Suche kleine real aussehende Pistole

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 4.849 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Januar 2014 um 22:34) ist von 'Dauerspeck.

  • Grüße,
    ich bin auf der Suche nach einer relativ kleinen Pistole welche ich hauptsächlich zur Einschüchterung bzw. Selbstverteidigung für den Notfall beim verlassen meines Cafés mit den Tageseinnahmen bei mir haben möchte. In letzter Zeit wurden leider vermehrt Inhaber kleiner Läden beim verlassen des Geschäftes nach ladenschluss mit Schlagring und Baseballschläger bedroht und so um Ihre Einnahmen gebracht. Daher suche ich nun eine Pistole welche möglichst echt aussieht und im notfall so viel power hat, dass ein schuss den Täter nicht nur zum lachen bringt. Ich hab da leider keine Ahnung wie viel Joule eine Waffe dazu haben sollte. Schön wäre es wenn man mit ihr zudem Paintballs und Gummikugeln verschießen kann. Oder sind für die Verteidigung Alukugeln besser? Ich möchte damit ja niemanden ernsthaft verletzen, jedoch sollte man schon merken, dass dies kein Spielzeug ist. Die Paintballs sind zum üben auf meinem momentanen Bogenparkour gedacht, damit ich wenigstens sehe wo ich hin geschossen habe. Wär halt schön beide arten von Kugeln nurtzen zu können, um mir die Kosten für eine 2. Waffe zu sparen. Preislich wollte ich möglichst unter 250€ bleiben. Wenns 300€ werden wär auch noch gerade so drinn. Aber lieber etwas günstiger.
    Ich würde mich riesig freuen wenn ihr mir weiter helfen könntet.

  • Zum führen von Schreckschusswaffen benötigst Du den kleinen Waffenschein.
    Für alles andere bräuchtest den einen richtigen Waffenschein und den bekommst Du nicht.
    Den kleinen Waffenschein kannst Du Problemlos beantragen und er kostet ab 50 € ( das ist in den Gemeinden recht unterschiedlich )

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • ...mit Alukugeln auf einen Angreifer zu schießen ist in Deutschland keine so gute Idee.
    Und wenn dann käme wahrscheinlich nur eine ganz normale Luftpistole in Frage, wobei du damit jemanden schon ernsthaft verletzen kannst.
    Und nachher du der Dumme bist der sich dafür vor der Polizei rechtfertigen muß.

    Kauf dir lieber eine gute Schreckschußpistole oder ein geeignetes Pfefferspray, damit bist du auf der besseren (sicheren) Seite.
    Der kleine Waffenschein kostet ca um die 50€ und ist beim zuständigen Ordnungsamt zu beantragen.

    Gruß

    Edit: war mal wieder zu langsam, warum brauch ich auch immer so lange zum tippen? :(

  • Mal von dem Führverbot von freien, Projektil verschießenden Waffen abgesehen, bringst du jeden Täter bei allen in Deutschland frei erhältlichen Schusswaffen zum lachen.

  • Rechtlich gesehen Problematisch, ja. Das einzig "sichere" wäre wohl eine Schreckschuss mit kleinen Waffenschein und Abwehrmunition.

    Zum Thema "lachen"... ich hatte schonmal das Vergnügen eine Luftgewehrkugel auf die Hüfte zu kriegen. Entfernung war damals so um die 10 Meter. Ich will mir nicht ausmalen wie das wohl ist, wenn ich das Ding in den Brust oder Gesichtsbereich bekomme. Lachen würde ich da wohl nicht mehr...

  • Was hältst Du von nem Jet Protector? Ist zwar ein Tierabwehrgerät, fällt aber nicht unters Waffengesetz und dessen Auflagen was das Führen angeht.

  • Also als Spielzeug würde ich die SSW nicht bezeichnen, wenn auch das Thema Wind ein problematisches ist. Nicht umsonst gibts die erst ab 18 und in D mit kleinem WS... Wobei bei manchen das auch noch nicht reicht...

  • vielen dank für eure Antworten. Dann werde ich mal sehen wie das genau mit dem kleinen Waffenschein so abläuft. Denke mal, es sollte ja kein Problem sein einen zu bekommen wenn man polizeilich nie auffällig war und 23Jahre sollte da ja auch reichen. Ich hoffe ihr versteht das mit der abschreckung nicht falsch, ich wollte die Waffe nicht offen mit mir tragen, sondern nur unter der Kasse deponieren und aufm Weg zum Auto in einem Korb, in dem unten das Geld ist, worüber dann immer die schmutzigen Geschirrtücher usw. liegen. Die Waffe hätte ich mit im Korb versteckt und nur bei Bedarf rausgeholt. Ich dachte nur das vllt. eine Paintballwaffe die wie eine echte aussieht auch reichen könnte, denn so wie in Bekannter von mir nach seinem 1. mal paintball mit mangelhafter Schutzkleidung aussah, bin ich von ausgegangen, das eine relativ starke Paintballwaffe bei Treffern in entsprechende Bereiche, einen Angreifer auch in die Flucht schlagen können.

  • Die Waffe hätte ich mit im Korb versteckt und nur bei Bedarf rausgeholt.

    Wenn Dir wirklich jemand an die Weste will, wirst Du mit einer Waffe, die in einem Korb liegt, nicht schnell genug sein, egal ob SSW, JetProtector, Spray oder sonstwas. Wenn Du Pech hast, ist die Waffe dann mitsamt Deiner Tageskasse und dem Korb weg. Selbst beim Ziehen aus einem Gürtel- oder Schulterholster oder aus der Jackentasche musst Du ziemlich schnell sein. Und Du hast nur eine Hand frei, wenn Du den Korb trägst. Wenn der Bewegungsablauf nicht "im Schlaf" sitzt (= Training), bist Du im Ernstfall zu langsam.

    Und egal, womit Du Dich zur Wehr setzt: Der Angriff muss tatsächlich stattfinden oder unmittelbar bevorstehen, sonst ist es keine Notwehr und Du bist hinterher auch noch der Dumme. Der Entscheidungszeitraum ist daher maximal 3 Sekunden, eher weniger. Das solltest Du bedenken. Eine Waffe (selbst eine "scharfe") ist kein "Schutzschild".

    Das soll jetzt nicht heißen, auf ein geeignetes Abwehrmittel zu verzichten. Aber wenn Du im Ernstfall bei der SV eine Chance haben willst, solltest Du Dir gründlich Gedanken über die möglichen Szenarien und Handlungsoptionen machen. Und vor allem die Umfeldbeobachtung trainieren. Sonst ziehst Du im Ernstfall mit ziemlicher Sicherheit den Kürzeren.

    EDIT: Zurück zu Deiner eigentliche Frage: Meine Empfehlung wäre die P22Q von Walther. Ist schön klein und leicht, sieht auf den ersten Blick aus wie die "Echte" und scheint überwiegend sehr zuverlässig zu schießen. Wenn's noch kleiner und leichter sein soll und auch ein Revolver sein darf: Weihrauch HW88. Aber das Thema führt hier immer wieder zu endlosen Diskussionen. Am besten mal in einem Fachgeschäft mehrere SSW in die Hand nehmen, meist findet man dann sehr schnell seine Lieblingswaffe. Oder verwirft eine zuvor gefasste Entscheidung zu Gunsten einer anderen (so ging's mir schon mal - bei der P22Q war mir persönlich nämlich der Griff zu klein. Da habe ich die PK380 genommen, obwohl diese insgesamt größer ist)

    prolegal ▀ ▀ ▀ Mitglied Nr. 15438

    § Ein gelegentlicher Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein §

    Einmal editiert, zuletzt von Daily Carry (2. August 2013 um 17:10)

  • Ohne über den Sinn und Unsinn von SSW zur Selbstverteidigung zu reden:
    Wenn man mit KWS eine geladene SSW in einem Korb (!) den man in der Hand hält mitführt, ist das dann rechtlich erlaubt? Führen heißt ja zugriffsbereit, aber muss da nicht wenigstens ein wenig darauf geachtet werden, dass die Waffe sonst niemand bekommt? Die SSW jemandem aus dem Holster zu fischen ist sicher schwieriger, als einfach einen Korb aus der Hand zu reißen?
    Ich kann mir jedenfalls gut vorstellen, dass es trotz KWS nicht erlaubt wäre, beispielsweise die SSW neben sich auf einem Stuhl in der Öffentlichkeit zu deponieren.
    Hat da jemand ne Idee, würde mich aus reiner Neugierde mal interessieren. ?(

    Mit freundlichen Grüßen,
    La Hire, Forumsnutzer
    (diese Angabe ist für den BND. Macht vieles einfacher.)

  • Ich kann mir jedenfalls gut vorstellen, dass es trotz KWS nicht erlaubt wäre, beispielsweise die SSW neben sich auf einem Stuhl in der Öffentlichkeit zu deponieren.

    Der KWS berechtigt zum führen einer oder mehrerer SSW. Normalerweise kannst du die Waffe führen wie du willst. Ob im offenen Holster oder in der Handtasche bzw. Wäschekorb ist egal. Es ist nur fraglich ob das alles sinnvoll ist.
    Es gibt aber auch KWS in dem das verdeckte führen bereits angeordnet ist.

    MfG Kolibri

  • Hat da jemand ne Idee, würde mich aus reiner Neugierde mal interessieren

    Nach dem Wortlaut des Waffengesetzes führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung / Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt.

    Und:
    Wer mit Waffen oder Munition umgeht, hat die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, dass Unbefugte keinen Zugriff haben oder die Waffe / Munition anderweitig abhanden kommt.

    Die Interpretation des Einzelfalls bleibt im Versagensfall dem Richter überlassen. Eine besondere Sorgfalt beim Umgang mit Waffen / Munition (auch SSW) wird vom Gesetzgeber jedenfalls ausdrücklich verlangt. Die Buffe in der Gartenwirtschaft auf die Bierbank neben sich zu legen, dürfte dieses Kriterium eher nicht erfüllen...

    prolegal ▀ ▀ ▀ Mitglied Nr. 15438

    § Ein gelegentlicher Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein §

  • Wenn Du eh einen Korb dabei hast, würde ich mir das erst mal überlegen. Über eine SSW kannst ja auch noch nachdenken, aber mit 400ml und einer Reichweite an die 7 Meter... Du darfst nur nie sagen, dass Du das Pfefferspray zum Einsatz gegen Menschen dabei hattest. Da für die Zulassung von Pfefferspray für Zivilanwendung Tierversuche nötig wären und die nicht gemacht werden, ist Pfefferspray zunächst nur für die Abwehr von Tieren zugelassen.

    Allerdings ist es dem Notwehrrecht nach schnuppe, wenn Du das einsetzt, was Du dabei hast. Allerdings würde ich dann nicht erwähnen, dass Du vielleicht eine SSW mit CS auch noch dabei gehabt hättest. ;^)

    http://www.enforcer.de/Schutzausruest…hlventil-bis-7m


    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Gibt es die Möglichkeit, dass ihr die Geldsummen zu zweit oder gar zu dritt wegbringt? Das wäre aus meiner Sicht auch schon mal eine Art Abschreckung.

    Wenn die Bösen tatsächlich mit Baseballschlägern kommen, bist du mit einer SSW doch eher unterbewaffnet, würde ich sagen. Da nützt auch eine solche Waffe nicht viel. Leider erlaubt unser allzu fürsorglicher Staat dem einfachen Bürger (=verhassten Steuervieh) heute keine effektiven Abwehrmittel mehr, damit muss man sich wohl abfinden. Bis vor einigen Jahren konnte man wenigstens einen Teleskopstock führen, aber das dürfen jetzt nur noch die Bösen - denn die machen es sowieso. Ansonsten habe ich schon mehrfach gelesen, dass die Polzei eine Trillerpfeife zur Abwehr von Angreifern empfiehlt ... da wundert mich nur, warum man dort die schicken Walther und H&K-Pistolen nicht schon längst gegen die gefährlichen, bunten Plastikpfeifen ausgetauscht hat.

    Sorry für die etwas anpegissten Worte, aber du kannst dich legal hierzulande nicht mehr gegen solche Angriffe schützen.

    Das ist einfach nicht gewollt.

    Jens

  • Wenns einer darauf anlegt, dann kannst Du Dich nichtmal illegal dagegen schützen.... Gegen Vorsatz ist kaum ein Kraut gewachsen.

    Für mich stellt eine SSW keine wirkliche Alternative zu einem Teleskop-Schlag... dar, die Wahrscheinlichkeit einen Gegner damit außer Gefecht zu setzen ist einfach zu fraglich, da die effektive Reichweite stark windabhängig ist. Es gibt sicher Paintballpistolen, welche Du mit Gummigeschossen bestücken kannst ( Tiberius 8.1 und Tippmann TPX), die sind aber weder klein, geschweige denn erlaubt was das Führen angeht.

    Wie Flammpanzer schon sagte, am besten gehst Du nicht alleine los, wenn das in Deiner Gegend so krass sein sollte...

  • Also das "beste und legalste" Mittel ist einen (erfahrenen) Sicherheitsdienst zu beauftragen...
    Allerdings auch das teuerste (da fortlaufende Kosten, die bei einer SSW z.B. nicht so stark anfallen).
    Und es erregt sehr viel Aufmerksamkeit..