Luftgewehr trotz Benutzung zurücksenden...?

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 2.236 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. April 2013 um 13:20) ist von LEP FAN.

  • Hallo,

    mal etwas anderes....ich weis nicht ob ihr das schon mal hattet..

    Kann/darf man eigentlich ein Luftgewehr trotz Benutzung innerhalb der 14 tägigen Frist wieder zurücksenden..?

    Danke vorab...

    Gruß, Gerd

  • ...nach dem Fernabsatzgesetz darf man die bestellte Ware zu Hause so testen, wie man es auch im Ladengeschäft könnte. Das ist nun Auslegungssache, es gibts sicherlich BüMas die einen LG-Stand haben und einen guten Kunden Probe schießen lassen.

    Wenn das Gerät keine Gebrauchsspuren hat, kannst Du es sicherlich innerhalb der 14 tage zurücksenden. Ansonsten geht das nur, wenn die gekaufte Sache einen Mangel hat. Und da hat der Verkäufer per Gesetz die Möglichkeit drei mal nachzubessern bevor er die Ware zurücknehmen muss. Wird in der Praxis sicherlich oft kulanter gehandhabt, ist lt. Gesetz aber so.

    airgunsmith.tumblr.com
    "Sportverbände sind von ihrem Wesen her Verbreiter von Unsinn, von Bürokratie und profilierungsgetränkten Wichtigtuern."
    Dieter Hildebrandt, faz.net, 09.07.2012

  • ...natürlich!, wie soll man denn ohne Benutzung die Funktionsfähigkeit testen!? und das "Nichtgefallen" zieht auch!.

    Gruß Ups 
    NIX GESCHOSSEN IST AUCH GEJAGT !

    2 Mal editiert, zuletzt von upsma (4. April 2013 um 18:12)

  • Die Rückgabefrist dient ja dazu die Wahre im Versandhandel so zu prüfen wie es auch im Ladengeschaft möglich währe.
    Ein paar Schuß zum prüffen der Quallität währen wohl schon in Ordnung. Aber nicht das durchjagen von ein paar 100 Schuss.
    Du solltest die Waffe in einem Zustand zurücksenden in dem du sie auch als Neuwaffe akzeptieren würdest.
    Wenn sie schon vorher nicht so aussah hätte man sie gleich zurückschicken sollen und nicht erst damit rumschiessen.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Namt,

    was ist der Grund? (also der für Dich wirklich ausschlaggebende?)
    mangelhafte Ware oder gefällt es einfach nicht? das falsche Produkt gekauft?

    kannst Du es nach 10 Schuß wieder wie original verpackt erhalten, ohne Fingerabdrücke und Kratzer an den Händler zurückschicken ? dann wird sich in dem Fall wohl kein Händler wehren oder Dir eine Wiederverpackungs-Pauschale aufdrücken.
    selbst wenn es einen Defekt hat und Du deswegen von dem Produkt nicht überzeugt bist, kannst Du es zurückgeben, wenn der Defekt sich erst beim Schießen rausstellt, dann ist es halt so.

    beschreib mal genauer, dann kann ich dazu auch mehr schreiben, ich hab (leider) täglich damit zu tun, und zwar auf der Seite des Händlers. da erlebe ich täglich die tollsten Dinge, von "sieht aus wie neu" und ist dann kaputt als wär ein Panzer drübergefahren bis hin zu "ich trau mich ja kaum, aber ich würde gerne zurückgeben" und ich kann kaum erkennen, ob der Kunde die Packung überhaupt geöffnet hatte..

    Gruß, Wolfi

    Warum wegwerfen wenn man es reparieren kann?

  • Genau das ist der Knackpunkt.
    Das 14 tägige Rückgaberecht beim Fernabsatz wird oft mit der gesetzlichen Gewährleistung verwechselt oder gleichgesetzt, sind aber zwei völlig untersciedlicht Themen.
    Wern0r hat das ganz gut erklärt.
    Hat die Ware eine Mangel greift die Gewährleistung.
    Rückgaberecht von 14 Tagen gibt es nur wenn die Ware wie auch im Laden üblich begutachtet wurde und nicht gefällt.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Danke erstmal für die Antworten...

    Die Waffe war eigentlich für einen 16 jährigen gedacht, der jetzt aber überhaupt keine Lust mehr verspürt diese zu benutzen.( War im Schützenverein..) ?(

    Mit dem LG wurde ca 30 - 50 geschossen...Nach Klärung..und ich hab jetzt doch keine Lust auf`s schießen, wurde beschlossen das LG in der Widerrufsfrist zurüchzusenden. :wacko: Es gibt auch keinen aus dem Verein, der es haben möchte...Nun, denn...

    Natürlich ist es Unversehrt und Funktionstüchtig. Keine Kratzer oder dergleichen...Ebenso die Originalverpackung....

    Der Verkäufer will das LG Diana Nicht mehr zurücknehmen, da damit schon geschossen wurde...

    Müsste er es nicht zurücknehmen....?


    Gruß, Gerd

    2 Mal editiert, zuletzt von Knarre01 (4. April 2013 um 19:06)

  • Lt. Fernabsatzgesetz nur im Rahmen einer Prüfung wie sie auch im Geschäft möglich gewesen wäre. Und "normal" ist es nicht das man beim Büchsenmacher im Laden mit dem Luftgewehr schiessen kann.

    Nicht falsch verstehen, aber das kann auch nicht das Problem des Verkäufers sein wenn man jetzt auf einmal kein Bock mehr auf irgendwas hat. Da muss man dann auch mal Fair sein, dann hat man eben Lehrgeld bezahlt. Ich sehe das zumindest so.

  • Das wird dann schwierig. Wenn Du ihm gesagt hast, daß das LG nach dem Testen nicht mehr genommen wird, weil der geplante Besitzer kein Interesse hat - dann ist er fein raus. Denn "kein Bedarf mehr" ist kein Grund, einen Kaufvertrag zu widerrufen. :S
    Hättest Du ihm gesagt, daß Du mit dem Gewehr nicht zufrieden bist (Prellschlag zu stark, Schußleistung nicht ok, Probleme mit der Ergonomie der Waffe), hätte er es vermutlich zurücknehmen müssen, weil man sowas erst beim Schießen herausfindet. ;^)

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Gefühlt bekomme ICH immer danach diese Waffen zugeschickt, die zuhause schon ordentlich rangenommen wurden ... :^) Jedenfalls bekommt man nach meiner Erfahrung kaum noch Ware zugesendet, die wirklich neu und jungfreulich ist. Die Krönung waren BBs im Magazin und Lauf und natürlich die üblichen Macken.

    Aus diesem Grund und der ständigen Ärgerei allg. bestelle ich auch so gut wie nichts mehr im Netz.

    Jens

  • Motorbiker
    Im Laden ist keiner verpflichtet irgendwas zurückzunehmen. Es sei den es entspricht nicht den zugesicherten Eigenschaften (kann auch Defekt heissen). So ist zumindest mein letzter Wissenstand. Das Fernabsatzgesetz soll den Verbraucher dahingehend absichern das er die erstandene Ware so prüfen kann wie er es auch im Ladengeschäft hätte tun können. Ein zu starker Prellschlag oder ein zu hohes Gewicht dürfte kein ausreichender Grund sein.

    Die meisten Verkäufer werden da nicht lange rummachen und die Ware zurücknehmen. Wenn man aber "ein paar" Schuss durch hat, heißt das das Teil ist nun "gebraucht". Deshalb muss der Verkäufer es nicht zurücknehmen. Eine normale Prüfung wäre gewesen das Gewehr auszupacken und zu begutachten. Wieviele Schuss "probieren" sind, ist streitbar. Ob das Probieren schon "gebrauchen" ist, auch. Für mich ist es klar, das Teil wurde benutzt, fertig. ZF mit Montagespuren würde ich auch nicht zurücknehmen. Wem soll ich sowas guten Gewissens als Neuware verkaufen?

  • Gefühlt bekomme ICH immer danach diese Waffen zugeschickt, die zuhause schon ordentlich rangenommen wurden ... :^) Jedenfalls bekommt man nach meiner Erfahrung kaum noch Ware zugesendet, die wirklich neu und jungfreulich ist. Die Krönung waren BBs im Magazin und Lauf und natürlich die üblichen Macken.


    Kann ich gut nachempfinden! Mein Höhepunkt war mal eine RWS Target die mit einer leeren Angestochen Co2 Kapsel in der Waffe kam und auch noch bei der beiliegenden Dose Dias, grob geschätzt 250 Stück fehlten. Das sind halt die Schattenseiten des Rückgaberechts.
    Ich persöhnlich würde das Gewehr am Zweitmarkt verkaufen, da man laut meinem Rechtsverständnis "selber schuld" ist. Aber selber schuld sein ist nicht mehr in. ;^)

  • Scheint leider immer mehr Normalität zu sein etwas mehr oder weniger im Netz unüberlegt zu kaufen, damit ein paar schöne Stunden oder Urlaubstage zu haben und es dann zurückzusenden weil es einem ja auch so einfach gemacht wird. Ich möchte echt kein Händler im Netz sein...

    Vor Ort im Geschäft kann man auch nur die Waffe ansehen oder sich ne besonders schöne raussuchen vom Schaft her aber zum Schießen werden Vorführmodelle genommen und nicht die Artikel welche als Neuware verkauft werden. Einen solchen Versanrückläufer kann man dann im Prinzip auch nur als solchen oder als Vorführwaffe wieder verkaufen. Was die Händler aber irgendwo auch nicht können denn dann hätten sie sicher nur noch solche Artikel ;) Der "Dumme" ist dann der nächste Käufer...

    Ich denke mal müssten die Kunden die Artikel zurück in den Laden bringen und mit dem Händler persönlich reden und nicht nur so mehr oder weniger anonym per Mail dann würden sich doch einige den Kauf vorher überlegen.

  • Ich möchte echt kein Händler im Netz sein...

    Ja... in dem fall fände ich das Gewehr einfach zurückschicken auch... naja, ich sag es jetzt lieber nicht wie ich das finde, wo ist das Kotzsmiley?

    Klarar fall von Pech gehabt und unüberlegt gekauft, streich dem Jungen das Taschengeld, verkauf das Gewehr auf Egun und fertig.

    Grüße,
    Peter

  • Hallo nochmal,

    danke nochmals für die Anregungen....der nächste kann das vielleicht auch mal gebrauchen...ist ja nicht Altäglich und trotzdem für den ein oder anderen interessant. 8)
    Natürlich sollte man sich so ein Teil im Laden kaufen, wenn man kann, aber manchmal geht`s halt auch nicht...wie auch immer..

    Natürlich möchte ich auch kein Waffe haben wollen, die einer vorher, na sagen wir mal getestet hat bis zum koxxx und wieder zurückgibt....aber dann obliegt es ja wohl dem Händler die ware Nicht als Neu zu verkaufen, wenn Gebrauchsspuren vorhanden sind...


    Hat sich alles zum Guten gewendet...Die Diana wurde soeben verkauft...Hat sich doch noch einer aus dem Verein gefunden... :thumbsup:

    Übrigens war das LG nicht meines...Hab ja 2 von Weihrauch...... :D :D :D

    Gruß, Gerd

  • Namt,

    auch wenn das Produkt einen Defekt haben sollte, kann man aufgrund des Defektes das Produkt zurückschicken, es werden ja nicht mal Gründe verlangt.
    ein "gefällt nicht" in Kombination mit "kam defekt an, das Vertrauen in das Produkt und dessen Haltbarkeit ist nicht gegeben" ist dem Händler gegenüber ne ehrliche Aussage.

    wenn der Knirps nun nach 4mal auf dem Schießstand die Lust verliert und keine Böcke mehr hat, dann kann man natürlich 2 Wege gehen.
    - dem Händler klipp und klar sagen was Sache ist
    - dem Händler einen auf die Backe malen.

    wenn der Händler dann sagt "geht klar, schick zurück" und die Ware dann dort entsprechend geprüft wird und nicht wie vorstehend beschrieben mit ner leeren Kartusche im Griff einfach wieder ins Regal gestellt wird, dann klappt das Reibungslos.
    der nächste Kunde wird ggfls nicht einmal merken, daß die Ware schonmal ausgepackt war.

    klar würd es mich auch ärgern, wenn ich so einen Rückläufer bekommen würde. andererseits gibt es vereinzelt noch Händler, die das Produkt auspacken, selbst inspizieren und ggfls richtig prüfen und dann wieder einpacken, die Seriennummer notieren und aufschreiben wer den Warenausgang geprüft hat. QS, auch bekannt als Qualitätssicherung.. das ist dann kein "Kistenschieben"..
    leider gibts in vielen Branchen, egal ob Elektronik, Waffen, Katzenfutter oder Kondome (Scherz!) von den Händlern immer weniger.... weil es Geld kostet und sich im VK-Preis niederschlägt.
    und der Kunde will billig kaufen..
    Billig. nicht günstig!

    klar hab ich meine Perfecta auch übern Versand gekauft, obwohl der Händler hier in der Stadt nen Laden hat. ich hab mir dadrüber ein Rückgaberecht gesichert (Fernabsatz) und mir den Streß der Parkplatzsuche in der Innenstadt gespart.
    der Knicker ist nicht das gelbe vom Ei, aber ich mag das Ding dennoch. schlank, leicht, schmal, simpel.. schöner Kontrast zu meinen FWBs..

    ich merk ich schweife ab..

    da ich halt täglich mit Rückgaben, Ausflüchten und Bettelkrams zu tun hab, weiß ich halt, daß es 2 Sorten Kunden gibt.
    - die notorischen Rückgeber und Bestellsüchtigen
    - die ehrlichen, die sagen was Sache ist.

    wir haben in der Firma auch schon Ware zurückgenommen, die der Kunde am Ladentisch gekauft hat. perfekt wieder eingepackt, keine Fingerdatscher oder Macken dran, der Kunde hat offen gesagt warum. aber auch gleich das nächst größere Produkt mitgenommen, bar bezahlt.
    warum soll man sich da querstellen, auch wenn das Gesetz auf der Seite des Händlers ist?

    andererseits hab ichs auch erlebt, wie der Kunde das falsche Produkt gekauft hat und dann nach 5 Tagen im Laden wieder zurückgeben wollte. natürlich mit falscher Argumentation und fadenscheinigen Argumenten. Das Produkt war nicht mangelhaft und (leider) in keinster Weise wiederverkaufbar, Kratzer, Rauchergerät (selbst mir als Raucher ist der Gestank aufgefallen), bei der Diskussion mit dem Verkäufer wurde mit "den russischen Freunden" gedroht und mein Kollege aus dem Verkauf massiv bedroht.. "nimmst Du nicht zurück, brauchst Du neues Gebiß, schwör ich!"
    unser Verkäufer hat sich dann an die Gesetze gehalten und am Ende vom Lied den Karton mit dem Produkt vor die Ladentür gestellt.. Die nächste Stufe wäre die Ausübung des Hausrechts gewesen, sprich am Kragen packen und Platzverweis erteilen.

    gibt immer 2 Seiten der Medallie..
    viele vergessen es aber..

    nundenn.. zurück zum Thema.. das Gewehr ist im Verein weitergereicht, es ist fast müßig weiterzuschreiben. ich geh nun auf die Couch, Ballistol versprühen. den geneigten Lesern einen schönen Abend.

    Gruß, Wolfi

    Warum wegwerfen wenn man es reparieren kann?

  • Hi!

    Ein 16jähriger der nach ein paar Schuss das Interesse an einem Luftgewehr verliert? 8|

    Sachen gibts, da glaubt man die gibts gar nicht! :D


    MfG brunes01

    Walther CP99
    Gamo CFX Gas Ram 4,5 mm mit Konus ProPlus 3-12 x 50
    Webley Patriot 5,5 mm mit Konus ProPlus 3-10 x 44

  • Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, welches einen Rücktritt vom Kaufvertrag in diesem Sonderfall ermöglicht, sollte bitte nicht zu stark missbraucht werden! Ansonsten könnte das Widerrufsrecht irgendwann reduziert werden. Und das kann nicht in unserem Interesse sein.

    Grundsätzlich sollte man nur bestellen, was man auch wirklich haben will. Wenn man sich nicht sicher ist, sollte man lieber zwei Sachen bestellen (zB RG96 und PK380). Man kann sich beide ansehen und "trocken" ausprobieren. Dann kann man eine der Sachen zurücksenden.

    Ich habe eher selten einen Artikel zurückgeschickt. Normalerweise habe ich ihn dann nur in Augenschein genommen. Zurückgegangen ist zB mal eine KJW Hi Capa, die mich schon vom Druckguss überhaupt nicht überzeugt hat.

    Wenn man einen Artikel schon benutzt hat, sollte man ihn nicht zurücksenden, es sei denn, der Artikel ist dann immer noch quasi neu.

    Eine Möglichkeit ist natürlich, dass man dem Händler gegenüber ehrlich ist und Wertersatz für die Nutzungen anbietet. Bei einem Kaufpreis von 200 Euro zB 5 %.

    Oder man verkauft das Luftgewehr gleich wieder als neuwertig bei einer bekannten Plattform.

    ;^)

  • Ich als Händler würds nicht zurücknehmen.

    Ich möcht im Nachhinein auch nicht sone Waffe fürn Neupreis erstehen, soorrree :thumbdown:

    Das Problem liegt ja eher bei den Launen deines Sohns, wer weis :cursing:

    was er schon alles gemacht hat mit dem unbeliebten Ding.


    In diesem Sinne

    norbi