5 Jahre Paragraph 42a - Wo bleiben die Zweihandmesser?

Es gibt 48 Antworten in diesem Thema, welches 21.982 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Februar 2014 um 23:00) ist von Tizzandor.

  • Nun,
    ich sehe das so. Diese unsinnige Gesetz was aufgrund einer Lüge basiert gibt es nur in der Bananenrepublik. Da werden die Hersteller nicht groß "Zweihandmesser" für uns bauen. Die denken international, was auch nicht verwerflich ist. Manche Hersteller denken halt mit, und bauen das Messer so das man den Pin abschrauben kann.


    Die meisten Leute die Einhandmesser kaufen, sammeln die ja eher anstelle die zu führen.


    Nein, in vielen Staaten gibt es HIRNRISSIGE Messergesetze.

    In den USA ist das in den unterschiedlichen Staaten sehr verschieden und originellerweise ist es teilweise einfach eine Erlaubnis zum verdeckten Führen einer Schusswaffe zu bekommen - aber ein Messer zu führen ist verboten.

    In England ist es auch extrem

    Und in der Schweiz sind inzwischen Messer mit "symetrischer Klinge" ab einer bestimmten Länge verboten.

    Versuche mal, ein jagdliches Abfangmesser zu finden, dessen Klinge nicht symetrisch ist.

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht. (Curt Goetz)

  • Zu diesem Paragraphen gibts ja schon Beiträge und Diskussionen ohne Ende. Dadurch, dass der unsinnig erscheint oder ist, ändert sich gar nichts. Ich meine, warum soll unsere liebe Legislative ihrer nicht immer ganz so geliebten Exekutive eine HandlungsMÖGLICHKEIT wieder wegnehmen? Dass dadurch auch der bis dato unbescholtene Normalbürger kriminalisiert werden kann, ist halt ein Kollateralschaden.

    Was alternative Zweihandmesser betrifft: falls es zu einer Situation kommt, bei der z.B. ein Pohl Force Bravo One bei einer warum auch immer erfolgten Visitation ans Tageslicht kommt, wird die Berechtigung zum Führen ganz höchstwahrscheinlich nicht an Ort und Stelle abschließend geklärt werden können. Aber natürlich, zu einem OWi-Verfahren wird's dann nicht kommen können.

    Was die Hersteller betrifft: ich kann zwar nachvollziehen, dass man solche alternativen Zweihandmesser nicht in bunter und großer Vielfalt für den deutschen Markt entwickelt und herstellt. Zumal zumindest letzteres nur noch selten in diesem Land erfolgt. Ich wundere mich aber, dass der Verkauf der Einhänder immer noch ohne "gefahrenerklärenden" Beipackzettel erfolgen darf.

  • Böker hat mittlerweile das "Speedlock II" ohne Verriegelung mangels Nachfrage wieder vom Markt genommen.

    airgunsmith.tumblr.com
    "Sportverbände sind von ihrem Wesen her Verbreiter von Unsinn, von Bürokratie und profilierungsgetränkten Wichtigtuern."
    Dieter Hildebrandt, faz.net, 09.07.2012

  • @Mark65:

    Was Du schreibst ist völlig richtig! Wozu soll man der Executive ein Gesetz wieder "wegnehmen". (Einige Beamte wären ja froh,wenn sie diesen XY&%$V nicht mehr "ahnden" müssten.

    Aber: es ist doch gewollt,dass der bis dato unbescholtene Bürger kriminalisiert wird, verängstigt, so kann man ihn doch besser kontrollieren und weiterhin wie eine Weihnachtsgans AUSNEHMEN! :bash:

    Ich bremse auch für Beamte!
    Hirnschrittmacher für alle.............Volker Pispers

  • Ich habe ein Taschenmesser dabei (schon das Wort "führen" finde ich in dem Zusammenhang ein bisschen übertrieben), aber das sieht weder taktisch aus, noch ist es zur Selbstverteidigung gedacht (bei dem Versuch würde ich wohl eh abstinken). Ich finde es ein bisschen albern, zum Apfelschälen oder Paketeöffnen ein "tactical" rauszuholen, das dazu auch noch auf Zweihand "kastriert" wurde -- dann kann ich doch gleich was "zivilisiertes" nehmen... Deshalb brauch ich da auch keine neuen Modelle. Jeder nach seinem Geschmack...

  • Tja, die einen bevorzugen klassische Jagdtaschenmesser oder ihr gutes altes Opinel, andere wiederum wünschen sich was optisch ihrem Geschmack entspricht. Und wenn ich so mitbekomme, wie viele Leute beim BM oder im Nato-Laden weiterhin EHM kaufen nach dem Motto "Egal, darf mich halt nicht erwischen lassen...", dann glaube ich auch, daß kaum echte Nachfrage besteht. Leute wie ich, die sogar ihre EHM zu Zweipfotern umbauen, sind da wohl eher eine Ausnahme... :rolleyes:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Old_Surehand
    Dem kann ich nur zustimmen.

    Generell können wir doch eher noch froh sein das dieser Typus Messer nicht ganz verboten wurde. Nicht das ich da kuschen würde, ich halte das Gesetz ebenfalls für Blödsinn. Die die es nicht interessiert halten sich eh' nicht dran, also hat es niemand anderen getroffen als den gesetzestreuen Bürger.

    Ich musste noch nie meine Taschen auslehren. In die Disco gings früher sowieso immer ohne Messer, egal welcher Art. So schlau war man. Bevor ich da so ein Pseudo-Tactical-Zweihandteil mit mir rumschleppe, das im Moment der legalen Führbarkeit eh' alle seine Vorteile verloren hat, nehme ich mein uraltes schweizer (Victorinox) Taschenmesser, das ich mal als Werbegeschenk bekommen habe. Passt prima in die Messertasche jeder Jeans oder Chino. Und nichts praktischeres als die Pinzette, der Zahnstocher, die Nagelfeile, den Schraubendreher und den Dosen- und Büchsenöffner direkt am Mann zu haben. Auch wenn ich nicht jede Funktion jeden Tag brauche. Das Blechmesser kann ich prima auf dem stehenden Bandschleifer (=Schmirgelpapier) schärfen, für die Wurst und das Frühstücksbrot absolut ausreichend.

    Nicht das ich was gegen Einhandmesser hätte, im Gegenteil. Ich habe selber 5 Stück, einfach weil sie mir gefallen. Aber wenn man will kann man aus jedem von denen ein Zweihandmesser machen, dafür bräuchte ich keine neuen Modelle. Zumal man ja sein Lieblingsmodell auch 2x kaufen und 1x kastrieren könnte. Ob man das Geld jetzt für 1x Zweihandmesser und 1x Einhandmesser oder 2x für das gleiche ausgibt, kommt aufs selbe raus. Wenn der Nüppi genietet ist muss man ihn halt abschleifen. Aber das geht mit der Flex oder dem Schleifbock ruckzuck.

  • In den USA ist das in den unterschiedlichen Staaten sehr verschieden und originellerweise ist es teilweise einfach eine Erlaubnis zum verdeckten Führen einer Schusswaffe zu bekommen - aber ein Messer zu führen ist verboten.

    Aha Sag das mal den Amerikanern. Ok in Jedem Haus ist mehr oder weniger irgendwo ein Gewehr aber fast jeder Trug ein Messer am Gürtel. Und bei jedem, dieser schnipselmeter, hätten deutsche Polizisten nach SEK / MEK gebrüllt. Und eine Erlaubnis zum Verdeckt tragen bekommt man nicht einfach so geschenkt da sind mehr Auflagen dran als man denkt. Ok es ist mehr ein Kavaliersdelikt wenn du deine Waffen registriert ist und du keine erlaubnis hast

    Wie wärs wenn du dich erst mal schlau machst bevor du weiterhin solchen Unfug Schreibst.

    Einmal editiert, zuletzt von Jhary (13. November 2013 um 11:58)

  • Den letzten Satz mal bitte für sich selber gelten lassen ;) Das ist in den USA von Bundesstaat zu Bundesstaat stark unterschiedlich.

    Zitat

    Among U.S. states, Alaska, Arizona, Arkansas, Vermont and Wyoming allow residents to carry a concealed firearm without a permit.[29][30][31] These states also allow the open carry of a handgun without a permit.

    http://en.wikipedia.org/wiki/Concealed…es#Unrestricted

    Nicht immer einfach so irgendwelche Verschwörungstheorien dahinklatschen oder falsche Thesen aufstellen. Auch in den USA sind nur verschiedene Messertypen vom (verdeckten) Führen ausgenommen, auch hier gibt es von Bundesstaat zu Bundesstaat krasse Unterschiede.

  • Tja, dieser Einwand ist nun leider berechtigt.

    Alles, was Du machst, kann falsch sein.

    Ansonsten rate ich JEDEM dringend, die Beiträge eines gewissen Vorredners gedanklich zu löschen, weil sie völliger Unsinn sind.

    Ich hab in meinem (früheren) Berufsleben mehr OWi eingestellt, verbescheidet und bearbeitet, als manch einer hier Beiträge geschrieben hat. Damals hatten Vordrucke noch Durchschreibesätze und das Internet kannte man aus Science Fiction Romanen.

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht. (Curt Goetz)

  • Eine Evaluierung des Waffenrechts ist ja vorgesehen gewesen und auch längst angemahnt worden. Dann hätte die dann gültige Regierung die Chance, nicht zielführende Regelungen wieder zurück zu nehmen oder entsprechend der dann neuen Erkenntnisse anzupassen.
    Dazu würde sich der "Messerparagraf" geradezu anbieten, denn es scheint, dass dieser § 42a im WaffG eben nicht die Kriminalitätsrate mit Messerdelikten senken konnte, jedoch zu deutlichem Mehraufwand harmlose Verstöße normalerweise gesetztes treuer Bürger als OWI zu ahnden.
    Wenn man überhaupt das Waffenrecht mehr an die tatsächlich verübte Kriminalität anpassen würde, könnte das auch zum Schluss führen, dass gerade die Regelungen zur SSW überdacht werden müssten. Bekanntlich haben die SSW einen hohen Anteil in der Kriminalität und das leider auch bei handfesten Verbrechen und nicht nur eher harmlosen Verstößen.

  • Und SSW ist was? Sorry. Ich bin neu hier.


    Hier allgemein benutzte Abkürzung für freie Schreckschusswaffen. Offizielle Bezeichnung ist aber Schreck- Reizstoff- Signalwaffe, kurz SRS-Waffe. Gemeint sind damit immer die freien Schreckschusswaffen mit Kennzeichnung PTB im Kreis.

  • Was in meine Augen verboten gehört, sind alle Klappmesser ohne arrtetierbare Klinge.
    Die fehlende Arretierung kann beim Gebrauch zu schweren Verletzungen führen.
    Wenn man sich mit so einem Messer verletzt weil die Klinge beim hantieren zuklappt und in die Finger schneidet müßte man den Hersteller verklagen. Unter Sicherheitstechnischer Betrachtungsweise ist das nämlich ein Ding der Unmöglichkeit.

    Gru´ß Udo

  • Sorry Udo aber man ehrlich , du willst den Hersteller verklagen und ein Messer verbieten , nur weil du nicht vernünftig damit umgehen kannst ? DU hast dich vor dem Gebrauch um die richtige Handhabung und um die Eigenschaften des Artikels zu informieren , das erinnert mich jetzt an die Fälle , wo Leute Star Bucks verklagen wollen , weil der Kaffee zu heiß ist...... :thumbdown: Mit genau diesen Aussagen , schafft man es , dass einen der Staat immer mehr bemuttern will , unter Vorwand der Sicherheit. :thumbdown::thumbdown::thumbdown:

  • Was alternative Zweihandmesser betrifft: falls es zu einer Situation kommt, bei der z.B. ein Pohl Force Bravo One bei einer warum auch immer erfolgten Visitation ans Tageslicht kommt, wird die Berechtigung zum Führen ganz höchstwahrscheinlich nicht an Ort und Stelle abschließend geklärt werden können. Aber natürlich, zu einem OWi-Verfahren wird's dann nicht kommen können.

    Gerade beim PF Bravo One ist eine Klärung an Ort und Stelle aufgrund des existierenden und positiven BKA-FB wohl noch am ehesten vorstellbar...

    Zitat

    Was in meine Augen verboten gehört, sind alle Klappmesser ohne arrtetierbare Klinge.
    Die fehlende Arretierung kann beim Gebrauch zu schweren Verletzungen führen.

    Jedes Werkzeug hat seinen Anwendungsbereich und Slipjoints sind für ihren angedachten Zweck optimal; grundsätzlich ist ein Folder (egal mit welcher Verriegelung) für mich immer vorsichtiger zu handhaben als ein Fixed, darauf weist sogar Lynn Thompson bei der Verwendung der CS-Folder (mit vergleichsweise erstklassiger Verrigelung) hin...

  • Gerade beim PF Bravo One ist eine Klärung an Ort und Stelle aufgrund des existierenden und positiven BKA-FB wohl noch am ehesten vorstellbar...


    Ich trage weder den BKA-FB ständig mit mir rum, noch z.B. die Gebrauchsanleitung für mein Telefon (weiß jetzt gar nicht, ob da eine dabei war). Aber ja, für dieses Messer gibt´s sowas wenigstens, ein Grund, warum ich´s gekauft habe. Dann bekomme ich´s wenigstens im Fall der Fälle wieder zurück. Nur wann und wie?

    Dass man sich mit nicht arretierbaren Messern die Finger verletzen kann, sollte zum in der Kindheit vermittelten Erfahrungsschatz gehören. Im übrigen auch, dass Messer jeglicher Art scharf sind und schneiden können. Ist ja auch irgendwie deren Zweck, glaube ich.

    Dagegen halte ich es tatsächlich für angebracht, den "unbeleckten" Käufer eines der zuhauf angebotenen Einhandmessers zwingend auf die Gesetzeslage hinzuweisen.

  • Bin ja eher in der Schrekschusssparte des Forums unterwegs, habe mich dennoch mal ein wenig in den Thread eingelesen, aber eine Frage bleibt für mich noch unklar:

    Wozu führt Ihr denn die Messer? Was macht Ihr damit? Nur zur Selbstverteidigung oder zum Schnitzen? Oder was hat ein Messer in der Jacke für einen Sinn?