1/2" UNF Aussengewinde schneiden

Es gibt 65 Antworten in diesem Thema, welches 9.023 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Januar 2014 um 19:19) ist von HILI.

  • Na ja, ich will die Party nicht vorzeitig beenden.... :D
    Aber die Frage von jemandem der schon seit fast zehn Jahren Mitglied ist - da bleibt einem schon die Spucke weg...

    Ja, die Party läuft.
    Ich weiß nur nicht was man sich davon verspricht. Das Leute wie Floppyk, MarcKa und andere hier zum x-ten Male ihre Kommentare und Auffassungen aus anderen Threads widerholen? An Hand der in Frage kommenden Paragraphen des Waffengesetzes darlegen warum der Luftgewehrlauf nicht bearbeitet werden dürfe, oder gar doch bearbeitet werden darf?
    Ohne darauf zu achten wie gerade solche Diskussionen dem Betrachter von Außen erscheinen muß? Der dann sagt: Schau an, ein Fachforum wo die Mitglieder bei solch relevanten Fragen derartig weit in ihren Meinungen auseinander liegen.
    Ist ja nichts schlimmes? Auch dann nicht wenn man an diejenigen denkt die freien Waffen weniger aufgeschlossen gegenüber stehen, um es vorsichtig zu formulieren, und denen man damit weiteres Futter liefert?

    Ich muß gestehen das mich diese Vorgehensweise gerade bei langjährigen Mitgliedern erstaunt, die vergleichbare Diskussionen zu dem Thema oft genug erlebt haben, auch wenn man die bekannte Dehnbarkeit der in Frage kommenden Paragraphen mit einbezieht.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Hier geht es nicht um Auffassungen oder Meinungen.
    Die hierauf zu beziehenden Paragraphen im WaffG sind eindeutig. Die Begriffsbestimmungen ebenso. Ausnahmsweise mal.
    Lauf ist wesentlich, punkt.

    Wenn ein Anfänger das nicht weis, muss er darauf hingewiesen werden, damit er rechtlich einwandfrei agieren kann, so er das denn will.

    Was soll man sonst machen?
    Die Leute, die Interpretationsspielraum sehen, wo keiner ist, machen lassen? Ok, können sie gerne, aber dann bitte nicht so darstellen, dass jeder unerfahrene denkt das wäre so.

  • Hallo diopter...

    " 1.3.6..Schalldämpfer sind Vorrichtungen, die der wesentlichen
    Dämpfung des Mündungsknalls dienen und für Schußwaffen bestimmt sind "

    ...wie erklärst du also einen Schalldämpfer auf einem LG für legal... :D

    Gruß Wolf...

  • Indem der Dämpfer der zur Verwendung bestimmten Waffe gleichgestellt ist.
    Freie Waffe=Freier Dämpfer
    EWB Waffe=EWB Dämpfer

    Was nichts daran ändert, dass ein Dämpfer auch wesentlichen Teilen gleichgestellt sind.

  • Hier geht es nicht um Auffassungen oder Meinungen.
    Die hierauf zu beziehenden Paragraphen im WaffG sind eindeutig. Die Begriffsbestimmungen ebenso. Ausnahmsweise mal.
    Lauf ist wesentlich, punkt.

    Wenn ein Anfänger das nicht weis, muss er darauf hingewiesen werden, damit er rechtlich einwandfrei agieren kann, so er das denn will.


    Natürlich geht es hier ganz offensichtlich um Auffassungen und Meinungen, weil die sich darauf beziehenden Paragraphen eben nicht so eindeutig sind, wie auch jemand der sich im Gesetzeswerk gut auskennt wie etwa Floppyk in einem anderen Thread in einem langen Kommentar dargelegt hat, den er abschloß das es seine Meinung sei....

    Und welchen Neuling meinst Du? Jemanden der hier seit zehn Jahren Mitglied ist?

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Ich komm auch mal zur Party,

    Das eine Waffe frei ist,ändert nichts an der Tatsache das es eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes ist.
    Und das bearbeiten ist erlaubnispflichtig...

    LG Martin

    Facebook: Streu Kreis

  • Nun ich erlaube es mir mal zu antworten, mal abgesehen davon ob man es darf oder nicht,kann ich soviel behaupten das auch wenn ich es nicht darf,wenigstens meine Frau es darf :wacko:
    Nun wird s kompliziert was?
    Aber mal davon ab,einen klitze kleinen rat an den Theadstarter. Ich beschäftige mich seit rund 15 Jahren in dem Thema, ich verfüge über CNC-Kenntnisse und ebenfalls auch über passende 1/2zollx20 UNF gewindeschneider für Schalldämpfer.
    Und mal ganz ehrlich gesagt,hätte ich damals besser auf meine Frau gehört,dann wäre nun ein Lauf mehr im haus. Fazit ist du wirst das gewinde zu 99% nicht optimal ansetzen.
    Von daher mein Rat ob Du es darfst oder nicht :wacko: lass es sein :thumbup: und dein Lauf wird Dir stehts :thumbup::thumbup: dankbar sein :thumbsup:
    Tja hätte ich wohl besser meine Liebe ran gelassen denn die Grinste sich einen,danach war ich auch schlauer u überlass es besser Ihr mit dem Geschulten auge.Aber Frauen wollen eben auch mal über Ihre Männer Lachen.

  • Die Ursprungsfrage war ja eigentlich,welchen Durchmesser das Laufende haben muss ;)

    Ich würde ja,wenn ich den Lauf eh in der Drehbank habe,die Wechselzahnräder für zölligen Vorschub suchen und dann mit einem "passenden" Drehstahl das Gewinde drauf....

    LG

    Facebook: Streu Kreis

  • :laugh: :laugh: :laugh:
    Dieser Thread zeigt mir mal wieder aufs Neue, warum ich mich an solchen Diskussionen nicht groß beteilige. Auf eine Sachfrage kommt überwältigend viel :new2: :new2: :new2:
    Yeah Baby, nun sind alle von der Party zurück :roll: :roll:

    Mir treibt es die :( Tränen :( in die Augen, ein so schönes Hobby und was macht man, als hätte man nichts besseres zutun, man reitet auf §§§§§§§ herum - deutscher gehts nicht.

  • Der rechtliche Teil ist ja nun geklärt.
    Mal abgesehen davon das ich eine Lauf nicht bearbeiten dürfte gibt es 2 Gründe warum ich das einen Büma machen lassen würde.
    Zum einen müsste der den Lauf ersetzen wenn es nicht klappt und zum anderen ist Laufbohrung nicht immer mittig-

    Übrigens, wer den richtigen Laufdurchmesser nicht aus den Tabellen finden kann sollte es eh lassen.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Stimmt, aber das sagt nur aus das z.B. der Lauf einer Erlaubnispflichtigen Waffe eben auch Erlaubnispflichtig ist.
    Das bearbeiten ist ja im WaffG in einem anderen § geregelt.

    Abgesehen davon seit ihr wirklich lustig.
    Auf der einen Seite soll hier die rechtliche Seite nicht immer so ausführlich beschrieben werden und auf der anderen Seite versucht ihr immer es so dar zu stellen das dinge erlaubt wären.

    Mit anderen Worten : Wer eine andere Meinung hat soll doch das Maul halten.

    Habe ich das jetzt richtig verstanden ?


    Joachim

    Edit: Übrigens, hier findet mal alle nötigen angaben zu den Gewinde Normen

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    Einmal editiert, zuletzt von Pupsnase (19. Januar 2014 um 10:51)

  • Leute,
    würden wir alle in einer Kneipe sitzen,und einer kommt rein und fragt, Jungs wie dick muss mein Rohr sein?
    Ruft ihm einer zu : 12,7mm!
    Geht der dann wieder??? Wohl eher nicht,sondern es entwickelt sich eine Diskussion,gerade wenn es etwas weitreichender ist!

    Die Frage ob bei einer Diana75 der Schaft aus Holz oder Kunststoff ist kann mit einem Post beantwortet werden.

    Zurück zum unterthema der Ausgangsfrage...

    Was Wolf... sagte ist insofern richtig,aber eine "freie" Waffe wurde ls solche mal klassifiziert,überprüft, ge F't und es gibt ein Muster.
    Wenn diese dann in wesentlichen Teilen bearbeitet wird,ist diese tätigkeit erlaubnispflichtig. Der Erlaubnisinhaber handelt dann eigenverantwortlich in dem er die gesetzlichen Vorschriften einhält.

    LG Martin

    Facebook: Streu Kreis

  • Stimmt, aber das sagt nur aus das z.B. der Lauf einer Erlaubnispflichtigen Waffe eben auch Erlaubnispflichtig ist.
    Das bearbeiten ist ja im WaffG in einem anderen § geregelt.

    Jau,...aber bezieht sich der Begriff "Bearbeiten" nicht auch auf "Wesentliche Teile" ... :?:
    wenn also der Schalldämpfer auf einer freien Waffe legal ist, dann kann doch das Gewindeschneiden
    auf einen "freien" Lauf, für eben diesen Schalld. nicht illegal sein... :S

    Gruß Wolf...

  • Warum sich selber ein Bein stellen.

    Klar ist es verboten eine Einbahnstraße in falscher Richtung zu befahren. Aber wenn man erst mal vor dem Ziel steht muss einem der Verstoß erst bewiesen werden.

    Hier ist nur die Frage entscheidend ob der Lauf ein Gewinde haben darf oder nicht. Und, auf die Einbanhnstraße bezogen, an welchem Ende. :P

  • Nö, bearbeiten bezieht sich auf eine Tätigkeit.
    Du willst doch nicht ernsthaft das aufschrauben eines fertigen Schalldämpfers auf einen Lauf mit Gewinde dem Schneiden eines Gewindes gleich setzen, oder ?
    Dann dürfen ja auch jeder in seine SSW eine Laufgewinde schneiden weil man dort ja auch den Becher einschraubt.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/


  • Dann dürfen ja auch jeder in seine SSW eine Laufgewinde schneiden weil man dort ja auch den Becher einschraubt.

    Schlechtes Beispiel, weil wir hier in den PTB-Bereich kommen, ... aber eine gute Vorlage für etwas Anderes... :whistling:

    Aus Alt mach Neu, aus 2 Kaputte = 1 Gute .... ist hier im Forum mit keinem Makel behaftet,
    aber,....ist es wirklich erlaubt... :?: ... schließlich wird eine SSW ja komplett beschossen,
    wenn ich jetzt den Schlitten von Waffe A auf das Griffstück von Waffe B packe,
    habe ich zwar eine gute funktionierende Waffe, aber eben auch eine UNBESCHOSSENE
    und somit Illegale... :D

    Gruß Wolf...