Hey Leute,
ich hab folgendes Problem ich hab von einen Kollegen einen Revolver geschenkt bekommen und zwar handelt es sich um einen RG Revolver..
Jetzt habe ich mir dazu noch 6mm floberts gekauft.
Aber beim Abdrücken schlägt der Schlagbolzen fast in der Mitte der Patrone ein und soweit ich weiß sind das ja Randzünder und können nur funktionieren, wenn der Schlagbolzen auf den Rand einschlägt.
Jedenfalls weiß ich nicht was ich da verändern könnte.
Wisst ihr was...?
Gruß
Problem mit altem Schreckschussrevolver
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Bundy -
25. Juni 2013 um 14:54 -
Geschlossen
Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 1.823 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Hallo,
ja... Nehm ein großen Hammer, Schlag einmal sehr kräftig drauf und entsorge den Revolver. Ohne PTB ist der Waffenbesitzkartenpflichtig! -
Ganz böse ohne PTB.
Mach was der Sgt.Elias sagt,nehm aber vorher die Floberts wieder raus,sonst schiesst er möglicherweise doch noch. -
Was habt ihr denn nun ? Ich hab es mir jetzt mehrfach durchgelesen da steht nichts davon dass das Teil keine PTB hat.
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Weil Du nicht schnell genug warst, vor der Änderung stand es dort.
Joachim
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ACHSO......... Ich hab mich gefragt ob ich schlecht sehe oder so was. In dem Fall würde ich sagen der Revolver sollte entsorgt oder eine WBK beantragt werden.
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oder eine WBK beantragt werden.
Bekommst Du dafür aber nicht mehr, die Frist ist schon lange abgelaufen.Joachim
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So ist es. Die Waffenamnestieregelung ist schon um die 30 Jahre abgelaufen. Wer damals die Frist der Anmeldung PTB-loser Schreckschusswaffen verpennt hat und hat die Waffe nicht unbrauchbar machen lassen, hat nun ein Problem. Nachträgliches legalisieren ist nicht mehr möglich. Man kann sie auch keinem Berechtigten überlassen, da die Überlassung erlaubnispflichtiger Waffen stets auch die Herkunft mit eingetragen wird.
Ein jetzigen Besitzer wird im Nachhinein auch kein Bedürfnis anmelden können. Nebenbei wären dazu auch ein Sachkundenachweis und ein Waffenschrank nötig. Dieser Aufwand würde sich auch nicht lohnen. -
Vielleicht nochmal zur Erläurterung für Bundy als Neuuser.
Viele Altbesitzer sind oftmals der Meinung, das was mal erlaubnisfrei legal war ja jetzt nicht sonschlimm sein kann.
Konkret sieht es aber so aus, das es sich ohne entsprechende Erlaubnis um eine ILLEGALE WAFFE handelt.
Da wird kein Umterschied gemacht, ob Gas, LG oder scharf. -
Ja, vielen Dank für die Info ich wusste nicht das es so extrem ist, mit dem Waffengesetz.
Ich hab den Revolver entsorgt, aber wisst ihr vllt. trotzdem was man gegen dieses Problem mach könnte? -
Ich hab den Revolver entsorgt, aber wisst ihr vllt. trotzdem was man gegen dieses Problem mach könnte?
Natürlich hast du dass..........
Deswegen interessierts dich auch, wie du eine nicht vorhandene Waffe reparieren kannst....
PKM22
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Hehe...
Nun, so ein Problem hört sich sehr komisch an, das kann normal nicht durch einen Defekt auftreten. Vieleicht wurde mal die Trommel durch eine andere ersetzt.
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Ich würde dir dringest raten die Waffe zu Endsorgen, in solchen Sachen Verstehen die Behörden keinen Spaß, und noch ein Rat, man sollte sich Vorher über die Gesetzte Informieren, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, und bei Illegalen Waffenbesitz gibt es ordentlich eins auf die Mütze.Mfg
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Natürlich sind Gesetze da um befolgt zu werden, so unsinnig sie auch manchmal sind.....
Ich gehe mal davon aus das sich in deutschen Haushalten noch tausende dieser alten, ungestempelten Schreckschuß/Gaspistolen und Revolver befinden, die Leuten gehören die sich mit dem Waffengesetz überhaupt nicht auskennen, also vollkommen ahnungslos sind.
Und wenn sie dann damit mal an irgendwelche Beamte kommen sollten, dann wünsche ich ihnen solch einen Beamten wie ich ihn vor Jahren kennenlernen durfte, der, als ich ihm eine ungestempelte Gaspistole unter die Nase hielt, mit der Frage ob da noch ein Stempel drauf zu machen sei, ganz emotionslos antwortete: " Nein, da kann kein Stempel mehr aufgebracht werden. Laufen Sie nicht damit herum, hängen Sie ihn sich zuhause an die Wand."
Anders ausgedrückt: In einem fortschrittlichen, modernen Staat erwarte ich Beamte und Zuständige die dem auch Rechnung tragen, die Augenmaß und genug Gripps besitzen solch einen "Tatbestand" entsprechend einzuordnen.
Mein Beamter brach das bestehende Gesetz selber indem er die Pistole nicht sofort einzog - zeigte aber genau das Augenmaß welches ich meine.
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Natürlich hast du dass..........
Deswegen interessierts dich auch, wie du eine nicht vorhandene Waffe reparieren kannst....
PKM22
Ich hol´ schonmal opcorn, das wird wieder eine spannende Runde........ -
Entsorge ihn oder behalte ihn. Wir können diese Entscheidung für Dich nicht treffen.
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Ja, vielen Dank für die Info ich wusste nicht das es so extrem ist, mit dem Waffengesetz.
Willkommen in Deutschland.
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Ich hab den Revolver entsorgt, aber wisst ihr vllt. trotzdem was man gegen dieses Problem mach könnte?Lauf zuschweißen und vllt. den Abzug bearbeiten / Hahn bearbeiten. Einfach unbrauchbar machen..
Oder halt ein Bunker bauen und sich selbst inkl. Spielzeugplempe für die für die Ewigkeit verstecken