Es gibt 63 Antworten in diesem Thema, welches 6.577 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Februar 2013 um 18:46) ist von Derringer.

  • Hallo liebes Forum, wollte mal genau wissen, wer gradzustehen hat, wenn ich eine ssw im auto hab oder Pfefferspray,das Auto aufgebrochen oder geklaut wird und der Dieb dann Quatsch macht mit meiner ssw oder meinem pfefferspray. Bsp. ich habe meine ssw ( frei sichtbar !) im auto , der dieb schlägt die Scheibe ein holt die Waffe und überfällt eine Tankstelle. Wer haftet in diesem Fall ? Anderes Beispiel: Die ssw ist versteckt jemand klaut mein Auto findet zusätzlich meine versteckte ssw und überfällt eine Tankstelle . Wer haftet dann ?


    Danke schonmal im vorraus


    shooter777

  • Für seine Taten ist jeder selbst verantwortlich. In dem Fall der Dieb.
    Es bleibt jedoch zu prüfen, warum in deinem Auto eine SSW lag und wie sie dort aufbewahrt wurde.
    So zumindest die Theorie.

    Field Target im SC :W: ernsdorf

  • nun, bei einem tankstellenraub wird man dir das nicht ankreiden können, bei einem amoklauf allerdings schon!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • nun, bei einem tankstellenraub wird man dir das nicht ankreiden können, bei einem amoklauf allerdings schon!

    Nein. In dem Winnenden-Fall ging es dabei um ein anderes Problem, nämlich ob der Vater wusste, dass der Sohn eine solche Tat plant. Erst dann kann ihm daraus eine fahrlässige Tötung gestrickt werden.

    Pfefferspray kann im Auto unproblematisch gelagert werden (im Sommer wegen Hitze aufpassen)
    Bei SSW kommt es darauf an, wie die Waffe dort gelagert wird.

    Für Folgetaten, die mit der gestohlenen Waffe begangen werden, bist du nicht verantwortlich.

  • Hallo baumstamm,

    nun, bei einem tankstellenraub wird man dir das nicht ankreiden können, bei einem amoklauf allerdings schon!


    den fahrlässigen Verlust einer Waffe aus Deinem Besitz wird man Dir immer "ankreiden", sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich! Das ergibt sich ganz zwanglos aus

    § 36 WaffG Aufbewahrung von Waffen oder Munition

    (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

    Eine Aufbewahrung von Waffen in abgestellten Kraftfahrzeugen ist nach herrschender Rechtsauffassung keine sichere Aufbewahrung! Hierzu gibt es aber bestimmte Ausnahmen in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz:

    36.2.15 Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen und Munition nach § 13 Absatz 11 AWaffV müssen sich die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen nach der Dauer der Aufbewahrung und der Art und Menge der zu schützenden Gegenstände richten. Bei einem Transport von Waffen und Munition in einem Fahrzeug reicht es bei kurzfristigem Verlassen des Fahrzeuges (Einnahme des Mittagessens, Tanken, Schüsseltreiben, Einkäufe etc.) aus, wenn die Waffen und die Munition in dem verschlossenen Fahrzeug so aufbewahrt werden, dass keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Art des Inhaltes erkennbar sind.

    Ein längeres unbeaufsichtigtes Abstellen des Fahrzeugs (Arbeit, Veranstaltungsbesuch etc.) ist davon aber nicht mehr abgedeckt.

    Fazit: Waffen dürfen (außer in den oben genannten Fällen) in abgestellten Kraftfahrzeugen nicht aufbewahrt werden, weder verdeckt noch sichtbar, weder geladen noch ungeladen. Diese Vorschrift gilt ganz allgemein für Waffen, das Gesetz macht an dieser Stelle keine Unterscheidung zwischen freien und erlaubnispflichtigen Waffen.

    Konsequenz: Wenn ich meine Waffe am Ziel meiner Fahrt nicht führen darf und dort auch keine Möglichkeit zur sicheren Aufbewahrung besteht (Hotelsafe oder abschließbarer Spind), dann muss die Waffe in diesem Fall eben zu Hause bleiben.

    Gruß
    Daily Carry

    P.S: Ein gelegentlicher Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein ;^) . Im Zeitalter von Google & Co. ist heutzutage nichts leichter als das und obendrein noch völlig kostenlos

    prolegal ▀ ▀ ▀ Mitglied Nr. 15438

    § Ein gelegentlicher Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein §

  • handelt es sich hier nicht um freie waffen?
    der dieb hätte sich genausogut im nächsten laden selber ne ssw kaufen können
    daher bist du nicht verantwortlich dafür, was er damit tut

    allerdings wirst dann wohl du selber ärger kriegen, weil du die waffe nicht rechtmässig transportiert bzw. gelagert hast

    Gruß,
    Martin

  • allerdings wirst dann wohl du selber ärger kriegen, weil du die waffe nicht rechtmässig transportiert bzw. gelagert hast

    Ganz genau. Hier steht das schwarz auf weiß:

    § 53 WaffG Bußgeldvorschriften 

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig...
    19. entgegen § 36 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 eine Schusswaffe aufbewahrt

    sowie

    § 52a WaffG Strafvorschriften
    Mit Freiheitsstrafebis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 53 Absatz 1 Nummer 19 bezeichnete Handlung vorsätzlich begeht und dadurch die Gefahr verursacht, dass eine Schusswaffe oder Munition abhanden kommt oder darauf unbefugt zugegriffen wird.

    Nochmals: es wird an dieser Stelle nicht zwischen "freien" und erlaubnispflichtigen Waffen unterschieden. Auch Schreckschusswaffen sind Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes.


    Zitat

    Für Folgetaten, die mit der gestohlenen Waffe begangen werden, bist du nicht verantwortlich.


    Korrekt. Für die Straftaten eines anderen kann man nach unserem Recht nicht zur Verantwortung gezogen werden (der Fall der vorsätzlichen Beihilfe ist ein eigener Tatbestand).

    Zivilrechtlich (Stichwort "Schadensersatz") sieht es da aber anders aus: Hier wird die "adäquate Kausalität" geprüft, das heißt, es wird die Frage gestellt "Wäre der eingetretene Schaden konkret vermieden worden, wenn die unerlaubte Handlung nicht begangen worden wäre?" Lautet die Antwort des Richters "JA", dann tritt die Schadensersatzpflicht ein. Und diese kann einen unter Umständen gründlicher ruinieren als eine Freiheitsstrafe.

    prolegal ▀ ▀ ▀ Mitglied Nr. 15438

    § Ein gelegentlicher Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein §

  • Hallo liebes Forum, wollte mal genau wissen, wer gradzustehen hat, wenn ich eine ssw im auto hab oder Pfefferspray,das Auto aufgebrochen oder geklaut wird und der Dieb dann Quatsch macht mit meiner ssw oder meinem pfefferspray. Bsp. ich habe meine ssw ( frei sichtbar !) im auto , der dieb schlägt die Scheibe ein holt die Waffe und überfällt eine Tankstelle. Wer haftet in diesem Fall ? Anderes Beispiel: Die ssw ist versteckt jemand klaut mein Auto findet zusätzlich meine versteckte ssw und überfällt eine Tankstelle . Wer haftet dann ?


    Danke schonmal im vorraus


    shooter777

    Ganz klar ohne wenn und aber .Du musst die tatsächliche Gewalt über deine Waffe ausüben .

    Oder sie muss unter Verschluss sein ( Stahlbehälter ) .

    Die tatsächliche Gewalt über die Waffe bedeutet , du hast sie entweder am Körper , in der Hand .Oder sie liegt vor dir auf dem Tisch.

    Wenn du deine Wohnung verlässt , und hast deine Waffe im Schreibtisch oder im Auto liegen ,und es wird eingebrochen und sie entwendet ,hast du

    ein Problem . Und der Staatsanwalt wird sich dieser Sache annehmen .

    Wenn die Waffe ordnungsgemäß in einem Stahlbehälter bei dir zu Hause oder im Auto aufbewahrt wird , und sie wird entwendet , und es wird damit eine Straftat begangen ,

    dann ist das nicht dein Problem . Aber wenn sie nicht ordnungsgemäß in einem Stahlbehälter aufbewahrt wurde , und sie wird dir gestohlen , und derjenige der sie gestohlen hat macht damit eine Straftat ,möchte ich nicht

    in deiner Haut stecken .

    Wenn ich Nachts schlafe und habe die Waffe neben mir auf der Nachtkonsole liegen , und bin eingeschlafen , habe ich strenggenommen nach dem Gesetz nicht mehr die tatsächliche Gewalt über die Waffe.

    Beim Auto bin ich mir nicht sicher . Ob der Stahlbehälter auch am Auto mit einem Stahlseil befestigt sein muss .

    Nie die Waffe unbeaufsichtigt rumliegen lassen . Und wenn dann Besuch kommt mal eben schnell in die Schublade legen .

    Den wenn der Besuch ein Kind dabei hat. Und dieses aus Neugier deine Waffe findet . Und es passiert ein Unfall .Hast du ein echtes rechtliches Problem .

    Entweder ist die Waffe am Mann oder ich hab sie vor mir liegen und spiele mit ihr etc.

    Oder sie ist unter Verschluss (Stahlbehälter ,Geldkassette etc.)

    Wenn man sich konsequent daran hält kann man viel Spaß mit seinen Waffen haben . Und niemand kommt zu Schaden . :thumbup:

    Gruß

    Mamut :^)

    PS : Es gibt Gerichtsurteile wo Richter zu der Auffassung kamen das die Waffe Nachts neben mir liegend auf meine Nachtkonsole während ich schlafe rechtswidrig ist ,weil ich

    nicht die tatsächliche Gewalt über die Waffe habe ,während ich schlafe.

    Und es gibt Gerichtsurteile da sind die Richter zu der Auffassung gekommen ,das wenn ich meine Gasschreckschusswaffe unterm Kopfkissen habe, ich auch während ich schlafe

    die tatsächliche Gewalt darüber ausübe .Also das das in Ordnung ist.

    Diese Weisheiten mit den Gerichtsurteilen habe ich von meinem Waffenhändler . Der auch Jägerausbilder ist. Und der mich in einem Gespräch auf diese Tatsachen hingewiesen hat.

    Und alles was ich schreibe bezieht sich natürlich nur auf Gasschreckschusswaffen .

    Hallo liebes Forum, wollte mal genau wissen, wer gradzustehen hat, wenn ich eine ssw im auto hab oder Pfefferspray,das Auto aufgebrochen oder geklaut wird und der Dieb dann Quatsch macht mit meiner ssw oder meinem pfefferspray. Bsp. ich habe meine ssw ( frei sichtbar !) im auto , der dieb schlägt die Scheibe ein holt die Waffe und überfällt eine Tankstelle. Wer haftet in diesem Fall ? Anderes Beispiel: Die ssw ist versteckt jemand klaut mein Auto findet zusätzlich meine versteckte ssw und überfällt eine Tankstelle . Wer haftet dann ?


    Danke schonmal im vorraus


    shooter777

    Hallo liebes Forum, wollte mal genau wissen, wer gradzustehen hat, wenn ich eine ssw im auto hab oder Pfefferspray,das Auto aufgebrochen oder geklaut wird und der Dieb dann Quatsch macht mit meiner ssw oder meinem pfefferspray. Bsp. ich habe meine ssw ( frei sichtbar !) im auto , der dieb schlägt die Scheibe ein holt die Waffe und überfällt eine Tankstelle. Wer haftet in diesem Fall ? Anderes Beispiel: Die ssw ist versteckt jemand klaut mein Auto findet zusätzlich meine versteckte ssw und überfällt eine Tankstelle . Wer haftet dann ?


    Danke schonmal im vorraus


    shooter777

  • handelt es sich hier nicht um freie waffen?
    der dieb hätte sich genausogut im nächsten laden selber ne ssw kaufen können
    daher bist du nicht verantwortlich dafür, was er damit tut

    allerdings wirst dann wohl du selber ärger kriegen, weil du die waffe nicht rechtmässig transportiert bzw. gelagert hast


    Hat er aber nicht!
    Sondern mit deiner Waffe, dessen unzureichende Aufbewahrung es ihm ermöglicht hat!
    Damit hast du deine Sorgfaltspflicht verletzt und
    wirst wegen unzureichender Aufbewahrung belangt!

    Deswegen soll man ja auch beim Verlust von Waffen sofort die Polizei benachrichtigen!

    Wenn er sich selber eine kauft und damit was auch immer anstellt,
    dann ist es sein Problem!

    Man könnte ja auch einem Büma zur Rechenschaft ziehen,
    weil er ihm den Zugang zur einer SSW und so einen Überfall ermöglichte!
    Was absoluter Blödsinn und unrealistisch ist, der kann es ja nicht wissen!

    Deswegen, es ist im Post Nr. 6 und 8 sehr einleuchtend aufgeführt!

    Und bei unserer Gesetzeslage kann ich es mir recht gut vorstellen,
    das einem sogar eine Teilschuld aufgedrückt wird! :wogaga:
    Frei nach dem Prinzip:
    "Hätten sie keine Waffe gehabt, wäre es erst gar nicht so weit gekommen...!" ;(

    Von unten betrachtet, sieht Niveau stets arrogant aus... :))

  • Hallo liebes Forum, wollte mal genau wissen, wer gradzustehen hat, wenn ich eine ssw im auto hab oder Pfefferspray,das Auto aufgebrochen oder geklaut wird und der Dieb dann Quatsch macht mit meiner ssw oder meinem pfefferspray. Bsp. ich habe meine ssw ( frei sichtbar !) im auto , der dieb schlägt die Scheibe ein holt die Waffe und überfällt eine Tankstelle. Wer haftet in diesem Fall ? Anderes Beispiel: Die ssw ist versteckt jemand klaut mein Auto findet zusätzlich meine versteckte ssw und überfällt eine Tankstelle . Wer haftet dann ?


    Danke schonmal im vorraus


    shooter777


    Ganz klar ohne wenn und aber .Du musst die tatsächliche Gewalt über deine Waffe ausüben .
    Oder sie muss unter Verschluss sein ( Stahlbehälter ) .
    Die tatsächliche Gewalt über die Waffe bedeutet , du hast sie entweder am Körper , in der Hand .Oder sie liegt vor dir auf dem Tisch.
    Wenn du deine Wohnung verlässt , und hast deine Waffe im Schreibtisch oder im Auto liegen ,und es wird eingebrochen und sie entwendet ,hast du
    ein Problem . Und der Staatsanwalt wird sich dieser Sache annehmen .
    Wenn die Waffe ordnungsgemäß in einem Stahlbehälter bei dir zu Hause oder im Auto aufbewahrt wird , und sie wird entwendet , und es wird damit eine Straftat begangen ,
    dann ist das nicht dein Problem . Aber wenn sie nicht ordnungsgemäß in einem Stahlbehälter aufbewahrt wurde , und sie wird dir gestohlen , und derjenige der sie gestohlen hat macht damit eine Straftat ,möchte ich nicht
    in deiner Haut stecken .
    Wenn ich Nachts schlafe und habe die Waffe neben mir auf der Nachtkonsole liegen , und bin eingeschlafen , habe ich strenggenommen nach dem Gesetz nicht mehr die tatsächliche Gewalt über die Waffe.
    Beim Auto bin ich mir nicht sicher . Ob der Stahlbehälter auch am Auto mit einem Stahlseil befestigt sein muss .
    Nie die Waffe unbeaufsichtigt rumliegen lassen . Und wenn dann Besuch kommt mal eben schnell in die Schublade legen .
    Den wenn der Besuch ein Kind dabei hat. Und dieses aus Neugier deine Waffe findet . Und es passiert ein Unfall .Hast du ein echtes rechtliches Problem .
    Entweder ist die Waffe am Mann oder ich hab sie vor mir liegen und spiele mit ihr etc.
    Oder sie ist unter Verschluss (Stahlbehälter ,Geldkassette etc.)
    Wenn man sich konsequent daran hält kann man viel Spaß mit seinen Waffen haben . Und niemand kommt zu Schaden . :thumbup:
    Gruß
    Mamut :^)
    PS : Es gibt Gerichtsurteile wo Richter zu der Auffassung kamen das die Waffe Nachts neben mir liegend auf meine Nachtkonsole während ich schlafe rechtswidrig ist ,weil ich
    nicht die tatsächliche Gewalt über die Waffe habe ,während ich schlafe.
    Und es gibt Gerichtsurteile da sind die Richter zu der Auffassung gekommen ,das wenn ich meine Gasschreckschusswaffe unterm Kopfkissen habe, ich auch während ich schlafe
    die tatsächliche Gewalt darüber ausübe .Also das das in Ordnung ist.
    Diese Weisheiten mit den Gerichtsurteilen habe ich von meinem Waffenhändler . Der auch Jägerausbilder ist. Und der mich in einem Gespräch auf diese Tatsachen hingewiesen hat.
    Und alles was ich schreibe bezieht sich natürlich nur auf Gasschreckschusswaffen .

  • Und es gibt Gerichtsurteile da sind die Richter zu der Auffassung gekommen ,das wenn ich meine Gasschreckschusswaffe unterm Kopfkissen habe, ich auch während ich schlafe


    Bitte mal eine Quelleangabe, Aktenzeichen o.ä.
    Sonst hat es keinen Sinn.

    Das WaffG sagt sehr genau :

    Zitat

    (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.


    Da kann nun jeder rein deuten was er will, aber berechtigt ist jeder über 18 in dem Fall.
    Wenn ein Wohnungstür nicht ausreichen würde sicher zu stellen das etwas abhanden kommt würde keine Versicherung im Einbruchsfall zahlen.

    Also, noch mal : Her mit den Quellen.


    Joachim

    Edit : Übrigens : Von hören sagen darfst Du nun wirklich nicht aus gehen, bitte fakten.

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • MAMUT: wo sagt der Gesetzgeber, dass es sich um einen Stahlbehälter handeln muss? Es reicht zB wenn sie zuhause in ner verschlossenen Schreibtischschublade liegt.


    Wie sieht es dann mit einem Handschuhfach aus, das "verschlossen" ist :?:
    Hürde Nr. 1 - das verschlossene Auto
    Hürde Nr. 2 - das verschlossene Handschuhfach

    Von unten betrachtet, sieht Niveau stets arrogant aus... :))

  • MAMUT: wo sagt der Gesetzgeber, dass es sich um einen Stahlbehälter handeln muss? Es reicht zB wenn sie zuhause in ner verschlossenen Schreibtischschublade liegt.

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 36 Waffengesetz sagt hierzu:

    36.2.1 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen (also z.B. Druckluftwaffen für Sportschützen), reicht ein festes verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare Sicherung wie z.B. die Sicherung von Blankwaffen an der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte (abschließbare) Wandhalterungen. 

    Als festes verschlossenes Behältnis gilt der verschlossene Schießwagen oder die verschlossene Schießbude insgesamt.

    36.2.2 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von Munition (unabhängig, ob erlaubnisfrei oder erlaubnispflichtig) ist ebenfalls ein festes verschlossenes Behältnis anzusehen (gleichwertiges Behältnis). Geschosse, z.B. Diabolos für Druckluftwaffen, sind keine Munition.

    Über das Material, aus dem das "feste verschlossene Behältnis" bestehen muss, wird nichts gesagt. Dennoch muss es logischwerweise geeignet sein, den ihm zugedachten Zweck auch erfüllen zu können. Deswegen scheiden Balsaholz oder Pappe aus.

    prolegal ▀ ▀ ▀ Mitglied Nr. 15438

    § Ein gelegentlicher Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein §

  • MAMUT: wo sagt der Gesetzgeber, dass es sich um einen Stahlbehälter handeln muss? Es reicht zB wenn sie zuhause in ner verschlossenen Schreibtischschublade liegt.


    Das mit den Stahlbehältern hat in einem Interview unser damaliger Innenminister Wolfgang Schäuble gesagt .
    Auf die konkrete Frage des Reporters wie den die Gasschreckschusswaffen und freien Luftdruckwaffen unter Verschluss sein müssen , antwortete Schäuble : Stahlbehälter .
    Gruß
    Mamut :^)

  • Genau so gut könnte sich dieser "Dieb" eine SSW selbst kaufen um damit was anzustellen. Die werden ja nirgendwo registriert.


    Aber dann wäre er eben kein "Unbefugter Dritter" im Sinne des Waffengesetzes mehr. :^)

    prolegal ▀ ▀ ▀ Mitglied Nr. 15438

    § Ein gelegentlicher Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein §

  • Ähm, unbefugter bein freien Waffen sind nur Minderjährige oder jemand der mit einem Verbot belegt ist.

    Aber um nochmal kurz auf das Thema Wohnung zurück zu kommen:
    Die WaVwV sagt z.B.

    Zitat

    Als festes verschlossenes Behältnis gilt der verschlossene Schießwagen oder die verschlossene Schießbude insgesamt.


    Nun, wenn eine Schießbude schon als ein verschlossenes Behältnis an zu sehen ist gilt das ja umso mehr für eine Wohnung.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/