Ist es wahr, das mich eine höhere Strafe erwartet als der Einbrecher wenn ich mich mit einer SSW in meinem eigenen Haus Verteidige. Zb sofern ich vom täter angegriffen werde.
Ich stelle diese Frage da es gesten Nacht schon wieder 2 Einbrüche in der Nachbarschaft gegeben hatt ohne das die Polizei die täter ermitteln konnte.
Darf man sein eigentum überhabt verteildigen egal op mit SSW oder Pfefferspray oder gilt das dann an als selbstjustiz?
Was der bezug zur KWS ist ist mir klar,aber mir get es darum sobalt die Täter sich schon zugang ins Haus verschaft haben.
Ich wollte nicht unnötig mit einer Bratpfanne auf dieTäter zu laufen.
Gruß
Many