Beiträge von dkp3011

    Natürlich hat man rechtlich gute Aussichten, wenn man halt nachweisen kann, das es sich wirklich um einen entsprechend zertifizierten Schrank handelt. Nur weise das mal ohne Gutachten nach. Besonders bei einem Schrank, der nach Ende dieser Klassifizierung hergestellt worden ist.


    Du meinst, die Behörde behauptet (trotz Typenschild) einfach: "Nein, dass ist kein VDMAxyz-Schrank!" und der Antragsteller muss es dann widerlegen. Ein gar lustiges Rechtsverständnis...

    Allerdings ignorieren viele Läden die ehemaligen Normen. Da werden schon mal alte A-Schränke auf B umgelabelt.

    Gib mal Butter. Welcher Laden macht es denn? Diese Aussage habe ich nur einmal von einer Behörde gehört (aber dutzende Male in Lobbyblättern gelesen), ohne dass diese konkrete Angaben machen konnte. Wenn eine Behörde den VDMA 24992-Schrank aufgrund dieser in der WaffVwV explizit genannten Klassifizierung nicht anerkennt...wie stehen da wohl die rechtlichen Aussichten?

    Ist das vielleicht das Stadtamt in Bremen? Sonst habe ich das Verhalten noch bei keiner anderen Behörde beobachten können.

    Vielen Dank. Ich habe das Gewehr, dank des Links, nun zerlegen können und Feinwerkbau angeschrieben. Die blaue Laufdichtung ist ziemlich ab. Ist die eingeklebt? Sobald das Gewehr fertig ist, werde ich das Ergebnis hier wieder einstellen bzw. in anderen Threads die Bilder veröffentlichen (FWB Bilder Thread).

    So, dass Diana habe ich auch bekommen, liegt aber bei meinen Eltern und momentan habe ich zu viele Baustellen.

    Ich versuche nun die 300S zu zerlegen und scheitere schon sehr früh. Alle Schrauben, die ich so sehen konnte, wurden gezogen. Leider hängt das Teil(?) jetzt noch in den Schienen fest (s. Foto). So kann ich nicht einmal den Abzug entnehmen.

    Zuerst muss der Flugrost runter. Dazu nehme ich (so ist es geplant) entweder Schleifpapier oder den Deltaschleifer (und Dremel). Ich weiß noch nicht, ob der Lauf poliert oder das ganze System lackiert wird (kein Schwarz -sonst würde ich es brünieren). Der Schaft soll abgeschliffen und geölt werden. So jedenfalls der Plan.

    Wenn alle Bauteile von einander getrennt wurden, versuche ich die Dichtungen zu ersetzen und alles zu fetten/ölen. Muss ich dabei auf irgendwas achten? Brauche ich spezielle Dichtungsringe? Tja. Ich bin ziemlich unbedarft was Luftgewehre angeht. Ich hoffe man kann mir helfen.

    Vielen dank für die antworten. Ich fange jetzt erst mal mit der Restauration an -freue mich aber tierisch über das Gewehr. Die Diana versuche ich jetzt auch zu bekommen. Hoffentlich gehen die diabolos wieder raus.

    Hallo, mein letztes mal hier ist schon länger her, da ich mich dem GK-Sport verschrieben habe. Nun konnte ich gestern ein fwb 300s von meinem "alten Schützenverein" kaufen (für eine kleine, fast schon lächerliche, Spende). auf dem stand war die Präzision noch wie vor 15 Jahren. Leider fällt mir auf, dass nach dem Schuss der ganze Verschluss-Abzug-Lauf-verbund nach hinten läuft und mir an die Augen hämmert. Ich muss das ganze dann wieder (leichtgängig wie auf Schienen) nach vorne drücken. Ist das Teil hin oder ist es gar normal?

    Dann steht da noch ein Diana 75 mit einigen diabolos im Lauf. Noch zu retten?

    Klar. Bundesrecht bricht Landesrecht :) Aber Gemeinden etc. können Schranken festlegen was z.B. das Schießen in Wohngebieten betrifft. Der dabei entstehende "Kampf" um die Verhältnismäßigkeit geht dann zugunsten der Sicherheit der Allgemeinheit aus -behaupte ich einfach mal...von definitiv wissen aber weit entfernt.

    Am besten ich schleppe das LG zum Büma und lasse es testen. Damit wäre eine Frage schon mal zum Teil geklärt.

    Danke schon mal. Die Antwortzeit ist hier ja extrem kurz.... :)

    Hallo,

    ich besitze neben einigen anderen LGs auch ein VZ47 das nach h.M. keiner WBK etc. bedarf. Lt. WaffG sind LGs die vor 1970 in den Handel kamen "WBK-frei".

    Ich habe jetzt einige Fragen, die durch teils widersprüchliche Foren-Einträge entstanden sind.

    1. Fällt ein VZ47 welches vor 1970 hergestellt und verkauft wurde auch unter Anlage 2 Abschnitt 2 Nr. 1.2 WaffG? Fraglich deshalb, weil es im Text "[...] in den Handel [...]" heisst. Unklar ist für mich nun ob "Handel" mit "Verkehr" gleich zu setzen ist bzw. ob dies nur den "deutschen Handel" o.ggf. "dt. Verkehr" betrifft.

    2. Das Schießen soll lt. einiger Einträge nur auf einer Schießbahn erlaubt sein. Lt WaffG jedoch auch innerhalb des befr.Besitztums mit den erforderlichen Vorkehrungen. Wie sieht es in Bezug auf das VZ47 aus und, um es zu präzisieren, innerhalb der Wohnung /Keller etc.?

    3. Kennt jmd. die landesrechtlichen Bestimmungen für Bremen? Das Landesrecht bietet ja die Möglichkeit die Schießgenehmigungen auch innerhalb des befriedeten Besitztums als unwirksam bzw. nicht-existent auszulegen/ erklären.

    Vielleicht findet sich ja hier ein Jurist der mir da weiterhelfen kann. Mein Studium ist noch nicht soweit fortgeschritten, dass ich mir das selber beantowrten könnte. Und selbst Professoren sind damit etwas überfordert. Naja 2 Juristen = 10 Meinungen. Bei der Polizei habe ich es immerhin geschafft überhaupt keine Meinung zu bekommen. Aber das sind ja auch sehr spezielle Fragen....

    Gruß
    Sven