Waffenrechtliche Frage

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 1.329 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Dezember 2014 um 17:23) ist von pb207.2.

  • Hallo Leute
    Habe mal eine waffenrechtliche Frage. Im Waffengesetz steht folgender Satz:

    Verboten sind1.2.4 für Schusswaffen bestimmte 1.2.4.1 Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);
    Und eine Schusswaffe ist:
    1.1 Schusswaffen Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

    Ich weiß das schon oft über das Thema diskutiert wurde, aber ich verstehe das jetzt so das Zielscheinwerfer nur an Schusswaffen verboten sind, eine Armbrust aber keine Schusswaffe ist, da ja kein Geschoss durch einen Lauf geschossen wird und so ja eigentlich vom Verbot ausgeschlossen sein müsste.

    Was meint ihr dazu?
    Vielleicht eine Gesetzeslücke?

  • Nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 sind Waffen Schusswaffen und ihnen gleichgestellte Gegenstände. Nach der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) Abschnitt 1 Unterabschnitt1 (Schusswaffen) sind nach Nr. 1.2.2 den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände solche "tragbare Gegenstände, bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z.B. Armbrüste)."

  • Wenn du unbedingt im Dunklem schießen möchtest, besorg dir einfach eine gute, helle Kopflampe und gut ist.
    Ein Ziellaser macht eh nur im Dunklem ohne ZF bzw. wenn man aus der "Hüfte" schießen will einen Sinn.

  • @ Frankmachine

    ......das erkläre so mal dem zuständigen Sachbearbeiter oder bei einer Begehung bzw. Überprüfung der Polizei.

    Ich wünsche dir viel Erfolg

    Wichtig ist, das man es dem Richter erklärt.
    Wenn die Zielvorrichtung am ZF montiert ist, dann kann sie nicht an der Waffe montiert sein, das ist ganz einfache Logik. :D

    Woran das ZF montiert ist, spielt erstmal kein rolle, wenn es nicht im WaffG definiert ist.

    Gruß Udo

  • Es sind aber schon Beleuchtungsmittel verboten welche geeignet sind an eine Waffe montiert zu werden.Also müssen sie nicht mal dran sein um Probleme zu machen!Bedeutet man hat selbst dann Probleme wenn man sie nur im Besitz hat!

  • Wichtig ist, das man es dem Richter erklärt.
    Wenn die Zielvorrichtung am ZF montiert ist, dann kann sie nicht an der Waffe montiert sein, das ist ganz einfache Logik. :D

    Woran das ZF montiert ist, spielt erstmal kein rolle, wenn es nicht im WaffG definiert ist.

    Gruß Udo

    "einfache" Logik:

    Wenn ich Dich richtig verstehe, darf man also z.B. einen starken Scheinwerfer am Zielfernrohr montieren um damit das Ziel anzuleuchten? Dieser Scheinwerfer wäre dann ja nicht verbotswidrigerweise an der Waffe sondern "nur" am Zielfernrohr montiert??

    Würde man diese Theorie wirklich in die Praxis umsetzen und würde dabei erwischt hätte man garantiert Gelegenheit es dem Richter zu erklären... Vermutlich mit dieser Konsequenz: :knast:

  • Man müsste solche Themen wirklich mal mit einem oder mehreren Richtern durch diskutieren

    Eigentlich nicht. Richter haben nichts (direkt) mit Gesetzgebung zu tun.
    Jeder weiß daß das Verbot schwachsinnig ist und je schwachsinniger desto geringer ist die Chance das dieses Gesetz jemals geändert wird.
    Es trifft ja nicht die Wilderer und ähnliche Gestalten, denn denen ist das sowieso schnurzpiepegal. Die haben ganz andere Probleme mit ernsteren Straftatbeständen.

    Einem Sportschützen könnte es beim Training (Laser) nützen.
    Und bei der Schädlingsbekämpfung müssen das Jäger manchmal illegal machen (Zielbeleuchtung) damit Sie direkt tödlich treffen.
    Oder um Legal zu bleiben, leuchtet eine zweite Person mit der Lampe. Was macht das wohl für einen Unterschied.....

    Gruß Udo

    PS: letzlich ist das Thema aber müßig: Es ist und bleibt verboten, egal wie man es dreht und wendet.

    Einmal editiert, zuletzt von Udo1865 (31. Dezember 2014 um 16:05)