Hier gibt es nun ein Urteil zum schiessen mit dem Luftgewehr auf eigenem, unbefriedetem Grundstück. Das kann man für die Zukunft nun knicken.
http://www.infranken.de/nachrichten/lo…t;art211,312464
Gruß Frank
Edit Sgt_Elias: Das war schon immer so das Gesetz, solange das Grundstück nicht bedriedet ist, ist es nicht erlaubt!