abholen kann mich der gute leider nicht und ich habe an dem Termin auch keine andere 4rädrige mitfahrgelegenheit...
§42a wurde in dem von mir gestarteten thread hier schon auseinandergenommen in diesem zusammenhang
so ne gurtschlaufe hab ich auch dran, wäre also ne idee.. wenn auch unsicher dem sterifenhörnchen gegenüber (nicht bös' gemeint)
WarLord... zumindest offiziell...
was ich aber auch als problem sehe ist ein abschnitt des WaffG:
„Waffen sind
1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder
Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen,
insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer
Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die
Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder
herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.“
– § 1 Abs. 2 WaffG
also auch baseballschläger, Stahlwellen und Holzlatten.. (höhö.. latten)
und nach dieser "Definition" ist ein überlebensmesser auch keine waffe-ist ja größtenteils durch sägerücken und Stärke/ausstattung dazu ausgelegt, Feuerholz zu hacken und solche bear grylls dinge...
aber das bedeutet nicht, dass ich das ding führen darf..
und zum thema "Zweihandmesser" mit Daumenschlag gibt es einen Feststellungsbescheid der BKA bezüglich eines solchen messers, welchen ich leider nicht mehr finde, der besagte, es ist ein einhandmesser ohne klingenheber oder sonstige Merkmale eines EHM, sondern nur Merkmale eines zweihandmessers aufweist. weil allerdings irgendwelche Rambo-verschnitte das ding mit einem handgelenkschwung aufklappen konnten, ist es jetzt offiziell ein EHM... traurig, nichtwahr
als nächstes muss man sein Schweizerli noch in Adamantium eingießen, um es zum kollegen zu bringen...