Die genehmigte Sportordnung ist die des Bundesverbandes BDS. Jeder LV kann alles befürworten, was darin steht.
Andreas
So ist es. Jeder Verband kann immer nur das befürworten, was in seiner Sportordnung steht. Das heißt, die Waffen müssen zu den Sportordnungen passen. Ausnahme Gelb: Die Waffen, die prinzipiell eintragbar sind, müssen zu irgendeiner Sportordnung irgendeines Verbandes passen. Das impliziert auch, dass die Waffe (nach § 6 AWaff) sportlich zugelassen sein muss.
Die Unterverbände richten sich nach der genehmigten Sportordnung des Bundesverbandes. Ausnahme DSB mit ihrer Liste B, dessen Gliederung für die Landesverbände ist. Jedoch ist auch die Liste B inzwischen als genehmigte (Teil-)Sportordnung bei dem Bundesverwaltungsamt (BVA) gelistet.
Auch der Antrag zur gelben WBK muss eine Waffe für eine Disziplin Nr. xy beantragt werden. Ob diese Waffe dann als Voreintrag in der Gelben landet, ist eine andere Geschichte.
Ich empfehle grundsätzlich, auf den Antrag einer Waffe, die dann auf WBK gelb landen soll, auch oben dick gelbe Sportschützen-WBK zu vermerken. Der SB könnte prinzipiell die Waffe auch auf der (vorhandenen) Grünen schreiben.