Kleine Frage zur Gelben WBK eines 19 Jährigen

Es gibt 53 Antworten in diesem Thema, welches 6.318 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Juli 2015 um 14:57) ist von Grün.

  • Ok, ich hätte den Punkt 13 eh für die Grüne WBK interpretiert, weil da ja eine Waffenart angegebenw erden muss, weil man ja den Voreintrag hat Blablabla.

    Ja, einfach mal klären... Per se darf die Gelbe nicht beschränkt werden, wenn auf der Front alles erlaubt ist. Is ja nicht mehr die alte Gelbe etc.

  • Nene, so einfach ist das nicht.

    Die gelbe WBK kennt keinen Voreintrag. Es ist richtig, dass man unter der Vorlage der gelben WBK dort eintragungsfähige Waffen (Repetierer, Einzellader - Kurz- und Langwaffen, Perkussion usw.) ohne erneutes Einzelbedürfnis im Rahmen des Erwerbsstreckungsverbot erwerben darf. Aber zur ersten Beantragung muss dennoch ein Bedürfnis beim Verband beantragt werden. Grundsätzlich muss im Antrag die Waffenart, Disziplin und ggf. bereits vorhandene Waffen angegeben werden.
    Kommt die Bedürfnisbestätigung vom Verband zurück, muss man auch die dazu passende Waffe erwerben. Danach kann man weitere Waffen kaufen. Aber diese müssen sportlich nutzbar sein, wenn auch nicht im den Verein bzw. Verband, den man angehörig ist.
    Kauft man Waffen, die sich keiner Disziplin einer Sportordnung irgendeines Verbandes zuordnen lassen oder sie sind nach § 6 AWaff (trifft aber für Waffen auf Gelb nicht zu) sportlich gar nicht zugelassen, kauft man am Bedürfnis vorbei. Das kann als unerlaubter Waffenbesitz ausgelegt werden.

  • Im BSV musst für die Gelbe WBK von mir gar keine Waffe angegeben werden. Auch ist es vollkommen egal was ein jeder Verband oder Mitarbeiter dort meint, die Gelbe WBK kennt keinen Voreintrag und genauso wenig kennt meine Behörde dies. Die haben lt. eigener Auskunft noch nie eine Gelbe WBK (neu) mit Voreintrag ausgestellt, dies würde ja lt. befragten Mitarbeiter auch dem Sinn der WBK widersprechen.

    Sehe ich auch so. Nicht verrückt machen, wird schon klappen.

  • Das steht in keinem Gesetz. Aber ein SB kann auf die
    Idee kommen und das Bedürfnis anzweifeln.
    Dann steht man einigermaßen blöd da. Wie soll man
    das argumentieren?
    "Habe mich umorientiert" führt zu der Aufforderung eine
    neue, passende Bedürfnisbescheinigung beizubringen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Das steht in keinem Gesetz. Aber ein SB kann auf die
    Idee kommen und das Bedürfnis anzweifeln.
    Dann steht man einigermaßen blöd da. Wie soll man
    das argumentieren?
    "Habe mich umorientiert" führt zu der Aufforderung eine
    neue, passende Bedürfnisbescheinigung beizubringen.

    Für eine weitere Bedürfnisbescheinigung gibt es keine Rechtsgrundlage. Keine Waffenbehörde würde vor Gericht mit so was durchkommen. Und jeder darf seine Interessen verlagern.

  • Ja, das stimmt. Aber wenn du gleich als erstes mit
    deinem SB vor Gericht ziehst wirst du in der Sache
    gewinnen, erst mal hast du jede Menge Stress.
    Muss nicht so sein, kommt auf den SB an.

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  • Grundsätzlich muss im Antrag die Waffenart, Disziplin und ggf. bereits vorhandene Waffen angegeben werden.


    Wie schon gesagt - andere Länder, andere Sitten - beim Westfälischen Schützenbund wird im Antrag nach §14/4 Waffenart, Kaliber und Disziplin nicht abgefragt.

    Meine erste Waffe auf die gelbe war auch eine Verbandsfremde. Verbandseigene Disziplinen kann ich jederzeit mit Vereinswaffen schießen,
    Verbandsfremde mangels Vereinswaffen wohl logischer weise nicht. Das ist zwar nicht unbedingt typisch, aber auch nicht ungewöhnlich.

    Bescheinigt mir der Verband aber nun ein Bedürfnis mit irgendwie gearteten Einschränkungen, so sollte ich darauf achten das so ein Unfug nicht eingetragen wird.
    Ist es erst einmal eingetragen, so habe ich damit sicher nur unnötige Scherereien.

    Vollkommen richtig ist aber auch, wenn ich eine Waffe auf gelb eintragen lassen möchte, das ich dem SB wenigstens Verband und Disziplin nennen kann,
    die ich damit schießen möchte.

  • "Habe mich umorientiert" führt zu der Aufforderung eine neue, passende Bedürfnisbescheinigung beizubringen.

    Das kann man sicher gelassen aussitzen, wenn die Verkörperung der Erlaubnis = WBK erst vorliegt.

    Telefonisch thematisieren, das man gar nicht vorhatte, etwas für eine Disziplin des bedürfnisbescheinigenden Verbandes zu erwerben, ist wenig zielführend.

    Damit muß sich der SB doch gar nicht befassen.

    Andreas

  • Nein, er muss nicht. Kommt immer drauf an wie der drauf ist.
    Wenn er das will verlierst du den Spass; auch wenn du den
    Prozess gewinnst. Das ist dem nämlich egal.
    Mit dem Kopf durch die Wand ist nicht immer die beste Strategie.

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  • Warum sprichst Du den SB nicht darauf an, das die von Dir als Sportgewehr beantragte Waffe kein Einzel, sondern natürlich auch ein Mehrlader sein kann und auch soll, weil Du Einzellader ohnehin zur genüge im Schrank des Vereins stehen hast. Dein Bedürfnis ist ja der Besitz einer bestimmten Sportwaffe..

    Sportgewehr ist für Dich jedes nicht zur Jagd genutzte Gewehr (was sonst noch, außer Sport und Jagd? Dienst oder Kriegswaffe?), völlig unabhängig von der Munitionszuführung.

    Die Idee dahinter, die eigenmächtig der SB verwirklichen wollte, ist natürlich KEINERLEI Mehrlader mehr für Bürger zu zu lassen. Aber das regelt der Gesetzgeber und nicht der SB.

    Analog dazu könnte Dir der SB beim Verkehrsamt im neu auszustellenden Führerschein auch das Fahren von Autos mit mehr als 4 Zylindern verbieten, weil er persönlich meint das alles drüber nicht gut für die Umwelt sei...

    Das Problem dabei ist, so etwas ohne Streit wieder gerade zu biegen und dem SB ein zurück rudern zum Gesetz, ohne Gesichtsverlust, zu erlauben.

    Der hat einfach mal versucht ob er damit durch kommt und wenn ja, wird er es auch beim nächsten Antragsteller machen. Oder in der WBK mal zur Abwechslung den Munitionserwerb verbieten, wäre ja genauso lustig.

    Es gibt in diesem Land eben verschiedene Arten von Menschen, Beamte und den zu beherrschenden Bürger, den Untertan des Beamten. Das Grundgesetz lesen Beamte gar nicht gern, stehen da doch so unsinnige Sachen drin, wie das auch normale Menschen Rechte haben. Sogar ohne vorher einen Antrag beim zuständigen Herrscher, sprich Beamten zu stellen.
    Weshalb das auch der schnellste weg zum Rauswurf ist, in einem Amt... auf sein Recht zu bestehen.

    Im Zweifelsfalle bleibt Dir ja immer noch der virtuelle Umzug in die Zuständigkeit eines anderen Amtsbezirkes und ein neuer Antrag.


    Rein persönlich bin ich übrigens gar kein Freund von "Waffen im Zuhause", ganz nebenbei. Außer der damit verbundenen Gefahr wirst Du damit zum Freiwild für faktische Hausdurchsuchungen unter dem Vorwand der Waffenkontrolle, ganz abgesehen von den willkürlich in beliebiger Höhe dafür fest zu setzenden Gebühren. Was unter diesem Thema im Ländle so alles läuft ist schon mit der chinesischen Demokratie zu vergleichen.

    Viel Spaß!

  • Ähem...
    noch ist alles nur Theorie

    Zum Glück 8)

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
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  • Ich habe gerade mit meiner Sachbearbeiterin telefoniert und es ist kein Problem, dass meine Gelbe WBK für einen KK-Einzellader beantragt wurde. Laut ihrer Aussage kann ich alles darauf kaufen, was auf Gelb geht ( bei mir also KK und Flinten) :thumbsup:

  • Kannst Du mir sagen wo Du das gelesen hast?


    Das impliziert ja das Bedürfnisprinzip. Man beantragt den Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe. Das muss ja begründet werden und legt somit den Zweck fest. Wenn man nun eine Waffe kauft, die nicht zum beantragten Bedürfnis passt, unterläuft man ja die Erlaubnis.
    Deutliches Beispiel:
    Man beantragt als Sportschütze beim Verband ein Bedürfnis für Revolver 357 Magnum. Das mündet dann in einem Voreintrag auf der grünen WBK. Dort steht als Voreintrag Revolver 357 Mag drin. Nun kann man damit prinzipiell auch jeden beliebigen Revolver in diesem Kaliber kaufen, weil der Waffenhändler ja nicht das Bedürfnis kennt, auf dem dieser Voreintrag fußt. Das bedeutet, der Waffenhändler würde auch eine kurze Stupsnase mit 2" Lauf verkaufen. Die Behörde würde diesen auch eintragen, weil meistens weder die Modellbezeichnung, noch die Seriennummer einen Hinweis darauf gibt, dass dieser sportlich gar nicht zugelassen ist und auch von Sportschützen gar nicht erworben werden darf. (§6 Awaff - sportliches Verbot für Kurzwaffen Lauflänge unter 3"). Somit kann die Schusswaffe gar nicht auf das genehmigte Bedürfnis passen, weil es keine Sportliche Disziplin für Sportschützen gibt. (Der Sonderweg BDMP ist bekannt, zählt hier aber nicht.)
    Dieses Beispiel könnte man nun auch auf andere Konstellationen umsetzen. Daher wäre ich da sehr vorsichtig, wenn man Waffen erwirbt, die nicht zum ursprünglich genehmigten Bedürfnis passen. Man begibt sich da auf sehr dünnem Eis. Wir wissen zudem auch gar nicht die Nachkontrollmöglichkeit des zentralen Waffenregisters. Dort ist das Bedürfnis für jede einzelne Schusswaffe vermerkt. Da würde es mich nicht mehr großartig überraschen, wenn deren Programm durch Verlinkung mit anderen Datenbanken (der Händler oder Hersteller??) weit mehr weiß, als nur Hersteller, Modellname und Seriennummer. Dann könnte das Programm automatisch mögliche (!) Bedürfnisverstöße auswerfen.

  • Und die große Kelle kommt dann stark zeitverzögert.
    Wenn es blöd läuft wird einem wegen der Umgehung
    auch noch die Zuverlässigkeit aberkannt.
    Bei einer Stupsnase wäre das sogar gerechtfertigt.

    Vorher mit dem SB darüber reden - dann gibt es auch
    keinen Streit. Und wenn der einen entsprechenden
    Aktenvermerk macht ist das auch für seinen Nachfolger
    in grünen Tüchern.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Geht aber um die Gelbe, und da deckt das Bedürfnis "alles" ab, was in ganz D durch "irgendwas" gedeckt ist, außerdem hat der Sachbearbeiter nach Rücksprache "ok, passt scho" signalisiert.

    Demnach erstmal abwarten. Eigentlich geht die Waffe für die Gelbe keinen was an, weil ohne Voreintrag etc. alles gekauft werden darf und daher das Bedürfnis mMn schon alleine durch die Termine an sich gedeckt ist. Wird bei der Grünen einfach mitangekreuzt und gut ist.

    Die Grüne ist viel restriktiver und daher ist es auch nachvollziehbar, wenn Waffenart etc abgefragt wird. Wie auch immer, man wird schon sehen.

  • Geht aber um die Gelbe, und da deckt das Bedürfnis "alles" ab, was in ganz D durch "irgendwas" gedeckt ist,


    Wie kommst du denn auf das schmale Brett?
    Die gelbe WBK ist eine reine Sportschützen-WBK. Steht sogar drauf. Daher bekommt sie auch kein Jäger. Allein schon aus dem Grund sind auch nur Waffen dort eintragungsfähig, die sportlich nutzbar sind und eben nicht durch "irgendein" Bedürfnis gedeckt sind. Daher dürfen dort auch keine Waffen stehen, die zwar technisch z.B. als Einzellader auf der Gelben passen würden, jedoch für die es keine Disziplin in einer Sportordnung irgendeines Verbandes gibt.
    Das gilt zum Beispiel für einen jagdlichen Drilling oder andere kombinierte Waffe. Mir ist da keine Disziplin bekannt. Der DJV ist übrigens kein Sportschützenverband, der Disziplinen dafür kennt.
    Es gibt in Deutschland auch kein Waffenbesitz ohne Bedürfnis. Daher ist jede Waffe grundsätzlich immer an dem Bedürfnisprinzip gebunden. Es gibt ja noch weit mehr Bedürfnisse, als die des Sportschützen oder Jägers.

  • Ihr diskutiert hier über ein theoretisches Problem. Mir ist kein einziger Fall bekannt in dem die Waffenbehörde oder den Verband sich daran gestört hat dass sich ein Schütze eine andere Waffe auf die Gelbe kauft. Und schon viele meiner Bekannten haben das so gemacht.

    Die Erteilung der gelben WBK ist ein Verwaltungsakt, den kann der Sachbearbeiter nicht ohne Rechtsgrundlage rückgängig machen. Und bei einigen Waffenbehörden muss man für sein Recht kämpfen! Da Hilfe es wenig wenn man den Mund hält und auf sein Recht verzichtet.


    Niemals könnte eine Waffenbehörde einem die Zuverlässigkeit entziehen wegen so was.

    Wie hier Andere schon geschrieben haben: In manchen Verbänden muss man nicht mal eine Waffe angeben beim Antrag für die Gelbe.