Wieso soll man nicht mehr legal schießen können?
WaffenG, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Absatz "Ausnahmen von den Erlaubnispflichten", Absatz 4:
"Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,
b) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann"
Oder ist das "Verbot" dann die Feststellung, daß man nicht verhindern kann, das in irgendeiner Situation das Geschoss immer das Grundstück verlassen kann? Das kann aber auch drinnen passieren (Fenster getroffen -> Geschoss draußen)
Das wäre total mies weil ich drinnen überhaupt ned schießen kann und auch nicht wirklich motiviert bin mit meiner LuPi (RWS 225) auf den Schießstand vom örtlichen Schützenverein (reine Traditionsschützen) zu gehen sofern die mich überhaupt lassen würden.
Also ich finde das reichlich Unsinnig. Mein, die Gesetze waren doch vor dem neuen WaffenG doch genauso, oder?
Bye
nomis