Unser Weg zur WBK

Es gibt 293 Antworten in diesem Thema, welches 51.975 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Oktober 2019 um 18:14) ist von Floppyk.

  • Die genehmigte Sportordnung ist die des Bundesverbandes BDS. Jeder LV kann alles befürworten, was darin steht.

    Andreas


    So ist es. Jeder Verband kann immer nur das befürworten, was in seiner Sportordnung steht. Das heißt, die Waffen müssen zu den Sportordnungen passen. Ausnahme Gelb: Die Waffen, die prinzipiell eintragbar sind, müssen zu irgendeiner Sportordnung irgendeines Verbandes passen. Das impliziert auch, dass die Waffe (nach § 6 AWaff) sportlich zugelassen sein muss.
    Die Unterverbände richten sich nach der genehmigten Sportordnung des Bundesverbandes. Ausnahme DSB mit ihrer Liste B, dessen Gliederung für die Landesverbände ist. Jedoch ist auch die Liste B inzwischen als genehmigte (Teil-)Sportordnung bei dem Bundesverwaltungsamt (BVA) gelistet.

    Auch der Antrag zur gelben WBK muss eine Waffe für eine Disziplin Nr. xy beantragt werden. Ob diese Waffe dann als Voreintrag in der Gelben landet, ist eine andere Geschichte.
    Ich empfehle grundsätzlich, auf den Antrag einer Waffe, die dann auf WBK gelb landen soll, auch oben dick gelbe Sportschützen-WBK zu vermerken. Der SB könnte prinzipiell die Waffe auch auf der (vorhandenen) Grünen schreiben.

  • Ich weiß nicht was der theoretische Ausschweif wieder soll.

    Auf der Gelben WBK können auch problemlos Waffen für "verbandsfremde Disziplinen" eingetragen werden, dafür ist die ja schliesslich da. Die Sportordnung die einem das erlaubt muss genehmigt sein, aber man muss nicht zwingend Mitglied dieses Verbandes sein.

    Mein Einwand mit "genehmigt" bezog sich darauf das es etliche Änderungen gibt die aber vom Bundesverwaltungsgericht noch nicht abgesegnet wurden. D.h. eine Disziplin und Sportordnung gibt es, man kann aber im schlechtesten Fall diese nicht als Bedürfnis angeben, da sie eben noch nicht genehmigt wurden. Wobei das bei 99% aller Repetierlangwaffen, die auf der Gelben eintragungsfähig sind, eh nicht das Problem ist, da gibt es genug bereits genehmigte Sportordnungen die passen.

    Im Enzkreis ist das Formular zum Antrag einer WBK beim Landratsamt für alle Arten das Selbe, auch einen Waffenschein kann man darüber beantragen. Das heißt nun nicht das alle Felder zwingend ausgefüllt werden müssen. Ich habe auch beim beantragen meiner Gelben dort meine erste Waffe hingeschrieben mit folgendem Effekt: Nix.

    Beim für mich zuständigen Unterverband des DSB, dem Badischen Schützenbund, gibts unterschiedliche Formulare für Gelb und Grün. Klar, sind auch 2 verschiedene Paar Schuhe. Da ein Voreintrag auf der Gelben Null Sinn macht gibts da im Formular logischerweise auch kein Feld. Der bedürfnisbescheinigende Verband hat nach Erteilung der WBK sowieso keinen Einfluß mehr drauf was der Inhaber darauf innerhalb der gesetzlichen Grenzen eintragen lässt.

    Aber so kann man natürlich alles verkomplizieren ;)


  • Auf der Gelben WBK können auch problemlos Waffen für "verbandsfremde Disziplinen" eingetragen werden, dafür ist die ja schliesslich da. Die Sportordnung die einem das erlaubt muss genehmigt sein, aber man muss nicht zwingend Mitglied dieses Verbandes sein.


    Das schrieb ich.


    Mein Einwand mit "genehmigt" bezog sich darauf das es etliche Änderungen gibt die aber vom Bundesverwaltungsgericht noch nicht abgesegnet wurden. D.h. eine Disziplin und Sportordnung gibt es, man kann aber im schlechtesten Fall diese nicht als Bedürfnis angeben, da sie eben noch nicht genehmigt wurden.


    Ich bin mir da nicht sicher, ob ich dich da Recht verstehe. Eine nicht genehmigte Sportordnung gibt es nicht, da die gesamte Gesetzgebung sich immer nur auf eine (vom BVA) genehmigte SpO bezieht. Man kann zwar einige Regelungen intern als Training im Vorgriff ausführen, aber sobald etwas genehmigt werden soll, ist immer der Stand des BVA maßgebend.
    Somit gibt es keine ungenehmigten SpO. Sie sind m.W. ohnehin nicht öffentlich.


    Der bedürfnisbescheinigende Verband hat nach Erteilung der WBK sowieso keinen Einfluß mehr drauf was der Inhaber darauf innerhalb der gesetzlichen Grenzen eintragen lässt.

    Nachtrag: Unabhängig der WBK-Farbe - der Verband hat zwar keinen Einfluss auf Folgeeinträge anderer Waffen, aber bei jedem Nachfolgeantrag auf ein neues Bedürfnis verlangt der Verband alle WBKs des Inhabers. Ist eine nutzbare Waffe für die beantragte Disziplin vorhanden, gibt es kein Neubedürfnis. Das betrifft Sportschützen, die auf andere Art zusätzliche Waffen genehmigt bekommen haben, weil sie z.B. in mehreren Verbänden Mitglied sind.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (13. Dezember 2013 um 12:19)

  • Auch der Antrag zur gelben WBK muss eine Waffe für eine Disziplin Nr. xy beantragt werden. Ob diese Waffe dann als Voreintrag in der Gelben landet, ist eine andere Geschichte.

    Das liegt aber am Formularwust der Verbände und Behörden. Da wird gern alles in einem Klumpatsch auf einem Blatt abgehandelt.

    Eigentlich bestätigt der Verband für die gelbe nur, das die Voraussetzungen für eine unbefristete Erlaubnis zum Erwerb von ......... erfüllt sind. Diese Bestätigung nach §14 Abs. 4 wird gern mit der Bescheinigung eines Einzelbedürfnisses für Waffenart/Kaliber nach § 14 Abs. 2 oder 3 vermixt.

    Bei mir haben weder der DSB-LV noch die Behörde Angaben zur Waffe verlangt. Es geht sie auch nix an. Beim Eintrag kann das Amt immer noch schauen, ob die Erlaubnis das erworbene Gerät abdeckt. Damit reichts dann aber.

    Für gelb ist u.a. keine Bestätigung erforderlich, das sie auf dem Vereinsstand geschossen werden darf o.ä.

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    Manchmal sind die Wege etwas seltsam: KK-Einzellader ist als Erbwaffe auf grün eingetragen. Mensch hätte gerne nach fleißigem Trainieren und Lernen den Mun.-erwerbsstempel. Behörde, Vorstand und Verband sind bemüht, ihm dazu zu verhelfen.

    Geht aber nur über Umtragung in eine gelbe WBK, da der Verband nur eine Disziplin für KK-Halbautomaten hat.

    Andreas

  • ... und weiter gehts.....

    Floppyk
    Und genau deshalb habe ich das Formular verlinkt auf dem ich im Normalfall meine Gelbe WBK beantragen würde und habe bereits in diesem Post darauf hingewiesen das es hier ebenfalls kein Feld gibt in das man eine Waffe eintragen kann, da es ja bekannterweise auf die Gelbe keine Voreinträge gibt.

    Wenn der Verband aber trotz alle dem eine Waffe genannt haben möchte ist das ja klein Problem, "Luftgewehr Kal. 4,5mm e0 > 7,5J für Field Target im BDS" dazuschreiben, Käse gegessen.

    Edit:
    Ich finde das für das Beispiel hier unwahrscheinlich verkompliziert und dramatisiert wird. "Könnte, Wenn und Aber, alles nur Gelaber". Die Jungs haben alle Voraussetzungen erfüllt und werden ihre Gelbe so oder so erhalten, unabhängig von dem was hier komplex abgehandelt wird...

  • Für gelb ist u.a. keine Bestätigung erforderlich, das sie auf dem Vereinsstand geschossen werden darf o.ä.


    Im Prinzip hast du Recht, aber das kann zum Bummerang werden, wenn man nun Waffen auf Gelb einkauft, jedoch nichtmal einen Schießstand benennen kann, wo er diese schießen kann.
    Der Schütze tut dann gut wenigstens einige wenige Einträge im Schießbuch zu haben, die dieser Waffe zu zuordnen sind.
    Immer gilt der Grundsatz: Bedürfnis stellt die Begründung dar, warum man diese Waffe bekommen hat. Die Gelbe WBK beinhaltet nicht das Bedürfnis, Waffen des Sammelswillen zu horten. Um Missverständnisse erst gar nicht aufkommen zu lassen, sind halt gelegentliche Schießbucheinträge anderer Vereine mit entsprechenden Schießbahnen sinnvoll.

  • So, jetzt wird's ernst! Mit der Bedürfnisbescheinigung habe ich jetzt alle Puzzleteile für die WBK(s) zusammen.
    Donnerstag geht's zur Behörde! Blöde Feiertage...

    Gruß Patrick!

    Field Target im SC :W: ernsdorf

  • So, nun heißt es warten...
    Die Beantragung hat mit ein bisschen Smalltalk keine 10 Minuten gedauert. Der SB hat alles auf Vollständigkeit geprüft,
    hat sich über die schon vorbereiteten Fotos von Safe etc. gefreut und ich hab meine 122,70 € (Aua!) per EC - Karte gelatzt.
    Übrigens: wer, so wie ich gelbe und grüne WBK auf einmal beantragt, kann beides auf einem Antragsformular und mit einer
    Bedürfnisbescheinigung (natürlich mit den entsprechenden Kreuzen) beantragen.

    Gruß Patrick!

    Field Target im SC :W: ernsdorf

  • Das jeder Antrag einer jeden waffenrechtlichen Erlaubnis in etwa die gleiche Bearbeitung erfordert, dauert das auch immer gleich lang, bzw. geleich einer KWS Ausstellung. 2 - 6 Wochen liegen im Rahmen. Ist die Überprüfung der Zuverlässigkeit kürzlich gelaufen, kann man bei freundlichem SB auch drauf warten.

  • Zitat

    Ist die Überprüfung der Zuverlässigkeit kürzlich gelaufen, kann man bei freundlichem SB auch drauf warten.

    Kann ich bestätigen. Und das Beste war - ich hab's gar nicht gewußt. War reiner Zufall, das ich 2 Wochen vorher als KWS-Besitzer turnusmäßig mal wieder nach 3 Jahren "durchleutet" wurde.
    Ich habe jedenfalls blöd geglotzt, als gelbe und grüne mir sofort nach Beantragung ausgehändigt wurden.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Unser Weg zur WBK - für mich ist er zu Ende!
    Heute, nach nur 14 Tagen, brachte mich der Weg zum Briefkasten zum Dauergrinsen!
    Grüne und Gelbe WBK sind nun nach einem Jahr mein!
    Morgen heißt es: Shopping! :thumbsup:

    Gruß Patrick!

    Field Target im SC :W: ernsdorf

  • glückwunsch-freut mich für dich das du so schnell bearbeitet wurdest

    1stDARKMAN

    AIR: HW 100 Fsb; Anschütz SuperAir 2001
    CO2: Airmagnum 850 Hunter; Walther Nighthawk
    Wbk: Glock 22; Savage Mark II; Hera AR 15; Savage 110; Fabarm sdass 12/76
    SC-Wernsdorf ; BDS

  • Herzlichen Glückwunsch Oneshot und viel Spass beim Shopping!
    Nach einem halben Jahr intensivster eGun-Beobachtung und einer Menge günstiger Angebote dort jetzt im Winter, hab ich kurz vor Weihnachten und letzte Woche meine 2 drängensten "grünen Bedürfnisse" mit echten Schnäppchen überraschenderweise bei Frankonia befriedigt. 8|
    Tja, wer hätte das gedacht. :D
    Ok, ein paar Reservemagazinschnäppchen hab ich auch bei eGun gemacht.


    --- Ballistol ist das neue Chanel ---

  • ja erschreckender weise haben wir festgestellt das nach der neuen Durchführungsverordnung zum Waffen Gesetz schießen auf eigenem umfriedetem besitz NUR NOCH mir SSW legal ist. LG und ähnliches mit weniger als 7,5 j sind raus, da selbst das einmalige aufhängen eines Ziel Kasten zur nicht gewerblichen Nutzung Mittlerweile das errichten einer Schießstätte darstellt und somit genehmigungspflichtig ist!!! ich konnte es nicht glauben bis mir der Lehrgangs Leiter den entsprechenden § schwarz auf weiß gezeigt hat.

    KOTZ!!!

    1stDARKMAN

    AIR: HW 100 Fsb; Anschütz SuperAir 2001
    CO2: Airmagnum 850 Hunter; Walther Nighthawk
    Wbk: Glock 22; Savage Mark II; Hera AR 15; Savage 110; Fabarm sdass 12/76
    SC-Wernsdorf ; BDS

  • Nee, wat soll denn dit. Die spinnen doch. Wo genau steht denn das?

    Der Gott,der Eisen wachsen lies, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte. E.M. Arndt
    Field Target im SC ernsdorf