hi!
ich denke mal, das passt am ehesten in dieses unterforum. kurze erklärung vorweg: auf schießübungen bei der bundeswehr hab ich mich immer sehr gefreut, egal ob p8, g36 oder mg3, schießen macht einfach spaß. im zivilen hatte ich erst einmal kontakt mit waffen, dass war ein luftgewehr-wettschießen vom stammtisch meines vaters. der wunsch mal wieder zu schießen wird mit der zeit stärker, aber ich habe keine lust auf organisiertes vereinsleben. ich möchte nur ab und an mal im heimischen garten ein wenig luftgewehrschießen. und so wie ich das nach meinen recherchen verstehe, ist das auch gar kein problem, solange das gewehr maximal 7,5 joule erzeugt. was ich aber auch sehr gerne mache ist tüfteln, basteln und werkeln. so kam mir die idee, selbst ein luftgewehr zu bauen. ich habe einige stunden investiert, um die funktionsweise zu verstehen und mir gedanken über die umsetzung zu machen, bis ich über google auf einen thread in diesem forum gestossen bin, in dem erwähnt wurde, dass es nicht erlaubt ist, sich selbst derartige waffen zu bauen, sofern man keine amtliche erlaubnis dafür hat, die man bekommen kann, wenn man entsprechende sachkunde vorweisen kann (pläne, berechnungen, etc), die man aber wohl bis auf wenige ausnahmen nur hat, wenn man ein büchsenmacher ist. das stößt bei mir auf ziemliches unverständnis. ein luftgewehr zu besitzen ist ok, eins zu bauen nicht. in diesem forum tummeln sich viele leute, die wesentlich mehr erfahrung mit der materie haben als ich. daher würde ich mich über etwas input von euch freuen. macht eine solche regelung für euch sinn und weshalb?