In wenigen Tagen die erste WBK - Fragen zum neuen "Lebensabschnitt"

Es gibt 48 Antworten in diesem Thema, welches 6.331 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Februar 2013 um 10:25) ist von equinoxex.

  • A zu B einfach umgelabelt? Kaum zu glauben. Denn bei A-Schränken ist der Korpus einwandig, bei B muss er doppelwandig ausgeführt sein. Die Anzahl der Zuhaltungen ist auch anders.

  • A zu B einfach umgelabelt? Kaum zu glauben. Denn bei A-Schränken ist der Korpus einwandig, bei B muss er doppelwandig ausgeführt sein. Die Anzahl der Zuhaltungen ist auch anders.

    Gehe mal in einen größeren Baumarkt und schaue Dir gerade die billigen und sehr leichten B-Schränke mal an. Da verliert man sogar den glauben daran, dass die jemals ein "A" bekommen hätten, als es die Zertifizierung noch gab.

  • 3. Gibt es einen empfehlenswerten Waffenschrankhändler bei dem ich günstig einen kleinen A-Schrank(3-5 Langwaffen) am besten mit B-Innenfach erwerben kann


    Ich rate Dir dringend davon ab jetzt noch einen A / B Schrank zu kaufen. Die bekannten kleinen A/B Schränke von Burg Wächter besitzen nur ein winziges B Innenfach. Einen VL Revolver oder andere Sportwaffen mit längeren Läufen bekommst Du da nur mit einem Hammer hinein und auch dann nur einmal :S

    Ich würde Dir raten Dich gleich nach einem größeren Schrank mit höherer Sicherheitsstufe umzusehen. Ich habe da zb einen Burg Wächter mit Sicherheitsstufe 1. Da darfst Du Waffe und Munition sogar zusammen drin lagern was sehr bequem ist. Die kleinen Scvhränke für zb 5 Waffen sind wirklich extrem winzig. Ich habe noch einen alten A/B Schrank von Burg Wächter, den Ranger 7 irgendwas. 7 Langwaffen passen aber auch da nur mit dem Hammer rein. Wenn man Repetierer hat mit Kammerstengel, dann gehen da 3 Stück rein. Breitere Luftgewehre maximalstens 5, aber 7 Langwaffen auf keinen Fall.

    Jugend ist beständige Trunkenheit - sie ist das Fieber der Vernunft

    Francois de la Rochefoucauld ( französischer Moralist des 17. Jhdt )

  • Na Glückwunsch ! Denke auch dran, beim Langwaffenschrank, daß die langen Nagants und Schweizer unter das Mun - Fach drunterpassen sollten, oder davor noch etwas Platz ist - aus meinem ersten A- Schrank habe ich das Innenfach komplett rausgenommen, war eine Sch xxx Arbeit ;)

  • Natürlich hat man rechtlich gute Aussichten, wenn man halt nachweisen kann, das es sich wirklich um einen entsprechend zertifizierten Schrank handelt. Nur weise das mal ohne Gutachten nach. Besonders bei einem Schrank, der nach Ende dieser Klassifizierung hergestellt worden ist.


    Du meinst, die Behörde behauptet (trotz Typenschild) einfach: "Nein, dass ist kein VDMAxyz-Schrank!" und der Antragsteller muss es dann widerlegen. Ein gar lustiges Rechtsverständnis...

    (F): -keine freien Waffen-
    EWB: diverse

  • Du meinst, die Behörde behauptet (trotz Typenschild) einfach: "Nein, dass ist kein VDMAxyz-Schrank!" und der Antragsteller muss es dann widerlegen. Ein gar lustiges Rechtsverständnis...

    Nein, so nicht. Nur seit dem es die Zertifizierung für neue Schränke nicht mehr gibt, kann sich jeder so ein Typenschild drucken und in irgend eine Kiste schrauben und dann im Laden verkaufen. Das wäre genau so, als ob Du Dir jetzt ein Typenschild mit "Zertifiziert nach 4711-0815 XYZ" druckst. Hat auch keine rechtliche Relevanz.

    Früher, als es die VDMA Geschichte noch gab, war das etwas anderes. Jetzt gibt es da keine Überwachung mehr und das nutzen mal wieder welche Schamlos aus. Und es kann eigentlich gar keine neuen "B-Schränke" mehr geben. Höchstens welche, die nach den damaligen Richtlinien gebaut wurden. Nur das kann heute niemand mehr zertifizieren.

    Da kann man dem Amt noch nicht mal einen Vorwurf machen, dass da einige falsche Typenschilder anbringen.

    Edit: Meine zuständige Behörde hat das in einem PDF auf deren Webseite auch sehr schön formuliert:

    Zitat

    Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. hat das Einheitsblatt VDMA 24992 (Stand
    05/1995) zum 31.12.2003 zurückgezogen. Vorgegebene Bauvorschriften für „Stahlschränke A und B“ wurden
    ab diesem Zeitpunkt nicht mehr durch den VDMA überwacht. Ob die damaligen Anforderungen erfüllt
    werden, bleibt jetzt ausschließlich den Herstellern überlassen.

    Auch was die "Nachfolger" Zertifizierungen angehen, so steht dort folgendes:

    Zitat

    Die auf dem Markt befindlichen S1- und S2-Schränke nach DIN EN 14450 dürfen aufgrund bestehender
    Rechtslage im Waffenrecht (s. § 36 Waffengesetz) momentan nicht von der Polizei empfohlen werden, da sie
    im Gesetz nicht ausdrücklich genannt werden.

    Ich würde lieber etwas sparen und direkt einen Schrank mit Widerstandsgrad 0 oder 1 nach PN-EN 1143-1 kaufen. Das erspart einem das Theater. Und wer nicht alleine lebt, dem kann ich auch nur ein Schloß ohne Schlüssel empfehlen (also mechanisches oder elektronisches Schloß). Alles andere gibt nur nervige Diskussionen. Und das Amt kann einem das Leben schwer machen, auch wenn man rechtlich gesehen "im Recht" ist. Aber wer hat schon Bock, für jeden Mist zu klagen (was ja auch wieder Nerven, Zeit und Geld kostet).

    Lieber einmal ein wenig mehr Geld in die Hand nehmen und die nächsten Jahre Ruhe haben.

    Einmal editiert, zuletzt von diger (21. November 2012 um 14:24)

  • Ich habe unter anderem auch diese AB Dinger von Burg-Waechter. Würde mich mal interessieren ob dieser Hersteller einem auf Anfrage einen Nachweis ausstellt, das der Schrank gem. den damals geltenden Richtlinien gebaut wurde und ob die Behörde das dann anerkennt. Meine zustaendige Waffenbehörde erkennt die bis jetzt jedenfalls noch so an.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Meine Behörde hat extra nach dem A und B Schrank gefragt, die zusätzliche DIN EN 14450 Zertifizierung hat sie garnicht interessiert. Fotos mit Rechnung haben ausgereicht. Wäre auch der Hammer gewesen, wenn Winderstandsgrad 0 oder 1 als Mindestvoraussetzung gelten würde. Ansonsten haben die geraten, die Schränke zu verankern, was eigtl. selbstverständlich sein sollte.

    Gruß
    basay

    Imperare sibi maximum imperium est

  • Schränke unter 90kg Eigengewicht müssen doch eh verschraubt werden, oder? Die Einhaltung einer Norm anzuzweifeln halte ich für erneute Schikane des (zukünftigen) Waffenbesitzers und/oder für Unwissen der zuständigen Personen.

    "Ein fünfschüssiges Repetiergewehr... Das ist mir suspekt!" hat mir neulich jemand am Telefon gesagt... :rolleyes:

  • Nein, eine Verschraubungspflicht gibt es nicht. Aber bei leichten Trsoren unter 200 KG ist die Anzahl der Kurzwaffen beschränkt. Das kann man durch Feszdübeln mit einen vergleichbaren Abreissgewicht wieder aufheben.

  • Passen in die Schränke eigentlich auch Gewehre mit Montage + ZF oder darf man da immer fleissig montieren, demontieren, montieren... ?

    Im SV stehen halt richtige Panzerschränke die genug tiefe haben, aber für den Hausgebrauch sind die ja doch etwas kompakter gehalten.

  • Grundsätzlich passen die Waffen mit ZF schon in so einen Schrank. In einer 5er A Schrank passen dann aber maximal 2 FT Lgs und mit Glück noch eine anders ohne ZF.
    Da sollte man schon gleich groß genug kaufen.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Na ja, nicht ein ZF mit Montage ist in den Waffenschränken das Problem, sondern seitlich abstehende Bauteile. So kann ich in meinen Schränken nicht den Stellplatz neben einen Repetiergewehr nutzen, weil der Kammerstengel stört. Da muss ich den Verschluss rausnehmen. Aber auch hoch montierte ZF stören nicht. Da ist genug Platz zur Tür.

  • Noch eine kurze Randnotiz zum Schrank-Kauf.

    Unbedingt auch auf ein elektronisches Zahlenschloss achten. Mit den Schlüsseln könnte man auf kurz oder lang Probleme bekommen, da es reine Auslegungssache ist ob diese Schlüssel immer und jederzeit zu 100,0% sicher aufbewahrt sind. Wenn die Behörde da nachhakt und vielleicht auch etwas bockig ist, dann kann es gut sein daß man da auf kurz oder lang gezwungen ist ein Aufbewahrungs-Behältnis mit entsprechend hoher Sicherheitsstufe nachträglich anzuschaffen, um die Schlüssel aufzubewahren. Das ist zwar absoluter und völliger Quatsch, aber man wird diesem Unsinn im Zweifelsfall kaum entgehen können.

    Jugend ist beständige Trunkenheit - sie ist das Fieber der Vernunft

    Francois de la Rochefoucauld ( französischer Moralist des 17. Jhdt )

  • Ich habe in einem 5er Schrank 2 Field Target Gewehre mit ZF + "Alufelge" und 1 KK- sowie 1 GK-Repetierbüchse. Ist schon eng, geht aber. Die Verschlüsse mache ich allerdings raus und tu' sie in den B-Innenschrank.

    Bei einem Schrank-Neukauf würde ich auch zum Zahlenschloss tendieren.

  • Das mit dem Zahlenschloss kann ich auch nur Empfehlen. Und ohne Notschlüssel! Ansonsten kommt wieder die Diskussion auf, wo der Schlüssel ist, wer Zugriff drauf hat. Und was passiert beim schlafen, duschen etc mit dem Schlüssel? Hab da schon von einigen Experten gesehen, die sich den Schlüssel für den B-Schrank in nen "Schlüsseltresor" gepackt haben. Natürlich unzertifiziert und mit nem ordentlichen Schraubendreher in 5min aufgehebelt. Geht so lange gut bis die Schießeisen mal weg sind und der Tresor mit Schlüssel aus dem aufgehebelten Schlüsselbehältnis geöffnet wurde.

    Daher für Kurzwaffen: Mindestens B-Würfel mit Elektronischem Schloss (z.B. Burg Wächter) und diesen an der Wand verdübeln. Klar, das ist keine Vorschrift, aber so ein Ding kann man sich schnell mal unter den Arm krallen und ist über alle Berge. Meiner ist fest verdübelt. Richtig fest. Den reißt mir so schnell keiner aus der Wand. Jedenfalls nicht in der üblichen Zeit der heutigen Einbrüche.

    Und: Vor Antrag der WBK nachweisen dass man Schrank besitzt. Bei mir mit Rechnungskopie und Foto des Tresors inkl. Typenschild.

  • So kleines Update:

    Die Waffensachkunde habe ich nun erfolgreich hinter mich gebracht und der Tresor sollte auch bereits unterwegs sein. Es ist ein Ranger W7 von Burgwächter geworden(Innenmaße: 1444x394x265; Einstellhöhe: 1220). Ich denke für mein knappes Budget ist das eine passable Übergangslösung, zumal ich ja sowieso weniger Platz für Kurzwaffen als für Langwaffen brauche (außer dem Navy Colt sind bisher nur langfristig eine P08 und eine C96 geplant; beide nicht grade günstig und daher ist die Wahrscheinlichkeit auch ziemlich gering dass ich beide schon während meines Studiums kaufen kann).

    Auf jeden Fall bin ich überglücklich, dass nach all den Jahren der private Waffenbesitz endlich in greifbare Nähe rückt. :thumbsup:

    „Wer seine Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ -Benjamin Franklin-

    "Das Problem mit Zitaten im Internet ist, dass man nie weiß ob sie echt sind." -Abraham Lincoln-

  • Zitat

    Es ist ein Ranger W7 von Burgwächter geworden


    ....und in genau diese Fischdose kriegst du eine, max. zwei Kurzwaffen OHNE Umverpackung in das Mini-B-Fach.
    Aber für den Anfang geht es.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)