Petition mitzeichnen!! - EU will Waffenrecht verschärfen, auch Schreckschuss, Deko, Salut betroffen

Es gibt 1.588 Antworten in diesem Thema, welches 307.314 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Oktober 2018 um 12:40) ist von Mad Dog Tannen.

  • It should be taken into account that bans on possession of certain types of firearms that are not, in fact, abused for terrorist acts can lead to negative consequences, especially to a transition of these firearms into the illegal sphere. The V4 states have profound historical experience with such implications.

    Endlich mal jemand der die Eier ind er Hose hat um Malmström zu erklären, "Hatten wir schon mal, nutzte nix. Und wir haben beweise das es nix bringt"

  • Da ich jetzt ein paar Tage hier nicht mitgelesen habe, bin ich gerade etwas geschockt. 8|

    Sind diese EU-Verordnungen tatsächlich so bindend?
    Ich weiß, dass man bei EU-Normen mit Begründung abweichen kann, geht das bei so einer Verordnung auch? :?:

    Wenn ja, dann heißt das: Schreibt den Abgeordneten!

    Meistens bekommt man zwar antworten von deren Team, aber ab und an bekommt man auch ehrliche Meinungen der Abgeordneten.
    Auf jedenfall wird aber der Protest registriert.
    Die Zeit läuft :cursing:

    Und täglich grüßt die Gebetsmühle. :wacko:

    Wenn ich immer auf das gehört hätte, was mir andere geraten haben, wäre ich heute immer noch nicht da, wo ich gestern sein wollte.

  • Ich habe bereits geschrieben - mit dem freundlichen Verweis auf 1970, als unsere damalige Regierung den Erwerb stark eingeschränkt hat mit dem Grund "Die RAF darf keine Waffen auf legalem Weg beziehen!". Wie wir ALLE wissen, hat das Gesetz NICHTS bewirkt - die RAF hat munter weiter gemacht, mehr als zuvor, und vor allem haben die damals keine KK-Gewehre oder Jagdbüchsen benutzt, sondern Sturmgewehre, Maschinenpistolen und Sprengsätze - was eh schon illegal war, von daher hat es keinen mehr rund um Baader, Ensslin und ihre Nachfolger interessiert. Die Zeche gezahlt hatte damals wie heute der sogenannte mündige Bürger...

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Sind diese EU-Verordnungen tatsächlich so bindend?

    Ja ist es denk doch mal an die Glühbärchen äh Lampen.

    der sogenannte mündige Bürger.

    Den gibt es laut Aussage von Frau Malmström gar nicht. Die ist komplett fanatisch was Waffen angeht. Die würde im Namen ihrer Friedenliebe Menschopfer machen.

  • Sind diese EU-Verordnungen tatsächlich so bindend?
    Ich weiß, dass man bei EU-Normen mit Begründung abweichen kann, geht das bei so einer Verordnung auch?

    Nein, sind sie nicht. Grundsätzlich sind sie binden, aber die Mitgliedstaaten müssen sie nicht umsetzen. Hier in Deutschland bedarf es sowieso erst mal eines regulären Gesetzgebungsverfahrens. Kann ja mal jeder nachlesen, aber nicht nur die Hälfte, sonst hört sich das anders an. Und es gibt einen Unterschied zwischen Richtlinien und Verordnungen. Ich sehe das noch nicht so schwarz.

    Sie müssen von den EU-Mitgliedstaaten nicht in nationales Recht umgesetzt werden („Durchgriffswirkung“). Modifikationen der vorgegebenen Regelungen durch die einzelnen Mitgliedstaaten sind grundsätzlich nicht möglich („Umsetzungsverbot“). Allerdings können auch die Verordnungen einzelne Artikel enthalten, die ausdrücklich Anpassungen an nationales Recht vorschreiben oder gestatten.[1]
    Durch die Durchgriffswirkung unterscheiden sich die Verordnungen von den Richtlinien. Richtlinien haben keine unmittelbare Geltung in einem Mitgliedstaat, können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen unmittelbar anwendbar sein.

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Man muss bei der EU oder EG Verordnungen, Richtlinien und sonstige Äußerungen (meist der Kommission, wie Beschlüsse, Empfehlungen etc.) unterscheiden.

    Verordnungen sind unmittelbar und direkt alle bindende Rechtsakte, sozusagen die Gesetze, die die EU erlässt. Sie müssen von den Mitgliedsstaaten nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden.

    Bei Richtlinien muss man aufpassen. Diese sind zwar keine unmittelbar den Bürger verpflichtende und berechtigende Rechtsakte, aber sie binden die Mitgliedsstaaten. Diese müssen die Richtlinie in nationales Recht umsetzen, es sei denn, die Richtlinie bestimmt in einzelnen Regelungen, dass diese optional sind. Meist gibt es einen gewissen Spielraum, wie man die Richtlinie genau umsetzt. Allerdings bürgert sich auch in Deutschland immer mehr eine strikte 1:1-Umsetzung ein, bei der auch Formulierungen vollständig übernommen werden. Setzt ein Staat die Richtlinie nicht oder nicht rechtzeitig um, gilt die Richtlinie für die Behörden des Staates unmittelbar (nicht für den Bürger), außerdem drohen Strafzahlungen an die EU.

    Es ist also als Interessenvertreter enorm wichtig, bereits auf Ebene der EU oder EG sachliche Regelungen, ob Verordnung oder Richtlinie, anzugehen.

  • Ich finde, Sparkys Post ist etwas missverständlich, er könnte den Eindruck erwecken, der Bundestag hätte da jetzt noch irgendwelche Freiheiten... Die Verordnung gilt aber unmittelbar -- also nicht erst, wenn sie in nationales Recht umgesetzt ist.

    Aus dem Artikel über Verordnungen in der EU in der Wikipedia, den Sparky verlinkt hat:

    "Eine Verordnung der Europäischen Union [...] ist ein Rechtsakt der Europäischen Union mit allgemeiner Gültigkeit und unmittelbarer Wirksamkeit in den Mitgliedstaaten."

    "Gemäß Art. 288 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sind die Verordnungen diejenigen Rechtsakte, welche allgemeine Geltung haben, in allen ihren Teilen verbindlich sind und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten. Sie müssen von den EU-Mitgliedstaaten nicht in nationales Recht umgesetzt werden („Durchgriffswirkung“). Modifikationen der vorgegebenen Regelungen durch die einzelnen Mitgliedstaaten sind grundsätzlich nicht möglich („Umsetzungsverbot“). Allerdings können auch die Verordnungen einzelne Artikel enthalten, die ausdrücklich Anpassungen an nationales Recht vorschreiben oder gestatten."

    Speziell zu Durchführungsverordnungen wie dieser: (hier)

    "Im Prinzip sind die Mitgliedstaaten dafür zuständig, für die Durchführung von Gesetzgebungsakten entsprechende Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Nach Art. 291 AEUV kann die Kommission oder in Sonderfällen der Rat ermächtigt werden, Durchführungsrechtsakte zu erlassen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn es einheitlicher Bedingungen für die Durchführung verbindlicher Rechtsakte bedarf. Soweit die Kommission Durchführungsrechtsakte erlässt, wird sie von den Mitgliedstaaten im Rahmen besonderer Ausschüsse kontrolliert (Komitologie). Näheres darüber bestimmt eine Verordnung, die der Rat und das Europäische Parlament nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erlassen."

    Interessant wäre, ob es diese Ermächtigung in dem Fall gegeben hat. Es handelt sich ja um eine Durchführungsverordnung zu europäischen Schusswaffenrichtlinie. Da müsste das ja dann (meinem Verständnis nach) drinstehen.

    Wenn ja, können wohl nur diese "besonderen Ausschüsse" auf europäischer Ebene, die aus Fachleuten aus den Mitgliedsstaaten bestehen, eventuell noch eingreifen. Kann aber auch gut sein, dass die bereits im Vorhinein einbezogen wurden.

  • Um was es bei dem hier interessierenden Projekt geht, ist eine Richtlinie ("directive"), keine Verordnung ("regulation") der EU. Richtlinien gelten nicht direkt, sondern sind vom Mitgliedsstaat in nationales Recht umzusetzen. Sparkys Post war insofern etwas missverständlich, als man denken könnte, der nationale Gesetzgeber hätte Entscheidungsfreiheit, ob er die Richtlinie umsetzt oder nicht. Er muss sie umsetzen und dabei die Ziele der Richtlinie erreichen. Er ist (etwas) frei, was die Mittel und diverse Feinheiten angeht.

    Nehmen wir mal als Beispiel die Richtlinie 2000/60/EG, die sogenannte Wasserrahmenrichtlinie. Deren Anhang V beschreibt z.B. verschiedene biologische Faktoren zur Messung eines Qualitätszustands. Man hätte da einiges als Nationalstaat um- und neu formulieren können (im nationalen Wasserrecht). Die Umsetzung sieht aber grundsätzlich so aus, dass der Anhang V der 2000/60/EG wortwörtlich in deutsches Recht übertragen wurde. Denn früher, als man kreativer war in Deutschland, hat man häufig einen vom EuGH auf den Deckel gekriegt.

  • Ach so, ok, das ist natürlich noch bitterer, wenn man davon betroffen ist. :( Bei dem Teil handelt es sich nicht um eine EU-Verordnung, sondern eine (verbindliche) Durchführungsverordnung der Kommission, zu der sie aufgrund einer Richtlinie ermächtigt ist.

  • Na ja, wie man die bezeichnet, ist eher egal. Der große Unterschied ist, dass EU-Verordnungen (und Richtlinien) vom Parlament und Rat verabschiedet werden, während Durchführungsverordnungen allein von der EU-Kommission entschieden werden. Natürlich könnte der Ermächtigungsgeber (also der, die Richtlinie verabschiedet hat) der Kommission die Ermächtigung entziehen, wenn da etwas zu viel geregelt wird, aber das ist eher unwahrscheinlich. Wenn es also um eine Durchführungsverordnung geht, kann man nicht Parlamentarier überzeugen, sondern muss mit Bürokraten reden.

  • Ja, so verstehe ich es auch, so hatte ich es ja oben auch schon geschrieben. Wenn die Kommission in der Feuerwaffenrichtlinie ermächtigt wurden, solche Durchführungsverordnungen zu erlassen, dann haben die einzelnen Mitgliedsstaaten da nichts mehr zu melden.

  • ... und bringt wie jede Petition gar nichts, der Dreckhaufen beschliesst eh heimlich was die wollen.

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    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Wenn man sich das ganze ansieht ist die Eu eine Verbots-Vereinigung.
    Verordnungen sind sofort Gültig
    Richtlinnienen geben jedem Nationalstaat zeit diese als minimun umzusetzen außer wenn das Nationalegesetz schon strenger ist brauchen die das nicht.

    Und die angebliche tranzparenz ist nur dazu da um von dem wichtigen geheimen beschlüßen abzulenken.

  • Da ist garnichts am Ende, das wird wenn es beschlossen wird eine EU weite Regelung werden, und auch in dem geposteten Dokument steht nur das der Bundestag das zur Kentniss genommen hat und nicht das es abgelehnt wird.