5 Jahre Paragraph 42a - Wo bleiben die Zweihandmesser?

Es gibt 48 Antworten in diesem Thema, welches 21.978 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Februar 2014 um 23:00) ist von Tizzandor.

  • Na es muss ja nicht alles Sinn machen , was man so macht , gut ich hab eigendlich nie nen Messer dabei , wenn dann mal für den Wald oder so , dann ist es mir auch relativ Latte , was für ein Messer das jetzt ist.

  • Zur Selbstverteidigung ganz sicher nicht. Zumindestens ich nicht. SV mit Messern - das klappt wohl am besten wie bei Corcodile Dundee. Nur ist die dafür benötigte Klingenlänge hier nicht führbar.
    Auch was meine Schnitzkünste betrifft, so werde ich der Nachwelt wohl nichts hinterlassen. Also, zum Schnitzen nicht.
    Wozu dann? Nun ja, ist manchmal ganz praktisch, wenn man draußen unterwegs ist, oder zum Paketeöffnen, oder zum Apfelschälen, zum Zweige freischneiden, manchmal auch als Notschraubendreher. Ist halt ein praktisches Werkzeug. Aber ständig schleppe ich´s nicht mit mir rum. Außerdem gibts da noch die Sammler, aus Spaß an der Freude, und auch die Faszination des ganz konkreten Messers. Sicher empfinden einige z.B. sogar das Schärfen als mentale Bereicherung.

  • Sorry Udo aber man ehrlich , du willst den Hersteller verklagen und ein Messer verbieten , nur weil du nicht vernünftig damit umgehen kannst ?

    Ja, verklagen. Denn nicht arretierbare Messer entsprechen nun mal nicht dem "Stand der Technik".

    Das mit dem verbieten, war natürlich nur eine kleine Provokation. 8)
    Aber man kann es auch so sehen: Autos ohne Sicherheitsgurte zu bauen ist auch verboten. Würde der Staat da nicht eingreifen, gäbe es immer noch billige Autos ohne Gurte (Ja, der Vergleich hinkt etwas).

    Gruß Udo

    PS: Ein Messer ohne Arretierung wäre für die Selbstverteidigung sehr sinnlos, da es als Stichwerkzeug unbrauchbar ist.
    PPS: Messer ohne Einhandfunktion entsprechen ebenfalls nicht dem Stand der Technik.

  • Wenn man das nicht jahrelang übt , wird Messer SV sowieso nach hinten los gehen , und ohne ausreichendes Wissen zum Thema Notwehr , hat man gute Chancen , in den Knast zu wandern. Grundsätzlich ist natürlich jedes zur Verfügung stehendes Mittel recht , um den Angriff abzuwehren , nur sollte man erstens wissen , wann eine Notwehr vor liegt und zweitens , ob das Mittel im Verhältnis steht.

  • PS: Ein Messer ohne Arretierung wäre für die Selbstverteidigung sehr sinnlos, da es als Stichwerkzeug unbrauchbar ist.

    Genau aus dem Grund sind ja auch Slipjoints oder Friction-Folder (die aber sehr handhabungssicher sein können) in vielen Ländern legal führbar.

    Messer sind uralte und nützliche Werkzeuge, können wertvolle und handwerklich hochwertige Sammlerstücke sein, sind aber, wie vorgenannt, als zivile Selbstverteidungsmittel (zumindest bei uns) völlig ungeeignet:

    Notwehr mit Messer
    :knast:

  • "Führen" tu ich ein Schweizer Taschenmesser. Zum Kartons aufschneiden, Zurrbänder kappen, Frühstücksbrot und Wurst schnippeln und manchmal nutze ich die ganzen anderen Funktionen die das Ding hat.

    Ich denke nicht das Messer ihre Berechtigung verloren haben. Auch und schon gar nicht im Alltag. Aber ich gebe natürlich den Zweiflern ein kleines bischen Recht, manche übertreiben halt damit.

  • PS: Ein Messer ohne Arretierung wäre für die Selbstverteidigung sehr sinnlos, da es als Stichwerkzeug unbrauchbar ist.
    PPS: Messer ohne Einhandfunktion entsprechen ebenfalls nicht dem Stand der Technik.

    Huhu Udo, Sv mit Messern beinhaltet eigentlich eh kaum Stiche, die dienen ja meist eher dem Angriff als der Verteidigung ;)

  • Bald wird es sowieso dazu kommen, dass wir unbescholtenen braven bürger, welche sich ans gesetz hlten wolen, uns mit einer 3 Centimeter "klinge" aus hartplastik begnügen müssen-ich denke da an die aus vollplastik hergestellten papierscheren zurück, die in meiner grundschulzeit der Renner waren-während sich der nicht ganz so rechtschaffende weiterhin mit dem Basilong durch die gegend trollt.

    Ich kann hier nur für mich sprechen, aber ich finde die gesetzgebung in diesem Falle doch mehr als unsinnig. Ich bin zwar nun auch auf fixblades umgestiegen, aber da ich selbst schon mehrfach in Situationen gekomen bin, in denen man mich meines Geldes und meiner Wertgegenstände auf abendlicher Straße erleichtern wollte bin ich immernoch heilfroh darüber, dass ich damals mein Einhänder dabei hatte. Denn mal ganz ehrlich, in dererlei situationen kommt es eher selten dazu, dass man dem 2 meter großen polnischen Schrank direkt vor die sagt "moment bevor du mich zusammenkloppst, ich muss eben mein Messerchen auseinanderfummeln" Da ist alleine schon der metallische klang eines schnell ausklappenden AO schon Gold wert. ich kann sagen, dass mir das gute stück schon mehrfach den allerwertesten gerettet hat

    Dazu kommt noch, dass sich niemand, der ein böses böses Messer führen will, sich durch ein paar gedruckte Worte davon abhalten lässt. In meinem wohnort beispielsweise, von dem aus man innerhalb von 20 minuten mit dem rad in den nächsten niederländischen ort gelangt, in welchem man zum beispiel basilong(Butterfly)Messer für 10€ das stück erwerben und auf demselben wege ohne die gefahren einer Polizeikontrolle in Deutschland einführen kann. und da ich manchmal in doch recht zwielichtigen Gegenden meiner kleinen beschaulichen stadt unterwegs bin, kann ich aus erster Hand berichten, dass dieses Importgeschäft auch fleißig betrieben wird. Es geht sogar soweit, dass sich an der hauptschule, welche sich ein gebäude mit meinem ehemaligen Gymnasium geteilt hat, ein reger Handel mit solchen und ähnlichen messern und airsoft/CO2-Waffen entwickelt hatte.

    und genauso ist es auch mit dem normalen führen eines nicht führungsfreien messers. in solch kleineren Städten wie meiner ist es doch schon so, dass man schon für ein 3.50€ taschenmesser mit schraubenzieher und allem anderen auf die wache gebracht werden kannst, während du an anderen Tagen mit dem Großen Bruder von Rambos Messer an der zarten hüfte durch die einkaufspassage wackeln kannst ohne dass dich der blaubemantelte Streifenpolizist vom Dienst in irgendeiner Weise darauf anspricht.

    Die Probleme liegen nicht nur in der Gesetzgebung, sondern auch in der ausführung. ich bezweifle stark dass mehr als 20% der Beamten meiner stadr ein ansatzweise ausreichendes Wissen über die gesetzeslage von messern aufweisen können. Alleine schon wenn man einen der netten herren anspricht, ob man denn ein bestimmtes Messer führen darf (mit Fotovorlage selbstverständlich) und dieser dann erst einen Kollegen 20 meter weiter anfunkt damit der sich das dann mal anschaut, nur um mich dann zur polizeidienststelle weiterzuleiten, wo mir dann der mürrische Dienstälteste hinter dem Tresen anrät, einen Termin beim Waffenrehtsexperten zu machen, was allerdings erst in 2 monaten möglich ist.