Dürfen sie nicht da die Schussenergie gespeichert werden kann
WffG Abschnitt 2 Unterabschnitt 2:
Zitat3. Erlaubnisfreies Führen
3.1 Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
3.2 Armbrüste.
Ich bin trotzdem der Meinung das eine AB eben nicht überall geschossen werden darf ( im Gegensatz zu einem Bogen ), sondern zugelassene Schießstände erforderlich sind.
Die Reaktion des Jägers finde ich soweit auch richtig, er wusste ja nicht wer da wie sein Unwessen treibt.
Der Artikel ist auch recht neutral gehalten, es wird nun mal wegen dem verstoß gegen das WaffG ermittelt, ob da nun eine Strafbare Handlung bei raus kommt steht dann ja auf einem anderen Blatt.
Augenscheinlich war dem einen ja auch klar das sein verhalten nicht richtig war, warum sollte er sonst getürmt sein ?
Joachim