Einbrecher in der Nachbarschaft unterwegs

Es gibt 134 Antworten in diesem Thema, welches 16.631 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Juni 2013 um 03:59) ist von Jhary.

  • Ist es wahr, das mich eine höhere Strafe erwartet als der Einbrecher wenn ich mich mit einer SSW in meinem eigenen Haus Verteidige. Zb sofern ich vom täter angegriffen werde.
    Ich stelle diese Frage da es gesten Nacht schon wieder 2 Einbrüche in der Nachbarschaft gegeben hatt ohne das die Polizei die täter ermitteln konnte.
    :thumbdown:
    Darf man sein eigentum überhabt verteildigen egal op mit SSW oder Pfefferspray oder gilt das dann an als selbstjustiz?
    Was der bezug zur KWS ist ist mir klar,aber mir get es darum sobalt die Täter sich schon zugang ins Haus verschaft haben.
    Ich wollte nicht unnötig mit einer Bratpfanne auf dieTäter zu laufen. :D

    Gruß
    Many

  • Im grunde genommen eigentlich nein aber sich zu verstecken und auf die Polizei zu warten wärend die mein Haus auf den kopf stellen ist auch keine lösung. :(

  • Hallo Many.22
    In deiner Wohnung kannst Du schon Pfefferspray einsetzten,Du must halt nur zu einem Schaum, Gel oder Flüssigstrahl greifen,sonst verseuchst Du dich selber!
    Hier ein sehr starkes,damit kann man schon einiges an Ungeziefer vertreiben!


    Gruß Marcus

    Ein Stock im Ar3ch hat nix mit Rückrad zu tuhen! ^^

  • Gut wenn man eine Gasmaske hat :D


    ne im Ernst ich benutze einen Colt Detective Special und eine RG96 zur "Heimverteidigung". Muss aber jeder selbst entscheiden was er macht

    "Ahhhh die neue Walther, ich hatte Umarex um so eine gebeten"
    :D:D:D

  • So ein zeug hatte ich auch schon. Leider stet dort drauf das es nur für die Tierabwehr gemacht ist jedoch nicht vür böse Menschen.
    Da stelt sich dann wieder die frage wenn man das benutzt bekommt man dafür auch eins auf die Nuss?

  • Darf man sein eigentum überhabt verteildigen egal op mit SSW oder Pfefferspray oder gilt das dann an als selbstjustiz?


    Natürlich darfst Du Dein Eigentum verteidigen! Im BGB ist dieses Recht ausdrücklich verbrieft. Wenn Du dazu allerdings Rechtssicherheit in diesem heikelen Punkt erhalten willtst, dann ist ein guter Anwallt die richtige Stelle, bei der Du dich informieren solltest.


    Hier im Forum kommst Du an dieser Stelle nicht weiter.

    Gruß, Volker

    P. S. Ich persönlich würde allerdings von einer SSW oder Pfefferspray abstand nehmen.

    Ein Weg entsteht, wenn man ihn geht.

  • Hi, :^)

    selbstverständlich darfst Du Dich bei einem Angriff in Deinem eigenen Haus verteidigen. Stellt sich halt die Frage, ob er Dir nur gegenübersteht und sonst nichts tut... dann könntest Du versuchen ihn nach dem Jedermannsrecht festzunehmen, wenn er dann mit Gewalt reagiert, dann darfst Du auch Gewalt anwenden. Das kann dann vom Jedermannsrecht der vorläufigen Festnahme durch Jedermann gedeckt sein. Muss keine Notwehr vorliegen. Aber das ist alles dünnes Eis.

    Aber: Das ist ein Thema, das kann man nicht mit wenigen Sätzen erklären. Selbstverständlich darf man sein Eigentum schützen, allerdings darf man wiederum nicht über das Ziel hinaus schießen und sich in den Bereich eines strafbaren Notwehrexzesses begeben.

    Wie gesagt, kein Thema um mal hier schnell abzuhandeln. Oft sitzt der sich Verteidigende mit auf der Anklagebank, weil er Grundlegendes falsch gemacht hat. Und natürlich ist es auch wichtig, was in der ersten Aufregung dann gesagt wird.... Nein, wirklich kein Thema für hier mal so eben. :rolleyes:

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Also der Tip mit der Bratpfanne ist eigentlich garnicht so schlecht. Eine gute schmiedeeiserne Bratpfanne mit längerem Stiel kann verdammt wehtun und geht auch nicht so schnell kaputt wenn man mal zuhaut. Schrekschusspistolen oder CS gas etc. Finde ich persönlich eher ungeeignet bis gefährlich für einen selbst.

    Ich hab bei meinem Kopfende eine vierer D-Cell Maglite, mit der kann man leuchten und zuhauen.

  • Auch Ich Rate zur Bratpfanne am besten Gußeisen. und nein die war nie rund

    Ne Scherz bei Seite, wenn das ganze auf dem Schreibtisch eines provilierungssüchtigen Staatsanwalt landet, gibts Ärger. Merkwürdig ist wenn du mit Haushaltsmitteln den Täter/Angreifer abwehrst passiert gar nichts, nutzt du Abwehrwaffen stehts du vor Gericht.

  • So ein zeug hatte ich auch schon. Leider stet dort drauf das es nur für die Tierabwehr gemacht ist jedoch nicht vür böse Menschen.
    Da stelt sich dann wieder die frage wenn man das benutzt bekommt man dafür auch eins auf die Nuss?

    In einer Notwersituation darfst Du jedes mittel nutzen das dir zu Verfügung ( und im Verhältniss) steht.
    Das bedeutet Greift dich ein Einbrecher an,darfst Du den mit einem 12/70 Slug ein Paar vorm Latz brennen!
    Wenn dir aber der Nachbarsjunge ein Paar Äpfel vom Baum klaut,dann solltest Du den nur freundlich runterbitten!
    Und ne Bratpfanne überm Kopf, zwar ne Effektive Lösung ist aber wenn der Liebe Herr Einbrecher nen Schädelbasisbruch davonträgt,ist der Schaden natürlich grösser als wenn man nur ein "Bisschen" Pfefferspray aus den Augen spülen musst.
    Dazu kommt ich würde mich nicht unbedingt auf einen Nahkampf mit einem Kriminellen einlassen wenn es zu vermeiden geht,der wird nämlich alles tuhen um nicht gekriegt zu werden, der wird keinen bock auf Kiste haben.
    Bei CS Gas sollte man beim Kauf auch drauf achten das eine BKA Nummer vorhanden ist.
    CS Gas zählt zu den Waffen, und Pfeferspray nämlich nicht, das ist nur ein Abwerspray was eigentlich für Tiere gedacht ist,und braucht daher keine BKA Zulassung.

    Gruß Marcus

    Ein Stock im Ar3ch hat nix mit Rückrad zu tuhen! ^^

  • Naja Pfanne gut und effektiv Da will man sich verteildigen und der Einbrecher lacht sich nach der Gerichtsverhandlung noch ein ab weil er eine schmerzensgeldzahlung im 4 stelligen bereich von mit bekommt.
    Da kann ich in auch die bude durchsuchen lassen dort wirt er weniger finden.

  • Auch Ich Rate zur Bratpfanne am besten Gußeisen. und nein die war nie rund

    Ne Scherz bei Seite, wenn das ganze auf dem Schreibtisch eines provilierungssüchtigen Staatsanwalt landet, gibts Ärger. Merkwürdig ist wenn du mit Haushaltsmitteln den Täter/Angreifer abwehrst passiert gar nichts, nutzt du Abwehrwaffen stehts du vor Gericht.

    Sehe ich genauso! Vor allem ist man in einer solchen Notsituation unter Stress, da macht man mit Ssw oder Pfefferspray mehr Schaden als das es einem nutzt. Das beste ist immernoch was zum zuhauen, das liegt dem Menschen im Blut ;^)

    Ich bevorzuge aber eher Maglites, zehntausende Wachleute können nicht irren^^ (Selber einer ist)

    Edtih: Du hast das Recht dein Eigenotum zu verteidigen, wenn der Einbrecher dabei verletzt wird, dann ist das im Rahmen der Notwehr. Das Recht der Notwehr ist deine Möglichkeit dein Eigentum und dein Leben zu schützen, du kannst in diesem Rahmen andere Verletzen verletzen solange es verhältnismäßig bleibt. Und eine Bratpfanne ist da auf jedenfall noch verhältnismäßig.

  • Das mildeste zur Verfügung stehende Mittel, das Erfolg verspricht. Und da geht es schon los. Nein, das ist wirklich kein Thema für mal so eben. Es heißt immer, es gibt keine Verhältnismäßigkeit hinsichtlich des Ergebnisses, allerdings kommt eben doch durch die geforderte Angemessenheit ....... aber da geht es schon los. Und das ist nicht mit wenigen Worten zu erklären.

    Ich würde dazu raten Fachliteratur zu kaufen und wirklich alles zu lesen. Besonders die Fallbeispiele, wie sie dann abgearbeitet werden. Und sich dann jemanden suchen, der einem das aus allen Winkeln noch einmal erklärt. Oft kommt erst dann der Aha-Effekt. Heutzutage ist dieses Thema eines der schwierigsten überhaupt.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Naja die beste Verteidigung sind gute Bewegungsmelder und eben Fenster und Türen so sichern das es nicht leicht ist diese auf zu bekommen. Wenn es profis sind und sehen das die an deinem Fenster 10min rumwerkeln müssen und dann noch Bewegungsmelder das Objekt sichern lassen die eh ab ,da sie das Risiko nicht eingehen werden.

    lg

  • Egal ob Bratpfanne, SSW oder ein Blasrohr mit Curage-Pfeil, es ist immer sinnvoll sich mit dem Notwehrrecht und was damit zusammenhängt, beschäftigen. Das insbesondere demjenigen, der seine SSW zum Zwecke der Selbstverteidigung angeschafft hat bzw. diese sogar führt.
    Deutschland ist nunmal ein mit Vorschriften durchsetztes Land. Ahnungslose Draufgänger (Draufhauer) landen dann wegen der vermeintlichen Notwehr selbst in den Knast, wenn es gesetzlich nun doch keine Notwehrsituation war.

  • Nen Couragepfeil würde ich aber ehr mir als dem Einbrecher geben;-D

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!