Es gibt 293 Antworten in diesem Thema, welches 52.835 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Oktober 2019 um 18:14) ist von Floppyk.

  • Hier ist auch schon berichtet worden, dass die Handhabung und wohl möglich die WSK Prüfung mit einem Luftgewehr durchgeführt wurde. Das ist klar unzulässig.


  • Hier ist auch schon berichtet worden, dass die Handhabung und wohl möglich die WSK Prüfung mit einem Luftgewehr durchgeführt wurde. Das ist klar unzulässig.

    Kann ich dann auch mit dem Fahrradschein für die Grundschule ein Motorrad fahren? ;)

    Ich habe meine WSK für meine Securitysachkunde gemacht. Da war vom 22. Colt bis zur Pumpflinte alles dabei. Hat echt Spaß gemacht. Das krasseste war der Stecherabzug bei dem Jagdgewehr  :huh:

  • wie versprochen hier mal die Ablichtung meiner Niederschrift von der SK


    wie schon geschrieben bekomme ich die richtige Urkunde demnächst vom Verband zugeschickt.

    Gruß Dirk

    bekennender Haenel FAN :thumbsup:

  • Dann frage ich mich was das damals war was ich gemacht habe :crazy2: bei mir steht fast nichts drauf :^)

    Naja, mom brauche ich es auch nicht wirklich.Mich hat es nur mal interessiert ob das irgendwann mal verfällt.

  • Hallo,

    nun habe ich ein Jahr im Verein geschafft  8o und heute mit einem Schützenkameraden den Bedürfnisantrag ausgefüllt. Morgen nimmt er den Antrag mit zum Verband ( Porto gespart  :D ) und dann heißt es warten


    Gruß Dirk

    P.S. Ein B- Schrank ist auch in Arbeit  ^^

    bekennender Haenel FAN :thumbsup:

  • @ FloppyK Mißverstanden. Ich meine eine WSK die man im Rahmen seines Berufes erworben hat gilt die auch für Sport? Das es eine WSK ist steht ja drauf. Und auch das es durch Bescheid von Kassel anerkannt wird. Ohne das Ding hätten wir nicht mit 9mm Patroulieren dürfen.

  • @ FloppyK Mißverstanden


    Ok, nun begriffen:
    Eigentlich gibt es nur eine Form der Waffensachkunde. Jedoch haben wir des öfteren erlebt, dass z.B. die abgelegte WSK Prüfung als Sportschütze für Bewacher nicht anerkannt wurde. Ob das umgekehrt auch so ist, ist vom SB der Behörde abhängig. Ein Versuch lohnt m.E. da die WSK in aller Regel aufwändiger in der Schulung ist und somit "hochwertiger" sein dürfte und ebenso alle Elemente der WSK für Sportschützen enthält. Die Schulung dauert ja ein paar Stunden länger.
    Aber wie so oft gibt es ein Aber. Wenn der SB die WSK anerkennt ist bei Vorliegen der sonstigen Bedingungen die Ausstellung einer WBK kein Problem. Aber der DSB erkennt für Dienste in seinem Bereich nur seine WSK an und begründet das mit einer gesonderten Ausbildung zur Standaufsicht, die in seiner Ausbildung enthalten (hust, hust). Will man also Standaufsicht im Bereich des DSB werden oder sich mit Zusatzausbildung gar zum Schießleiter berufen lassen, braucht es entweder die DSB WSK oder einen kleinen Zusatzlehrgang zur Standaufsicht. Meines Wissens ist das auch nur beim DSB so. Den anderen Verbänden ist der Ursprung der WSK egal.
    Eine weitere Ausnahme ergibt sich in dem Problem, wie ein älteres Zeugnis ausgestellt ist. Das Zeugnis kann sich auf eine Waffenart beschränken, wie z.B. Signalpistole. Das beschränkt sich schon aus der Logik. Ganz alte Zeugnisse beinhalteten auch sinngemäß ähnliche Sätze wie. " Der Teilnehmer wurde in Einzellader-Langwaffen unterwiesen und geprüft." Auch dann darf der SB diese WSK nur für diese Waffenart anerkennen.

  • Zitat

    Aber der DSB erkennt für Dienste in seinem Bereich nur seine WSK an und begründet das mit einer gesonderten Ausbildung zur Standaufsicht, die in seiner Ausbildung enthalten (hust, hust). Will man also Standaufsicht im Bereich des DSB werden oder sich mit Zusatzausbildung gar zum Schießleiter berufen lassen, braucht es entweder die DSB WSK oder einen kleinen Zusatzlehrgang zur Standaufsicht.

    So geschehen bei mir im Verein. Es wurden Teilnehmer zum Lehrgang für den Schießsportleiter gesucht. Einer hat sich sofort freiwillig gemeldet, aber er durfte nicht teilnehmen weil...

    1.) seine DSB-Sachkundeprüfung Ende der 90er Jahre abgelegt wurde und als zu alt angesehen wurde
    2.) seine 4 Jahre alte Jägerprüfung nicht als Sachkunde anerkannt wurde

    Auch eine gesonderte Nachfrage des 1. Vorsitzenden beim DSB-Landesverband Niedersachsen brachte kein positives Ergebnis.

    Originalton Schützenbruder: "Wenn die Vollidioten glauben, ich mache jetzt noch ein drittes Mal eine Sachkunde in meiner Freizeit, nur um noch ein paar Wochenenden für den Schießsportleiter dranhängen zu dürfen sind die auf dem falschen Dampfer"

    Man sucht noch heute nach Lehrgangsteilnehmern..... :whistling:

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

    Einmal editiert, zuletzt von Vanguard (1. August 2015 um 01:26)

  • Der Teilnehmer wurde in Einzellader-Langwaffen unterwiesen und geprüft." Auch dann darf der SB diese WSK nur für diese Waffenart anerkennen.

    Na danke dann darf ich nur Pistole und Revolver.

    Hier ansäßige Schützenverein erklärten mir das mein WSK nicht anerkannt wird. Naja das Ordnungsamt sieht es anders ich habe einen WS

  • Der Verband kann ein Sachkundezeugnis nur für seine internen Sachen ablehnen, jedoch nicht bei der Beantragung einer WBK. Das ist Sache des zuständigen SB der Waffenbehörde. Ob der SB die Sachkunde anerkennt, kann man ja vorab einfach klären.
    Mir ist aber auch noch nicht zu Ohren gekommen, dass der Verband die Ausstellung eines Bedürfnisses verweigert hat, wenn der Antragsteller keine DSB-Sachkunde, sondern eine fremde Sachkunde hatte. Nur mit internen Sachen des DSB, wie Standaufsicht, Schießleiter, Jugendbasislizenz u.ä. kann es Probleme geben.
    Früher hatte der DSB auf seinen Seiten eine Info, wie der Verband fremde Sachkunde handhaben wird. Ich kann das nun nicht mehr wiederfinden, aber wer suchen will:
    http://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrecht/aktuelles/

    Nachtrag:
    Alter der WSK-Zeugnisse. Mir sind Fälle bekannt, wo der SB ein altes Zeugnis von vor 2003 mit der Begründung abgelehnt hatte, dass sich das Waffenrecht 2003 im großen Umfang geändert hat. Mir ist aber nicht bekannt, dass eine einmal abgelegte Sachkundeprüfung ein Gültigkeitsdatum hat. Das steht nirgends. Die ist genauso lebenslang gültig, wie eine Jägerprüfung oder einen Führerschein. Lehnt der SB diese ab, müsste man klagen. Da sich das Waffenrecht ja bekanntlich in der Tat stark geändert hat und die alten Zeugnisse auch oft eingeschränkt (z.B. Einzellader-Langwaffen o.ä.) waren, empfehle ich lieber einen neuen Kurs zu belegen. Das ist deutlich stressfreier und führt auch schneller zum Ziel.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (1. August 2015 um 09:50)

  • Das Problem mit der Sachkundeprüfung von vor 2003 hatte ich auch. Der Sachgebietsleiter wollte diese nicht anerkennen.
    Ich habe den ganzen Kram auf Anraten des Verbandes trotzdem eingereicht und bin damit durchgekommen.

    Field Target im SC :W: ernsdorf

  • Und wieder mißverstanden das wird langsam zur Mißwahl. nicht der Sb hat abgelehnt der Schützenverein meinte das die WSK nicht zählt da die nicht vom DSB wäre und ich hätte die nochmal machen sollen für etliche Euronen. Habe mich dagegen entschieden und übe halt auf dem Polizeischießstand. Vorteil man lehrt die Jungs der Schlumpfbrigarde kennen und man kann sicher sein das keine Betrunkenen Vollpfosten den Joihn Wayne geben. Unmd die verlängerungen des WS klappen fast schon automatisch. Ich denke demnächst in den Ruhestand zu gehen und mich von meinen Treuen begleiter zu trennen.

  • Ein Schützenverein hat nichts anzuerkennen oder abzulehnen. Es obliegt dem Verein nur seine Standaufsichten zu bestimmen, der Behörde zu melden und entsprechend einzusetzen. Nach den Bedingungen des DSB geht das nur für Mitglieder mit DSB-WSK oder beliebiger WSK, aber mit zusätzlichem Lehrgang zur Qualifizierung Standaufsicht. Für Bedürfnisse bestätigt der Verein nur die (bezahlte) Mitgliedschaft und ggf. das regelmäßige Schießen, fasst das mit dem Antrag auf ein Bedürfnis für eine Waffe auf Disziplin xyz und einem (beliebigen) WSK Zeugnis zusammen und reicht das dem Verband ein. Der Vereins(Fürst) hat nicht über die Gültigkeit zu bestimmen. Das prüft und macht dann der Verband.
    Wie die Anerkennungen sind, habe ich beschrieben.

    Nebenbei - ich kenne einen Fall eines Mitgliedes (jedoch nicht DSB), wo der Vereinsvorstand die Mitgliedschaft nicht bestätigen und den Bedürfnisantrag nicht weiterreichen wollte. Der Vorstand hat seine "Zustimmung" von bestimmten Ringergebnissen abhängig gemacht. Der Schütze hat sich dann mit seinen Nachweisen direkt an den Verband gewendet, der ihm das Bedürfnis auch ohne Probleme ausgestellt hat. Das soll zwar kein Regelweg werden und man will den Verein als Mitglied auch nicht übergehen, dennoch sollte der Vereinsvorstand wissen, wie er seine Mitglieder behandelt.

    Viel Glück!

  • Hallo,

    heute nach dem Training wurde mir mein genehmigter Bedürfnisantrag überreicht  :thumbsup: Nun könnte ich ja eigentlich das Formular zur Beantragung der beiden WBK`s ausfüllen oder ?
    Hab nur ein kleines Problem, das mit dem Waffenschrank wird noch ein weilchen dauern, ich könnte aber eine Lang- und Kurzwaffe bei einem Schützenkameraden lagern, der noch Platz in seinem 1er Schrank hat, ob es da Probleme mit der Beantragung der WBK`s gibt? ( noch kein eigener Schrank )


    Gruß Dirk

    bekennender Haenel FAN :thumbsup:

  • Selbstverständlich gibt es da Probleme.
    Keine eigene Aufbewahrungsmöglichkeit = keine WBK

  • ich könnte aber eine Lang- und Kurzwaffe bei einem Schützenkameraden lagern


    Vereinzelt habe ich schon von 'ähnlichen Lösungen gehört', denke aber das liegt ein Stück weit im Ermessen des SB.
    Ich denk da wirst Du direkt vorsprechen und gut argumentieren müssen. Das Forum wird Dir da so auch nicht wirklich helfen können.
    Die werden auch wissen wollen wie lange das so gehen soll.

    Mag auch sein das der SB ein Problem darin sieht, wenn Dein Kamerad selbst keine Erlaubnis für bestimmte Kaliber oder Waffentypen hat,
    die Du bei Ihm lagern möchtest. Munition mußt Du ja auch irgendwo lassen, sobald Du sie nicht im Verein lagern kannst / möchtest.
    Geht es ausschließlich um die Waffe(n) selbst, so würde ich dem SB das auch so mitteilen.

    Unter'm Strich - lieb und nett beim SB bitte bitte sagen. Entweder Er zeigt Dir gleich :wogaga: oder Er überlegt sich zusammen mit Dir und Deinem Kameraden was.