Es gibt 68 Antworten in diesem Thema, welches 8.327 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Juli 2014 um 15:05) ist von germi.

  • Hallo Leute
    Da die Lady ja geschrieben hat, wie sie weiter vorgeht, brauchen wir nur noch klären, um was es sich handelt...:rolleyes:

    Der markante "Gürtel" und die guten Maßangaben im Start-Fred, weisen auf eine 20 x 138 B hin...

    http://www.google.de/imgres?imgurl=…ved=0CEwQrQMwDg


    Gruß Wolf...;^)

    Du hast es erfasst ;)

    Aber evtl. gibts noch weitere die noch mehr falsche Vorschläge haben,... :)

  • Wow Jeri Ryan Fan, du hast das Wissen um es 100% auszumachen, ich finde das beachtlich :thumbup:
    ____
    Aber, seit wann können Vorschläge falsch sein :( :ban:

    Ich jedenfalls, hoffe der TE (m/w) hat eine passende Bezugsquelle gefunden.

  • Und ich habe dir geantwortet, dass sich selbst die Größten schon irrten. Aber das muss ja nicht auf dich zutreffen.

    Ist lustig dass wir beide das nicht auch hier hätten schreiben können, wir tun es ja ansatzweise 8)

  • Mein Tipp: Den Kampfmittelräumdienst anrufen und das Teil abholen lassen!!! :nod:

    Richtig! Ruf den Kampfmittelräumdienst an. Oder die Polizei. Die verständigt in der Regel den KMRD.

    Ist keine große Sache. Die kommen vorbei und holen das Teil ab.

    Mit 2cm Flak (20mmx138mm) ist nicht zu spaßen.


    Bei mir mussten sie auch schon mal ne 8,8cm Granate entsorgen da ich die Granate im Wald gefunden habe.

    Hier findest du die KMRD-Nummern deines zuständigen Bereiches:
    http://militaria-fundforum.de/showthread.php?t=260591

    Zitat

    Dann bedanke ich mich für die ehrlichen Antworten, und lasse sie von einem Büchsenmacher fachgerecht entsorgen.


    Was würdest du sagen wenn jemand mit einer Granate in dein Geschäft kommt? Ich würde das nicht tun.Ein Büchsenmacher hat damit nichts zu tun -> KMRD anrufen !

    Einmal editiert, zuletzt von Rhinoz (8. Juli 2014 um 11:42)

  • Hallo, mittlerweile ist die Patrone nicht mehr in meinem Besitz. Unser freundliche Dorfsheriff hat sich ihrer angenommen. Habe ihm gesagt, das ich sie gefunden habe. Er sagte, da würde auch weiter nichts mehr kommen.
    Ich bedanke mich trotzdem bei allen für die Infos :thumbup: . Jetzt kann ich auch wieder ruhig schlafen, nachdem was ich hier alles über dieses Teil gelesen habe. Habe schon richtig Angst deswegen gehabt. LG Xenia

    Sie werden 7 Jahrer alt, danach wachsen sie nur noch. :n19:

  • Ähem, gut für Dich, schlecht für den Sherrif ;( Leider ist es so, wie es schon mehrfach hier aufgeschrieben wurde: EINZIG und ALLEIN der KMRD ist berechtigt (und auch verpflichtet;-) Fund- und Altmunition jeglicher Art zu handhaben und zu entsorgen. Fliegt Deinem Dorfpolizisten die Granate um die Ohren, hat er ein echtes Problem. Ich bezweifle mal stark, daß er eine Sachkundeprüfung für großkalibrige Munitionssorten mit Spreng- oder Brandköpfen hat...

    Ich weiß, das klingt immer alles überzogen und albern, aber eine versehentlich ausgelöste 20mm-Granate richtet schon böse Verwüstungen an - und zwar NUR der Gefechtskopf.
    Anm.: Letztlich hat man beim KMRD sogar noch die Möglichkeit, das Ding entschärft zurückzubekommen, wenn sie sich einfach entschärfen läßt und für den Finder einen emotionalen Wert darstellt. Dann bezahlt man eine kleine Gebühr und kann sich das gute Stück in den Schrank stellen. Ist letztlich nur eine Entscheidung des ausführenden Kampfmittelräumers.

    Aber wie gesagt, nix bei Polizei abgeben oder jemandem mitgeben!!!! Die Jungs vom KMRD sind bei solchen Sachen wirklich schnell vor Ort und wissen was sie tun bzw. lassen müssen, so daß alle anderen Klimmzüge und Umwege überflüssig sind. Bei solchem gefährlichem Kleinkram kostet das auch nichts (allg. Gefahrenabwehr), anders als bei baubedingten Flächenberäumungen auf Privatgrund.

    Gruß
    Roman

    Hallo, mittlerweile ist die Patrone nicht mehr in meinem Besitz. Unser freundliche Dorfsheriff hat sich ihrer angenommen. Habe ihm gesagt, das ich sie gefunden habe. Er sagte, da würde auch weiter nichts mehr kommen.
    Ich bedanke mich trotzdem bei allen für die Infos :thumbup: . Jetzt kann ich auch wieder ruhig schlafen, nachdem was ich hier alles über dieses Teil gelesen habe. Habe schon richtig Angst deswegen gehabt. LG Xenia

    Mehr als jede Belehrung lehrt die Erfahrung :D

  • Die Patrone ist klar dem KWKG zugeordnet und zivil verboten, so man denn keine Ausnahme hat. Wollen wir mal hoffen dass der "Dorfsherrif" das nicht an die große Glocke hängt.

  • Naja, aber das Geschoss wäre auch nicht wirklich sammelwürdig so wie es ist, da es doch sehr angegangen ist.
    Man hatte ja auch bei gewissen Leuchtspurpatronen das Problem bei Überlagerung, dass es zu einer Selbstentzündung kommen kann. War vor einigen jahren mal in der DWJ. Betraf meine ich Geco Leuchtspurpatronen in 9x19.

    Ich wüsste auch nicht ob man beim BKA dann für Großkaliber Patronen mit dann z.T. Aufschlagzündern eine Sondergenehmigung bekommen kann.
    Bei Kleinkalibrigen ist es ja nicht so das Problem, wenn man ein echtes nachvollziehbares Interesse bekunden kann.

    Aber ich selber sehe da nicht so den Bedarf meinen MES weiter auf zu stocken. Im Normalfall sammele ich die dann entladen in einem Plastiktütchen Geschoss einzeln daneben, so dass man es auch prima sich ansehen kann und nicht zusammengesteckt ohne Pulver.
    Die Schikanen für Lsp, Hk oder sonstigen bunten Geschossspitzen sind im Verhältnis zum Ergebnis zu hoch wie ich finde. Außerdem muss man ja auch immer einen haben von den man es kaufen kann, der die entsprechenden Patronen hat, die man sich eintragen lassen muss.
    Ich weiß nicht wie einfach es ist, eine "zugelaufene" Patrone dann anzumelden.

  • Die Patrone ist klar dem KWKG zugeordnet und zivil verboten


    Man wird den Opa schon nicht erschießen :love:

    Wenn der Gegenstand tatsächlich unbrauchbar gemacht worden ist, trifft hier doch eher die Verordnung zum KWKG?
    Ich gehe davon aus, dass der Opa und die Lady über 18 sind und mit dem Gerät nicht im Kinderwagen durch die Stadt gefahren sind.

  • Das ist ja das "tolle" bei unseren Gesetzen.
    Normal müsste es für soetwas genau wie für die Abgabe illegaler Waffen eine Amnestie geben. Bei den Waffen hatte wir es ja nur für einen kurzen "Sonderaktions" Raum.
    Ich finde man sollte soetwas immer melden und abgeben können. Gut bei Munition, die nicht verschossen wurde kann ja nix böses mit gemacht worden sein, und bei Waffen kann man ja nach Abgabe eine forensische Analyse machen, ob die strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und gut ist.

  • Ein guter alter Freund sagte mal zu mir, das Staatsanwaltsgeschäft wäre für ihn nichts, da er sich an Gesetze halten müsse, die bereits aus Bismarcks Zeiten noch herrühren und mit der heutigen Sicht der Welt nur noch ansatzweise bis gar nicht mehr verglichen werden könnte.
    Daraus resultierend würde es in manchen Bezugspunkten zu einem Aushebeln der einzelnen Gesetze führen und nur noch dem Recht gesprochen, der die besten Argumente hätte.

  • Na ja, daß da Strafverfolgung ansteht, wage ich auch zu bezweifeln. Immerhin wollten Opa und Madam ja damit keine Flugzeuge abschießen ;) Aber bedenklich finde ich es schon, was mit solchen Funden so angestellt wird. Bei mir liegen auch noch 4 dicke 22mm-Granaten rum, aber da steht groß und fett drauf, was es ist "Maket" = Muster, so wie es unsere russischen Freunde halt als Anschauungsmaterial in der Ausbildung benutzt haben. Sind halt Briefbeschwerer der perversen Art, und innen drin schön Vollstahl + Sand.

    Der Besitz und Handel solcher klar gekennzeichneten Muster ist übrigens legal und nicht strafbar. Bei scharfen Patronen kann man sich durch den KMRD die Patrone entschärfen und sozusagen als Museumsgut zurückgeben lassen. Das machen die durchaus mal, wenn man höflich fragt und die Patrone nicht gerade weißen Phosphor oder Senfgas enthielt :) Die werden dann aber auch gestempelt, so daß man Herkunft und Kampfmittelfreiheit nachweisen kann.
    Aber besser ist's allemal, solchen alten Mist einfach liegen und schnellstmöglich komplett beseitigen zu lassen. Oder?

    Die Anzeige eines solchen Fundes ist übrigens immer straflos, es sei denn, man hat den "Fund" absichtlich herbeigeführt - z.B. durch Ausgrabung von Devotionalien oder durch Mitnahme/Diebstahl. Das gilt auch für sämtliche Waffen und Waffenteile, für die man eigentlich eine WBK bräuchte. Ich kenne niemanden, der jemals für einen Zufallsfund bestraft worden wäre.

    Gruß
    Roman


    PS: (Ziemlich dumme) Bekannte von mir sind vor Jahren Mal im Havelland in einem berüchtigten See auf Tauchzug gegangen und haben 3 Kisten Munition mit hochgeschleppt - natürlich zum Tauschen und Verkaufen (also gleich doppelt dumm). Auf den schlauen Rat eines Freundes hin, haben sie den Fund dann aber doch angezeigt und abgegeben. Beim Transport zum Sprengplatz ist dem KMRD eine der Kisten hochgegangen - dank uralter und zusammengebackener Handfeuerwaffenpatronen, die sich irgendwo wohl durch Bewegung gezündet haben. Das Bild vom zerlegten Transportwagenaufbau und den drei "Findern" war in allen Zeitungen. Die Jungs tauchen heute noch, aber zumindest lassen sie jetzt alles am Grund liegen, was auch nur annähernd nach Munition aussieht. Bestrafen brauchte man die auch nicht mehr ;) Nur mal als warnendes Beispiel... Dem KMRD-Team ist nix passiert -dank Spezialaufbaufahrzeug- aber die Jungs hätte es definitiv zerlegt. Und das war auch "nur" kleinkalibriges Material.

    Mehr als jede Belehrung lehrt die Erfahrung :D

  • Echt krass.

    Es gab hier im Forum glaube ich auch einmal einen Bericht zu einem Egun Händler, der im Keller seine Waren "entleerte" und dabei das Haus und sich selbst verletzte :pinch:
    Wenn ich mich recht entsinne, hatte der Bericht hier eben noch für mehr Stimmung gesorgt, da er zu dem Zeitpunkt, bzw. danach, seinen Geschäften weiter hinterher ging..

  • Ein wirklicher Rekord in Sachen Arglosigkeit und Massengefährdung dürfte immer noch die "rote Sitzbank" in Koserow (Usedom) gewesen sein. Ich kenn die noch aus eigener Anschaung. Die lag gut sichtbar vor dem Haus eines alten Ehepaares und war eine rot angestrichene "Betonbombe" aus dem Peenemünder Abwurfplatz, auf die der handwerklich begabte Opa vor vielen Jahren mal zwei Bügel geschweißt hatte, auf denen Holzbretter zum Sitzen aufgespaxt waren. Das Paar saß darauf ganz oft, während Scharen von Urlabern am Haus vorbeifuhren und -liefen.
    Irgendwann 1991 oder 1992 (auf jeden Fall kurz nach der Wende) gab's dann plötzlich riesen Auflauf und eine Ortssperrung/-räumung. Die "Betonbombe" mitten im Ort war leider eine echte ;) Ein Urlauber hatte sich darüber gewundert und das Ding bei der Polizei gemeldet. Die kannten die Betonbombe zwar auch schon 30 Jahre, aber es hatte nie einer daran gezweifelt, daß das ein betongefüllter Abwurf-Dummy sei...

    Das Event der (recht komplizierten) Entschärfung und Entsorgung der Spreng-Splitter-Bombe aus britischer Produktion ging damals überall rund, und Opa hat sich sicher oft mal gefragt, ob er gemerkt hätte, wenn's losgegangen wäre **gg**

    grinsenden Gruß
    Roman

    Mehr als jede Belehrung lehrt die Erfahrung :D

  • Hi Roman, :^)

    ...Ähem, gut für Dich, schlecht für den Sherrif ;( Leider ist es so, wie es schon mehrfach hier aufgeschrieben wurde: EINZIG und ALLEIN der KMRD ist berechtigt...

    Da muss ich leider widersprechen. Auch der normale Streifenbeamte darf Fundmunition abnehmen. Er ist ja während der Dienstausübung extra, auch wegen solchen Situationen, von bestimmten Gesetzen befreit. Das ist seine Entscheidung, aber bei Phosphor oder Spreng/Brandmunition ist es immer ratsam gleich den Kampfmittelräumdienst zu holen. Aus diesem Grund lässt man sich ja bei einer telefonischen Meldung (das ist der Normalfall) die Munition, oder Granaten, oder so, genau beschreiben. Der Kampfmittelräumdienst wird in der Regel auch vom Streifenbeamten verständigt, aber rein theoretisch darf der diese Dinge auch annehmen. Bei größeren Dingen, draußen in der Pampa wird eh abgesperrt und gewartet bis der KMRD vor Ort ist.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.