Einsatz von Jagdwaffen gegen Diebe nicht erlaubt

Es gibt 62 Antworten in diesem Thema, welches 6.200 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. März 2013 um 16:39) ist von Derringer.

  • Da fässt man sich an den Kopf und muss wohl alles revidieren, was man mal über Notwehr"recht" und dergleichen gelernt hat:

    Ein Jäger erwischt Schrottdiebe auf frischer Tat und verliert dafür den Jagdschein und seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit:
    Stern.de

    Leider geht aus dem Artikel nicht hervor, ob dies auf eigenem Grund geschah oder bei Bekannten.

    Ein Schlag ins Kontor des Rechtsempfindens ist es allemal. :cursing:


    EDIT: die genauere Beschreibung des Falls lässt einen aber zu einem ganz anderen Schluss kommen:
    http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_a…il20130218.html

    Fördermitglied des VDB.

    Einmal editiert, zuletzt von 5-atü (23. März 2013 um 14:02)

  • Hmm,
    also so wie ich das heraus lese hat der Jäger da was vermutet... hat sich getarnt, und auf "Verbrecher" gewartet. Warum wohl hatte der nur Platzpatronen geladen?

    Von daher brauch man sich nicht wundern wenn dem der Jagdschein entzogen wird. Wir sind hier ja nicht im Wilden Westen.

    Ein Sportschütze kann ja auch nicht nachts durch die Gegend schleichen und Verbrecher jagen....

    Der Jäger darf auch nicht ausserhalb des reviers eine Waffe führen... also klarer Verstoß und Missbrauch.


    Das hat mit Notwehr nichts mehr zu tun... dann dürfte der ja auch Kinder vom Baum schiessen die dem Äpfel klauen oder :D

    Man kennt leider nicht die Vorgeschichte... ob das sein Schrott war, sein Grundstück etc. Auf jeden Fall war das handeln imho eine blöde Idee die ins Auge gehn kann.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Übelst, wenns so stimmt. 8o

    Und Platzpatronen is Dummheit pur.

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Ich lese auch nicht wirklich ne Notwehr Situation herraus , Notwehr ist die Verteitigung die erforderlich ist um einen gegenwertigen oder unmittelbar bevorstehenden rechtswiedrigen Angriff von sich oder anderen abzuwenden , dabei solte die Wahl des Mittels im Verhältniss stehen allerdings muss man sich auf kein Kampf mit ungewissemausgang einlassen .


    Nun liest sich das für mich aber auch ehr so , dass er sich damit auf die Lauer gelegt hat noch weit bevor ein Dieb da war und dieses Vorgehen ist warscheinlich der Knackpunkt , es gibt weit besser Maßnahmen um sich oder andere präventiv vor Dieben zu schütze als sich mit Sturmhaube , Gewehr und Tarnanzug auf Lauer zu legen..
    Das ist in meinen Augen ehr Vorsatz und hat mit einer Notwehr NIX zu tun !

    Also wenn man merkt es bricht wer bei dir ein , ist es durchaus legetim , die Waffe zum Eigenschutz mitzunehmen , wenn man nachsehen geht , ABER bitte NICHT mit Platzpatronen. , :huh:

  • Hallo Leute
    Also,...ich persönlich finde es gut, wenn so ein Möchtegern Hilfs-Sheriff die Lizenz verliert,...ohne Wenn und Aber... :thumbup:

    Edit: Schrotladungen mit Salz und Pfeffer sind keineswegs "Platzpatronen", sondern können ernste Verletzungen
    herbeiführen, sie waren früher ein sehr beliebtes Mittel gegen Obst und Gemüsediebe.... :whistling:
    (Es wird gekörntes Steinsalz und Pfefferkörner verwendet.)

    Weidmannsheil Wolf...

    Einmal editiert, zuletzt von EL LOBO (23. März 2013 um 08:51)

  • Sorry für OT aber Steinsalz lässt sich nicht sinnvoll verschiesen.
    Die Distanzen auf die man da noch Wirkung erzielt sind lächerlich (<=5m). Und Wirkung heißt in dem Fall auch nicht viel.
    Stensalzkörner sind schlicht zu leicht und streuen zu viel.

    When seconds count, the police are only minutes away.

  • Interessant wäre die Auslegung von Behörde und Gericht gewesen, wenn der Schrottplatzbesitzer selbst mit eigener Waffe aktiv geworden wäre. Dann läge nämlich kein unerlaubtes Führen vor.

    Zitat

    Im Sinne dieses Gesetzes
    .........
    4. führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt,


    Der Gesetzgeber will aber keine bewaffneten Do-it-yourself-Cops. Daher gibts den "Türsteherparagraphen" :

    Zitat

    (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

    1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;


    Natürlich darf der Jäger/Sportschütze bei einer gegenwärtigen Gefahr (=aktuell vorhandene Nothilfesituation) seine Waffe zur Abwendung straffrei außerhalb des Bedürfnis umfaßten Zwecks verwenden.

    Bewaffnete Patrouillle als Nachbarschaftshilfe (mit passend vorgefertigter Munition) ist halt unerwünscht.

    Andreas

  • Ein Schlag ins Kontor des Rechtsempfindens ist es allemal.

    Ist es keineswegs, denn ist es keine Notwehrsituation :!:
    Sich mit Wissen und Wollen mit einer geladenen Waffe auf einem fremden (?) Grundstück auf die Lauer zu legen, um vielleicht irgendwann einmal einen Dieb auf frischer Tat zu ertappen, ist keine Verteitigung die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden rechtswidrigen Angriff von sich oder anderen abzuwenden. Wer einen Jagdschein oder eine WBK oder irgendeine andere wafferechtliche Erlaubnis hat, der sollte das in seinem Sachkundelehrgang gelernt haben, oder?
    Wenn das erlaubt wäre, dann könnte jeder Sportschütze mit seiner geladenen Waffe nachts auf der Straße für die Polizei in gefährdeten Wohngegenden Streife laufen, um Einbrüche oder Überfälle zu verhindern...

  • Deutschland ist halt nicht der wilde Westen. Das nächste Mal einfach den Sheriff rufen, ähm die Polizei. :D
    Mit freien Waffen, besonders SSWs und CO2 Pistolen sollte man übrigens auch nicht eigenständig auf Verbrecherjagd gehen.

  • Hallo Leute
    Da ich ein Mann der Praxis bin, hier mal die Wirkung von Eigenbau "Salz & Pfeffer"... :whistling:

    Ich habe je 2 Skeetpatronen entladen (Zwischenmittel nur Filzpfropfen) und 2 Trappatronen (Zwischenmittel = Kunststoffbecher)
    Entfernung 10m, Tageszeitung von gestern. ... ;(

    Der Filzpfropfen bzw. der Kunststoffbecher können bei einem Körpertreffer auf kurze Distanz sicher schon innere Verletzungen zufügen,
    wie man sieht, liegt die Salzgarbe gut im Zentrum ... :S


    Hier die Rückseite der Zeitung, einige Salzkörner haben es durch 10 Seiten geschafft....


    Hier mal in der Mitte, ca. 5/6. Seite...

    Wie schon ganz am Anfang geschrieben, auf gar keinen Fall "Platzpatronen", sondern eine gefährliche Sache... ;(

    Gruß Wolf...

  • Ist es keineswegs, denn ist es keine Notwehrsituation :!:
    Sich mit Wissen und Wollen mit einer geladenen Waffe auf einem fremden (?) Grundstück auf die Lauer zu legen, um vielleicht irgendwann einmal einen Dieb auf frischer Tat zu ertappen, ist keine Verteitigung die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden rechtswidrigen Angriff von sich oder anderen abzuwenden.


    Warum nicht?
    Sicherheitsdienste, Nachtwächter machen im Prinzip nichts anderes und die haben auch keine weiterreichenden Befugnisse als jedermann.
    Erforderlich: Die Diebe wurden nicht getötet oder verletzt, also ein recht sanftes Mittel
    Gegenwärtig oder unmittelbar bevorstehend: Sieht doch danach aus
    Rechtswidriger Angriff: Ganz eindeutig, Eigentum ist ein geschütztes Rechtsgut.
    Von sich oder einem anderen abzuwenden: somit ist es egal ob es sein eigener Schrottplatz war oder nicht.

  • du darfst als jäger oder sportschütze mit deine waffen nur im extremsituationen, also wenn es um dein leben oder das leben anderer geht gebrauch machen. Nicht um Güter oder sonst was zu beschützen...dafür ist die polizei da. er hat die diebe mit waffengewalt gestellt und das ist nicht notwehr und kein notwehrsituation. wären die diebe bewaffnet und es hätte ein gefahr für's leib und leben gegeben, wäre es denke ich eine andere situation und er hätte keinen ärger bekommen.

    man musste die urteilsbegründung komplett durchlesen um genaues zu erfahren...

  • ist doch klar, der Jäger bekommt seine Waffen um zu jagen und nicht um selbstjustiz auszuüben.
    Dieser Fall hat garnicht´s mit Notwehr etc. zu tun!

  • Sorry Leute. Ich hatte anfangs nur das gelesen was in der Zeitung stand: verkürzt "Jagdschein weg, weil Diebe festgenommen."

    Und das widerspricht natürlich dem Notwehrgedanken. AAAAABEEEEERRRR....
    die genaue Beschreibung des Falls spricht eben eine ganz andere Sprache.

    Das geht dann eben nicht mehr um Freundschaftsdienst und Nachbarschaftshilfe.

    Wäre er clever gewesen, hätte er auf Tarnanzug und Sturmhaube verzichtet, ebenso auf die Speziallaborierung und wäre "zufällig" auf dem Weg vom Revier nach Hause beim Schrotthändler vorbei gekommen, der ihn angehalten und um Hilfe gebeten hätte, dann wäre die Situation sicherlich eine andere. Aber so ist´s halt dumm gelaufen.

    Fördermitglied des VDB.

  • Ich erkläre es gerne nochmal, man lernt es auch bei jedem Sachkundelehrgang: Ob die Jagdwaffe erforderlich ist, um einen Metallklauer zu vertreiben oder zu stellen, kann am Ende nur ein Gericht klären. Ich meine, es gibt sicherlich Mittel oder Möglichkeiten, die zumindest verhältnismäßiger wären. Sich erst die Jagdwaffe zur Hand zu nehmen, um dann mit Wissen und Wollen bei einem Freund, auf dessen Schrotplatz, auf den Eintritt einer bestimmten Situation zu warten und möglicherweise oder irgendwann einmal einen Metalldieb damit zu stellen, das ist für mich keine Notwehrsituation. Ob es sich auf seinem eigenen Grund abspielt oder eben nicht, spielt eben doch eine ganz erhebliche Rolle, denn es geht hier u.a. auch um´s rechtmäßige Führen der Jagdwaffe. Nachtwächter und Sicherheitsdienste sind meist nicht bewaffnet und wenn sie es doch sind (private Personenschützer, Geldtransporte, etc.), dann haben sie die vorgeschriebenen Lehrgänge und die gesetzlichen Ausübungserlaubnisse dafür, weil es ihr Beruf ist! Einen Jäger, der für seine Waffen ein ganz anderes Bedürfnis hat, mit einem bewaffneten Sicherheitsdienst zu vergleichen, ich weiß nicht, welche Fantasie man dafür haben muß...

    2 Mal editiert, zuletzt von Derringer (23. März 2013 um 14:47)

  • Die Rechtfertigung einer Tat (zB Todschlag oder gefährliche Körperverletzung mittels einer Schusswaffe) hat doch auch NICHTS mit der späteren Frage zu tun, ob die Zuverlässigkeit noch gegeben ist oder nicht.

    Einfaches Beispiel:

    Der maskierte Rächer R treibt sich nachts gerne mit seiner Schusswaffe H&K USP in den Straßen Kölns herum. Die Schusswaffe ist legal in seinem Besitz und in seine WBK eingetragen. Endlich ergibt sich eine Situation für R, in der er einer Frau zur Hilfe eilen kann, die gerade von mehreren Männern bedrängt wird. R hat - wie das Gericht später feststellt - keine andere Möglichkeit, den Angriff auf die Frau abzuwenden. R schießt unmittelbar auf die Täter, weil einer der Täter gerade zum Tritt gegen den Kopf der Frau ansetzt. Der Täter verstirbt. Ein zweiter Täter wird durch den Schuss ebenfalls schwer verletzt.
    R wird wegen des Todschlags und der gefährlichen Körperverletzung nicht belangt, aber in einem späteren Verfahren wird er wegen Verstößen gegen das WaffG belangt. Er verliert seine Erlaubnis.

    Anderes Beispiel: A bewahrt seine legale Schusswaffe im Nachtschrank auf und erschießt einen Einbrecher in Notwehr. Trotzdem kann nachgewiesen werden, dass er die Schusswaffe nicht ordnungsgemäß aufbewahrt hat. Deshalb kann er diesbezüglich immer noch belangt werden und seine Erlaubnis entzogen werden.

    Ein Jäger sollte seine Waffen natürlich nicht mit zu einem Bekannten nehmen, um Einbrecher / Diebe zu schnappen. Kein Wunder, dass die Waffen weg sind.