Kreisamt verlangt Aufbewahrungsbeleg für kleinen Waffenschein

Es gibt 35 Antworten in diesem Thema, welches 3.853 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Oktober 2012 um 01:17) ist von Vanguard.

  • Ich würde schreiben : " Im Rahmen der Waffenrechtlichen Vorschriften und Verordnungen ".
    Gesetzliche gibt es ja nur die Einschränkung das kein unberechtigter Zugriff hat.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Servus
    Die wollen sich wohl nur absichern.
    Das Du die Waffe nicht offen rumliegen lässt oder im Nachtschrank verwahrst sollte selbstverständlich sein.
    Ansonsten wie Joachim schon schrieb.
    Unter Punkt 3:Gemäss den gesetzlichen Vorschriften gegen unbefugten Zugriff gesichert.
    Wenn Du natürlich ohnehin einen Stahlschrank oder Tresor besitzt,mach ein Foto vom Typenschild und leg es bei.
    Das macht einen guten Eindruck und du bist auf der sicheren Seite.

    Gruss Michael

  • Hallo,

    die Frage nach den körperlichen und geistigen Mängeln ist schon heftig bis absurd.

    Aber so ist das, wenn jemand in einer Behörde ein "Formblatt" entwerfen soll. Das Ergebnis sieht dann manchmal ein klein bisschen so aus, als ob man demjenigen, der für das Formblatt verantwortlich ist, vielleicht lieber keinen KWS ausstellen sollte.

    Ansonsten halte ich das für ein harmloses Zettelchen ohne jede Bedeutung, mit dem sich die Behörde für den Fall der Fälle absichern möchte.

    Von der humorigen Seite: "Was... der Bankräuber mit der Schreckschusspistole ist geistesgestört und unzurechnungsfähig?! Aber er hat doch damals angekreuzt und unterschrieben, dass er keine geistigen und körperlichen Mängel hat!"

    Und von der ernsten Seite: Ist der Antragsteller zuverlässig, bewahrt er seine SSWs zuhause sicher vor dem Zugriff Unbefugter auf?

    Sicher bedeutet hier kein Waffenschrank, sondern lediglich irgendein abgeschlossenes Behältnis, wenn Kinder oder Jugendliche (auch als Besucher) Zugang zu der Wohnung/Haus haben.

    Ausfüllen, abschicken, fertig.

    Gruß
    Musashi

  • Müsste man diese "Gesundheitsfrage" dort zwingend korrekt beantworten?
    Oder mal anders, wenn man NEIN ankreuzt und hat dann z.B. Diabetes,
    kann man dafür belangt werden?

    "Es mangelt an Harmonie, Zusammenhalt und Größe. Das wird euer Untergang sein!"
    Seven-of-Nine, Borg

  • Na da kann ich nur staunen...
    als ich meinen Beantragt habe...per Post lag das Teil im Briefkasten mit der Bitte: die Gebühren laut Zahlschein zu bezahlen...
    So geschehen in Hessen.
    MfG
    Jörg

  • Hi, :^)

    Müsste man diese "Gesundheitsfrage" dort zwingend korrekt beantworten?
    Oder mal anders, wenn man NEIN ankreuzt und hat dann z.B. Diabetes,
    kann man dafür belangt werden?

    nein. Fällt es später auf, dass Du einzelne Fragen nicht richtig beantwortet hast, dann wird die Erlaubnis widerrufen. Sicherlich könnte man darüber nachdenken, ob es sich um eine Urkundenfälschung handelt... wurde aber so, meines Wissens noch nicht zur Anzeige gebracht. Aber ein Widerruf der Erlaubnis folgt natürlich.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Schreib doch einfach "Am Mann" wenn du die sicher aufbewahren willst dann brauchst du keinen kleinen Waffenschein ... :D :whistling: :rolleyes:

  • Huhu,


    passt nicht ganz dazu, dennoch muss ich es einfach loswerden, der Landkreis AÖ verlangt aktuell für den KWS stolze 100,. einhundert Euro !!
    Das ist schon ne ziemliche Frechheit wie ich finde.
    Ich hatte da immer 50 Euro im Kopf, so war es zumindest bei mir im Jahr 2006 und bei Vanessa im Jahr 2010/11.


    Gruß, Andy

  • Die alten Gebühren standen noch in der KostV Waffen. DIese gibt es seit der Förderalismusreform der Länder nicht mehr. Das bedeutet konkret, dass die einzelnen Länder die Gebühren aufwandsbezogen selbst festlegen können. Allerdings darf deren Höhe auch nicht bliebig hoch sein, sondern muss dem Verwaltungsaufwand entsprechen.
    Wenn man nun den Aufwand für die Prüfung der Zuverlässigkeit, die Ausstellung usw. berücksichtigt und das mit dem Stundenlohn einer Werkstatt vergleicht, kommt da leicht eine Stunde und mehr mit den entsprechenden Kosten heraus.
    Man darf auch nicht vergessen, dass die gewohnten Gebühren aus der KostV von 1997 stammen, also vor dem Euro. Daher auch die krummen Gebühren bei einigen Sachen.
    http://www.gesetze-im-internet.de/waffv_4/anlage_9.html

  • Hi, :^)

    nein. Fällt es später auf, dass Du einzelne Fragen nicht richtig beantwortet hast, dann wird die Erlaubnis widerrufen. Sicherlich könnte man darüber nachdenken, ob es sich um eine Urkundenfälschung handelt... wurde aber so, meines Wissens noch nicht zur Anzeige gebracht. Aber ein Widerruf der Erlaubnis folgt natürlich.

    LG Andreas :^)


    Nein, Urkundenfälschung ist was anderes. Das wäre wenn du was ankreuzt, ein anderer macht das Kreuz weg und an anderer Stelle ein Kreuz.

    Es handelt sich in dem Fall um unkorrekte Angaben, die im schlimmsten Fall zu einem Erlöschen der Erlaubnis führen könnte.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Hallo freewobat,

    ich kann Dir nur raten den Antrag wahrheitsgemäß und gewissenhaft auszufüllen, es ist ja wie ich glaube Deine erste waffenrechtliche Erlaubnis. Wenn sich später herausstellt das Du den Antrag wissentlich nicht korrekt gestellt hast kann es später beim Antrag einer WBK oder ähnlichem zu Problemen kommen.

    Auch wenn es viele nicht wahr haben wollen der KWS ist eine waffenrechtliche Erlaubnis wie eine WBK oder Pulverschein.

    Schönes Wochenende,

    baikal-513

    Anschütz sind die Meistermacher, aber Kenner wählen Walther.

  • Zitat

    Habe Sie irgendwelche körperlichen oder geistigen Mängel?


    Ich würde ganz klar Nein ankreuzen.
    Set wann ist eine Erkrankung ein Mangel ?
    Wenn die klare, richtig Antworten wollen sollen die auch klare, richtige Fragen stellen.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Bei uns wird sogar explizit auch nach Zuckerkrankheit gefragt...

    http://www.kreis-oh.de/media/custom/335_631_1.PDF?1292401876

    Da kommt man wohl nicht raus aus der Nummer...

    Und die 50 Euro wären ja in jedem Fall weg, ärgerlich.

    Kann einem ja keiner vorher sagen, ob das ein Hindernis darstellt.

    Komisch, 40 Tonner darf ich fahren :D

    "Es mangelt an Harmonie, Zusammenhalt und Größe. Das wird euer Untergang sein!"
    Seven-of-Nine, Borg

  • Hi Germi, :^)

    wo habe ich behauptet, dass es sich um eine Urkundenfälschung handelt? :^) Ich sagte nur, dass man über die Möglichkeit mal nachdenken müsste. Mehr nicht. So einfach, wie Dein Beispiel es zeigt, ist eine Prüfung ob Urkundenfälschung ja oder nein, leider nicht. Dein Beispiel ist ja nur eine Variante.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Der Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse widerrufen regelt § 45 WaffG

    Zitat

    § 45
    Rücknahme und Widerruf
    (1) Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz ist zurückzunehmen, wenn nachträglich bekannt wird, dass die Erlaubnis hätte versagt werden müssen.

    (2) Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz ist zu widerrufen, wenn nachträglich Tatsachen eintreten, die zur Versagung hätten führen müssen. Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz kann auch widerrufen werden, wenn inhaltliche Beschränkungen nicht beachtet werden.
    ...

    Die Frage einer psychischen Behinderung zielt auf § 6 WaffG, da das ein Hemmnis in Verbindung der persönlichen Eignung darstellen kann. Weiterhin spielen auch bestimmte körperliche Behinderungen eine Rolle, die ebenso die persönliche Eignung stören. Das eine vollständig blinde Person keine WBK bekommt dürfte noch klar sein, aber beispielsweise taube Personen können nicht den Anweisungen einer Schießstandaufsicht folgen und stellen somit u.U. eine Gefahr der Sicherheit auf dem Schießstand dar. Das ist auch keine Diskiminierung Behinderter, wie diese nur dann einen Führerschein bekommen können, wenn die Behinderung keine wesentliche Beeinträchtigung darstellt oder die Nachteile der Behinderung bezüglich dem Führen eines Kfz durch technische Hilfsmittel ausgeglichen werden kann.
    Liegt eine Behinderung vor, liegt es im Ermessensspielraum des SB. Er wird im Zweifelsfalle eine MPU fordern, die ja dann eine Eignung im Umgang mit Schusswaffen befürworten kann. Vergleiche dazu die MPU für Sportschützen im Altersbereich 21 - 24 Jahre. Sie hat ja den Zweck die geistige Reife des Antragstellers zu belegen, die ihn dann in diesem Punkt eines 25 Jährigen gleichstellt.
    Übrigens kann auch ein Führerschein eingezogen und eine Neuausstellung auf Dauer versagt werden. Nämlich dann, wenn der Inhaber sich (wiederholt) als ungeeignet zum Führem eines Kfz zeigt.

  • passt nicht ganz dazu, dennoch muss ich es einfach loswerden, der Landkreis AÖ verlangt aktuell für den KWS stolze 100,. einhundert Euro !!
    Das ist schon ne ziemliche Frechheit wie ich finde.


    Der Preis ist in München leider auch seit knapp einem Jahr fällig... :(

    Jeder hat das Recht auf meine Meinung!

  • Ich frage mich was Diabetis, Taubheit, Amputation u.s.w. mit geistiger Eignung zu tun haben.
    Wohl wieder mal typische Erfindungen von geistig ungeeigneten bzw. unterbelichteten Beamten.
    Glücklicherweise haben wir hier in den NL das Problem nicht, noch nicht jedenfalls in dieser Form. (Alarmpistolen sind nämlich verboten.)

    Obba Gerrit