Alles neu nach Ernstfall - Eure Einschätzung

Es gibt 119 Antworten in diesem Thema, welches 16.934 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. April 2013 um 16:53) ist von Tiju.

  • Wie sieht es mit Pfefferspray gegen böse Tiere aus?
    Gibt es überhaupt eine Rechtsgrundlage ohne begründeten Verdacht einen Passanten auf offener Straße auf etwaige Bewaffnung zu untersuchen?

    Wie hoch muss eine Geldstrafe sein, dass sie die eigene Unversehrtheit und Leben aufwiegt?

    Die Restriktionen zu Waffen, und das wissen wir alle, sind gegenüber dem unbescholtenen Bürger in kaum einem Land so streng wie in Deutschland. Was braucht es da den Beschluss eines sozialromantischen Senats, der einem die letzten Verteidigungsmöglichkeiten raubt?

  • Wie sieht es mit Pfefferspray gegen böse Tiere aus?
    Gibt es überhaupt eine Rechtsgrundlage ohne begründeten Verdacht einen Passanten auf offener Straße auf etwaige Bewaffnung zu untersuchen?


    Da streiten sich die Geister drum!
    Oft habe ich im Netz gelesen das ein sogenanntes Filzen nur dann erlaubt ist,
    wenn es einen triftigen Grund (Gefahr für die Polizei) dafür gibt!
    Die andere Seite meint wiederum, die Polizei sei grundsätzlich dazu bemächtigt
    um die allgemeine Sicherheit wahren zu können!
    Zumindest würde ich es nicht penetrant verweigern,
    um dann anschließend nach "Totto und Harry Manier" den Asphalt knutschen zu müssen!
    Die Schmach wäre erst mal auf meiner Seite,
    wenn die mich mitten auf der Straße zu Boden werfen!

    Wie hoch muss eine Geldstrafe sein, dass sie die eigene Unversehrtheit und Leben aufwiegt?


    Das kommt auf dein Geldbeutel-Konto-Verhältnis an...! ;^)

    Die Restriktionen zu Waffen, und das wissen wir alle, sind gegenüber dem unbescholtenen Bürger in kaum einem Land so streng wie in Deutschland. Was braucht es da den Beschluss eines sozialromantischen Senats, der einem die letzten Verteidigungsmöglichkeiten raubt?


    Also, wenn es sogenannte Waffenverbotszonen gibt,
    dann sollte man sich schon daran halten!
    Gerade wenn man ein pflichtbewusster KWS´ler ist!
    Die SSW darf da nicht geführt werden,
    sonst hätte man sich den Käse mit dieser Zone auch sparen können!
    Und wenn Pupsnase recht hat,
    dann hat man "wenigstens" ein erlaubtes CS-Spray dabei...wenigstens...!

    Z.B. wenn mich ein Polizist nach meinem Perso fragt,
    kläre ich ihn sofort über mein Pfefferspray auf und fertig!
    Gab noch nie Probleme oder unangenehme Situationen deswegen!
    Letztendlich muss wohl jeder für sich selbst entscheiden, welche Risiken da vertretbar sind!

    Von unten betrachtet, sieht Niveau stets arrogant aus... :))

  • Ich war seinerzeit in Hamburg als Funker stationiert und an den Wochenenden oft in St. Pauli zum Fotografieren unterwegs.

    Ich weiß nun nicht inwieweit sich das "Klima" da verändert hat, aber damals kam man mit den Leuten gut aus wenn man ab und an ein gutes Wort verlauten ließ und nicht als Graf Koks auftrat.
    Da aber in dieser Ecke viele halbseidene Figuren mit scharfen Waffen rumlaufen würde ich jegliches Selbstverteidigungswerkzeug tunlichst zu Hause lassen, denn das Ziehen von Gasräppelchen und ähnlichem kann da ganz schnell nach hinten losgehen.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Zitat

    Oft habe ich im Netz gelesen das ein sogenanntes Filzen nur dann erlaubt ist,

    wenn es einen triftigen Grund (Gefahr für die Polizei) dafür gibt!

    Die andere Seite meint wiederum, die Polizei sei grundsätzlich dazu bemächtigt

    um die allgemeine Sicherheit wahren zu können!

    Zumindest würde ich es nicht penetrant verweigern,

    Man muss einfach deeskalieren mit der Polizei. Sag einfach"Das ist meine Penisprothese, die hat mir mein Psychiater auf Kassenrezept verschrieben!" 8)

  • @ Zündnadel

    Yepp, da stimme ich zu!
    Zumal wissen normalerweise alle,
    was einst am Paulchen stellenweise so los war und heute oft noch ist! :alc:
    Das muss schon was heißen, dort extra eine Waffenverbotszone einzurichten!

    @ Röhmazoid

    Schönes Kopfkino...! :thumbsup:

    @ Chado

    Ich handhabe es ganz anders!
    Waffenverbotszone?
    Das kenne ich nicht und ist mir persönlich wurscht!
    Nicht, weil ich diese Auflage missachten würde!
    Sondern solche großflächigen Orte gar nicht erst aufsuchen würde,
    die eher von der "dunklen Seite" kontrolliert werden!

    Klar, dort passiert ja nicht immer etwas!
    Aber so ein Ort, wo eine SSW eher zum würzen der Pommes genutzt wird und
    vom normalen Bürger verlangt wird sogar auf ein vernünftiges Abwehrspray zu verzichten...!
    Ne, das tu ich mir nicht an! 8|

    Von unten betrachtet, sieht Niveau stets arrogant aus... :))

  • Dazu mal eine Frage:
    Beinhaltet die WBK auch den kleinen Waffenschein und berechtigt zum tragen von Schreckschusswaffen?

    Gruss Paul


    Nein, die WBK berechtigt nur zum Kauf und Besitz der eingetragenen Waffe. In manchen Fällen auch zum Erwerb von Munition. Tragen wird im Waffengesetz Führen genannt und Führen von Waffen unterliegt in Deutschland extrem strengen Auflagen. Der kleine Waffenschein ist zwar recht leicht zu bekommen aber nur für PTB-Waffen gültig.

  • Meine Frau und ich führen seit einigen Jahren eine Gaststätte.
    Früher hatten wir Wechselgeld und Umsatz immer in einem Tresor eingeschlossen.
    Dann wurde bei uns eingebrochen und der Tresor nicht einfach geknackt, sondern
    rausgebrochen und mitgenommen. Seit dem nehmen wir das Geld immer mit nach Hause.
    Da bis zum Autoparkplatz ein ca. 100m unbeleuchteter und unübersichtlicher Weg liegt überlegten
    wir uns, wie wir uns gegen eventuelle Überfälle oä. schützen könnten :?: . SSW?- in unseren
    Augen, auch gerade für eine Frau, zu unhandlich und wegen hysterischer Ordnungshüter
    ungeeignet. Es wäre doch ungerecht, wegen einem Gasschuß sich gleich ein Vollmantelgeschoß
    einzufangen. Wir einigten uns auf Taser kombiniert mit CS Reizgas :thumbsup: . Der Gasstrahl reicht ca. 2m weit
    und die Gaspatrone reicht auch eine Weile. Hinzu kommt, daß es der damals zweitstärkste, in DE
    erwerbbare Taser war. Da kann man ganz Uneinsichtige ne ganze Weile mächtig zappeln lassen
    oder lähmen. Er ist bequem zu tragen und leicht zu händeln. Außerdem schert es uns einen feuchten
    Dreck, daß dieser Taser neuerdings nicht mehr zugelassen ist. Lieber riskieren wir ein Verfahren,
    als mit einem Messer im Bauch oder einem eingeschlagenem Schädel im Gebeingarten zu landen
    (nur für die hier ansässigen Gesetzes- und Moralapostel) :cursing: . Die Pollimanzei kann eh nicht helfen,
    da die meisten Polizisten keine Beine mehr haben. Doch ist so! Ich habe seit Jahren keinen laufenden
    Polizisten mehr gesehen. Alle die ich sah, waren halbiert, denn in den Peterwagen sieht man nur die
    Oberteile :D . Und hat man mal ein echtes Problem muß man warten bis man ausgeblutet ist und wird von vor
    Ansträngung ächzenden Ordnungshütern, die eine Treppe hoch laufen mußten, noch vollgemosert, warum
    man das kleine Problem nicht selber geklärt hat. ?(

    VG Margolin

    Vertrauen Sie mir, ich weiß was ich tue! :n30:

  • Also ich frage mich....

    Ihr riskiert wegen des rechtswidrigen Führens und Besitzes einer verbotenen Waffe ein Strafverfahren mit ganz erheblichen Folgen (evtl. auch in Bezug auf die Gaststättenerlaubnis) und zusätzlich das Überfall- und SV-Risiko wegen des Geldes, nur weil mal der Tresor rausgebrochen wurde? Der typische Schläger hat so gut wie nie eine Schußwaffe, aber bei Einbrechern oder Räubern ist die Wahrscheinlichkeit schon höher, schon das würde mich davon abhalten, für größere Geldsummen mit anderen als scharfen Waffen an Verteidigung zu denken. Ich würde schnellstens den Taser entsorgen und mich wieder rechtmäßig benehmen.

    @ osiris666: seit 2008 ist das Führen von Hieb- und Stoßwaffen verboten, wenn man kein berechtigtes Interesse hat (§ 42a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 3 WaffG). Verteidigungswunsch ist kein berechtigtes Interesse. Daher begehst du eine Ordnungswidrigkeit, wenn du deinen Schlagstock außerhalb deines befriedeten Besitzums mitnimmst. Laß das Ding zu Hause.

    Einmal editiert, zuletzt von Tiju (18. März 2013 um 08:41)

  • @ Tiju,

    jetzt hast du schon eine Steilvorlage geliefert. Was wären denn gerechtfertigende Gründe für dich um ein Messer zu führen ?

    Survival-Austattung ? Holzfäller-Equipment ?
    So mitten in der Stadt würde ich dir das schwer abnehmen, wenn ich ein Blauer wäre.

    Bei einem Multitool sieht es vielleicht anders aus, da geht noch das Argument "Werkzeug" durch.

    GmbH

  • @ mucki

    Zitat

    Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

    Den Rest kannst Du dann mit der Rennleitung ausdiskutieren.

    Mitglied in der Selbsthilfegruppe "Anonyme Prellerschützen".


    Field-Target mit einer HW97RS im 1. DFTC2000 e.V.

  • @ Tiju,

    jetzt hast du schon eine Steilvorlage geliefert. Was wären denn gerechtfertigende Gründe für dich um ein Messer zu führen ?

    Survival-Austattung ? Holzfäller-Equipment ?
    So mitten in der Stadt würde ich dir das schwer abnehmen, wenn ich ein Blauer wäre.

    Bei einem Multitool sieht es vielleicht anders aus, da geht noch das Argument "Werkzeug" durch.


    "... um ein Messer zu führen" ist etwas unspezifisch. Zunächst muß man unterscheiden zwischen Einhandmessern und feststehenden Messern mit Klingenlängen über 12 cm einerseits und Hieb- und Stoßwaffen andererseits. Ein berechtigtes Interesse, letztere zu führen, außer für Brauchtum oder Sport oder Vergleichbares (z.B. eine Reenactmentveranstaltung), fällt mir schwerlich ein. Bei den Messern kann das anders aussehen, z.B. wenn man ein Einhandmesser braucht, weil man ein normales Taschenmesser nicht öffnen kann (wegen Verletzung o.ä.), aber eine feststehende Klinge benötigt. Ansonsten wird man auch vieles unter die genannten Beispiele in Absatz 3 subsumieren, äh, drunterpacken können. Bspw. Pfadfindermesser im Lager, Angelmesser, Einhandmesser für Rettungsleute usw.. Das "berechtigte Interesse" ist ein sehr schwammiger unbestimmter Rechtsbegriff, der den kontrollierenden Beamten einen weiten Spielraum läßt.

    Allerdings kann man mit etwas gesundem Menschenverstand schon weit kommen. Ein 20 cm Brotmesser in der Stadt wird man schwerer erklären können, als wenn man durch die Landschaft stapft Richtung Picknickplatz. Bei einem Multitool müßte man überzeugend erklären können, wieso man eins mit einhändig feststellbarer Klinge braucht. Fiele mir schwer. Und generell würde ich mal davon ausgehen, daß es eher kein berechtigtes Interesse gibt, die genannten Messer und Hieb- und Stoßwaffen zu führen. Dadurch ist unsere Gesellschaft natürlich unglauuublich viel sicherer geworden.

  • Hallo,
    ich bin am We Taxifahrer, erst gestern Abend wurde eine Kollegin überfallen, sie wurde mit
    einer Flasche attackiert. Ich weiß nur das sie noch im Krankenhaus ist.

    Man überlegt sehr sehr oft, wie man reagieren würde wenn ein Angreifer von hinten oder von der Seite
    einen Angriff startet.

    Mit einer SSP wird man sicher 1-2 Leute außerhalb eines Autos oder aus dem Auto heraus, leichter
    auf Distanz halten können, als mit Spray.
    Wobei ich aber eigentlich keine SSP zur Selbstverteidigung besitze (nur eine 1911 und die ist n bißchen groß).
    Das mit dem vom Täter zum Opfer und umgekehrt ist auch so ne Sache.

    Sehr unangenehme Zeitgenossen solche Leute.. Ich freu mich schon auf s We..

  • Bittere Sache für die Kollegin, hoffentlich bleibt nichts zurück. Eine SSW im Auto einzusetzen, ginge nur, wenn man gerade beim ausbooten ist, ansonsten setzt man sich selbst mit außer Gefecht. Es gibt grundsätzlich bei uns keine legale Waffe, mit der man Angriffe im Auto erfolgreich und sicher abwehren könnte. Messer, Hammer oder ähnliches, Pfefferspray, SSW wirken alle zu langsam/gering/umständlich, um gegnerische Aktionen in dem sehr engen Raum zu unterbinden, zumal der andere Vorteile hat, weil er nicht vom Lenkrad behindert ist.

    Wenn man aus dem Auto schießt und wegfährt, ginge das sicher, aber was soll dem für ein Szenario zu Grunde liegen? Wenn der andere keine Schußwaffe hat und draußen ist, sollte man im Auto bleiben und evtl. wegfahren. Wieso also mit etwas schießen/sprayen? Bei mir stand mal ein Typ, der sich gestört fühlte (er war extrem dicht aufgefahren und hatte stark bremsen müssen) vor der Fahrertür und zerrte erfolglos daran (ich fahre immer abgeschlossen), als ich das Fenster etwas runterließ, um ihn zu beruhigen (schwerer Fehler), griff er hinein und entriegelte die Tür. Ich war ziemlich baff, ehrlich gesagt. Während er den Arm rauszog, verriegelte ich die Tür einfach wieder und fuhr das Fenster hoch, da war er baff und drohte, mir "den Hals abzuschneiden". Ich bin dann weggefahren. Der größte Fehler wäre gewesen, auszusteigen und den dicken Mann zu markieren.

    Wenn der andere eine Schußwaffe hat, sollte man evtl. auch einfach wegfahren, wenn der Motor läuft, jedenfalls nicht unbedingt eine Gaswaffe einsetzen.

    Wenn man glaubt, daß die anderen mehr wollen als nur Geld, sollte man meiner Meinung nach alles einsetzen, was geht. Natürlich rät die Polizei, sich nicht zu wehren und Schußwaffen sind auch nach Ansicht vieler "Spezialisten" ungeeignet, sich zu verteidigen, die eskalieren nur. Na ja. Es gab mal einen Fall in den frühen 1990ern in Frankreich, glaube ich, wo drei Männer einen Taxifahrer im Taxi entführten und mit Pistolen bedrohten. An einer Ampel entriß der Taxifahrer, der wegen des Verhaltens der drei davon ausging, irgendwo umgebracht zu werden, dem neben ihm Sitzenden die Pistole und erschoß zwei der Angreifer, der dritte wurde schwer verwundet. Der Taxifahrer wurde bei der wilden Schießerei nur leicht verletzt.

  • Soetwas ist garnicht so selten. Auch Kioske
    Spielhallen, Taxis werden relativ oft überfallen.
    Meist steht soetwas ja auch garnicht in der Zeitung.
    Schätze m 60-70% steht es nicht drin.

    Erst gestern Nacht hatte ich wieder so ein Erlebnis,
    wo ich so einen Typen von ner Party abgeholt habe,
    man ihn ins Taxi gesetzt hat, im aus irgendwelchen
    Gründen gedroht hat, wenn er nicht ruhig sei, bekäme
    Er auf s Maul.
    Seine Tochter ist nach einigem hin und her dann vorn
    eingestiegen (sie war eine etwa 17-18 jährige junge Dame)
    ist aber nacn der ersten Kurve wieder ausgestiegen.

    Der Typ zuhause bei ihm angekommen hat es nicht gebacken
    bekommen sein Portemornaie zu finden, also hatte ich
    an deren Haustür geklingelt.
    Seine Frau hat sich dann nicht getraut die Tür zu öffnen.
    Verstänich um 3 Uhr nachts...
    Nach einigem hin und her, er in der Wohnung bla sie
    hat bezahlt und dann gings los,... Sie so zu mir, bitte
    rufen sie die Polizei ich habe angst vor meinem Mann.
    ..(als Taxifahre wird man im übrigen nicht als Familienterapeut,
    nicht als Comedien, nicht als Sozialarbeiter, nicht als Pflegedienst-
    leister, nicht als Bodyguard, als Pädagogebezahlt) würde ich
    jedesmal die Polizei rufen, sei es weil Damen aus dem horizontalen Gewerbe,
    irgendwelche Drogen fuzzys oder was weiss ich, könnt ich
    auch als Batman ehrenamtlich durch irgendwelche Stadte rennen.

    Jedenfalls, es ist nichts passiert, ich hät den Typen auch so ausgenockt,
    ohne Waffe...
    Eine SSW braucht man eig auch garnicht, ich mache seit gut 15
    jahren Kampfsport und ich kann es drehen und wenden wie
    ich möchte, aber es ist und bleibt eine kurz distanz Waffe, die
    die zu bedienen im Ernstfall aehr umständlich ist.
    Das einzige ist, das man damit jemanden, insofern derjenige nicht
    Kampferfahren ist, auf abstand halten kann..
    Eigentlich geht es bei einer SSW meiner Meinung nach eher ums Gefühl.
    Fast wie n Fetisch (abgeleitet aus dem Portugisischen, gegen-
    stand mit magischer kraft) oder als Gimmig..
    Eig etwas um jemanden einzuschüchtern, um sich damit
    vor jemandem aufzubauen, mit kleinem Effekt halt.

    Ich mein, ich find SSW auch richtig geil, liegt aber bei
    mir wahrscheinlich auch daran, dass ich keine scharfen Waffen
    besitzen darf, geschweige denn führen..
    Fazit für mich, eine nah distanz Waffe, die für Selbstferteidigung
    eig nicht wirklich zu gebrauchen ist. Es geht mehr um das
    Gefühl, ähnlich wie man als Kind manchmal ne Spielzeug-
    pistole getragen hat, nur das die SSW wenigstens nen kleinen
    Effekt hat.
    Ich glaube, wenn einer eine SSW auf mich richtete, würd
    ich sie demjenigen abnehmen und wenn es ein schönes Modell
    ist, würd ich sie selbst behten... :thumbup:
    Mit nem Tonfa, könnt man wesentlich mehr machen, zb...

    Einmal editiert, zuletzt von Yulaw (28. April 2013 um 19:57)

  • ich würde dir zu einer Zoraki 914 oder deinem Hw 88 raten !!! Außerdem ist der hw 88 sicher zu führen da der Schlagbolzen eingezogen wird, wenn der Abzug nicht betätigt wird. :^) Die Zoraki 914 ist zuverlässig, und mit 14+1 Schuss kannste Notfalls den Ganzen Bahnhof benebeln :thumbsup: . Und am besten Cs und Pfeffer mischen. Die ersten Schüsse Cs und dannach Pfeffer. Dann kannst du sagen, du hast es erstmal mit CS versucht. :D

    Liebe Grüße Der Mensch

  • Und am besten Cs und Pfeffer mischen. Die ersten Schüsse Cs und dannach Pfeffer. Dann kannst du sagen, du hast es erstmal mit CS versucht. :D


    Überzeugende Logik. Das geht bei mit als "Wort zum Sonntag" :thumbsup: Gute Nacht. ;^)

    prolegal ▀ ▀ ▀ Mitglied Nr. 15438

    § Ein gelegentlicher Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein §

  • Ich glaube, wenn einer eine SSW auf mich richtete, würd
    ich sie demjenigen abnehmen und wenn es ein schönes Modell
    ist, würd ich sie selbst behten...

    Haha, der Satz gefällt mir. Ich stelle mir gerade eine entsprechende Szene vor, in der der Bedrohte dem Angreifer die Waffe entreißt mit den Worten "...Tschuldigung, aber ich suche schon seit Jahren nach der Chrom-Variante von diesem Modell..." :D

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

  • Gerade so sollte man eine SSW nicht einsetzen. Drohen kann man wunderbar mit einer echten Schußwaffe, die meisten Verteidigungen mit Schußwaffen bestehen aus "Erkennen der Situation - Drohen - Täter rennt weg". Das geht aber nur, weil man im Notfall auch auf jede Täteraktion reagieren kann. Mit Gaswaffen kann man das nicht, daher droht man nicht.

    Ich halte SSW sehr wohl für gut geeignet für Selbstverteidigung, teilweise besser als Kampfsport (der gewiß nicht schadet, wenn man sich dadurch nicht zu sehr wie Bruce Lee, Amnon Maor oder Lee Morrison fühlt). Da jeder Kampf gefährlich ist und zu Verletzungen führen kann, sollte man möglichst jeden Kampf vermeiden, notfalls weglaufen. Es geht hier nicht um Hahnenkämpfe in der Disco/Kneipe, sondern z.B. um Angriffe mehrerer auf der Straße, die man nicht provoziert hat. Kampfsport stößt bei so was ganz schnell an Grenzen. Also besser weglaufen. Nur, was ist, wenn die anderen hinterherlaufen und schneller sind? Hier kommt der Reizstoff ins Spiel. Ich nenne das "verschärftes Weglaufen". Man zieht die Waffe und schießt in der Bewegung. Das geht, weil man kaum zielen muß, der Reizstoff schwebt in der Luft und bildet eine Art Barriere.

    Wenn man Pech hat und bereits tätlich angegriffen wird, bevor man Laufen kann, sieht es übel aus. Man ist vielleicht schon verletzt, liegt am Boden. Evtl. hilft ein Schuß aus nächster Nähe ins Gesicht des Angreifers, damit man wegkommt, vielleicht aber auch nicht. Für so was sollte man dann noch ein kleines Messer dabei haben. Das wichtigste an der SV ist es aber, solche Situationen durch frühzeitig geschicktes taktisches Verhalten zu vermeiden. Das technische Rumkloppen, was üblicherweise in der RBSD gelehrt wird, ist gut, aber nur der kleinste Teil und nur als Übergang zum Waffeneinsatz sinnvoll.