eine Gutmenschenaktion... (Jäger stoppt Wilderer im Revier)

Es gibt 229 Antworten in diesem Thema, welches 21.149 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Januar 2014 um 19:42) ist von Stony.

  • MarcKA

    Es ist nicht verboten in der freien Feldflur mit der Armbrust zu trainieren!
    Wenn man mit der Armbrust im Freien trainieren möchte hat man einige Sachen zu beachten. Es ist nicht in Ordnung
    mit der Armbrust irgendwo Pfeile zu beschleunigen ohne Erlaubnis und entsprechender Sicherheit.
    Es ist richtig, dass es sehr wenige Trainigsmöglichkeiten gibt und diese eher knapper werden. Vorurteile gibt es von
    allen Seiten und keiner der großen Verbände setzt sich für dieses Sportgerät ein.

    Dass es Menschen gibt, die "just for fun" oder zum Trainieren mit der AB im Freien nicht alle Vorraussetzungen erfüllen
    ist eine Folge der knappen Trainigssituation, Unwissenheit und vor allem der nicht ganz einfachen Rechtslage.

    Das entschuldigt natürlich nichts!

    Gruß

    Carsten


    @ Ladehemmung: Hiermit lade ich dich ein, vielleicht verstehen wir uns ja besser als du glaubst! Zu groß wird die
    Entfernung ja nicht sein. Du darfst alles mitbringen was du abfeuern möchtest, die Schießstandgebühr und die Getränke
    gehen auf mich! Ich nehme allerding nichts zurück!

  • Ich glaube auch, dass es richtig so ist. Ich denke nicht, dass man mit freien Waffen einfach so in den Wald gehen kann und schießen kann, sein es nun Luftgewehre oder Armbrüste ( die ja nunmal mehr Energie haben).

    Auch macht mich die Flucht des einen Beteiligten stutzig. Wenn man nix ausgefressen hat flüchtet man doch nicht einfach so. Der Mensch ist doch kein Fluchttier ;)


    Ich muss gestehen, ich habe auf Seite 2 aufgehört zu lesen, da die Diskussion immer wieder gleich verläuft. Es landet ja eh vor Gericht, was soll ich darüber sinnieren. ;)
    Dennoch wollte ich zu deinem Post noch etwas sagen. Früher war es vollkommen normal als Knirps mit Luftgewehr in den Wald zu latschen und dort zu schießen. Eine Generation zuvor war es halt kein Luftgewehr, sondern flobert oder .22lfb. Interessierte, entschuldige die Wortwahl, keine Sau.

    Ich bin als Jugendlicher ebenfalls in den Wald, bepackt mit LuPi und Luftgewehr. Wir schossen nahe an einem Rehgehege die Äpfel vom dortigen Apfelbaum. Ziel des ganzen war es, den Stiel zu treffen und den Apfel zu essen, möglichst unverbleit. :D
    Auch wir wurden vom dortigen Pächter und Jäger "erwischt", nur lief das etwas anders. Der Mann kam zu uns an den Zaun, niemand gab Fersengeld und es kam zu einem normalen, vernünftigen Gespräch. Er wollte wissen zu wem wir denn gehören, was wir natürlich (ehrlich) beantworteten. Es folgte etwas small talk, bei dem dann schnell klar wurde, dass wir auf keinen Fall auf seine Rehe schießen würden oder sonstigen Unsinn anstellen wollten.
    Er wollte halt sehen, wie wir drauf sind, um zu entscheiden wie er nun weiter verfährt.

    Ende des Liedes war dann, dass er uns viel Spaß wünschte und sich mit einem nicht ganz ernst gemeinten "Aber lasst euch nicht erwischen!" verabschiedete. :D

    Lange Rede, kurzer Sinn: Heute werden Fässer aufgemacht, die man vielleicht gar nicht öffnen müsste, würde man einfach mal das direkte Gespräch suchen. Zum rechtlichen Aspekt muss man dazu nicht wirklich etwas schreiben, da der moralische Standpunkt eben ein gänzlich anderer sein kann. Auch 2 Generationen zuvor durfte man sicherlich nicht mit Kleinkaliber einfach auf dem Feld rumballern, trotzdem wurde es getan und wenn die damalige Jugend vernünftig damit umgingen, war das moralisch auch im Rahmen. Baute sie Mist, gabs dafür auch ordentlich Stunk.

    Wenn man also Leute gesetzlich hart ran nimmt, weil sie Unsinn treiben, ist das vollkommen in Ordnung, richtig und natürlich auch nötig. Handelt es sich um vernünftige Typen, die einem Hobby nachgehen, wenn auch nicht 100% sauber, so kann man (auch als Jäger) ruhig mal ein Auge zudrücken. Es scheint mir so, als würde die heutige Gesellschaft massiv in (überzogener) Angst leben, sich gegenseitig bespitzeln und pauschal misstrauen. Wenn da 2 16 jährige mit LuPi schießen, dann müssen die böse ein, was böses vorhaben oder schon was böses getan haben - Punkt.

    Wie das im hiesigen Fall war, kann ich natürlich nicht beurteilen, wobei ich es seltsam finde mit 27 einfach in den Wald ballern zu gehen. Mit 17 hätte ich das Verhalten eher verstanden. ;) Dass der eine sofort weg lief, dürfte wohl daran gelegen haben, dass er wusste, was ihm blüht, wenn er es nicht tut. Vor Gericht spielt es nun einmal keine Rolle, ob er nur abseits auf Dosen schießen wollte oder ein Volldepp ist, der ungesichert über den Spazierweg ballert.

    Und welch Ironie, gerade bekomme ich eine Mail mit folgender Präsentation geschickt. Siehe Anhang, könnte passender nicht sein. *lach*
    Die PPS nicht zu ernst nehmen. ;)

  • Du hast da eine kleinen Fehler drin,das Problem ist da wurde nicht gegen das Waffengesetz(wenn nicht gewildert wurde und eine Erlaubnis des Grundstückeigentümers vorlag) verstoßen!Außer wenn die jungen Kerle tatsächlich ein Luftgewehr dabei gehabt und damit geschossen hätten,aber davon steht nix in den Zeitungsartikeln!

    Du willst mir also erzählen das alles so einfach ist?
    Wenn ich nackt durch die Stadt gehe verhalte ich mich Gesetzeswidrig. Aber, es gibt kein Verbot gegen das Ausziehen.......oder findest du ein Gesetz das es mir verbietet mich auszuziehen.
    Wenn man das Grundgesetz mit einbezieht habe ich sogar das recht auf freie Entfaltung.
    In wirklichkeit ist es so das ich mich nicht mal nackt in meinen Garten legen darf wenn dieser einsehbar ist.

    Aber mit ner Armbrust im Wald rumschießen.....steht ja nix im Waffengesetz...... 8)

    Schaut mal über den Tellerrand.

  • @ Ladehemmung: Hiermit lade ich dich ein, vielleicht verstehen wir uns ja besser als du glaubst!


    Als einer, der mit Euch beiden schon auf´m Stand war: Ihr seid beide Direkt, aber immer mit Humor und der Bereitschaft, was an den Haken zu kriegen ;) Im Real-Life (er)klärt sich das in Stunden, was im Forum Monate bis Jahre braucht.

    Und Euer Sport hat gemeinsam, das er Indoor nur 1/4 des Reizes bringt.

    Andreas

  • Der Armbrustsport ist eine absolut seriöse Sache. Ich war letztes Jahr als Zuschauer auf einem Turnier.

    Es geht dort familiär zu, man wird angesprochen und einbezogen, keine Frage ist zu komisch, man wird mitbeköstigt (Danke nochmal !) , der Ton ist absolut entspannt, die Leute fahren hunderte km zur Teilnahme, jeder hat sich sein Gerät individuell zurechtgefrickelt , Anfänger werden ohne Geheimwissenschaftlerei unterstützt und obwohl es ein offizielles Turnier war, konnte ich noch als Gast einfach mal ausprobieren.

    Wer etwas LW-Erfahrung hat, trifft auf 90 m reproduzierbar die Scheibe, freistehend und mit einer ungewohnt geringen ZF-Vergrößerung.

    Es war jederzeit safe und trotz der Ambitioniertheit unverkrampft. So ein Nachmittag an der frischen Luft ist im Vergleich zu Stunden auf einem Knallgerätestand echt erholsam.

    Leider ist die Verteilung der Turnierplätze über die Republik etwas unausgewogen. Selbst wenn das hier im Thema mißverstanden wurde: Die engagierten und organisierten sehen das uneingeschränkt auch so, das es der Entwicklung schadet, wenn Leute dort schießen, wo man mit Dritten ins Gehege kommt.

    Was der Armbrustbund macht, ist sehr modern und technisch hoch entwickelt. Da haben alteingesessene Strukturen der anderen Armbrust- oder Bogendisziplinen schon mal Akzeptanzschmerzen. Wie man´s eben woanders auch zu oft erlebt .....

    Andreas

    Einmal editiert, zuletzt von gilmore (8. Januar 2014 um 09:35) aus folgendem Grund: RS

  • Du willst mir also erzählen das alles so einfach ist?
    Wenn ich nackt durch die Stadt gehe verhalte ich mich Gesetzeswidrig. Aber, es gibt kein Verbot gegen das Ausziehen.......oder findest du ein Gesetz das es mir verbietet mich auszuziehen.
    Wenn man das Grundgesetz mit einbezieht habe ich sogar das recht auf freie Entfaltung.
    In wirklichkeit ist es so das ich mich nicht mal nackt in meinen Garten legen darf wenn dieser einsehbar ist.

    Hmm ...

    http://dejure.org/gesetze/StGB/183.html

    http://dejure.org/gesetze/OWiG/118.html

    Beim nackten Liegen im Garten wäre § 118 OWiG vermutlich nicht einschlägig. Es sei denn, der Garten ist quasi für die ganze Stadt einsehbar.
    Beim Laufen durch die Stadt wird die Handlung aber wohl doch als "ungehörige Handlung" mit Belästigungseignung für die Allgemeinheit angesehen werden.

    § 183 StGB sei nur miterwähnt.

    Und die Sache landet ziemlich sicher nicht vor Gericht, sondern wird in Bezug auf die Wilderei eingestellt, in Bezug auf ein LG vermutlich gegen Geldauflage auch ... usw.

  • ralf und Carsten.

    @ Ladehemmung: Hiermit lade ich dich ein, vielleicht verstehen wir uns ja besser als du glaubst! Zu groß wird die

    Entfernung ja nicht sein. Du darfst alles mitbringen was du abfeuern möchtest, die Schießstandgebühr und die Getränke

    gehen auf mich! Ich nehme allerding nichts zurück!

    Darf ich bitte, bitte dabei sein! Der B.O.W. hat bestimmt auch Interesse, vielleicht der Swateinheit auch. Dann machen wir eine Fahrgemeinschaft nach Geeseke. Das testen verschiedener Waffendisziplinen macht garantiert mehr Spaß als die Computertastatur zu vergewaltigen. Verschiedene Forenmitglieder hatten ja schon das Erlebnis der persönlichen Begegnung. Ich bin vielleicht nicht der beste Schütze aber auf jeden Fall der lustigste. :thumbsup:

    Liebe Grüße Udo, der vom 27.01. - 09.02.2014 Urlaub hat.

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Zitat

    Och, ist jetzt langsam gut?

    Laber, Laber, Rhabarber

    Möchte ich so unterschreiben.
    Das so ein Thema soooooo ausgelutscht werden kann.....

    Manmanman......

    \m/ :new14: \m/