Ich sehe die rechtliche Lage eigentlich genauso klar wie Tiju, darum wundert mich sowas und sowas umso mehr.
Ich denke §34 kann wenn überhaupt ein Verhängnis werden, wenn der Angreifer mit nem Messer zu ner Schießerei geht.
Soweit ich weiss, wird §34 nur angewendet wenn eine Gefahr von einer Sache oder nicht unmittelbar von einer Person ausgeht. Bei einem Einbrecher wäre dies auch in der verdrehtesten Darstellung nie der Fall.