Dümmer, als die Polizei erlaubt....

Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 6.160 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Juni 2013 um 05:29) ist von Ladehemmung.

  • Lol, das wird teuer.

    Zitat

    wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und das Fernmeldeanlagengesetz sowie versuchter Amtsanmaßung entgegen


    Urkundenfälschung fehlt wohl noch.

  • Dem 17 und der 18jährigen wird der Richter, wenn es den zum Prozeß kommt, sagen: Ihr bösen bösen, dass darf man doch nicht. *lol*
    Und der 24jährige, sofern er keine ellenlange Vorstrafe hat, wird wohl Bewährung bekommen.

    So siehts aus in Deutschland, hab ich doch schom x-mal erlebt, also nicht ich jetzt

    Bei uns gabs das übrigens auch schon, und die Täter haben sich nach der "harten" :laugh: Strafe einen Ast gelacht. *lol*

  • Logisch wird das so in etwa kommen. Das ist zwar zusammengenommen keine Bagatelle, jedoch keinen Grund für eine Haftstrafe, zumal wohl wirklicher Schaden nicht entstanden ist. Dennoch handfeste Straftaten, die mit Sicherheit vor dem Richter kommen werden.
    Nebenbei gesagt. Das war auch eine "elegante" Methode, sich waffenrechtliche Erlaubnisse auf sehr lange Zeit verscherzt zu haben.

  • Mal angenommen sie hätten Spielzeugpistolen gehabt und das Funkgerät wäre normal eingestellt gewesen, dann wäre es doch keine Straftat gewesen. Bzw. greift hier überhaupt Urkundenfälschung hatte im Fasching auch mal einen Polizeiausweis, der war auch nicht im ersten Moment von einem echten zu unterscheiden...

  • Sollten sie nur eine Kontrolle durchgeführt haben, dann hängt noch mehr dran. Das Auto als Tatmittel bleibt vermutlich beschlagnahmt und seinem Führerschein darf der "Streifenwagenfahrer" auch hinterher winken.

    Kommt wirklich darauf an, was die sich schon geleistet haben. Als Strafe ist vieles denkbar, Gefängnis aber wohl nur, wenn einer Bewährung offen hatte.

    LG Andreas :^)

    Klar sind es Urkundenfälschungen!

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Wobei ja nur davon geschrieben wurde das sie am Straßenrand standen, das wäre noch nicht mal eine Amtsanmaßung.
    Wenn sie das Funkgerät nicht benutzt haben kann da auch kein Strick draus gedreht werden.
    Einzig die Airsoft könnten ein Problem werden. Über 0,5 Joule = Straftat, drunter = Ordnungswidrigkeit.
    Gut Urkundenfälschung steht auch noch offen.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Mal angenommen sie hätten Spielzeugpistolen gehabt und das Funkgerät wäre normal eingestellt gewesen,


    Was eine zum Führen geignete Spielzeugpistole ist und wie sie sich von anderen freien Schusswaffen zu unterscheiden hat, damit diese nicht unter dem Führverbot nach 42a als Anscheinwaffe zählt, steht auch im WaffG. Eine neonfarbene Ausführung ist z.B. eine Möglichkeit. Aber dem Bericht zur Folge haben die wohl auch auf zugänglichem Gelände geschossen. Damit wären das m.E. zwei Verstöße allein des Waffenrecht betreffend.
    Das mit der Urkundenfälschung ist ja von Sparky geklärt worden. Zusätzlich - immer dann wenn ein offizieller Ausweis oder ein offizielles Schriftstück einer Behörde abgeändert wurde, ist das eine Urkunden- bzw. Dokumentenfälschung. Das trifft auch z.B. zu, wenn ein Bikefahrer sein Nummernschild "modisch" in der Mitte knickt und hochbiegt. Das wird aus dem gleichen Grund verfolgt, weil es dessen Lesbarkeit verändert, bzw. verhindert. Oder ein Schulzeugnis. Auch das ist eine Urkunde, die nicht angeändert werden darf.
    Ich stelle auch Zeugnisse als Prüfbescheinigung aus. Sobald dort der Stempel der Behörde drauf sitzt, ist es eine ganz offizielle Urkunde geworden, die dann im Nachhinein nicht mehr verändert werden darf.


  • Wenn sie das Funkgerät nicht benutzt haben kann da auch kein Strick draus gedreht werden.


    Das glaube ich hingegen nicht. Wenn es betriebsbereit gehalten wurde, spielt es keine Rolle, ob es just gerade benutzt wurde oder nicht. Es muss noch nicht mal eingeschaltet gewesen sein. Die Möglichkeit reicht da völlig aus. Selbiges gilt auch für Radarscanner und erlaubnispflichtige Waffen. Schon der unerlaubte Besitz ist strafbar.
    Aber auf Wunsch kann ich meinen Nachbarn fragen. Der ist Amateurfunker.

  • Das trifft auch z.B. zu, wenn ein Bikefahrer sein Nummernschild "modisch" in der Mitte knickt und hochbiegt. Das wird aus dem gleichen Grund verfolgt, weil es dessen Lesbarkeit verändert, bzw. verhindert.

    Das könnte eine Variante des § 267 StGB sein, nämlich die Urkundenunterdrückung. Aber: Es wird angezeigt als Kennzeichenmissbrauch und Verstoß gegen Versicherungspflichten.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Ich denke mal ein Richter wird noch auf die Idee kommen bzgl. "Unerlaubter/Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr"..
    Obwohl Blaulicht alleine keine Amtsanmaßung gesetzlich in Deutschland ist. So nebenbei erwähnt.
    Aber Aufgrund der Ausweise, kann es doch teuer werden.

  • Aber auf Wunsch kann ich meinen Nachbarn fragen. Der ist Amateurfunker.


    Mach mal bitte, ich habe bei meinem Lehrgang zur Prüfung etwas anders gelernt.
    Mittlerweile ist der Besitzt nicht mehr Strafbar, nur die Nutzung ist untersagt.
    Selbst mein PMR kann ich auf Amateurfunkfrequenzen im 70 cm Band Programmieren, eine Zulassung hat es trotzdem erhalten.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Drösseln wir mal auf, Dienstausweise, Softair, Funke, Blaulicht auf Uralt Fiesta,
    Außerder Dienstausweis Geschichte nur Ordnungswidrigkeiten. Der ganzen Medienrummel um so eine Dumme Geschichte deutet drauf hin das der Staatsanwalt maximal Strafe fordern wird.

  • ......Der ganzen Medienrummel um so eine Dumme Geschichte deutet drauf hin das der Staatsanwalt maximal Strafe fordern wird.

    Grins, hoffentlich lesen Richter und Staatsanwalt auch diesen Thread - um das richtige Strafmaß zu finden...

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Sommerloch?

    Da wird etwas aufgebauscht, nur um WAS zum Schreiben zu haben. Ich finde diesen Streich der drei jungen Leute weniger kriminell, als das, was Banker jeden Tag machen, nämlich weltweit mit Lebensmitteln spekulieren!
    (Nur ein Beispiel)

    Klar, die Großen lässt man laufen und die Kleinen hängt man, schon klar.

    WELCHER Schaden ist durch die 3 entstanden? Keiner, oder?

    Ich wette, dass die zuständigen Trachtler über diesen Streich herzhaft gelacht haben. Wenn nicht,selber schuld.

    Ich bremse auch für Beamte!
    Hirnschrittmacher für alle.............Volker Pispers

  • Jep-die kleinen hängt man,die Grossen kommen weiter...denke,fette Geldstrafe,Führerscheinentzug,Verbot aller Waffenrechtlichen Erlaubnisse,strafe wg abhören der Polizeifunks(geht das immer noch?)Amtsanmaßung,verstoß gg WaffG....ach,n ordentlicher Staasi-äh-Staatsanwalt macht da schon was draus.....

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • abhören der Polizeifunks(geht das immer noch?)

    Jain,
    nicht bei allen, die meisten sind schon auf 4m Digitalfunk umgerüstet, so wie einige Leitstellen von Rettungsdienst und Feuerwehr auch.
    Aber halt nicht alle.. Einige haben noch Analog und dort funktioniert es noch, vorallem im 2m Funkbereich ("Nahfunk").

  • Wie sollten sie das merken? ?( Ob mit oder ohne Digitalfunk, (mit noch viel weniger, da geht alles über Statusanzeigen und Tasten die gedrückt werden) hätten sie auch nichts gemerkt. Es sei denn, es wäre gerade von Dienstelle oder Leitzentrale die Frage nach dem Standort gekommen. Und das ist mehr als unwahrscheinlich. Ne, die hätten nicht gewusst, dass eine echte Besatzung in der Nähe ist.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.