Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 5.338 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Februar 2015 um 13:00) ist von Bishop.

  • Hallo,
    ich habe schon einige Zeit lang ohne eigenes Konto hier mitgelesen und habe mir gedacht dass ich mich jetzt mal registriere da mir eine Frage auf der Seele brennt: Mitte Mai werde ich nun endlich 18. ich bin nun schon 1 1/2 Jahre im Verein und schieße Kleinkaliber. Meine polizeiliches Zeugnis ist 100% sauber. Sobald ich 18 bin möchte ich die Sachkundeprüfung ablegen und eine gelbe/grüne WBK beantragen. Ein Bedürfnis habe ich ja da ich jede Woche eine erlaubnispflichtige KK-Waffe schieße und auch ordentlich Schießbuch führe. Somit müsste ich die grüne und gelbe WBK ja dann mit 18 ausgestellt bekommen mit der ich ja weil ich noch keine 25 bin nur KK erwerben kann. Aber wie ist das denn dann wenn ich 21 bin und mir auch GK auf der Karte eintragen lassen möchte. Muss ich da komplett neue Anträge stellen (womöglich ne neue Karte machen???) oder genügt es wenn ich einfach nur das psychologische Gutachten nachreiche? Denn GK schießen möchte ich später auf alle Fälle!

    (und nein, ich kann nicht warten bis ich 21 bin mit Karte machen. Das muss jetzt sein. Da bin ich viel zu Ungeduldig  :thumbsup: )

    Gruß Max

  • Muss ich da komplett neue Anträge stellen (womöglich ne neue Karte machen???)


    Wenn Du nun bald eine Gelbe nach §14/4 z.B. für ein Gewehr in .22 lr (lfb. gibt es ja nicht mehr :rolleyes: ) und eine Grüne nach §14/2 beantragst z.B: Pistole Mehrlader .22 lfb :D beantragst,
    diese Dir ausgestellt wird und Du auch tatsächlich eine Waffe für jede WBK erwirbst und eintragen lässt, so bleibt die WBK erhalten und weitere Waffen werden darauf eingetragen bis sie voll ist.
    Erwirbst Du nicht, so verfällt die Erwerbsberechtigung nach einem Jahr.

    Die einmal abgelegte Sachkundeprüfung brauchst Du auch nicht erneut nachweisen.

    Wenn Du dann das Alter hast, das Du auch GK Waffen erwerben darfst, so kommt es nun darauf an, welche GK Waffe Du erwerben möchtest.

    Geht sie auf die Gelbe für Sportschützen nach §14/4, so kannst Du an Deinem Geburtstag einkaufen gehen und hast dann 14 Tage Zeit die erworbene Waffe auf die Gelbe eintragen zu lassen.
    Überhaupt kein Ding wenn Du die Gelbe bereits hast.

    Geht sie auf die Grüne, so brauchst Du immer (unabhängig vom Alter) einen Voreintrag bevor Du kaufen darfst.
    Hier mußt Du für jede einzelne Waffe wieder eine Befürwortung vom Verband (Bedürfnisnachweis) vorlegen.
    Bei Grün gilt also immer - Bedürfnisnachweis - Voreintrag - Erwerb - endgültige Eintragung.

    Ich hoffe ich habe Deine Frage richtig verstanden und die Antwort hilft Dir ein wenig weiter


    Ich hab im Bekanntenkreis zwei Leute, die 'vorzeitig' GK schießen wollten.
    Einer hat wohl eine Art MPU beim TüV abgelegt - die Leute dort waren wohl recht begeistert das da mal Jemand aufschlägt der nicht wegen saufens die Pappe losgeworden ist,
    der hatte wohl gleich gute Karten.
    Der Andere ist schlicht zum Facharzt - Ihm ist wohl auch ohne nennenswerte Probleme ein entsprechendes Zeugnis ausgestellt worden, mit dem die Waffenbehörde dann auch zufrieden war.

    Was ich damit sagen will - es ist nicht unmöglich vor Vollendung des 25. eine eigene GK Waffe erwerben zu dürfen.
    Es ist lediglich mit einem gewissen Aufwand verbunden, und kostet auch Geld.
    Man muß sich nur selbst darum kümmern.

    Gruß, Micha

  • Ja, klar das ist mir bewusst. Ich möchte auch am besten direkt mit 21 GK erwerben können. Meine Frage ist nur ob ich dafür das psychologische Gutachten welches man ja unter 25 benötigt einfach nur nachreichen muss und dann GK kaufen darf? Wird da auf der Karte irgendwas verändert? Muss ich besondere Anträge stellen? Denn die WBK an sich besitze ich ja dann bereits. Und KK Waffen möchte ich sobald ich 18 bin schon eintragen. Also bleibt die Karte bestehend.

    Gruß Max

  • An der/den WBK(s) ändert sich im Prinzip nichts, es wird allerdings wahrscheinlich vom Amt auf der WBK (auf der gelben) vermerkt daß man berechtigt ist GK zu erwerben. Aber warum willst du mit der Sachkunde warten bis du 18 J. bist? Das könntest du jetzt schon erledigen. Es sollte allerdings auf dem Sachkundenachweis nicht vermerkt sein daß dieser GK ausschließt.

  • Wenn du zwischen 18 und 25 eine WBK bekommst steht ein vermerk auf der gelben WBK, dass du nur kleinkalibrige Kurzwaffen bis 5,6mm mit einer Mündungsenergie unter 200J oder Einzelladerlangwaffen im Kaliber 12 oder
    kleiner erwerben kannst.

    Dieser Vermerk wird, sobald du 21 bist und ein psychologisches Gutachten eingereicht hast, einfach gestrichen, mit Stempel und Unterschrift.


    Gruß,
    Rhinoz

  • Echt? Ab wann kann man denn die Sachkundeprüfung ablegen. Ich wollte sie damals mit 16 schon machen. Jedoch habe ich gedacht dass im praktischen Teil auch Großkaliber schießen inbegriffen ist. Und das ist ja erst ab 18 möglich.

    Gruß Max


  • Aber warum willst du mit der Sachkunde warten bis du 18 J. bist? Das könntest du jetzt schon erledigen. Es sollte allerdings auf dem Sachkundenachweis nicht vermerkt sein daß dieser GK ausschließt.

    Hi, soweit mir bekannt, muss er sogar bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres warten um die Sachkundeprüfung ablegen zu können. Im praktischen Teil wird ja zum Teil auch mit Zentralfeuerwaffen geübt/geprüft; Und die darf er ja erst mit 18 in die Hand bekommen, da (immer?) größer als 22 l.r. . Wenn er sie also vorher ablegen würde, wäre diese auf Randfeuerpatronen (sprich Flobert, 22 l.r.) ausgelegt und sobald er 18 ist, müsste er eine weitere Prüfung mit Zentralfeuer ablegen.


    So wurde mir das erklärt. Wenn ich mich irre, bitte ich um Berichtigung.

    MfG
    SchleuderKralle

  • Echt? Ab wann kann man denn die Sachkundeprüfung ablegen. Ich wollte sie damals mit 16 schon machen. Jedoch habe ich gedacht dass im praktischen Teil auch Großkaliber schießen inbegriffen ist. Und das ist ja erst ab 18 möglich.

    Gruß Max

    Richtig. GK darf erst ab Vollendung des 18. Lebensjahre geschossen werden. Daher würde ich die Sachkunde erst ab 18 machen. Der Sachbearbeiter könnte diese nämlich verweigern.
    Du kannst jedoch die MPU (psychologisches Gutachten) vor deinem 21. Lebensjahr machen. Hab sie damals mit 20 gemacht.

  • Die Lehrgangsträger haben keine Ausnahmeerlaubnis Jugendliche mit GK-Waffen schießen zu lassen. Zwar ist eine Sachkunde auch früher möglich, aber dann müsste in dieser Konsequenz mit KK-Waffen geprüft werden, was dann als Beschränkung ins Zeugnis kommt. Daher nicht sinnvoll, da der Waffenerwerb ohnehin nicht vor 18 erlaubt ist.
    Wenn es denn nach Ausbildung zu Thema Waffen dürstet;
    Aber schon mit 15 kann man einen Jagdscheinkurs machen und schon wenige Wochen vor dem 16. Geburtstag die Prüfung ablegen. Eigener Waffenerwerb dann automatisch mit 18, dann aber auch GK. Die Sachkunde bekommt der Jäger automatisch mit dem Lehrgang. Außer Gesellschaftsjagd darf der Jugendliche mit Leihwaffen jagen. Mit dem 18. Geburtstag entfallen die beiden Beschränkungen automatisch.
    Aber nur wegen der Waffen ist ein Jagdkurs bei weitem zu teuer und der Jäger sollte dann willig zur Jagd sein. Allerdings wird die aktive Jagd (noch) nicht geprüft. Jedoch muss man seinen JS auch ständig gültig halten. Zusammen mit der nötigen Jägerhaftpflicht je nach Bundesland etwa 120 € pro Jahr und solange Waffen im Besitz sind - dauerhaft.

  • Sachkunde ist aber eh nur ein Jahr gültig, also mein Tip: Mit 18 machen, dann gleich WBKs beantragen (beim Beantragen eines Bedürfnisses für eine entsprechende Waffe auf Grün auch den Haken bei "Gelb" machen)...

    Viele der Fragen sind bei einem gutem(!) Lehrgang für die Sachkunde dann aber eh erledigt, wie etwa:

    Jap, erst Sachkunde, dann Post zum Verband für die Bedürfnisse inkl. allem.
    Jap, erst Safe, dann mit Nachweis (Rechnung/Bild) ab zum Sachbearbeiter.
    Jap, 2/6-Regel gibts und gilt für dich und ned jede WBK separat.
    Jap, mit 21 machst den Deppentest und darfst neue Bedürfnisse für Grün und GK (Voreintrag!) beantragen oder GK auf Gelb einkaufen.

    Für die Sachkunde gibts den Fragenkatalog online und DAS ist sehr zu empfehlen.

  • Sachkunde ist aber eh nur ein Jahr gültig,

    Also das wäre mir neu , sonst müsste man ja jedes Jahr nen neuen Lehrgang machen als WBK oder JS Inhaber.
    Also echt Wahnsinn was hier manch Einer für einen Kot verbreitet. ?(

    Edit: Eisenschwein war schneller :D

  • Nach jetzigem Stand ist eine einmal abgelegte Waffensachkundeprüfung lebenslang gültig, wie auch das Jägerzeugnis.
    Allerdings hat sich die Sachkunde spezialisiert. So wird eine WSK für Sportschützen in der Regel nicht für Bewacher anerkannt. Mir sind auch zwei Fälle bekannt, wo einem Sammler eine gesonderte Sachkunde abverlangt wurde.

  • Mein Stand der Dinge:

    Eintritt in den Verband, dann Sachkunde irgendwann ablegen und innerhalb eines Jahres nach Sachkundeprüfung sollte dann die WBK beantragt werden, weil danach die Sachkunde nicht mehr gelten soll.

    Wer (dann) WBK und sonstwas hat, für den spielt das ja keine Rolle, weil abgelegt und gut ist.

    Sollte das nicht stimmen, wärs top.

  • weil danach die Sachkunde nicht mehr gelten soll.

    Sollte das nicht stimmen, wärs top.


    Wer behauptet sowas? Will da wer Teilnehmer zur raschen Anmeldung nötigen? Kurz um, das ist Quatsch. Es gibt aktuell keinerlei Änderungen im Waffenrecht, auch nicht bezüglich der Sachkunde. Selbst wenn da was gären würde, wüsste ich aller Wahrscheinlichkeit davon.

    Du kannst die genauen Regeln zur Sachkunde in der AWaffV ab dem § 1 nachlesen. Dort steht auch der Umfang, anderer Nachweis, wer die Prüfung abnehmen darf usw., drin.
    http://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/index.html

  • Um es mal extrem bildlich zu formulieren:

    Es wurde gesagt, dass man frühestens 6 Monate vor WBK-Antrag die Sachkunde machen sollte, eher später als früh, weil es sich wie ein Gutschein oder Voreintrag verhalten würde: Nicht "eingelöst" verfällt das nach einem Jahr, "eingelöst" wäre das kein Problem.

    Aber gut, dass das jetzt (für mich) geklärt ist.