Erbfall - Waffe gefunden, WBK vmtl. nicht vorhanden...was tun?

Es gibt 44 Antworten in diesem Thema, welches 14.839 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. März 2015 um 17:23) ist von tetrahydrofuran.

  • @ Floppyk
    hast du schön erklärt.
    Ich glaube so ist es auch korrekt.

    Bleibt die Frage was man tun kann wenn man die Waffe sicher behalten will oder verkaufen will.
    Vorher kann einem niemand sagen ob die Waffe immer vernichtet wird.
    ( Einige Waffenbehörden verkaufen die Waffen weiter, andere müssen sie aus politischen Vorgaben, immer vernichten. )

    In "meinem" Fall ging es um eine seltene Vorderlader Pistole, aus Amerika, die früher legal war. Revolver.
    Nun ist sie mit einiger Sicherheit eingeschmolzen. Der Mann dem sie gehört hat ist schon vor Jahren verstorben, die Kinder leben nicht in Deutschland.

    Ob ein Büchsenmacher der richtige Ansprechpartner in dem Fall gewesen wäre weiss man erst wenn man den fragt.

    Ich suche immer noch die Antwort was der richtige Weg gewesen wäre die Waffe auf legalem Weg wieder legal zu machen.
    Sicher ist nur daß die Behörde die Waffe erst mal haben muss um nachzuschauen ob mit ihr alles in Ordnung ist. Und was eine Behörde erst mal hat.....

    Einmal editiert, zuletzt von Büroklammer (10. Februar 2015 um 12:52)

  • Ich denke mal, da man im Sterbefall wegen dem nötigen Totenschein und (später) Erbschein ohnehin mit den Behörden in Kontakt kommt, ergibt sich das ohnehin meistens. Dort kann man eher kompetente Antwort erwarten, weil Waffennachlass mit Sicherheit nicht selten ist und die Witwen von Jägern oder Sportschützen sicherlich öfters anfragen.
    Wichtig ist alleinig die sofortige Anzeige an die Behörde, sobald man von den Waffen Kenntnis hat. Das ist völlig unabhängig der sich vielleicht später ergebenden Tatsache der Illegalität der Waffen. Bestrafen kann man den Verstorbenen nicht mehr, aber höchstwahrscheinlich auch kein Erbe daran bekommen.

  • Bleibt die Frage was man tun kann wenn man die Waffe sicher behalten will oder verkaufen will.


    Sorry, aber die Frage stellt sich ja gar nicht. Das entscheidet die Behörde.


    Vorher kann einem niemand sagen ob die Waffe immer vernichtet wird.
    ( Einige Waffenbehörden verkaufen die Waffen weiter, andere müssen sie aus politischen Vorgaben, immer vernichten. )


    Hat die Waffe eine kriminelle Vorgeschichte geht sie für lange Zeit in den Archiven des L/BKA. Nur nach der KTU "saubere" Waffen gehen in die Vernichtung, so war es in einem TV-Bericht zu sehen.
    Ob die Behörde selbst abgegebene oder konfiszierte, jedoch nicht kriminelle Waffen unter ihrem Namen weiter verkauft, müssen die selbst verantworten. Das ist allenfalls ein moralischen Problem, über dem sich nicht wenige Leute aufregen. Das sei mal dahin gestellt. Aber das soll dem Erben egal sein, denn er kann keinen Besitz bekommen und auch keinen Erlös erwarten, wenn die Waffe illegal war.

  • Ich will nichts falsches sagen.


    Nicht ?

    Für ererbte Munition gibt es kein Erbenprivileg. Einzige Ausnahme ist: Schriftlich bis 31.08.2003 angemeldeter Altbesitz bis zum Ableben des Besitzers.

    Sonst greift wie bei allen anderen § 52 Abs. 3 Nr. 2: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre oder Geldstrafe.

    Der bereits in Beitrag 4 zitierte Handlungsrahmen ist vom Bundesrat abgesegnet. Er nennt explizit "nicht legal besessene Waffen" und deckt sich mit den hier beschriebenen positiven Erfahrungen.

    Bei Fundwaffen hilft Dir auch ein BüMa nicht wirklich, weil er deren Rechtsstatus nicht ändern kann. Den sei es auch nur "virtuellen" Reimport halte ich für dünnes, aufwändiges und teures Eis.

    Wenn die Waffe in D registriert ist (eine nicht vorhandene WBK sagt nicht, das die Waffe nicht im NWR steht, sei es auch "nur" als verloren oder geklaut) geht bei Ihrem zweiten Auftauchen richtig die Party ab.

    Weil wir eh grad §§ kaspern noch was zum Fund aus der WaffVwV:

    Zitat

    10.13 Wird für einen Finder nach § 973 BGB, der auch Inhaber einer WBK ist, eine gefundene Schusswaffe in die WBK eingetragen, so ist „Fund“ in die Spalte 9 der WBK einzutragen.

    Hierzu empfiehlt sich in Blick in § 973 BGB Link Da ergibt sich ein Anspruch des Finders, egal ob Waffe oder Geldbörse.

    Der Rest ist Verhandlungssache. Der SB kann sich auf den Standpunkt stellen "Waffe ist nirgends bekannt, also strafbarer Besitz vomn wemauchimmer" , also Einziehung nach § 54 WaffG. Ebenso kann er seinen Spielraum nutzen und Überlassen an einen Berechtigten anordnen.

    Der K98 von Opa, der 1969 verstorben ist und das Teil irgendwo vergessen hat, ist nicht illegal.

    Andreas

  • Richtig.

    Der K98 von Opa, der 1969 verstorben ist und das Teil irgendwo vergessen hat, ist nicht illegal.


    Hier muss man aber aufpassen. Wir so ein Ding auf einem Dachboden gefunden, dessen Haus erst 1195 gebaut wurde....
    Ergo muss die Sache glaubhaft gemacht werden. Weiterhin enthält der § 37 in Sachen Fund eine Kann-Bestimmung. Ich würde das mal so interpretieren, dass eine Fundwaffe nicht zwingend dem Finder (nach Ablauf einer Frist) zwingend in sein Eigentum übergehen wird. Ohnehin gilt das nur für Berechtigte, also mit WBK.

  • Für ererbte Munition gibt es kein Erbenprivileg.

    Hast recht.

    Ich hatte mir das sogar notiert.
    Früher galt:
    Für den Kauf von Munition brauchte man eine Genehmigung. Für den Besitz von Munition brauchte man keine Genehmigung.
    Daher brauchte man für Munition die auf dem Weg der Erbschaft in den Besitz kommt auch keine Erlaubnis.

    Das wurde mittlerweile geändert.

    Danke für den Hinweis.

  • Ich bin mir aber sicher, dass es im Sinne des SB ist, dass man die Munition an einem Berechtigten überlässt. Das kann ja der Erbe der Waffen sein, wenn er schon eine entsprechende Erwerbserlaubnis über WBK oder JS hat. Ein Büma oder die Behörde will alte Munition auch nicht haben. Das ist ja ungeachtet der Tatsache, dass es in der Erben-WBK keinen Munitionserwerb gibt.

  • Neue Fakten:
    Der Verstorbene war der örtlich zuständigen Waffenbehörde (in dessem Zuständigkeitsbereich er mehrere Jahrzehnte wohnte) nicht bekannt als Waffenbesitzer (weder legal noch sonstwie).
    Die Waffe wurde abgeholt und der weitere Verbleib wird geklärt, wirtschaftliches Interesse wurde geltend gemacht. Jetzt ist der Amtsschimmel am Zuge....

    Hier noch ein paar, womöglich letzte Bilder vor der Vernichtung:

  • Bei dem Zustand lohnt es sich an der Sache dran zu bleiben! Gefällt mir sehr gut das Teil, und sehr nett ist der originale Mündungsschoner!

  • Wurde dem Vernehmen nach ja auch vermutlich 30 Jahre oder länger bei gleichbleibender Zimmertemperatur zwischen Hosen und Anzügen gelagert...

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Ich hätt vorher den Mündungsschoner und den
    Riemen entfernt. Das Visier hätt ich vermutlich
    auch ausgehakt. Die Teile alleine sind schon
    einen ganzen Batzen wert. Besonders der
    Mündungsschoner ist sehr selten und fast immer
    nicht mehr vorhanden. ;^)


    Gruß Klaus

  • Ich hätt vorher den Mündungsschoner und den
    Riemen entfernt. Das Visier hätt ich vermutlich
    auch ausgehakt. Die Teile alleine sind schon
    einen ganzen Batzen wert.


    Eben deswegen wird die Wertminderung des Erbes nicht zugelassen, solange der Nachlass nicht geregelt ist. Die örtliche Waffenbehöde hat ja die Waffen bis zur Klärung der KTU in Verwahrung genommen und dürfte keine Kenntnis über die Erbfolge haben. Daher denke ich nicht, dass man an den Waffen wertvolle Sachen so einfach abnehmen darf. Außerdem könnten diese Teile für die KTU eine Rolle spielen (Spurenträger, optischer Gesamterscheinung ect.)

  • LieberVanguard.

    Nun sind wir ja ausreichend "Paragraphengeritten". Logisch fällt der Gegenstand unter den Begriff Waffe. Wie man den Bildern entnehmen kann, ist es aber auch ein gut erhaltenes Stück Deutsches Kulturgut. Dir würde ich sie gönnen, da sie dann vermutlich in diesem Zustand der Nachwelt als Zeitzeuge erhalten bleibt und das ist für mich ausschlaggebend.

    L.G. Udo, der ein Herz für Oldtimer hat.

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!