Einsatz von Jagdwaffen gegen Diebe nicht erlaubt

Es gibt 62 Antworten in diesem Thema, welches 6.195 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. März 2013 um 16:39) ist von Derringer.

  • fakt ist: geht der staatsanwalt davon aus das du überreagiert hast, oder ihm gefällt dein vorstrafen nicht oder was auch immer klagt er dich an. und wenn das gericht seine meinung teilt bist du fällig....so einfach ist das....


    Das ist der Job eines jeden Staatsanwalts. Deswegen ist er eben Staatsanwalt und nicht Richter. Natürlich kann der Staatsanwalt nicht sagen "achso, es war Notwehr, na dann lassen wir die Sache fallen". Das zu entscheiden ist Aufgabe des Richters.

    zu glauben man befindet sich in ein "notwehr situation" kann ganz böse nach hinten los gehen...

    Klar - wenn sich hinterher herausstellt, dass es doch keine Notwehr war. Im Übrigen gibt es auch genügend Urteile, wo trotz Anwendung härtester Abwehrmaßnahmen die Notwehr voll und ganz anerkannt wurde. Notwehr ist eben unter Umständen ein sehr schmaler Grat, dagegen kann man nichts machen.

    prolegal ▀ ▀ ▀ Mitglied Nr. 15438

    § Ein gelegentlicher Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein §

  • Zumindest unter den gewonnen Erkenntnissen halte ich den Threadtitel (mittlerweile) für höchst irreführend. Das ein Jäger nicht privater Sicherheitsdienst spielen darf, sollte jedem mit Sachverstand klar sein.

  • Zumindest unter den gewonnen Erkenntnissen halte ich den Threadtitel (mittlerweile) für höchst irreführend. Das ein Jäger nicht privater Sicherheitsdienst spielen darf, sollte jedem mit Sachverstand klar sein.


    Vielleicht kann auch ein Mod. den Thread schließen, es wurde ja alles gesagt, was diesbezüglich zu sagen wäre :?: