Hallo Leute
Habe mal eine waffenrechtliche Frage. Im Waffengesetz steht folgender Satz:
Verboten sind1.2.4 für Schusswaffen bestimmte 1.2.4.1 Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);
Und eine Schusswaffe ist:
1.1 Schusswaffen Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.
Ich weiß das schon oft über das Thema diskutiert wurde, aber ich verstehe das jetzt so das Zielscheinwerfer nur an Schusswaffen verboten sind, eine Armbrust aber keine Schusswaffe ist, da ja kein Geschoss durch einen Lauf geschossen wird und so ja eigentlich vom Verbot ausgeschlossen sein müsste.
Was meint ihr dazu?
Vielleicht eine Gesetzeslücke?