Das Gelände muss umfriedet sein, es muss als rings herum eingezäunt sein!
Hust Umfriedet stimmt aber eingezäumt ne muß es nicht Die Grundstücksgrenze muß mit dem Auge sichtbar sein sie kann auch durch Bordsteine Linien oder ähnliches Markiert werden. Es lohnt sich wenn man mal über das Waffeleisen Gesetz hinaus geht. Den so ist es a in dem Gesetzen zu Grundstücken und b in Leitfäden für Security abgehandelt.