Notwehrrecht

Es gibt 117 Antworten in diesem Thema, welches 8.278 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. November 2015 um 23:08) ist von Musashi.

  • Ist doch rechtlich ein ganz normaler Vorgang,schließlich kann man auch versucht sein mit dieser angeblichen Notwehr ein eigenes Verbrechen zu vertuschen.

  • Ist doch rechtlich ein ganz normaler Vorgang,schließlich kann man auch versucht sein mit dieser angeblichen Notwehr ein eigenes Verbrechen zu vertuschen.


    Ich meinte nicht die strafrechtliche Prüfung, das ist schon ok. Aber in dem Artikel wird z.B. die Meinung vertreten, dass es bedenklich ist, einen Einbrecher mit Pfefferspray abzuwehren (Angriff auf das Eigentum). Die Meinung ist doch nur noch lächerlich.

  • Richtig! Die Meinung ist auch nur noch lächerlich!!
    Keiner animiert den "Täter" einen Angriff oder ein Verbrechen durchzuführen, also muss er auch dann mit den Konsequenzen rechnen.

    Dieses Thema Notwehr--Nothilfe ist ja auch schon viel diskutiert worden.
    Was ich mich immer wieder bei diesen Themen frage ist, warum wird hier immer nur die Strafbarkeit des Opfers in solchen Fällen behandelt?

    Der Täter begeht mit einem Vorsatz das Verbrechen. Sei es einen Überfall, sexuelle Übergriffe, körperliche Angriffe etc.
    Er muss also mit Gegenwehr rechnen! Kommt er an ein Opfer, dass sich entsprechend zu wehren weiß, und den Angreifer verletzt, wird dank unserer Justiz das Opfer zum Täter gemacht! Über den eigentlichen Auslöser wird kein Wort mehr verloren.
    Der Angreifer läßt sich durch einen Anwalt vor Gericht als Geschädigter vertreten. Hallo??

    "Normalerweise" geschieht ein Verbrechen, egal welcher Art, in abgelegenen oder wenig frequentierten Gegenden, ohne große Öffentlichkeit. Und wenn ich mich dann als Opfer so wehre, dass der Täter für den Rest seines Lebens keinen Angriff mehr starten kann, dann hole ich doch nicht die Polizei und warte, bis alle informiert sind.
    Meistens kennen sich Täter und Opfer auch nicht, also sind auch die Personalien nicht bekannt. Ich habe den Täter nicht gebeten mich anzugreifen. Warum soll ich dann dafür bestraft werden, wenn der Täter quasi seine Quittung erhält? Als Opfer bleibt einem in unserer Gesellschaft gar nichts anderes übrig, als ohne großes Aufsehen sofort das Weite zu suchen um nicht für das Ergebnis einer Tat angeklagt zu werden, die man selber nicht begangen hat.

    Im Bericht wird seitens des Kommissars gesagt, man solle den Täter an der Nasenwurzel wegschieben. Wie weltfremd ist das denn???
    Solche Abläufe machen sich natürlich in Rollenspielen mit den eigenen Kollegen im Klassenrahmen immer gut, gehen aber an der Realität auf der Strasse komplett vorbei.

    Man gucke sich den Straftäter an sich doch einmal an. Früher wurde sich meist noch verbal auseinandergesetzt, es gab ein Geschubse und mehr oder weniger war es das.
    Heutzutage treten und schlagen 14 - 16 jährige einen unbescholtenen Bürger völlig grundlos oder wegen eines Handys solange, bis er regungslos, bewußtlos oder gar tot am Boden liegt! Es herrscht eine gnadenlose Rücksichtslosigkeit und Brutalität ohne Achtung vor Leben.
    Und die sich bei solchen Attacken wehrenden Opfer oder zuhilfe kommenden Passanten, werden dann als Täter wegen "Unverhältnismäßigkeit der Mittel" vor den Kadi gezerrt? Es ist doch dabei nicht verwunderlich, wenn keiner mehr hilft und Alle weggucken....
    Da kann doch einiges nicht stimmen. Kein Wunder also, das die Straftäter immer jünger und rücksichtsloser werden, weil sie doch letztenendes nichts zu befürchten haben.

    Mein Standpunkt zu diesem Thema ist, wenn mich jemand angreift oder dergleichen, wehre ich mich im Rahmen meiner Möglichkeiten und sollte der Angreifer dabei selber verletzt werden, ist das sein Risiko mit dem er vor dem Angriff hätte rechnen müssen!
    Warten bis die Polizei kommt, werde ich nicht.

    Gruß
    Marcus :winke:


    Das einzige was du auf der Welt verändern kannst, ist die Lage deines Kopfkissens. - Gabriel Garcia Marquez

  • Ich persönlich halte von Focus genausoviel wie von der Springerpresse, nämlich nichts.

    Trotzdem kann ich bei diesem Artikel zum Thema Selbstverteidigung keine Äußerungen finden die auf eine Pervertierung des deutschen Rechts hinweisen, wie es leider bei anderen Themen in den letzten Jahren zunehmend der Fall ist, wo das gesunde Rechtsempfinden des Bürgers mit Füßen getreten wird.

    Bei dem Thema Selbstverteidigung halte ich es schon für angebracht das der Gesetzgeber Überreaktionen nicht zuläßt und auf Verhältnismäßigkeit achtet, damit Geister mit dem Hang zur Gewalt dieses Thema nicht für ihre krankhaften Neigungen mißbrauchen können.
    Und darauf wird in diesem Focusartikel hingewiesen, genauso wie aber auch auf die Tatsache das jede Abwehrmaßnahme ergriffen werden kann wenn es um den Erhalt des Lebens geht.

    Insoweit kann ich bei diesem Artikel nicht sehen das Opfer zu Tätern gemacht werden.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Das Leben und die körperliche Unversehrtheit sind besonders geschützte und schützenswerte Rechtsgüter,von daher ist natürlich nicht jedes Mittel erlaubt wenn es nur um Sachwerte geht welche recht leicht ersetzt werden können.Leben und Gesundheit kann dir niemand wiedergeben!Erst wenn diese bedroht sind,dann ...

  • von daher ist natürlich nicht jedes Mittel erlaubt wenn es nur um Sachwerte geht


    Das wird zwar immer wieder so dargestellt, ist aber völlig falsch.

    Der Vorsitzende Richter am BGH für Strafsachen erklärt in seiner
    Kolumne das Notwehrrecht auch für Laien verständlich.
    Lesenswert: Link

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Da ist es doch wieder.

    Das Leben und die körperliche Unversehrtheit sind besonders geschützte und schützenswerte Rechtsgüter,von daher ist natürlich nicht jedes Mittel erlaubt wenn es nur um Sachwerte geht welche recht leicht ersetzt werden können.Leben und Gesundheit kann dir niemand wiedergeben!Erst wenn diese bedroht sind,dann ...

    Hier geht es wieder nur darum, wie man als Opfer zu reagieren hat. (Sachwerte können leicht ersetzt werden...) und nicht darum, gegen welche Rechte der Täter verstösst.
    Das Leben und die körperliche Unversehrtheit sind auch Rechte des Opfers!!
    Und genau da scheiden sich alle juristischen und vielleicht auch gesellschaftlichen Ansichten.

    Durch die deutsche Geschichte und das ständige "Entschuldigungs- und Verantwotungsruntergebete" seitens der Politiker, ist das deutsche Volk zu Duckmäusern und Katzbucklern vor der Obrigkeit geworden.
    Das spiegelt sich leider auch in anderen Bereichen des täglichen Lebens wider. Bloß nicht auffallen, alles abnicken, still sein und zahlen.

    So ist auch der Großteil der Meinungen zu dem Thema Notwehr und "Täterschutz".
    Manche Artikel oder Meinungen lesen sich sogar so, dass man selber Schuld ist zum Opfer eines Verbrechens geworden zu sein, und dass es Unrecht ist, sich auch noch zu wehren.

    Dieser Gedankengang hat sich durch das ständige "Schuldgefühlgerede" der Politiker in unserer Gesellschaft durchgesetzt.
    Wenn immer wieder erzählt wird, welche Schuld Deutschland und der Deutsche an sich auf sich geladen hat, dann glaubt es hinterher jeder.
    Das macht sich die Justiz zu Nutze, um jeden, der sich als Opfer "unverhältnismäßig" gewehrt hat, einer gerichtlichen Untersuchung zu unterziehen, anstatt dem eigentlichen Täter den Prozess zu machen!

    Solange sich an diesem Verhaltensgefüge "Opfer--Täterbehandlung" nichts ändert, wird sich der geschädigte Bürger immer mehr vor Gericht verantworten müssen als der ausführende Täter.

    Es bewahrheitet sich mal wieder: Der Ehrliche ist in allen Belangen der Dumme und wird dafür noch bestraft.

    Das einzige was du auf der Welt verändern kannst, ist die Lage deines Kopfkissens. - Gabriel Garcia Marquez

  • NC9210 Du hast Recht das das Recht dem Unrecht nicht weichen braucht,aber der Gesundheit oder dem Leben zu schaden ist erst rechtens wenn es das Verhalten des Gegenüber erlaubt.Es bleibt die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren.

  • Sehe ich etwas anders, wenn ein Einbrecher nachts in meiner Wohnung vor mir steht, dann muß ich nicht erst warten bis er mir ein Messer in den Bauch gerammt hat, um mich dann wehren zu dürfen.
    Mit dem rechtswidrigen betreten meiner Wohnung erkennt ein Einbrecher an daß man diesen Einbrecher mit allen Mitteln abwehrt, und wenn das zu Verletzungen oder gar dem Tot des Einbrechers führt, so wurde dieses mit der vorsätzlichen Tat des Einbruchs in Kauf genommen.
    Was das Gericht hinterher damit macht ist sicherlich eine andere Sache und kommt auf den Einzelfall drauf an.
    Ein Einbruch ist ja nicht grundsätzlich mit körperlicher Gewalt verbunden, einen psychischen Schaden/"Fußabdruck" richtet dieser aber in den meisten Fällen an, wer das selbst schon mal erlebt hat wird wissen wovon ich spreche, selbst wenn man bei dem Einbruch selbst nicht zugegen war.
    Eine gewisse Zeit lang steht man bei jedem "unbekannten" Geräusch hochkant im Bett!

  • Es bleibt die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren.


    Abermals nein, genau das muss man nicht.
    Wenn eine Notwehrsituation vorliegt darf man sich
    zur Wehr setzen; mit jedem Mittel das gerade verfügbar
    und geeignet ist den Angriff abzuwehren.

    Es ist nur beschränkt in der extremen Übertreibung.
    Beispiel: Kinder aus dem Apfelbaum schießen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Na dann sorge dafür das es genug glaubhafte Zeugen gibt,sonst landest Du hier schnell da wo du nicht hin möchtest.Wenn dir der Richter nicht glauben will dann hast Du die goldene A-Karte!


  • ingo und NC9210

    Genauso ist es. Ich verstehe das In-Schutz-nehmen-des-Täters von Raziel nicht.
    Als Opfer einer Gewalttat bin ich panisch und habe zum Teil Todesangst. In dieser Sizuation überlege ich nicht, ob ich irgendwelche Mittel zur Verhältnismäßigkeit wahre.
    Nach den gesundheitlichen Einflüssen, die ein Opfer nach einer solchen Tat durchlebt, fragt kein Richter, Staatsanwalt oder sonstwer.
    Das Einzige was von Belang ist, ist die Frage, wie der Täter zu behandeln ist und was man als, in Deinem geschilderten Fall, Einbruchsopfer machen darf und was nicht.
    Meistens wird mir keiner Silbe erwähnt, dass dem eine kriminelle Handlung seitens des Täter vorausgegangen ist und wenn, dann nur als Randnotiz.

    Aber genau das ist der Ansatz um den es hier geht. Als Opfer/Geschädigter muss ich mich in dieser Gesellschaft dafür rechtfertigen, warum ich mich gegen kriminelle Angriffe wehre.
    Das ist der absolut falsche Weg.

    Der Kommissar im Beitrag sagt auch, man solle sich verstecken und über sein Mobiltelefon die Polizei rufen. Die wäre in wenigen Minuten vor Ort. Das Schlimme daran ist auch noch, dass er es ernst meint und selber glaubt.

    Man stelle sich vor, nachts wird in die Wohnung eingebrochen, man wird aus dem Schlaf gerissen und weiß nicht wie einem geschieht.
    Der Einbrecher an sich ist vorbereitet, meistens bewaffnet - womit auch immer - und steht hellwach in meiner Wohnung.
    Wer bitteschön versteckt sich dann geistesgenwärtig unter´m Bett, hat sein Handy in der Schlafanzugtasche und ruft in aller Ruhe die Polizei?
    Das ist doch realitäsfern, so etwas ernsthaft zu glauben.
    In der Regel ist man panisch, hat natürlich Angst und reagiert nicht nach Polizeivorschrift.

    Selbst wenn man den Einbrecher abgewehrt hat und alles überstanden ist, bleiben nachhaltige, meist psychische Belastungen.
    Diese gehen mitunter soweit, dass der Betroffene sein gewohntes Umfeld durch einen nicht unerheblichen Umzug verlassen muss.

    Das alles wird dem unverschuldet zu Schaden Gekommenen zugemutet, weil sich der achso arme Täter ausgerechnet diese Wohnung zum Einbruch ausgesucht hat.
    Verkehrtes Rechtsempfinden und verkehrte Welt.

    Das einzige was du auf der Welt verändern kannst, ist die Lage deines Kopfkissens. - Gabriel Garcia Marquez

  • Na dann sorge dafür das es genug glaubhafte Zeugen gibt,sonst landest Du hier schnell da wo du nicht hin möchtest.Wenn dir der Richter nicht glauben will dann hast Du die goldene A-Karte!


    Im Prinzip ist das recht einfach,
    Verletzungen vorne = Notwehr,
    Verletzungen hinten = keine Notwehr (eine Kugel im Rücken des Einbrechers wäre der schlechteste Fall).

  • Ein Focus-Online-Artikel, der erneut die Pervertierung des Rechts in Deutschland zeigt:
    http://www.focus.de/finanzen/recht/schre…id_5075382.html
    Das Opfer wird wieder mal zum Täter gemacht.

    Was soll da pervertiert sein?
    Mich kotzt es an, dass ständig behauptet wird "Opfer würden zu Tätern gemacht" und das übliche Geschwätz.

    Wenn eine Notwehr-notwendigkeit vorliegt, so wird z.B. das Rechtsgut deiner körperlichen Unversehrtheit geschützt!
    Das kommt auch in diesem Artikel zum tragen.

    Hier wird immer so getan als ob man sich "vermöbeln" lassen muss. Das ich dem "Angreifenden" auf mein Gut beim Stehlen der Badezimmergarnitur nicht die Spitzhacke in die Birne ramme dürfte doch jedem einleuchten, oder?

  • Na dann sorge dafür das es genug glaubhafte Zeugen gibt,sonst landest Du hier schnell da wo du nicht hin möchtest.Wenn dir der Richter nicht glauben will dann hast Du die goldene A-Karte!


    Das eine ist die Definition des Rechts.
    Das andere die Feststellung der Tatsachen.
    In der Tat muss man da aufpassen weil es
    viele Menschen gibt die Tatsachen gerne mal
    verdrehen; besonders wenn es zum eigenen
    Vorteil ist.
    Das trifft aber nicht nur auf Notwehrsituationen
    zu.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Verletzungen vorne = Notwehr,
    Verletzungen hinten = keine Notwehr


    So einfach ist es auch wieder nicht. Ich würde nämlich den Einbrecher nicht höflichst bitten sich umzudrehen, bevor ich ihm eine über die Rübe ziehe.
    Eigentlich habe ich dann auch keine Angst vor den Gerichten und der Rechtsprechung. Mehr oder weniger Erfolgreich meine Familie und mich beschützt zu haben (oder mindestens das versucht), reicht mir als Genugtuung - auch vor allem psychologisch für mich selbst. Daran wird kein Richter etwas ändern können.

    Grüße - Bernhard

  • Weil es gerade so schön passt, leider habe ich es online nicht gefunden, muß es also abtippen.

    Zitat

    Mieter schlägt Einbrecher nieder

    Hofheim (dpa.) Ein 30 Jahre alter Mieter hat im hessischen Hofheim einen 17-jährigen Serieneinbrecher mit einem Faustschlag außer Gefecht gesetzt-
    jetzt wird wegen des Verdachts auf Körperverletzung gegen den Mieter ermittelt.
    Der 17-jährige wurde im Gesicht schwer verletzt und musste in ein Krankenhaus gebracht werden, wie ein Polizeisprecher sagte.

    ( Neue Westfälische Nr.263/46 Mittwoch 11. Nov. 2015 Seite 8 )

    Was steht da aber nun eigentlich? - Es wird ermittelt. Nichts weiter!
    Was ja auch völlig korrekt ist - immerhin wurde ein Mensch verletzt.
    Genau so gut hätte es auch der Ex der kleinen Schwester sein können, mit dem der 30 jährige eh noch eine Rechnung offen hatte.
    Was die Ermittlungen nun ergeben und wie die Geschichte weiter geht, das entscheiden Richter.

    Aber wie liest sich dieser Artikel?
    Was soll er beim Normalo - Bürger bewirken, welche Art von Emotionen hervorrufen?
    "Gerechten Zorn" auf das Rechtssystem?
    Ängste sich im Notwehrfall zu verteidigen?

  • Was die Ermittlungen nun ergeben und wie die Geschichte weiter geht, das entscheiden Richter.


    Zunächst mal der Staatsanwalt. Wenn die Ermittlungen
    nichts ergeben wird dieser das Verfahren beenden.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.