Hallo, ich habe eine Frage ich bin seit 11 Jahren jetzt im Schützenverein und habe die Waffensachkunde und die Sachkunde nach §32 SprengG zum Wiederladen von Munition. Ich habe aber zurzeit keine WBK oder einen Pulverschein, mein Vater ist Jäger und bräuchte billigere Munition. Meint ihr ich bekomme ein Bedürfnis für den Pulverschein wenn ich angebe das die Munition für mein Vater ist?
MfG
Stefan