magstadt überhaupt nichts von Waffenhändler zu finden. Also es spricht einiges dafür, dass auch dieser Begriff vorsätzlich falsch benutzt wurde, oder wie siehst Du das?

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Na ja, wer mit Autos handelt, ist ein Autohändler, wer mit Drogen handelt, ist ein Drogenhändler, und wer mit Waffen handelt, auch wenn es illegale sind, ist ein (dann halt illegaler) Waffenhändler. Das ist ja keine geschützte Bezeichnung. Ich versteh schon, was du meinst, aber ich glaube, das macht wenig Sinn, sich daran aufzuhängen.

  • Du hast völlig recht Marcus,

    es würde mich nur persönlich interessieren, weil es dann absichtlich in Kauf genommen wurde uns Waffenbesitzer wieder als Ganzes zu diskreditieren. Das ist absichtliche Stimmungsmache einer Presse die jetzt hoffentlich eins auf den Latz kriegt. Alles Falschmeldungen, hoffentlich tritt eine Waffenzeitschrift an den Presserat heran. Passiert zwar nicht viel, aber wäre ein Signal. Die sollen mal ihre angeblichen Insiderhinweise auf den Tisch legen müssen.

    Auch die ganze Betrachtungsweise ist eigentlich unerheblich. Wir können uns daran aufhängen und es bringt nichts. Ich würde nur gerne diese Perfiderie hinter der Darstellung beurteilen können. Disqualifiziert haben die sich schon lange.

    LG, Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Das ist keine "Quelle". Der Typ hat sich schon mehrfach selber disqualifiziert. Wenn die Anti-Fraktion solche armseligen Gestalten nötig hat, dann haben die ein Problem.

    Leider sieht das Malmström und Co KG anders die führen Roman Grafe als zuverlässigen Sachverständigen.

  • Kaum verwunderlich, immerhin unterstützen die Verleumdungen des Herren Grafe ihre Position.

    Das ist im Grunde das, was die IS für ihre ziemlich abstruse Auslegung des Korans betreibt. Einfach den passenden Hetzprediger als "zuverlässige Quelle" bzw. halt "religiöse Autorität" angeben und gut ist.

  • Es regt sich wohl auch Widerstand in anderen EU-Ländern. Wer mag, kann ja mal einen Blick auf die FB-Seite von Helikon-Tex werfen.

  • Wieviel Unterschriften brauch man eigentlich? Gestern noch 200.000 Meilenstein nun 250.000 wieso wird nicht gleich 300.000 geschrieben? Oder wieviel man auch sammeln muss?

    Gruß
    DarkForce

  • Es regt sich wohl auch Widerstand in anderen EU-Ländern. Wer mag, kann ja mal einen Blick auf die FB-Seite von Helikon-Tex werfen.


    Es würde mich sowieso mal interessieren wie es in den anderen EU-Ländern aussieht mit dem Wiederstand gegen die geplanten Waffenrechtsverschärfungen? Vielleicht kann man sich da noch was abschauen. Es ist eigentlich schade das man sich nicht mit anderen EU Verbänden zusammen tut. Vielleicht könnte man sich auch mit anderen Freien-/Waffen-Foren austauschen,aus anderen EU Ländern.

    Ich denke mal man kann nicht alles 1zu1umsetzen aber ich befürchte das mindestens eine Gruppe auf der Strecke bleiben wird. Und ich denke das werden die freien Waffen sein,weil sie die kleinste Lobby haben. Ich habe auch von allen legalen "Waffengruppen" etwas,sprich CO2 Waffen,Schreckschusswaffe,Luftgewehr,Softair und natürlich legale richtige Waffen. Und ich will keine von ihnen missen. :S

  • Wieviel Unterschriften brauch man eigentlich? Gestern noch 200.000 Meilenstein nun 250.000 wieso wird nicht gleich 300.000 geschrieben? Oder wieviel man auch sammeln muss?


    Im deutschen Petitionsrecht sind m.W. 50.000 Unterschriften nötig, damit die Petition angehört werden muss. Ob es bei europaweiten Petitionen anders ist, weiß ich nicht.
    Dennoch muss eine hohe Resonanz Eindruck machen. Daher sind möglichst viele Unterschriften immer hilfreich und drücken auch ein großes Interesse an der Aussage der P. aus.
    Es wäre auch interessant zu wissen, wie lange diese Petition zur Unterschrift offen ist. Die Million wird es wohl nicht werden, aber auf ne Halbe hoffe ich schon.
    Immerhin gibt es allein in Deutschland rund 350.000 Jagdscheininhaber, 2 Mio Sportschützen und ein paar tausend Waffensammler. Nimmt man noch die Anzahl an SSW- und Dekowaffenbesitzern hinzu, müsste das allein schon in Deutschland zu erreichen sein. Schließlich sind alle diese Personengruppen betroffen.

    Daher unterschreibt bitte alle!! Es schmerzt nicht und damit wird auch keine Waschmaschine bestellt!

  • In sehr vielen Foren im Ausland liest man wenig bis nichts über die Petition. Bei Foren im Inland die sich mit Softair oder Paintball beschäftigen wurden Threads die sich damit befassen wollten von den Admin oder Moderatoren geschlossen,
    weil das Thema nach deren Meinung nichts mit ihren Hobby zu tun hat und zu politisch ist. Diese teilweise Ignoranz und Uneinigkeit, bei uns Besitzern freier Waffen, wird dadurch von den Politikern schamlos ausgenutzt,
    sind dann erst mal Gesetze beschlossen und der Staat fängt an diese umzusetzen ist der Aufschrei bei allen sehr groß. Denn plötzlich fallen den Politikern noch zusätzliche dinge ein die verboten werden müssen. Was meint ihr passiert,
    sollte die EU den Franzosen ihr Viertele Wein verbieten oder den Bayern ihr Weizenbier, da gehen aber alle, sogar die Antialkoholiker, auf die Barrikade, das ist mal so sicher wie das Amen des Pastors nach der Predigt.

    2013 gab es eine Petition das die Großkaliberwaffen verboten werden sollten. Fast ein Jahr später wurde darüber entschieden!

    Klickt mal auf den Link der Begründung warum diese Petition abgelehnt wurde, sehr Interessante Argumentation und sehr gut auf die Aktuellen Ereignisse anzuwenden.

    https://lawgunsandfreedom.wordpress.com/2014/12/23/petition-abgelehnt/

    Mal ein Zitat daraus:

    „Der Petitionsausschuss macht zunächst darauf aufmerksam, dass zu dem Anliegen der Verschärfung des Waffenrechts in der 17. Wahlperiode eine Vielzahl parlamentarischer Anträge, Fragen und Gesetzentwürfe vorlagen
    (siehe u. a. Drucksachen 17/1282, 17/1305, 17/2130, 17/7732 und 17/12872). Der 17. Deutsche Bundestag hat sich u. a. in seiner 39., 50., 152. und 198. Sitzung intensiv mit dieser Thematik befasst (vgl.
    Plenarprotokolle 17/39, 17/50, 17/152 und 17/198 ). Die entsprechenden Dokumente können unter http://www.bundestag.de eingesehen werden.“

    Lest euch mal ein paar Protokolle durch und ihr bekommt vom Kopfschütteln ein Schleudertrauma.

    Ich finde leider keine Petition, die sich mit diesem Thema beschäftigt, auf der Seite des EU Parlaments.

    Also solange es nicht eine geschlossene Einigkeit unter allen Waffenbesitzern gibt, werden wir den Restriktionen der Politiker immer unterlegen sein.

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  • Wenn es wirklich so ist wie du sagst dann ist wohl das Schicksal der Freien Waffen besiegelt. Ich kann es fast nicht glauben das in Softairforen darüber nicht diskutiert wird. Aber wenns so ist brauchen die Leute dann auch nicht rumheulen. Aber das man es im EU Ausland auch nicht so beachtet wundert mich. Vielleicht ist Deutschland nachher das einzigste Land was die neuen Regeln umsetzt. :whistling:
    Ok Danke erstmal für die Info.

  • Ich kann es fast nicht glauben das in Softairforen darüber nicht diskutiert wird. Aber wenns so ist brauchen die Leute dann auch nicht rumheulen.

    Softair hat schon etliche Probleme, die Hoffen das es "nur" SSW Deko und Salut" betrifft ansonsten ist etlichen von dennen rechtliches pieps schnurz egal. (bitte nicht Mißverstehen aber die sehen sich als die Rebellen des Schießsports und etliche pfeifen auf Gesetze"

    Aber das man es im EU Ausland auch nicht so beachtet wundert mich. Vielleicht ist Deutschland nachher das einzigste Land was die neuen Regeln umsetzt.

    Ich denke die Gruppierung mit der Kleinsten Lobby wird es ausbaden dürfen.

  • Die Airsoftler sind die ersten die betroffen sind, wenn Halbautomaten verboten werden die Kriegswaffen ähneln. Denn dann wird ein Paragraph nach dem anderen "abgeholzt" d.h. Anscheinswaffen werden mit Sicherheit verboten.

    Was ist schon dabei wenn man sich ein wenig einsetzt und eine Petition unterschreibt? "Nein, aber das geht uns alle nichts an und machen können wir ja sowieso nichts!" muss ich mir immer wieder anhören.

  • Mal ohne Zitieren:

    1.
    In der Tat hilft es nichts, lediglich einen GG-Kommentar im Regal zu haben, denn man muß ihn nicht nur auch lesen sondern auch verstehen. Wobei es mir allerdings ein wenig zweifelhaft erscheint, daß im Regel eines Nichtjuristen ein GG-Kommentar steht, und ein Jurist sollte seinen Inhalt verstehen.
    In aller Kürze:
    Die wohlfeilen Verweise auf den angeblichen Sinn&Zweck&Anlaß von § 20 IV GG, um damit zu "begründen", daß meine Anmerkungen "daneben" liegen würden, offenbaren leider grundlegende Unkenntnisse. Dies nicht als Vorwurf des Nichtwissens als solchen, nur als Vorwurf, trotz Unwissens durchaus auch ehrenrührige Behauptungen aufzustellen. Denn Art.20 IV GG wurde nicht von den Vätern und Mütter des Grundgesetzes unmittelbar nach dem Krieg unter dem Eindruck der Geschehnisse bei der Machtergreifung geschaffen, auch wenn nicht nur der Laie sondern auch der (insofern etwas unkundige) Jurist dies als absolut naheliegend annehmen dürfte. Vermutlich aus dem Gedanken heraus, daß man in einem solchen Notstand keinerlei geschriebene Rechtfertigung für einen Widerstand benötigt, wie bereits angesprochen zum einen aufgrund der anerkannten naturrechtlichen Rechtfertigung, zum anderen weil der Erfolg sich selbst rechtfertigt und ein erfolgloser Widerstand eo ipso (in der Bewertung der Herrschenden) unrechtmäßig ist/war.
    Tatsächlich wurde § 20 IV GG erst anläßlich der Notstandsgesetze (die, an die sich dieser Kommentar richtet, sind vermutlich zu jung, um diese und die damaligen Ereignisse zu kennen, also bitte nachlesen) ins GG geschrieben, sozusagen als Trostpflaster, um den Kritikern etwas Wind aus den Segeln zu nehmen. In der Sache sellbst, dem Widerstand als solchen, ist die Regelung aus den genannten Gründen heiße Luft. Sie könnte aber in der von mir skizzierten Weise argumentativ genutzt werden; der zweiten Verfassungszusatz der Amis regelt dies ausdrücklich, was vor dem Hintergrund eines erfolgreichen Widerstands (gegen die englische Krone) und natürlich der gänzlich anderen Situation damals sicherlich nachvollziehbar ist.

    2.
    Da Lesen und Verstehen anscheinend schwieriger ist als man annehmen sollte, noch einmal im Klartext, auch wenn es peinlich erscheint, etwas Offenkundiges wiederholen zu müssen: Meine Anmerkungen bezogen sich nicht darauf, ob und wann ein Widerstandsfall vorliegt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und was man in einem solchen Fall alles tun könnte. Sie bezogen sich allein darauf, welche Folgerungen man aus Art.20 GG in Hinblick auf ein gegenwärtiges Recht auf Waffenbesitz - in der Terminologie des WaffG: in Hinblick auf das Vorliegen eines Bedürfnisses zum Erwerb und Besitz einer bestimmten Schußwaffe nebst ausreichender Mun - folgern könnte oder müßte, und dies unter Hinweis darauf, daß der zweite Verfassungszusatz der Amis wohl in die gleiche Richtung zielt.

    3.
    Mir ist keine Möglichkeit bekannt,gegen diese Initiative der EU-Kommission rechtlich vorzugehen. So ist das eben, wenn man Parteien wählt, diese dies - Aufgehen des Nationalstaats in der EU - im Programm haben: Man wird ggfs. über den Löffel barbiert. ICH war immer schon dagegen.
    Inhaltlich dürfte kaum Streit bestehen, daß die beabsichtigten Verschärfungen (also in Form einer Richtlinie) eine Verletzung von Art.2 GG, vielleicht auch des Willkürverbots, darstellen. Das Problem ist, daß es ein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wie in Art.2 GG gereget auf EU-Ebene nicht gibt. Und unsere Grundrechte interessieren in der EU aber niemanden, soweit wir daraus Rechte gegen einen EU-Akt herleiten wollen. Möglicherweise könnte man Art.8 EMRK, die der EU zu gewährleisten sich verpflichtet hat, oder Art.7 der EU-Grundrechtecharta dementsprechend auslegen. Das kann ich nicht beurteilen, ich bin weder Verfassungs- noch EU-Rechtler. Wollte man darauf gestützt gegen eine solche Richtlinie vorgehen könnte man erwägen, eine Nichtigkeitsklage nach Art.230, 231 EG zum EuG erheben. Viel Vergnügen. Meine persönliche Bewertung: Das es um böse, böse, böse und überhaupt um Waffen in Privathänden geht werden wir inhaltlich keinen Erfolg haben. Außerdem scheitert das m.E. an der unmittelbaren Betroffenheit: Die Richtlinie allein betrifft uns noch nicht, erst deren Umsetzung durch den Bundesgesetzgeber. Vielleicht gilt bei einer Richtlinie, die eine 1:1-Umsetzung vorsieht und daher auch ohne nationalen Umsetzungsakt gilt, etwas anderes. Eine EU-Verfassungsbeschwerde gibt es nicht, also wäre es damit für uns (mittelbar) Betroffene und Bürger auf EU-Ebene zuende.
    Wenn, wovon wir ausgehen dürfen, eine solcher Richtlinie hinsichtlich der uns interessierenden Teil den Mitgliedsstaaten bindende Vorgaben macht (z.B. Verbot von HA die wie VA aussehen), gibt es keinen Rechtsschutz anhand unserer Grundrechte in Form einer Verfassungsbeschwerde zum BVerfG. Es sei denn, das BVerfG würde meinen, daß ein wirksamer Schutz der Grundrechte gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaften, der dem vom
    Grundgesetz als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im wesentlichen gleichzuachten
    ist, zumal den Wesensgehalt der Grundrechte generell verbürgt, generell nicht gewährleistet sei (Solange-I- und Solange-II-Entscheidungen des BVerfG nebst den darauf aufbauende Entscheidungen, sollte man mal lesen, um die Flausen aus dem Kopf zu treiben). Da es ein Art.2 GG vergleichbares Grundrecht auf EU-Ebene gerade nicht gibt und dies als Auffanggrundrecht für unsere Verfassungsordnung wesentlich ist, könnte man dies bejahen. Ich kann es nicht beurteilen, das ist nicht mein Fachgebiet. Ich habe aber keinerlei Hoffnung, daß sich das BVerfG wegen uns, wegen Waffen, noch dazu solcher, mit dem EuGH "anlegen" und einen Verstoß gegen Art.2 GG bejahen würde. Es verbleibt, im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde die Umsetzung und damit indirekt die Richtlinie (möglicherweise auch bereits die Richtlinie selbst, wenn sie eine 1:1-Umsetzung vorsieht) an der EU-Grundrechtscharta und der EMRK zu messen (siehe oben). Was, wollte das BVerfG ernsthaft eine Verletzung der EU-Grundrechte/EMRK für möglich halten, wohl zu einer Vorlage zum EuGH führen würde.
    Fazit: Bis die mögliche Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird können wir als Betroffene voraussichtlich rechtlich überhaupt nichts tun. Und auch dann sehe ich persönlich kaum Erfolgsaussichten. Mit dem Eintritt in die EU haben wir, etwas pointiert formuliert, sozusagen unsere Grundrechte aufgegeben.
    Unabhängig davon könnte natürlich ein Mitgliedstaat gegen eine als rechtswidrig - gemessen natürlich nur am EU-Recht - empfundene Richtlinie vor dem EuGH klagen. Ich erwarte nicht, daß unsere Bundesregierung derartiges tun wird, egal wie unrecht das ist, was die EU hier absondert. Im Gegenteil ist das ja eine wunderbare Handhabe, bedauernd auf die zwingend umzusetzenden Richtlinie zu verweisen, um freudig das zu tun, was nach deutschem (Grund)Recht nicht möglich wäre. Ich würde da eher auf die Regierungen der östlichen Staaten setzen, bei denen die beabsichtigten Beschränkungen anscheinen auf größeren bzw. breiteren Widerstand stoßen als bei uns. Allerdings mache ich mir keine Illusionen über die Entscheidung des EuGH.

  • Hast du mal gelesen was Herr Dr.König geschrieben hat?

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.