fakt ist: geht der staatsanwalt davon aus das du überreagiert hast, oder ihm gefällt dein vorstrafen nicht oder was auch immer klagt er dich an. und wenn das gericht seine meinung teilt bist du fällig....so einfach ist das....
Das ist der Job eines jeden Staatsanwalts. Deswegen ist er eben Staatsanwalt und nicht Richter. Natürlich kann der Staatsanwalt nicht sagen "achso, es war Notwehr, na dann lassen wir die Sache fallen". Das zu entscheiden ist Aufgabe des Richters.
zu glauben man befindet sich in ein "notwehr situation" kann ganz böse nach hinten los gehen...
Klar - wenn sich hinterher herausstellt, dass es doch keine Notwehr war. Im Übrigen gibt es auch genügend Urteile, wo trotz Anwendung härtester Abwehrmaßnahmen die Notwehr voll und ganz anerkannt wurde. Notwehr ist eben unter Umständen ein sehr schmaler Grat, dagegen kann man nichts machen.