In wenigen Tagen die erste WBK - Fragen zum neuen "Lebensabschnitt"

Es gibt 48 Antworten in diesem Thema, welches 6.330 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Februar 2013 um 10:25) ist von equinoxex.

Wir sind kurz weg ...

Wegen Wartungsarbeiten bei unserem Hosting-Provider wird CO2air heute (Mittwoch, 8. 5), in der Zeit von 23:30 h bis Mitternacht voraussichtlich nicht erreichbar sein. Wir bitten um Geduld. (O_S)

  • Hallo alle zusammen! In wenigen Tagen werden sich die Kosten und Mühen von nunmehr 17 Monaten Sportschießen auszahlen; denn am Samstag ist endlich Sachkundeprüfung und dann werde ich meine erste WBK beantragen können. :thumbsup:

    Nun habe ich allerdings noch einige Fragen - die vielleicht in einem anderen Forum passender wären, aber mit co2air habe ich eigentlich immer beste Erfahrungen machen können was Hilfsbereitschaft und Kompetenz angeht, weshalb ich mich schon mal für eure Antworten bedanke.

    1. Muss ich als DSU Mitglied schon für die Erstwaffen ein Bedürfnis beim Verband beantragen oder ist das vom Grundbedürfnis gedeckt und vom Verein anhand der bisher erbrachten Schießleistungen belegbar?

    2. Da mein Interesse eher älteren Waffensystemen gilt wollte ich mir zunächst ein Ordonnanzgewehr(vorauss. Ishapore Enfield in 7,62x51 :thumbup: ) und einen Perkussionsrevolver zulegen(wollte schon immer einen als SSW und seit ich dann in den USA eine schöne Auswahl VL-Revolver schießen durfte muss ich einen haben. :D Noch dazu weil die Dinger scharf nur ein Drittel des entsprechende SSW-Preises kosten). Bekomme ich dann zunächst nur die gelbe WBK, und falls ja entsteht mir daraus ein Nachteil, oder kann ich genauso gut Ersteinträge für z.B. Repetierer 7,62x51 und Pistole 9x19(um auch gleich die grüne Karte zu haben) beantragen und den VL-Revolver dann voreintragsfrei erwerben?

    3. Gibt es einen empfehlenswerten Waffenschrankhändler bei dem ich günstig einen kleinen A-Schrank(3-5 Langwaffen) am besten mit B-Innenfach erwerben kann(von freien Waffen ist ja Schneider, Ostheimer, etc. bekannt; gibt es da ein Äquivalent bzgl. Waffenschränken)? Falls jemand von euch noch nen kleinen Schrank zuviel herumstehen hat einfach PN an mich.


    Das ist soweit eigentlich alles was mir so einfällt. Wie gesagt, WSK und Schrank sind die letzten fehlenden Puzzleteile bevor ich endlich meine zurückgewonnenen Freiheiten genießen kann. :thumbup:

    „Wer seine Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ -Benjamin Franklin-

    "Das Problem mit Zitaten im Internet ist, dass man nie weiß ob sie echt sind." -Abraham Lincoln-

  • zu 1; Bedürfnis muß vom Verband Bestätigt werden

    zu 2; Ordonanzgewehr und Perkusionsrevolver gibt es auf Gelb, auf Gelb gibt es keinen Voreintrag.

    Viel Erfolg nächsten Sonnabend, spätestens dann solltest du das auch alles wissen.

    Einmal editiert, zuletzt von jekusan (20. November 2012 um 19:45)

  • Beantrage gleich gelb und grün zusammen!
    Für grün musste ne Kurzwaffe beantragen, da diese nur mit einem Voreintrag ausgehändigt wird. Also z.B. 9x19.
    Die gelbe bekommt man blanko, muss man nur beantragen.

    Auf keinen Fall nur eine beantragen!

  • Zunächst nochmals besten Dank für die bisherigen Infos. Bei der Suche nach einem passenden Schrank bin ich auf einen Langwaffen B-Schrank mit Innenfach ohne Sicherheitsstufe gestoßen. Der Paragraph § 36 des WaffG ist diesbezüglich nicht gerade ergiebig, aber gehe ich recht in der Annahme dass ich bei einem solchen Schrank Kurzwaffen und Langwaffen zusammen, und im Schließfach die Munition aufbewahren kann? (eine andere Quelle die eben diese Vermutung zulässt: http://www.tresore.net/Waffengesetz.htm) Ideal wäre natürlich wenn ich zuhause im Betrieb noch nen alten Spind mit Schwenkriegelverschluss für die Munition fände; dann wäre im Innenfach auch Platz für den Revolver und er muss nicht im Tresor auf dem Boden liegen/an der Innenwand hängen. :rolleyes:

    „Wer seine Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ -Benjamin Franklin-

    "Das Problem mit Zitaten im Internet ist, dass man nie weiß ob sie echt sind." -Abraham Lincoln-

  • die Annahme ist Richtig.

    Herrlich! :D

    Dann wünscht mir viel Glück beim Bieten. ;^)

    „Wer seine Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ -Benjamin Franklin-

    "Das Problem mit Zitaten im Internet ist, dass man nie weiß ob sie echt sind." -Abraham Lincoln-

  • Moin!
    Bei nem Neuerwerb von einem A oder B-Schrank sollte man vorher mit seiner Waffenrechtsbehörde abklären, ob die den noch anerkennen. Bei uns hier gibts für Neuerwerbungen ein klares "No Go".


    Und die ignorieren nur die WaffvWv oder auch alle anderen Rechtsquellen?

    (F): -keine freien Waffen-
    EWB: diverse


  • Und die ignorieren nur die WaffvWv oder auch alle anderen Rechtsquellen?

    Nein, das nicht. Allerdings ignorieren viele Läden die ehemaligen Normen. Da werden schon mal alte A-Schränke auf B umgelabelt. Und das ist mittlerweile bei den Ämtern auch angekommen. Da die alte Norm Geschichte ist, kann man auch auf eine Holzkiste "Sicherheitsstufe B, nach VDMA 24992" draufschreiben, und in den Baumarkt stellen. Das juckt halt niemanden mehr.

    Wenn man allerdings ein entsprechendes Gutachten anfertigen lässt, das zweifelsfrei Bestätigt, dass der Schrank nach den alten Normen gefertigt worden ist, erkennen auch diese Ämter die Schränke an. Allerdings für die Kosten eines solchen Gutachtens kann man sich auch einen Deluxe Klasse I Schrank kaufen und hat noch Geld übrig :D

  • Ich muss zugeben, ich bin da auch verwirrt. Eines widerspricht dem Anderen. Daher würde ich auch zu einem Schrank der neuen "S" Klassifizierungen raten, oder gleich einen 0- oder I-Schank kaufen. Dann braucht man die Munition auch nicht mehr von den Waffen trennen.

  • Dann braucht man die Munition auch nicht mehr von den Waffen trennen.

    Ich habe diesen Schrank (damals 999Euro, -150Euro Rabatt, inklusiv Anlieferung, +10Euro Trinkgeld).
    Mir wurde von meiner Behörde erklärt, daß ich die Munition nur im oberen Fach lagern darf oder über Kreuz. Aber nicht Waffe und passende Munition zusammen.
    Es ist quasi das Stahlblechgefäß mit dem ominösen Schwenkriegelschloß, halt nur fest eingebaut in einen 200kg schweren Klasse 1 Schrank.

  • Allerdings ignorieren viele Läden die ehemaligen Normen. Da werden schon mal alte A-Schränke auf B umgelabelt.

    Gib mal Butter. Welcher Laden macht es denn? Diese Aussage habe ich nur einmal von einer Behörde gehört (aber dutzende Male in Lobbyblättern gelesen), ohne dass diese konkrete Angaben machen konnte. Wenn eine Behörde den VDMA 24992-Schrank aufgrund dieser in der WaffVwV explizit genannten Klassifizierung nicht anerkennt...wie stehen da wohl die rechtlichen Aussichten?

    Ist das vielleicht das Stadtamt in Bremen? Sonst habe ich das Verhalten noch bei keiner anderen Behörde beobachten können.

    (F): -keine freien Waffen-
    EWB: diverse

  • Es gibt hier und da immer lokale Besonderheiten. Die auf dem Rechtsweg zu entsorgen kann dauern.

    Es ist nicht verkehrt, sich die Anträge persönlich abzuholen und mal ein kurzes Gespräch zu führen. Und nein, auf die ausgelaufene Norm muß man nicht ausdrücklich hinweisen. Einfach mal fragen, was die als Beleg haben wollen. Hier reicht eine Rechnung, die die Sicherheitsstufe nennt. Bei Gebrauchtkauf tuts ein Foto vom Typenschild.

    Die Kaufentscheidung hängt von den flüssigen Mitteln ab. Bei weniger € für Schrank bleibt mehr € für Inhalt.

    Andreas

  • Wenn eine Behörde den VDMA 24992-Schrank aufgrund dieser in der WaffVwV explizit genannten Klassifizierung nicht anerkennt...wie stehen da wohl die rechtlichen Aussichten?

    Natürlich hat man rechtlich gute Aussichten, wenn man halt nachweisen kann, das es sich wirklich um einen entsprechend zertifizierten Schrank handelt. Nur weise das mal ohne Gutachten nach. Besonders bei einem Schrank, der nach Ende dieser Klassifizierung hergestellt worden ist.

  • Nein, das nicht. Allerdings ignorieren viele Läden die ehemaligen Normen. Da werden schon mal alte A-Schränke auf B umgelabelt. Und das ist mittlerweile bei den Ämtern auch angekommen. Da die alte Norm Geschichte ist, kann man auch auf eine Holzkiste "Sicherheitsstufe B, nach VDMA 24992" draufschreiben, und in den Baumarkt stellen. Das juckt halt niemanden mehr.

    Ok, danke für den Hinweis. Wie bereits gesagt schaue ich mich zunächst nach gebrauchten Schränken um(Student ohne regelmäßiges Einkommen :whistling:), sollte ich aber keinen Erfolg dabei haben und einen Neuschrank erwerben werde ich das mit dem Zertifikat berücksichtigen. Damit es dann nicht bei der ersten Kontrolle peinlich wird.

    „Wer seine Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ -Benjamin Franklin-

    "Das Problem mit Zitaten im Internet ist, dass man nie weiß ob sie echt sind." -Abraham Lincoln-

  • Das wird nicht erst bei der Kontrolle peinlich. Meist wird heute gleich beim Beantragen der WBK nach der Aufbewarung der Waffen gefragt. Und da brauchst du schon Fotos oder Bescheinigungnen für deinen Tresor.
    Ich wurde auch noch ein zweites Mal gefragt als ich zum eintragen der Waffe wieder im Amt war. Habe meine WBK erst wieder zurückbekommen nachdem ich denen sagte das die Fotos bereits vorliegen und das auch kontroliert wurde.
    Übel wird es wenn du Geld für einen Schrank ausgeben hast und der nicht anerkannt wird. Da ist es besser vorher zu fragen ob der Schrank so Ok währe.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!