Kreisamt verlangt Aufbewahrungsbeleg für kleinen Waffenschein

Es gibt 35 Antworten in diesem Thema, welches 3.852 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Oktober 2012 um 01:17) ist von Vanguard.

  • Ich möchte hier zu diesem Thema noch eine kleine Anmerkung machen, wo mir endgültig klar geworden ist, dass unser Vater Staat bzw einige seiner Angestellten eine riesen Abneigung gegenüber Schreckschusswaffen haben.

    Ein Bekannter von mir, wollte bzw hat sich den KWS bei seinem zuständigen Landratsamt ausstellen lassen, der Herr in dem Büro hat den Jungen 30 Min bearbeitet und wollte ihm die Sache mit dem KWS umbedingt ausreden.
    Dass des alles totaler Blödsinn sei und wenn es nach ihm ginge, würden die Dinger sowieso verboten werden.
    Das ging eine halbe Stunde so, bis der Betroffene die Nase voll hatte und darum gebeten hat, gehen zu dürfen.
    Das grenzt meiner Meinung nach schon fast an einen Eingriff in die freie Meinungs/Entscheidungsfreiheit, da der Beamte nicht einfach nur meinte des is Blödsinn Junge lass es, sondern er hat ihn regelrecht bedrängt von dem Vorhaben den KWS zu beantragen abzulassen.
    Und meinte dann als der Junge in der Diskussion Gegenargumente gefunden habe, dass er ganz leicht eine Eignungsprüfung einfordern könne, wenn er weiter das Wort erhebt.

    Das ist ein wirklich strakes Stück gewesen, wo ich mir dachte soweit sind ma schon, dass man sich als freier Bürger, der sich nicht zu Schulden hat kommen lassen, dermaßen unter Druck setzen lassen muss.

    Der Mann in der Behörde ist im übrigen bekannt dafür das er so zu seiner " Kundschaft" ist und scheint damit ziemlichen Erfolg zu haben. Einige die ich kenne, haben danach auf den KWS verzichtet, als ihnen nahegelegt wurde, sie müssten erst bei TÜV Süd einen Eignungstest machen, der sie stolze 380 Euro kosten sollte.
    Kann man nur den Kopf schütteln.


    Gruß, Andy

  • Ist doch wirklich nicht schwer..... :rolleyes:

    2.)......X....in den Kasten

    3.) Rechte, bzw linke Hosentasche

    4.) Ja,..den ich mag SSW ^^

    5.) Datum...drei +++

    ....haben fertig.... :whistling:

    Gruß Wolf... :D

  • Hi,

    bis jetzt ist niemand auf die Idee gekommen mal eine ausführliche Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde, gegebenenfalls sogar über einen Rechtsanwalt, zu erheben? Solche Leutchen sitzen solange auf ihren Posten, wie man sie eben lässt. Der hat seinen Job zu tun und keine Ideologievorlesung zu halten. Da kann man durchaus schon Willkür unterstellen. ;(

    Von solchen Typen bloß nicht einschüchtern lassen. Deren Handeln geht nur so lange gut, wie man es mit sich machen lässt.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Deren Handeln geht nur so lange gut, wie man es mit sich machen lässt.


    Aber es scheint schon sehr lange gut zu gehen. ;( Zitat: Wenns nach mia geh dad, dad da KWS Schmarn 1000 Euro kosten. :wogaga:
    Und er kommt damit durch. Zum Glück habe ich meinen KWS damals noch in einem anderen Landkreis beantragt. Dort war man sehr nett, und unkompliziert.


    Gruß, Andy

    Prolegal Mitglied 15068 

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    >Outdoor Bavaria<

    Einmal editiert, zuletzt von Saalach (6. Oktober 2012 um 17:19)

  • Unglaublich, aber solche Alleinherrscher gibt es in ihren Ressorts manchmal. Dann muss man dafür sorgen, dass die mal ein paar auf die "Mütze" kriegen. Informieren, wer oberster Boss und dann möglichst viel Wind von Oben nach Unten. :rolleyes: Leider sitzen immer wieder Fehlbesetzungen auf wichtigen Posten. Das kann einem bei jeder Behörde passieren und auf einmal hat man jede Menge Schwierigkeiten. Dann hilft gar nichts anderes mehr, als sich zu wehren. Sonst ist man ja völlig ausgeliefert.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Dann hilft gar nichts anderes mehr, als sich zu wehren.


    Ja Andreas, das sagt sich so einfach. Als der Junge versuchte Gegenargumente auf den Tisch zu bringen und seine Sicht der Dinge klar zu machen musste er sich damit drohen lassen, dass man mit solchen Leute wie ihm gleich fertig ist. TÜV Süd > Gutachten usw usw.
    Es handele sich schliesslich nur um den KWS Kinderkram, da würde man gleich fertig sein mit solchen Problemen. Ich muss dazu sagen, dass der arme Kerl wirklich absolut sauber ist, der hat wirklich noch nie was angestellt, sondern ist eher einer von denen, die immer gehänselt worden ist. Darum konnte ich diesen Aufstand wirklich nicht verstehen.


    Gruß, Andy

  • Ja, bloß nicht einschüchtern lassen. Maßnahmen die er veranlasst, muss er auch begründen. Ich kenne jetzt die Behördenstruktur in Bayern nicht. Wer ist oberster Boss von wem... Sich richtig beschweren, ist ja auch wichtig.

    Wenn ich mich hier in Baden-Württemberg über einen Polizisten beschweren will, dann mit einer Beschwerde an den Innenminister des Landes. Dem unterstehen die Polizeikräfte. Wenn ich eine Beschwerde an den Dienststellenleiter schreibe, hat das lange nicht die Wirkung, als wenn das von oben immer eine Instanz nach unten wandert. Viel Arbeit macht und dementsprechend sauer ist dann der Revierführer, wenn die ursprüngliche Beschwerde beim Innenminister lag. ;^)

    In welchem Fall ist es wahrscheinlicher, dass es Konsequenzen nach sich zieht? Wir gehen natürlich von berechtigten Beschwerden aus, wie im angesprochenen Fall.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • vielleicht sollte der beamter vom landkreis auch ein psychologisches gutachten vorlegen müssen um seinen beruf weiter ausführen zu dürfen.
    eine offensichtliche hoplophobie in verbindung mit einer beruflichen (und vor allem amtlichen) tätigkeit in waffenrechtsbelagen scheint mir doch etwas fragwürdig.

    Einmal editiert, zuletzt von Kel-Tek (6. Oktober 2012 um 17:44)

  • Es wird nach schweren Formen gefragt. Und die meisten Diabetiker haben wohl keine schwere Form dieser Krankheit.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Körperliche und geistige Mängel (z.B. schwere Formen von Sehschwäche, Angabe der Dioptrie links/rechts),
    Fahruntüchtigkeit, Nachtblindheit, Einäugigkeit, Hirnverletzungen, schwere Herz- und Kreislauferkrankungen,
    Zuckerkrankheit, Anfallsleiden, Geisteskrankheit, Alkohol-, Arznei- oder Drogenmissbrauch, Schwerhörigkeit,
    Taubheit, Amputation, Lähmungen usw.) habe ich bzw. hatte ich:

    Das "schwere Formen" im Text bezieht sich aber doch nur auf die Sehschwäche, oder?

    Wie dem auch sei, man ist quasi dem SB ausgeliefert und schreibt ggf. mindestens 50 Euro in den Wind.

    "Es mangelt an Harmonie, Zusammenhalt und Größe. Das wird euer Untergang sein!"
    Seven-of-Nine, Borg

  • ausgeübter Beruf:_________________ Geburtsname der Mutter:_____________

    Was geht die das an? 8o


    Telefon:_____________________

    Würd ich Nokia schreiben. :P


    3.) Wie werden Sie die Waffen aufbewahren? (ggf. Belege beifügen)

    Die Waffen werden entsprechend der waffenrechtlichen Gesetze und Verordnungen verwahrt.
    ODER
    Ich habe keine Waffen.

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Ja, bloß nicht einschüchtern lassen. Maßnahmen die er veranlasst, muss er auch begründen. Ich kenne jetzt die Behördenstruktur in Bayern nicht. Wer ist oberster Boss von wem... Sich richtig beschweren, ist ja auch wichtig.

    Wenn ich mich hier in Baden-Württemberg über einen Polizisten beschweren will, dann mit einer Beschwerde an den Innenminister des Landes. Dem unterstehen die Polizeikräfte. Wenn ich eine Beschwerde an den Dienststellenleiter schreibe, hat das lange nicht die Wirkung, als wenn das von oben immer eine Instanz nach unten wandert. Viel Arbeit macht und dementsprechend sauer ist dann der Revierführer, wenn die ursprüngliche Beschwerde beim Innenminister lag. ;^)

    In welchem Fall ist es wahrscheinlicher, dass es Konsequenzen nach sich zieht? Wir gehen natürlich von berechtigten Beschwerden aus, wie im angesprochenen Fall.

    LG Andreas :^)

    Hallo Andreas,

    in beiden, aber leider meistens nur für den Beschwerdeführer ! Ich kenne da einige Fälle aus dem Bekanntenkreis. Ein Beispiel: Beschwerde über einen Polizeikommissar, der einen Unfallschaden nicht aufnehmen wollte, da es es seiner Meinung eine Bagatelle war ( EUR 5.300,00 ) beim zuständigen Polizeipräsidenten. Der Schaden wurde über die Versicherung abgewickelt. Der Geschädigte (Beschwerdeführer) geriet danach innerhalb von 7 Monaten in genau 19 Polizeikontrollen, die meisten mit Alkoholtest, 2 mit Drogentest (Plastikbecher !), einmal mit angefordertem Drogenhund. Selbst ein Wechsel auf ein Fahrzeugs mit neuer Nummer hat nicht geholfen. Nur nebenbei, die Person ist ein angesehener Unternehmer im Alter von 35 Jahren. Einer der Beamten, die ihm auf dem Parkplatz des MC den Becher und den Hund andienten, sagte sinngemäss "Im Anpissen kennen Sie sich doch aus."

    N.B. Es war eine berechtigte, aber auch die zweite über diese Massnahmen blieb erfolglos !

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf

  • Hallo Viper,

    den Geburtsnamen der Mutter brauch die Behörde zur Beantragung des Auszugs aus dem Bundeszentralregister um Verwechselungen vorzubeugen.

    Anschütz sind die Meistermacher, aber Kenner wählen Walther.

  • Der Geschädigte (Beschwerdeführer) geriet danach innerhalb von 7 Monaten in genau 19 Polizeikontrollen, die meisten mit Alkoholtest, 2 mit Drogentest (Plastikbecher !)


    Sorry, hat nichts direkt mit dem Thema zu tun, ich erwähne es hier nur der Vollständigkeit halber:
    Einen Drogentest grundsätzlich immer verweigern ( den muß man auch nicht machen ) , denn das Ergebnis wird in jedem Fall an die Führerscheinstelle gemeldet, auch falsch positive - und diese Tests sind sehr unzuverlässig... Das Problem: Man kann nachher von der Führerscheinstelle aufgefordert werden ein monatelanges Drogenscreening zu machen, selbst wenn der echte Bluttest dann negativ verlaufen ist...

    Wenn man den Test verweigert, kann es sein daß eine Blutentnahme veranlaßt wird, das ist aber auch bei einem falsch positiven Test dann spätestens obligatorisch. Eine Blutentnahme nach Verweigerung eines Schnelltests darf aber nur bei begründetem Anfangsverdacht eingeleitet werden - notfalls Zeugen hinzuziehen, die zb sehen daß man keinerlei Anzeichen für Drogenkonsum aufweist. Wenn man dermaßen auf den Putz haut, dann wird sich auch ein übereifriger Polizist das dann zweimal überlegen ob er sich da noch weitere fadenscheinige und ggf anfechtbare Pseudo-Begründungen ausdenkt.

    Solche Urin-Schnelltests und was es da alles gibt also grundsätzlich verweigern, auch oder bzw gerade dann, wenn man wirklich nichts eingenommen hat. Auch niemals irgendwas unterschreiben, man kann niemals zu einer Unterschrift gezwungen werden, auch keine vermeintlich harmlosen Dinge unterschrieben.

    Das aber nur am Rande, evtl hilft es ja dem einen oder anderen ;)


    EDIT: Und nochwas. Gebt niemals irgendwelche Krankheiten wie Zuckerkrankheit oder sowas an. Das geht niemanden was an. Wenn man hochsensible Daten in der Preisklasse erstmal herausgegeben hat, dann wird man sich evtl in eine paar Jahren wundern wenn man dann mal Post von der Führerscheinstelle bekommt wo man aufgefordert wird nachzuweisen, daß man gesundheitlich immer noch voll fahrtüchtig ist... Also niemals an Behörden dermaßen sensible Daten herausgeben. Ich lasse solche Felder grundsätzlich unausgefüllt. Das ist einfach zu persönlich und geht über das Maß der erforderlichen Datenerhebung bei weitem hinaus.

    Jugend ist beständige Trunkenheit - sie ist das Fieber der Vernunft

    Francois de la Rochefoucauld ( französischer Moralist des 17. Jhdt )

    Einmal editiert, zuletzt von Lt. Columbo (6. Oktober 2012 um 21:45)

  • Hach, das ist ein "lustiges" Thema zu dem ich auch noch was beisteuern kann,
    siehe Landkreis Hildesheim, offizielle Webseite:

    http://www.landkreishildesheim.de/index.php?object=tx|1905.5&ModID=10&FID=498.1478.1

    Im oberen Teil der Seite unter "Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis" sind die neuen, aktuellen Formulare. Die (und nur DIE!) habe ich zum Antrag meiner WBK benutzt, welche
    auch genehmigt wurde. Allerdings wurde mir im Vorfeld der ganz unten unter "verfügbare Formulare" immer noch aufgeführte Vordruck "Waffen- Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis"
    zugeschickt, dort sind auch noch Gesundheitsfragen enthalten. Den habe ich nicht benutzt.
    Ist doch schön zu sehen, das die Behörde veralteten Vordruckmüll nicht entsorgt - oder sollte das gar Absicht sein um beantragende Personen zu verunsichern... :?:

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)