Einbrecher in der Nachbarschaft unterwegs

Es gibt 134 Antworten in diesem Thema, welches 16.607 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Juni 2013 um 03:59) ist von Jhary.

  • Ahnungslose Draufgänger (Draufhauer) landen dann wegen der vermeintlichen Notwehr selbst in den Knast, wenn es gesetzlich nun doch keine Notwehrsituation war.

    Schutz der Persönlichkeistrechte der Täter geht vor Opferschutz. Da das Gewalt Monopol beim Staat liegt dürfen wir nur hoffen das der Täter sich nicht verletzt und uns dann noch verklagt.

    oder ein Blasrohr mit Curare-Pfeil

    Spinnengift ist lustiger.

  • Egal ob Bratpfanne, SSW oder ein Blasrohr mit Curage-Pfeil, es ist immer sinnvoll sich mit dem Notwehrrecht und was damit zusammenhängt, beschäftigen. Das insbesondere demjenigen, der seine SSW zum Zwecke der Selbstverteidigung angeschafft hat bzw. diese sogar führt.
    Deutschland ist nunmal ein mit Vorschriften durchsetztes Land. Ahnungslose Draufgänger (Draufhauer) landen dann wegen der vermeintlichen Notwehr selbst in den Knast, wenn es gesetzlich nun doch keine Notwehrsituation war.


    Wenn es um mein Eigentum geht, wäre mir das so ziemlich egal, was ich darf und was nicht. Da wird dann das genommen, was gerade zur Hand ist.

  • Hallo,

    da ich schon länger als stiller Mitleser hier unterwegs bin und nun gerne etwas zu diesem Thema beitragen möchte, habe ich mich spontan entschlossen mich zu registrieren.

    Zunächst finde ich es gut, dass es Leute gibt, die sich über solche Sachen im Voraus Gedanken machen und nicht alles ohne Planung auf sich zukommen lassen. Wie man letztendlich reagiert, wenn man nachts aufwacht und mit Adrenalin vollgepumpt vor einem Einbrecher steht, kann man sowieso nicht genau sagen. Geht man dieses Szenario aber immer wieder durch, schützt dies bestimmt vor unüberlegten Handlungen.

    Das beste ist es allerdings, wenn man alles daran setzt, um einen Einbruch überhaupt nicht zu ermöglichen. Bewegungsmelder, eventuell Kameras, sichere Fenster und Türen tragen erheblich zur Sicherheit bei und sollten immer der erste Weg sein, um sich selbst zu schützen.

    Kommt es dann trotzdem zum Einbruch, während man sich im Haus aufhält, so würde ich auf alle Fälle zu Haushaltsmitteln zur Selbstverteidigung raten. Ich bin der Meinung, dass man keine Waffe, die man nicht gegen sich selbst gerichtet haben möchte, griffbereit herumliegen haben sollte. Ich selbst bin Jäger und habe meine kompletten Waffen (auch die SSW, CO2 und Luftpistolen) im Waffenschrank eingesperrt, somit würde dieser Weg für mich sowieso ausscheiden. Ich habe meine drei Hunde im Haus, die sofort anschlagen, wenn sich nachts etwas ungewöhnliches ereignet, das reicht mir aus.

    Ein großes Problem an griffbereiten Waffen ist eben die Tatsache, dass diese auch durch einen Einbrecher durch Zufall gefunden werden könnten und dann gegen einen selbst gerichtet werden. Dies ist vor Jahrzehnten einem Jagdkollegen meines Großvaters passiert, der nachts immer mit der .44er im Nachttisch zu Bett gegangen ist. Diese Tatsache war im ganzen Dorf bekannt, da er keine Gelegenheit ausließ, am Stammtisch zu verkünden, was er mit Einbrechern anstellen würde. Eines Nachts wurde er dann wach und sah in die Mündung seines Revolvers. Er durfte dann Geld und Schmuck abliefern und zum Schluss auch noch seinen Waffenschrank öffnen. Die Täter wurden zwar einige Tage später gefasst, dennoch wünsche ich keinem ein solches Erlebnis.

    Ein weiterer Punkt, gerade im Hinblick auf Schreckschuss- oder CO2-Waffen ist natürlich, dass man nie weiß, wie der Gegenüber reagiert. In den meisten Fällen werden Einbrecher keine scharfe Waffe führen, aber darauf verlassen würde ich mich nicht.

    Wie gesagt, Haus und Hof so gut wie möglich mit "Hardware" sichern und wenn dann immer noch die Angst besteht, dann kann man sich weitere Gedanken machen.

    Gruß

    Frank

  • Ich denke wenn jemand unbefugt in dein Haus eindringt, ist das zweifelsohne nach dem Notwehrparagrafen ein gegewärtiger Angriff auf dein Hausrecht und möglicherweise auf dein Eigentum. Das heisst, eine Notwehrsituation liegt klar vor, auch ohne das dich der Einbrecher direkt angreift.

    Liegt eine Notwehrsituation vor (und das ist der eigentliche Knackpunkt, denn oft wird eine Notwehrsituation angenommen, wo keine besteht), darfst du alles tun was notwendig ist um den Angriff abzuwehren. Es kann niemand von dir fordern, dass du dich in Gefahr begibst, indem du dich auf einen Nahkampf mit dem Einbrecher einlässt, wenn dir andere Mittel zur Verfügung stehen.

    So steht das im Gesetz. Im Ernstfall muss man die Situation natürlich dem Richter glaubhaft machen, was dann schon wieder komplizierter ist. Es kann gut sein das trotzdem Anklage gegen dich erhoben wird, es wäre mir aber neu, dass in solch eindeutigen Fällen, Opfer aufgrund ihres Handelns verurteilt wurden.

    Relevanter Beitrag

  • Das mildeste zur Verfügung stehende Mittel, das Erfolg verspricht.


    Das mildeste zur Verfügung stehende Mittel, das geeignet ist, den rechtswidrigen Angriff sicher und endgültig zu beenden. Das sind ein paar Hausnummern mehr als nur "Erfolg versprechend".

    prolegal ▀ ▀ ▀ Mitglied Nr. 15438

    § Ein gelegentlicher Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein §

  • Selbst ohne Ninja-eigenschaften sollte man sich in seinen eigenen 4 Wänden doch recht geräuscharm und zielsicher im Dunkeln bewegen können.
    WICHTIG - immer erst den Hilferuf absetzen, wenns denn geht. Sonst find dich keiner falls deine Home-Defence-Aktion doch schief gegangen ist. Aber in "völliger Panik" zu einem Stecken gegriffen zu haben..., wer solls dir verübeln.
    Und dann ist der Einbrecher halt im Gedränge der Menge die Treppe runter gefallen - was watschelt der auch ohne "Hauslicht an" in fremden Häusern rum? ...das ist Berufsrisiko. :D

    Grüße
    Christoph

    "Mein Bär der hat acht Ecken, er ist ein Oktobär!" [Q]

  • Ein großer Hund sollte eine Hilfe sein - den wird der Richter nicht Verklagen :D

    Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen.
    (Heiner Geissler, dt. Politiker)

  • 110 anrufen und Einbrecher melden....dann zwei Minuten warten, nochmals 110 anrufen und sagen dass es sich erledigt hätte man hätte den Einbrecher gerade erschossen. Wer schätzt mit mir die Zeit wie lange es dauert bis das Überfallkommando die Tür eintritt? Höchstwahrscheinlich sind die dann schneller als wenn man nur den Einbrecher gemeldet hätte....

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Höchstwahrscheinlich sind die dann schneller als wenn man nur den Einbrecher gemeldet hätte....


    LEIDER mit SICHERHEIT WAHR! Dashalb einfach melden man werde jetzt nach dem Ende des Telefonats die Sache selbst in die Hand nehmen und den Einbrecher erschießen gehen. Dann auflegen und binnen weniger Minuten hat man viele gut trainierte und stark bewaffnete Beamte zur Hilfe ....gewusst wie. ;)

    Grüße
    christoph

    "Mein Bär der hat acht Ecken, er ist ein Oktobär!" [Q]

  • LEIDER mit SICHERHEIT WAHR! Dashalb einfach melden man werde jetzt nach dem Ende des Telefonats die Sache selbst in die Hand nehmen und den Einbrecher erschießen gehen.

    Noch besser während dem Notruf mit der SSW mehrere Schüße abgeben und dann im Ruhigen Tonfall sagen "Zuspät schicken sie bitte den Leichenbeschauer der Einbrecher ist Tot." Dann ist das SEK schneller da als du den Hörer auflegen kannst.

  • Ich rate zu Machete o. Baseballschläger sofern die Räumlichkeiten den Einsatz zulassen.
    Andernfalls großes Messer + Pfefferspray.

    Natürlich den Einbrecher nur stellen, wenn du auch sicher bist das du die Waffen im Notfall einsetzen kannst.
    Das kriegt nicht jeder psychologisch hin, einem anderen Menschen potenziell tödliche Verletzungen zuzufügen.

    Pro Legal / BDS

  • Also in den meisten Staaten der USA ist es legal einen Einbrecher
    auf der Stelle oder mit einer Vorwarnung zu erschienen :schiess1:

    Bei uns muss man sich hingegen erschießen lassen :confused2:


    Also ich würde hier in Deppenland ein Messer/Bajonett nehmen
    (unter der Voraussetzung das man damit umgehen kann)


    Genick und/oder Rippen brechen wird vermutlich auch so seine Konsequenz
    haben…

    LG kallerz

    “Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.”
     - Gustav Heinemann

    "Deutschland - Land der begrenzten Möglichkeiten"

  • Bin auch der Meinung am besten ist es alles was möglich ist zu unternehmen das ein Einbruch garnicht erst passiert bzw. es den Einbrechern so schwer wie möglich zu machen.
    Falls dann mal wirklich einer im Haus ist gibt es ein paar hiebe mit dem guten alten Axt-stiel.Ein Einbrecher hat doch immer irgendwelches Werkzeug mit(Schraubendreher,Messer ect.) daher würde ich einen Einbrecher grundsätzlich als "Bewaffnet" ansehen.Kriminell ist er ja so oder so schon und ob der jetzt wirklich nur was stehlen will oder ein Serienmörder/Vergewaltiger oder sonstwas ist würde ich nicht durch abwarten(evt. geht er ja wieder :sleeping: ) herausfinden wollen.Solange der/die Einbrecher noch nicht im Haus sind lassen sie sich sicherlich durch Krach/Rufe ect. vertreiben.Aber wer weiss denn schon wie der tickt.Aus seiner sicht will der sicherlich auch nicht bestraft werden daher könnte ein im Haus gestellter Einbrecher auch sehr gefährlich werden.Mit so einer SG68 mit laschen 7,5J würde ich nicht auf einen Unbekannten schießen wollen.
    Abschrecken wäre noch ne möglichkeit z.b. mit ner doppelläufigen Deko/Salut Flinte (zur not mit ner Laufenden Kettensäge :D ) da würde ich als Einbrecher schnell das weite suchen wenn jemand mit sowas vor mir steht.MfG

  • Also in den meisten Staaten der USA ist es legal einen Einbrecher
    auf der Stelle oder mit einer Vorwarnung zu erschienen :schiess1:

    Bei uns muss man sich hingegen erschießen lassen :confused2:

    In Deutschland werden jedes Jahr hunderte Menschen von bewaffneten Einbrechern übergewältigt und erschossen.

    In den USA sind alle Menschen glücklich, weil alle Waffen haben. Niemand kommt zu Schaden, weil jeder weiß, dass der andere eine Schusswaffe hat und sich deshalb wehren kann.

    Ich traue mir nicht zu in der stressigen Situation, in der ich einen Einbrecher bemerke, bevor er sowieso vor meinem Bett steht, eine Schusswaffe effektiv einzusetzen. Da ist mir eine einfache Hiebwaffe wesentlich lieber, die kann man selbst zitternd und verängstigt gerade noch benutzen.

    Aber wir haben in diesem Forum ja nur hartgesottene Freizeitrambos, die jeden Einbrecher sofort eiskalt umlegen würden. :thumbsup:

    USA, USA, USA!

  • Aber wir haben in diesem Forum ja nur hartgesottene Freizeitrambos, die jeden Einbrecher sofort eiskalt umlegen würden. :thumbsup:

    USA, USA, USA!

    Das hat damit nichts zu tun. Ich wollte dies mal zur so in die Runde geben!

    Schau in die Schweiz da gehts auch.

    Ein Messer kann Dir auch aus der Hand fallen. Zudem musst du ganz nah an den Täter ran. Mit einer Schusswaffe wäre es einfacher...

    LG kallerz

    “Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.”
     - Gustav Heinemann

    "Deutschland - Land der begrenzten Möglichkeiten"

  • Mit Bratpfanne machts mehr Spaß und gegen über der Polizei Staatsanwalt und Gericht kann man sagen "ich wollte mir nur ein Schwein in die Pfanne klopfen". :D

  • Wenn ein professioneller Einbrecher in eine Wohnung (oder Haus) einbricht, wird er sich vergewissern daß keiner da ist und wohl auch keinerlei Waffen bei haben um im Falle eines Zugriffs durch die Polizei das Strafmaß so gering wie möglich zu halten. Das Problem ist wohl eher die Beschaffungskriminalität wie zb. bei Junkies oder ähnlichem Gesindel, denen sind die Folgen ihrer Tat wohl eher egal.
    Aber egal wem ich die Bratpfanne vor die Birne haue oder wen ich mit ner Machete köpfe......es wird vor dem Richter im Todesfall des Täters mit "Totschlag" enden, es sei denn der Einbrecher hat ne tödliche Waffe auf einen gerichtet und es kann auch nachgewiesen werden.
    Wir leben nun mal in diesem *********** Land und müssen den Täter leider bitten sich bei nem Kaffee auf die Couch zu hocken und auf die Polizei zu warten.

  • Warum komme eig. immer alle darauf, man müsste mit der Bratpfanne auf den Kopf hauen?
    Mal ehrlich: bei mir wär es viel zu niedrig, um mit der bratpfanne sinnvoll überkopf auszuholen, da würde ich mindestens in ner lampe hängen bleiben. und anders trifft man schwerlich den kopf.

    überall sonst kann der durchschnittliche mensch aber nen durchschnittlichen, auf einigermaßen beengtem raum ausgeführten bratpfannenhieb wegstecken, ohne zu sterben. mehr oder weniger heftige verletzung, und flucht/kampfunfähig, evt. sogar mit dauerhaften schäden, ja... aber nicht tödlich. und wenn die pfanne mehr wie ein golfschläger oder ähnliches von unten, optimalerweise gegens knie geschwungen wird, kann auch keiner i-wie tötungsabsicht oder sonstwas unterstellen... und ohne knie läuft/käpft es sich ganz schlecht

    R.I.P. Sir Terry Pratchett