Gesetze anderer Länder: Mein Problem?

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 2.542 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Juni 2014 um 19:11) ist von Old_Surehand.

  • Guten Morgen allerseits.
    Ich hab bereits das Internet durchforstet und natürlich das Forum, aber kein konkreten Fall gefunden, der zu mir passt :)

    Ich wohne in Österreich und überlege seit einiger Zeit SSW OHNE PTB auf egun zu stellen.
    In der BRD weiss ich ja dass es ne WBK benötigt.
    Aber was mache ich wenn Jemand mir die nicht schickt bzw woher soll ich überhaupt wissen welche die Richtige ist in Deutschland?
    Da gibts ja wohl mehrere...
    Und was ist mit den zig anderen Ländern die auf egun kaufen.
    Woher soll ich wissen ob die auch ne WBK brauchen oder sowas?

    Jetzt überspitzt gesagt: Sind die Gesetze der anderen Länder überhaupt MEIN Problem?
    Also ich muss hier in Österreich halt wissen, ob der Käufer 18 ist und das mach ich ja immer in dem ich mir den Ausweis schicken lasse.
    Aber muss ich mich auch um den Rest sorgen?

    Ich würd mich über hilfreiche Infos/Antworten freuen

    Mit freundlichen Grüßen


    Schmu

  • Als Österreicher musst du die Gesetze in Deutschland nicht beachten.
    Allerdings bringt so eine SSW ohne PTB einen Käufer in Deutschland
    in Teufels Küche.
    Ich würde daher einen Versand nach Deutschland klar ausschließen!
    Eine WBK für SSW ohne PTB ist praktisch undenkbar. Ausgenommen
    nur Sachverständige - und die würden Sich VORHER mit dir in
    Verbindung setzen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Hallo, wie es mit der genauen Gesetzteslage für dich aussieht, weiss ich nicht.
    Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, daß jemand in D eine SSW auf WBK eintragen lässt. Höchtens ein Sammler, oder so.
    Ob der Wert der Waffe den Aufwand rechtfertigt, das Teil einzutragen, wage ich zu bezweifeln, zumal man damit in D überhaupt nichts machen kann/darf.

    Mitglied in der Selbsthilfegruppe "Anonyme Prellerschützen".


    Field-Target mit einer HW97RS im 1. DFTC2000 e.V.

  • Sollte eigentlich das Problem des Käufers sein. Wenn ich mir als Einwohner Deutschlands ohne EWB die Waffe von dir schicken lasse (also nach D einführe), dann mache ich mich strafbar.
    Du kannst aber auf der sicheren Seite bleiben und die Waffe nur gegen Vorlage der EWB nach Deutschland und/oder nur in Österreich verkaufen.
    Welche in Deutschland die richtige WBK dafür ist, werden sicher Waffenrechtskundige User bei uns hier wissen.

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • Wenn Du mit dem Verweis auf die fehlende PTB den Versand nach D in der Beschreibung klar ausschließt, bist Du auf der sicheren Seite. Sollte dennoch ein Bieter in D das Ding ersteigern, ist das sein Problem, da er dadurch klar gegen Deine Verkaufsbedingungen verstoßen hat.

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • PTB ist nicht Gott.
    Sagt nur aus das das Spielzeug getestet wurde und für sicher erklärt wird.
    SSW machen auch nur einen schrecken, wie der Name schon sagt.
    Man, was haben wir als junge Männer damals damit rumgeballert und niemand interessierte es.

    Ich will lieber stehend sterben
    Als kniend leben
    Lieber tausend Qualen leiden
    Als einmal aufzugeben

  • Erstmal danke für eure antworten!

    Wenn Du mit dem Verweis auf die fehlende PTB den Versand nach D in der Beschreibung klar ausschließt, bist Du auf der sicheren Seite. Sollte dennoch ein Bieter in D das Ding ersteigern, ist das sein Problem, da er dadurch klar gegen Deine Verkaufsbedingungen verstoßen hat.

    Aber was mach ich dann?
    Egun kassiert sowieso und der Typ drückt mir vielleicht sogar ne negative Bewertung rein, wenn ich ihm nicht liefer.
    "Muss" ich denn den Versand nach Deutschland ausschliessen? Gibt es also garkeine Grundlage für Deutsche eine nicht PTB SSW zu bekommen?

  • "Muss" ich denn den Versand nach Deutschland ausschliessen? Gibt es also garkeine Grundlage für Deutsche eine nicht PTB SSW zu bekommen?


    Müssen must du nicht, wie gesagt ist das nicht dein Problem.

    Es gibt eine theoretische Grundlage, in der Praxis
    aber nicht. Das Problem ist das Bedürfnisprinzip.
    Weder ein Jäger noch ein Sportschütze wird ein
    Bedürfnis für eine SSW belegen können.
    Sammler kämpfen um jede Kleinigkeit in Ihren WBK,
    die werden ganz sicher keinen Streit um SSW anzetteln.

    Bleibt nur die WBK für "Waffen aller Art". Außer für
    Sachverständige wird die aber nicht ausgestellt. Es
    gibt ein paar wenige aus alten Zeiten, aber auch das
    sind Sammler die wohl weniger Interesse für SSW
    haben.

    Wenn jemand der nicht berechtigt ist deine SSW
    ersteigert kannst du die negative Bewertung von
    eGun löschen lassen und das Stück dem Zweit-
    Bieter andienen.

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  • Ich wäre mir da ehrlich gesagt nicht so sicher ob er als Versender nicht auch gegen Gesetze verstößt und belangt werden kann, beachte EU-Waffenrichtlinien 91/477/EWG und 93/15/EWG. Und immerhin, die Waffe ist in D so erstmal illegal, wie es da mit Strafverfolgung aussieht weiß ich nicht, Stichwort EU, D und AT hatten da vorher schon diverse Abkommen.
    Hinzu kommt dass eGun nunmal eine Deutsche Plattform ist und den Deutschen Gesetzen unterliegt, die Waffe muss somit auf jeden Fall mit dem EWB Hinweis angeboten werden, egal ob der Versand in Länder ausserhalb Österreichs ausgeschlossen ist oder nicht.

  • EU-Richtlinien sind keine Gesetzte, sie müssen erst in nationalen
    Gesetzen umgesetzt werden um wirksam zu werden.
    Die Strafbarkeit in D betrifft den der die Waffe nach D verbringt,
    und das ist der Käufer - denn auf dessen Veranlassung kommt Sie
    über die Grenze und er nimmt Sie in Empfang.
    Jenseits der Grenze ist deutsches Recht völlig belanglos.

    Der EWB-Hinweis für deutsche Käufer ist nicht erforderlich wenn
    der Versand nach Deutschland ausdrücklich ausgeschlossen wird.
    Dann wird die Waffe nämlich nicht in D angeboten.
    Ob eGun das akzeptiert weis ich natürlich nicht. Die könnten die
    Auktion löschen um möglichem Ärger aus dem Weg zu gehen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
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  • Naja, er kann ja machen was er will, für ein nachträgliches Rumgeheule habe ich dann aber kein Verständniss, aufgrund von Forenbeiträgen würde ich mich da nicht drauf verlassen, wird auch bei den Ösis eine offizielle Anlaufstelle geben wo man das erfragen kann. Ich würde das defintiv so nicht machen, dafür ist mir meine Zuverlässigkeit zu wichtig.
    Der EWB Hinweis ist m.E. Pflicht, die Seite unterliegt den Deutschen Gesetzen.

    Aber was sollls, macht ihr was ihr wollt, nicht mein Problem.

  • Ok, in dem Fall ist spätestens mit dem Hinweis "In D ist eine WBK mit gültigem Voreintrag erforderlich" dem Gesetz genüge getan, dann darf er ohne entsprechende WBK auch nicht nach D versenden, fertig. Weil ohne PTB gilt die SSW grundsätzlich als unbeschränkte Waffe und ist demnach auch ewb-pflichtig.

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  • Ok, in dem Fall ist spätestens mit dem Hinweis "In D ist eine WBK mit gültigem Voreintrag erforderlich" dem Gesetz genüge getan, dann darf er ohne entsprechende WBK auch nicht nach D versenden, fertig. Weil ohne PTB gilt die SSW grundsätzlich als unbeschränkte Waffe und ist demnach auch ewb-pflichtig.


    Außer derjenige hat eine rote WBK (für Sammler und/oder Sachverständige), bei der braucht man keine Voreinträge.

    Bei der Gelben braucht man auch keinen Voreintrag, aber mit der kann man solche Waffen eh nicht erwerben.

    Und das Problem mit der Legalität ist ausschließlich das Problem des Käufers. Der Verkäufer muss sich da eigentlich weder kundig machen noch kann er belangt werden, denn bei ihm im Land besitzt er die Waffe ja legal.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    Einmal editiert, zuletzt von germi (5. Juni 2014 um 19:58)

  • Puuuuuh....

    Erstmal danke für die ganzen Antworten und die Diskussion!
    Also zusammenfassend kann man sagen: Es ist nicht mein Problem, aber es ist sicherer es zu lassen.
    Im Endeffekt wenn ich mir das mit den verschiedenen WBK´s anschaue..puh und wer weiss am Ende heisst es "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht usw."
    Ich lass es einfach und stell die nach wie vor auf ne österreichische Plattform, da muss ich nix zahlen und muss mich nur zur Einhaltung der inländischen Gesetze verpflichten.
    Den Satz musst da jedes mal anhaken bevor man was einstellt und das find ich auch deutlicher als die zig AGB bei egun...

    Sei es drum! Vielen Dank an euch Leute!


    Liebe Grüße


    Schmuuuuuu ^^

  • Es werden auf Ebay auch Butterfly und andere in Deutschland verbotene Gegenstände verkauft. Immer mit dem Hinweis das ein Versand nach DE ausgeschlossen ist. Warum soll man das nicht verkaufen dürfen? Gesetze sind Landesabhängig und nicht ob die Verkaufsplattform eine DE Domäne ist. Anders ist es wenn es in den Vorschriften der Verkaufsplattform angegeben ist das man solche Gegenstände nicht verkaufen darf. Schreibe doch eonfach mal eine Mail an Egun und frage dort nach.
    Edit: auf der Egun Startseite steht doch das dort Sachen angeboten werden die unter das deutsche Waffengesetz fallen und man gegebenfalls eine EWB braucht.

    Gesendet von meinem SM-N9005 mit Tapatalk

    \m/ :new14: \m/

    Einmal editiert, zuletzt von Stony (6. Juni 2014 um 08:44)

  • Wenn Du Ausfuhr nach D auschließt, ist das so. Allenfalls das Theater, Zweitbieter anzuschreiben oder neu einzustellen, wenn ein Deutscher ohne EWB die Auktion gewinnt, wird Dir keiner abnehmen.

    Nebenbei, das Du keinen Ärger bekommst, weil der Versand nach AT-Recht ok ist, ist nicht so sicher. Wer nach gesundem Menschenverstand nicht selbst transportiert, sondern transportieren läßt, verbringt genauso.

    An der Grenze findet ein Eingriff in deutsches Rechtsgut, auch gegen Zollvorschriften, statt.

    § 6 StGB

    Zitat

    Hat der Teilnehmer an einer Auslandstat im Inland gehandelt, so gilt für die Teilnahme das deutsche Strafrecht, auch wenn die Tat nach dem Recht des Tatorts nicht mit Strafe bedroht ist.


    Der Empfänger kann mit noch so viel Wünschen keine Lieferung auslösen.

    egun.at nennt im Gegensatz zu egun.ch die deutsche Rechtslage. Keine Ahnung, wie die reagieren, wenn Du auf das vorgeschriebene "EWB-pflichtig, wenn kein PTB Kennzeichen" verzichtest und ein fleißiger Hilfssheriff meldet.

    Unter 50 % aller deutschen SSW-Käufer wissen, was PTB ist. Da kauft einer fröhlich und macht die Welle, wenn er aus den Wolken fält.

    Andreas

  • Eine Strafbarkeit des Themenstarters nach deutschem Strafrecht kommt über §§ 9 II S. 1, 27 StGB iVm dem WaffG in Betracht (Beihilfe zum unerlaubten Waffenbesitz).

  • Man kann natürlich bei dererlei Sachen die Grundeinstellung haben "nach mir die Sintflut", ob der Käufer danach Probleme bekommen kann oder nicht tangiert mich nicht, hauptsache ich bin meinen Krempel los.
    Ein verantwortungsbewußter Waffenfreund weist sicher in seiner Anzeige auf mögliche waffenrechtliche Konsequenzen hin, nicht zuletzt auch, um damit den Waffengegnern keine neue Munition zu liefern...

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Wer nach gesundem Menschenverstand nicht selbst transportiert, sondern transportieren läßt, verbringt genauso.


    Stimmt, allerdings ist das schon der neue Eigentümer der Ansprechpartner des Zolls.
    Sprich man verschickt die Ware im Auftrag des neuen Eigentümers, das Versand Risiko liegt ja ebenfalls beim neuen Eigentümer.
    So zumindest würde ich es sehen.
    In dem Moment wo man das Paket an das Versandunternehmen übergibt ist ja auch nicht mehr der Besitzer.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/