Recht, Führen von Bogen, Armbrust und Schleuder

Es gibt 58 Antworten in diesem Thema, welches 7.953 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. April 2013 um 21:33) ist von Raziel.

  • was meinst du genau mit führen? ne zwille darf man dabei haben,ich kenne auch (noch) kein gesetz,welches mir verbietet im wald bissl damit frei zu plinken...

    wie das mit bogen aktuell ist,weiß ich nicht genau.

  • ein Bogen kann die eingebrachte Kraft nicht speichern, ist also keine Schusswaffe und kann somit erlaubnisfrei geführt werden. Er ist aber dennoch ( so verstehe ich das ) eine Waffe. Man kann also nicht irgendwo damit "herumfuchteln" (Auch nicht im Wald wo nicht absehbar ist, was mit dem Pfeil passiert, der am Ziel vorbeirauscht). Wie das bei einer (Profi) Zwille ausieht... keine Ahnung. Ich denke aber, dass diese ebenso eingestuft wird. Eine Zwille mit Abstützung ist in Deutschland jedoch verboten. Eine Armbrust ist Schusswaffen gleichgestellt, Führen z.B. ist erlaubnisfrei.

    Einmal editiert, zuletzt von BenjaminGroß (13. April 2013 um 01:31)

  • mit verlaub, ist es quatsch eine zwille oder einen bogen wie eine waffe einzustufen, überall wo man zb auch fussball spielen kann kann man auch mit zwille oder bogen spielen, denn es ist ja auch nicht absehbar wo der ball hingeht und trotzdem wird fußball gespielt. bogen und zwille sind sportgeräte wie fußball oder tennisschläger und unterliegen den gleichen bestimmungen!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Der Bogen wird waffenrechtlich nicht erfasst. Ist also auch keine Waffe. (Waffenrechtlich kann ein Bogen noch nicht einmal schießen.)
    Bei Zwillen wird nur die Präzisionsschleuder erfasst, also die mit Armstütze. Und da zählen schon die mit Böglichkeit zur Befestigung einer Armstütze zu den verbotenen Waffen.

    Soweit zumindest mein Wissensstand.

  • ja, nachdem ich mich nochmals durch das WaffG gequält habe muss ich zurücknehmen, dass Bögen eine Waffe sind. Sie werden sozusagen gar nicht erwähnt. Lediglich von Schleudern mit Armstütze ist die Rede... ich ändere das oben ab.

  • > Man kann also nicht irgendwo damit "herumfuchteln" (Auch nicht im Wald wo nicht absehbar ist, was mit dem Pfeil passiert, der am Ziel vorbeirauscht)


    Doch kann man, kann man sogar ganz gut.

  • Darf man, egal ob Wald, Wiese oder theoretisch sogar Fußgängerzone, wenn keiner gefährdet wird. Gilt für Zwille, Bogen, Blasrohr... halt alles, was keine Energie speichert.
    Dem Förster, der Rentnerin oder wem auch immer sowie der von denen geholten Polizei und notfalls dem Gericht später glaubhaft zu machen, dass man eben nicht wie die "genau gesehen!" haben auf Eichhörnchen, ihren Hund, Vögel, spielende Kinder oder sonstwas geschossen hat, das ist eher die Herausforderung daran.

    Waffengesetzmäßig spricht nichts dagegen, aber es ist nicht das einzige Gesetz. Und der Wilderei-Verdacht zumindest kommt recht schnell wenn man im Wald schießt, egal womit. Und spätestens wenn du alleine bist, aber das halbe Kaffekränzchen beim nordic walking sieht, wie du "wild auf die armen tierchen ballerst" (von denen sich im winter keines blicken lässt, erst recht nicht vor deiner zielscheibe) steht deine Aussage gegen viele ihrer aussagen, da kannst du noch so recht haben, kann trotzdem dumm kommen.

    Glücklicherweise ist in dem Wald hier sehr wenig los, und eine kleine, tragbare Scheibe (die man nichtmal zwangsweise benutzen, sondern nur aufstellen muss) ist auch nicht schlecht. sollte doch jemand in sichtweite kommen, legt man darauf an, und ist schonmal ganz gut auf der sicheren seite.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • beim weiteren Recherchieren bin ich nun auf sogenanntes Roven gestoßen, es gibt ja eine richtige Community die im Wald mit Pfeil und Bogen unterwegs ist :) T-gnom hat hier ja alles dazu gesagt. Es läuft hier wohl getreu dem Motto "Wo kein Kläger, da kein Richter". Solange man dem Jäger oder den anderen Wald-Besuchern nicht ein Dorn im Auge ist kann man entspannt im Wald Sport betreiben. ;^)

  • Wie oben schon gesagt, du darfst es zwar, aber nur solange du glaubhaft machen kannst, das du nicht wilderst(mal ehrlich was sollte man im wald überhaupt großartig wildern ich bezweifel das auch nur 5% der Bogenschützen es in die nähe von Schwarz und Rotwild schaffen?)
    Am besten ist es wie schon gesagt wurde stehts eine kleine Zielscheibe dabei zu haben, auf die du verweisen kannst sofern dich jemand "entdecken" sollte (alleine dieses entdecken ist schon recht negativ behaftet, deutet es doch auf irgendwas verbotenes hin, was ja garnicht der Fall ist)

    Du solltest es zudem tunlichst vermeiden Jagdspitzen bei dir zu haben, den dann könnte es eng werden, am besten Feldspitzen oder Blunts(wobei Jagdspitzen nicht verboten sind, aber naja es macht einen komischen Eindruck sollte jemand auf dich zukommen)
    Und sollte jemand auf dich zukommen verhalte dich normal, schließlich tust du ja nix verbotenes oder derartiges.

    Meiner Ansicht nach ist es letzten Endes kaum ein Unterschied ob du mit der AB im Wald bist oder mit dem Bogen, nur das du beim Bogen noch die Möglichkeit hast glaubhaft zu bekräftigen das das was du dort tust rechtens ist, was bei der AB ja irrelevant wäre (ob wohl du diese ja auch im Wald mit dir führen dürftest), ob dir das aber am Ende jemand abnimmt steht auf einem anderen Blatt.

    Zwillen sind solange rechtens als das sie keine Armstütze haben (selten so ein Bullshit von einem Gesetz gehört, es möge mir bitte einer erklären inwiefern die Armstütze das Teil gefährlicher mache, etwa höhere Präzision?...
    Wenn ich mir das anschaue bezweifel ich diese Theorie der Präzision aber gewaltig...
    https://www.youtube.com/watch?v=9ieWrWLjii0


    Aber naja wie sagt man, vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand :P

  • Weckt bitte keine schlafenden Hunde, ich bin froh, dass Bögen Aussen vor sind, beim "Teutschen WaffG"........... 8|

    Ich bremse auch für Beamte!
    Hirnschrittmacher für alle.............Volker Pispers

  • ja das mit der armstütze ist bei uns tatsächlich verboten,wenn ichs auch unsinnig finde. würde die eh nicht benutzen,da meine zwillen meist nur gute 4 kg zuggewicht haben.

  • Zwillen sind solange rechtens als das sie keine Armstütze haben (selten so ein Bullshit von einem Gesetz gehört, es möge mir bitte einer erklären inwiefern die Armstütze das Teil gefährlicher mache, etwa höhere Präzision?...
    Wenn ich mir das anschaue bezweifel ich diese Theorie der Präzision aber gewaltig...


    Durchschlagskraft. Wurde in den 70ern verboten, da Chaoten die gerne auf Demos genutzt haben und mit Armstütze die Zwillen genug Power hatten Polizeihelme und Schilde zu durchschlagen. Präzision war aber auch ein Grund. Ungeübte Schützen schiessen mit Armstütze deutlich präziser.

    :thumbsup:

  • Also, meine Schleuder geht auch als Gürtel durch, und damit treff ich mit Vorderladerkugeln oder rautenförmigen Angelgewichten auf 20 Meter eine Dose.

    Mehr Unsinn als das WaffG kann man gar nicht verzapfen..... ;^)

  • In meinen Augen ist die Geschichte mit den " Präzisionsschleudern " genauso eine Urban Legend wie die Änderung des WaffG wegen der RAF.
    Dazu fallen mir dann noch die so " gefährlichen " Butterflymesser ein.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Stimmt diese Butterfly-Messer gab es ja auch noch, sind für mich die Zippo's der Messerwelt, man kann einfach nicht aufhören an ihnen rumzuspielen :)
    Habe selbst ein paar Trainer hier :P

    Dabei ist das Konzept insgesamt für Angler recht interessant, da super leicht zu Handhaben, da bleibt mir als alternative leider nur ein Mora-Messer, was auch sehr gut ist :P
    Ist echt schade, das immer Sachen verboten werden, weil ein paar Idioten damit unsinn getrieben haben.

    Aber das mit den Schleudern dürfte schon eine Weile her sein vermute ich? Ich erinnere mich noch wie mir als Kind das Teil von einem Staatsdiener abgenommen wurde, als ich ein paar Dosen am abschießen war, und das ich jetzt auch eine paar Jahrzehnte her.

  • Zitat

    Aber naja wie sagt man, vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand


    Na ja, ich sag mal so: Das Mitsichführen der Armbrust ist wohl immer noch erlaubt.

    Nen Bauern fragen, ob man sein Feld oder Acker `beschiessen` kann wird wohl anhand von Vorfällen uns Komprimierung von Gesetzesfluten und Vorurteilen immer schwieriger. In Leipzig scheint sich n Armbrustschütze auf Pferde und Rinder spezialisiert zu haben...

    Mit der Armbrust auf dem Rücken durch die Lande zu wandern und sich ein geeignetes Schussfeld zu suchen halte ich auch für ungewohnt. Also improvisier ich. Ich schliesse aus, das ich fremdes Eigentum beschädige und Leute in Gefahr bringe. Dabei wär für mich interessant, welche Aktualisierungen sich in dem WaffG in der Zwischenzeit von 2006. als der alte Thread entstand bis heute ergeben haben. Schade, das man die Links dort nicht mehr verfolgen kann.

    Aber ich habe nach neuerlichem Googlen wieder was aus dem eigenen Forum gefunden.

    Armbrust Waffengesetz

    Also wohl zum LKA und Broschüre besorgen....

    In diesem Thread wird die Meinung vertreten, das es schon eng definiert ist und die AB folglich auch nicht abgeschossen werden kann. Aber auch der ist von 2010. Ist das alles so noch aktuell, dann?


    NACHTRAG: weiterzuendelesen hilft: http://www.gdp-essen.de/Download/Artik…Waffenrecht.pdf

    Einmal editiert, zuletzt von Tommick (13. April 2013 um 14:46)

  • Also zu ersten treibt sich die Person die Tiere mißhandelt in Thüringen rum und zum zweiten gibt's hier Threads auch aus 2012 und 2011 zum Thema Waffenrecht.
    Bei allen 3 angeführten Gerätschaften ist das Führen nicht verboten und/oder unter Auflagen gestellt.Außer das man für den Besitz einer Armbrust das 18Lebensjahr vollendet haben muß.(Präzisionsschleudern sind verbotene Gegenstände also erübrigt sich bei diesen alles!)
    Solange man keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt und auf die Sicherheit von sich und allen anderen achtet wird es auch kaum jemanden stören.
    Welchen Grund gibt es für Deine Fragestellung?
    Welche Gedankengänge stecken hinter deiner Fragestellung?

    Sind doch alles Dinge die man eigentlich nicht der Forengemeinde stellen sollte sondern den jenigen die einem eine rechtsverbindliche Auskunft geben können!
    Frag einfach beim Polizei-Revier um die Ecke nach und man wird Dir Antworten geben bzw Dir erklären wen Du diesbezüglich fragen solltest.