Im Garten schiessen??

Es gibt 74 Antworten in diesem Thema, welches 12.938 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. September 2003 um 22:05) ist von acciaio.

  • Kid Silencer

    hallo,

    siehst Du ja was ich von meinem EIGENEN Garten
    habe.

    Habe mein LG, meinen Garten und darf ich
    schießen (is immer so eine Grauzone)???

    Langsam möcht ich sagen: leck mich am A.....
    Deutschland!

    mfg
    Markus

  • Nachbarn!!!!
    Das kenn ich auch gut.
    Ich hab mal vor knapp 8 Jahren mit einem CZ631 Luftgewehr bei uns im Garten geschossen.

    Der Garten ist weiter weg von der Wohnung, im eigentlichen nur eine gepachtete Parzelle.

    Ein Anwohner hat mich beim Schießen beobachtet und doch knallhart die Polizei angerufen. Denen hat er auch erzählt, das ich mit einem Maschinengewehr im Garten schießen würde. Gekommen sind sie trotzdem. Und nach dem sie festgestellt habe, das ich gegen keine Auflage verstoße sind sie wieder weg. Trotzdem Danke Herr Nachbar.

    [GLOW=crimson]Gruß, Kjartan[/GLOW]
    :F:WR-Mitglied 027711:deal:

    Einmal editiert, zuletzt von kjartan (13. Juni 2003 um 08:56)

  • Zitat

    Original von max30
    In was es mir in erster Linie geht ich habe eine
    WBK (bzw. 2 Stück), und da möchte ich kein
    Risiko eingehen.
    Verstoß gegen das Waffg und WBK weg.

    Ähm... das im Garten schießen dürfen bezieht sich afaik nur auf :F: -Waffen. Bei WBK-Pflichtige Luftdruck- und sonstige Waffen ist das nicht erlaubt, da mußte uf ne geeignete Schießstätte gehen...

    Bye
    Simon

  • Willst Du wirklich Stress vermeiden oder nicht mit nem unwohlen Gefühl in den Garten gehen, dann sprich vorher mit den Nachbarn darüber!
    Immer schön den Wind aus den Segeln nehmen ...

    Habe das Gleiche letztes Jahr gemacht und siehe da:
    Die haben beide auch ein LG *lol*

    Wenn´s bis hierhin klappt, dann sind wir bei der Diabolo-Flucht-Verhinderung.

    Und da muß sichergestellt sein, daß auch eine versehentliche Fehlfunktion oder Abpraller nicht beim Nachbarn landet.

    Gruß Willy

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...

  • @ nomis

    hallo,

    die rede war von Luftgewehren bis 7,5 Joule.
    Das ich mit den anderen nicht im Garten schießen
    darf ist mir schon selber klar.
    Aber Luftgewehre die Frei sind, fallen halt auch
    unter das Waffengesetz, also läge ein Verstoß vor.

    mfg
    Markus

  • Tja, so ist es nun mal:
    Der Diabolo-Flucht-Paragraph ist nunmal Bestandteil des Waffengesetzes.

    Genau wie im Straßenverkehr:
    Selbst wenn man zu Fuss betrunken die Straße überquert, gefährdet man seinen Lappen.

    Und ganz nebenbei könnte ein findiger Experte gleich mal dabei die Zuverlässigkeit des armen kerls anzweifeln, da er ja betrunken über die Straße ging ...

    Ein geflüchteter Diabolo könnte da schnell zur bösen Falle werden ...

    Gruß Willy

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...

    Einmal editiert, zuletzt von full.house (13. Juni 2003 um 23:47)

  • die besten erfahrungen hatte ich damit meinem Nachbarn - mal eine Lupi in die Hand zudrücken, bei einem netten Gespräch über den Gartenzaun - nun darf ich froh sein wenn ich auch mal mit meinen Waffen schiessen darf und die nicht nur unter nachbarlichem beschlag sind :))

    nun Verabredet man sich zum gemeinsammen schiessen - da wenn Kinder in einem der umliegenden Gärten spielen (nicht im Gefahrenbereich) ist das schiessen Tabu - wenn die Kinder alt genug sind dürfen die auch mit ran - neulich wurde ich von ältesten Nachbarsjungen(11 J.) vorgeführt - Plastetüte voll Wasser, wessen ist eher alle??

    ist die einfachste art irgend welchen Problemen beim schiessen im Garten aus dem Weg zu gehen, wenn die Nachbarn mitmachen :lol:

    Diese Männer, sanfter als Lämmer,
    sind wilder als Löwen.
    Bernhard von Clairvaux - De Laude Novae Militiae ad milites templi

  • [quote]Original von butzel

    btw. mein onkel hat einen landwirtschaftlichen betrieb, wo wir schonmal ratten oder aehm fliegende korndiebe aus dem wegraeumen... /quote]

    Ich hoffe daß dir Klar ist daß das was du da gerade gepostet hast nicht erlaubt ist. Das Thema Schädlingsbekämpfung haben wir schon massig durchgekaut. Benutz mal die suche.

    Gruß
    Para

  • Zitat

    Original von kjartan
    Ein Anwohner hat mich beim Schießen beobachtet und doch knallhart die Polizei angerufen. Denen hat er auch erzählt, das ich mit einem Maschinengewehr im Garten schießen würde. Gekommen sind sie trotzdem. Und nach dem sie festgestellt habe, das ich gegen keine Auflage verstoße sind sie wieder weg. Trotzdem Danke Herr Nachbar.

    Was hast Du bloß für widerliche, unnartürliche, krankhafte Nachbarn?

    Es gibt Leute, die sind von so erbärmlicher moralischer Natur,
    daß sie sich nach ihrem Ableben und Ablaben selbst zu Grabe tragen müßten,
    weil keine Maschine mehr Kontakt mit ihnen haben will.

  • hallo,
    sorry das ich dieses alte thema wieder belebe, aber es ist sehr wichtig. ich hatte gerade ein gespräch mit einem polizisten wegen meinen luftgewehren( insider wissen worum es geht) :) also er fragte was ich mit den vielen waffen mache. ich sagte das ich die sammle, was ja auch stimmt. er sagte darauf hin das man damit auch nicht mehr machen kann, da das schiessen auf eigenem grundstück verboten sei. falls mich ein nachbar deswegen anzeigen sollte kommen die vorbei und beschlagnahmen alle waffen die ich dann auch nicht wiedersehe :( ich bin jetzt ganz durcheinander. und es war ein polizist der für waffenrecht zuständig ist und sich auskennen sollte. verlinkung auf waffengesetz bringt mir nicht viel, habe selber schon danach gesucht. also wenn jemand den genauen teil im waffengesetz weißt so möge er es bitte posten, danke. dsa kann doch nicht sein das ich meine druckluftwaffen nur auf schiesstände benutzen darf. der verein lacht mich doch aus wenn ich da mit einem crosman 622 pumpaction oder einem uralt knicker auftauche. nach der frage woher der poli das weißt sagte er nur das das gesetz wegen erfurt verschärft wurde :evil: :evil: :fluch:das kann doch nicht sein. nur weil son bekloppter mit einer defekten pumpgun durchdrehte??? was hat das denn mit freien waffen zu tun, hä. willkommen in der bananrepublik deutschland. ich werde morgen noch mal zur polizei gehen mit der bitte das die mir das schriftlich geben. und wenn es wirklich der fall ist könnt ihr demnächst bei egun meine sachen ersteigern :(

    Gruß, ein verwirrter (ex)? sammler freier waffen :confused2:

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Hallo hab mal zum Thema gegoogelt:,

    http://www.polizei-duisburg.de/index.htm?/org…waffenrecht.htm

    Ein Auszug:Schießerlaubnis

    Wer sich jetzt sagt : „Ich habe ja gar keinen Schießstand, weil ich nur in meinem Garten mit meinem Luftgewehr schieße“ hat zwar recht, kann aber trotzdem nicht machen, was er will. Denn hier ist in der Regel eine Schießerlaubnis erforderlich.

    Von dieser Erlaubnispflicht gibt es nur sehr wenige Ausnahmen, die in den seltensten Fällen zutreffen.

    Es wird vielfach unterschätzt, welche Gefahren von einem Luftgewehr, einer Luftpistole oder auch von einer Gas- oder Schreckschusswaffe ausgehen können. Deshalb ist es grundsätzlich verboten, auch mit diesen frei zu erwerbenden Waffen außerhalb einer Schießstätte zu schießen. In Einzelfällen kann jedoch eine Schießerlaubnis erteilt werden. Voraussetzungen hierzu können ebenfalls beim Sachgebiet VL 1.21 erfragt werden.
    Verstöße werden mit empfindlichen Geldbußen geahndet.

    Keine Ahnnung wie alt der Beitrag ist und ob er nach dem geänderten Waffenrecht no so bestand hat, da hätte ich als bekennender Freiluftschütz auch ein Problem...


    1. Alle Schußwaffen mit - "F" im Fünfeck -.
    Erlaubt Schießen - ohne Schießerlaubnis - Im befriedeten Besitztum mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechts, wenn Geschosse das befriedete Besitztum nicht verlassen können.- Dies kann in der Regel nur in geschlossenen Räumen (Garage, Keller, Dachboden, u.s.w.) gewährleistet werden, nicht aber im Garten.- (§ 45 Abs.6 Ziff. 2. a WaffG)
    Verbote

    Schießen Außerhalb von Schießstätten oder außerhalb des befriedeten Besitztums und/oder ohne Genehmigung des Inhabers des Hausrechts. (§ 45 Abs. 1 WaffG) Wenn Geschosse das befriedete Besitztum verlassen können. (Z.B. innerhalb der Wohnung wird auf ein Ziel auf der Fensterbank oder dem Balkon geschossen.) (§ 45 Abs. 6 Ziff. 2 WaffG) Ordnungswidrigkeit WaffG § 55 Abs. 1 Ziff. 25 in Verbindung mit § 45 Abs. 1 Geldbuße bis zu 10.000,-- DM Einziehung möglich gem. § 56 Abs. 2 WaffG

    Einmal editiert, zuletzt von monsterwumme (29. August 2003 um 13:23)

  • hallo monsterwumme :)
    danke, du hast mir sehr geholfen. also hatte der polizist im grunde recht. das gefällt mir überhaupt nicht. ich hab zwar die möglichkeit im keller bis 15m zu schiessen, aber dafür brauch ich dann kein zielfernrohr mit 12 facher oder 20 facher vergrößerung. mehr :( also ich gehe jedenfalls nicht das risiko ein. ab heute werde ich auf meinem grundstück nicht mehr schiessen :( vorbei sind die zeiten als ich auf 35m entfernung schiessen konnte... vielen dank du &%$§%&/ waffengesetz.

    Gruß, David

    p.s.: dieser hinweis sollte eigentlich bei jeder waffe beiliegen, oder die waffenhändler/online händler sollten darauf hinweisen das man auf dem grundstück nicht schiessen darf. das weißt doch so gut wie niemand. ich denke 99% schiessen mit ihren waffen auf ihrem hof, alles schwerverbrecher. achja, das gleiche gilt ja für schreckschusswaffen. alles merkwürdig.....

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  • Wieso soll man nicht mehr legal schießen können?

    WaffenG, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Absatz "Ausnahmen von den Erlaubnispflichten", Absatz 4:

    "Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

    1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum

    a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,

    b) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann"

    Oder ist das "Verbot" dann die Feststellung, daß man nicht verhindern kann, das in irgendeiner Situation das Geschoss immer das Grundstück verlassen kann? Das kann aber auch drinnen passieren (Fenster getroffen -> Geschoss draußen)

    Das wäre total mies weil ich drinnen überhaupt ned schießen kann und auch nicht wirklich motiviert bin mit meiner LuPi (RWS 225) auf den Schießstand vom örtlichen Schützenverein (reine Traditionsschützen) zu gehen sofern die mich überhaupt lassen würden.

    Also ich finde das reichlich Unsinnig. Mein, die Gesetze waren doch vor dem neuen WaffenG doch genauso, oder?

    Bye
    nomis

  • Wer in einem Raum auf eine Wand mit Fenster schiesst, der ist selber schuld, allein schon wegen der Kosten für den Glaser.
    Auf jede andere Wand ist auch rechtlich unbedenklich.

    Und der Gesetzestext erlaubt definitiv auch das Schiessen mit Schreckschusswaffen (...nur Kartuschenmunition...).
    Bei Feuerwerk gilt aber wieder, dass "die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können".


    Stefan

  • Ich werde auch weiterhi im Garten schießen. Die älteren Beiträge zu diesem Thema, bei dem Die Leute besuch von der Polizei bekamen zeigen ja, das da? ganze wohl nicht so eng gesehen wird wenn man sich entsprechend verhält.

    Falls irgend jemand negative Erfahrungen wie Wafeneinzug, Geldstrafe etc. gemacht hat soll er das bitte posten, bin zu diesem Thema sehr interesiert!

    MfG Feigl

  • Es steht ja dort "in der Regel", d.h. außerhalb der Regel :new16: sprich bei entsprechenden örtlichen Gegebenheiten ist es kein Problem.
    Wenn man einen Bretterverschlag baut der gewährleistet daß man nur in 1 richtung und nur max. in einem gewissen (Aufwärts-)Winkel rausschießen KANN auch wenn man sich auf den Boden legt oder alle erdenklichen Unfallsituationen durchspielt UND dieser Winkel nicht ausreicht um über das eigene Haus drüberzuschießen in dessen Richtung das Ziel steht, spätestens dann dürften wohl alle gegebenheiten zutreffen.
    Natürlich nur dann wenn niemand im Haus ist ;)
    Also meiner Meinung nach gibt es (siehe oben) durchaus Möglichkeiten diese Auflagen zu erfüllen, allerdings ist die Frage wer hier die Beweislast hat und 2. ob nicht selbst wenn man recht bekommt Schaden entsteht.

  • eben, ich denke ich werde mir das auch nicht nehmen lassen. Ich schieße auf dem Grundstück in Richtung eines Hanges. Die Ziele stehen am Grund des Hanges. Der Hang ist ca 5 m hoch. Da sollte nun wirklich nix passieren...

    HWJunkie:
    Natürlich schießt man ned absichtlich auf das Fenster aber wenn die Rede davon ist das bei nem unbeabsichtigen Schuß im Garten das Geschoss das Grundstück verlassen kann, so kann man das für drinnen Schießen genauso sehen. Das mit dem Fenster ist halt Beispiel...

    Bye
    nomis