Von wegen auf eigener Wiese schiessen...

Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 5.019 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. August 2012 um 00:55) ist von Sgt_Elias.

  • Du solltest dich schämen, so einen Link mit dieser Überschrift in dieses Forum zu stellen.

  • Und was ist daran neu? man darf auf dem eigenen grundstück eh nur unter bestimmtem bedingungen schießen. und die waren in diesem fall wohl nicht erfüllt ;)

    Und was haben die immer mit dem ollen waffenschein...

  • Wieder mal nur dünn zitiert. Die komplette Begründung wäre interessant. Da wird vermutlich dabei sein, dass nicht sichergestellt war, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen konnten. Und dann wäre die Sache natürlich nicht i.O.

  • Im Bericht steht, daß die Jungs auf einer Wiese, die am Haus angrenzt, geschossen haben. Selbst wenn die Wiese Privatbesitz wäre, wird sie nicht dementsprechend befriedet gewesen sein, so wie es das Waffengesetz verlangt. Demnach kann man nur sagen: Doof gelaufen!

    Mitglied in der Selbsthilfegruppe "Anonyme Prellerschützen".


    Field-Target mit einer HW97RS im 1. DFTC2000 e.V.

  • Wie oft die mit dem Begriff "Waffenschein" um sich werfen:D Ein beklopptes Volk....

    Und wieder mal vollkommen willkürlich beschrieben. Wenn das Geschoss das Grundstück verlassen kann ist es strafbar, ende.

    Only after the last tree has been cut down,Only after the last fish's been caught,
    Only after the last river has been poisoned,Only after the air has been polluted,Only then will you find money cannot be eaten... -Cree Prophecy

  • Wo ist denn das Problem? Wenn die Herren dort gesehen werden konnte, war auch nicht abgesichert das kein Projektil das Grundstück hätte verlassen können. Es ist die Rede von einer ans Grundstück angrenzenden Wiese. Und das ist ganz klar verboten!

    Was da jedoch wieder von wegen Waffenschein und Besitz nur in den eigenen vier Wänden geschrieben wurde, da sträuben sich mir die Haare... :pinch:

    mfg

    Sascha


    ...der alles mit Ballistol beschmiert :whistling:

  • Man kann solche lebensgefährlichen Wahnsinnstaten gar nicht hart genug bestrafen, Klasse.

    Das war ja wie im wilden Westen, als ich damals mit 14 Jahren im recht kleinen Garten bei mir daheim geschossen habe, ein Wunder, das die Nachbarn heute noch leben (komischerweise hats überhaupt keinen interessiert).

  • Bei "auf eigenem Grundstück" zweifle ich etwas - dann hätte man die Drei doch nicht wegen "unerlaubten Führens einer Schusswaffe" verurteilt, oder?
    Auf dem eigenen, befriedeten Grund darf man :F: und :ptb: Waffen führen.
    Ich halte es durchaus für möglich, dass es eben nicht auf eigenem Grund stattfand - wie wäre sonst die Verurteilung wegen unerlaubten Führens begründet?
    Es könnte sein, dass die Einfriedung nicht ausreichend war, das wäre eine Möglichkeit

    Ich kenne die juristische Fallbezeichnung für "keine Sicherheitsvorkehrungen beim Schießen auf eigenem Grund getroffen" nicht - aber ich kann mir nicht so recht vorstellen, dass man dieses Delikt vor Gericht als unerlaubtes Führen einordnet :huh:

    Einmal editiert, zuletzt von TheDuke (7. August 2012 um 21:55)

  • In Bayern herrscht halt noch Zucht und Ordnung...da kann nicht jeder machen was er will! Wo kämen wir denn da hin??

    Da gilt auch noch, das wenn man bei offenem Fenster eine Waffe reinigen will, dem Blockwart vorher Bescheid geben muss...

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Na kommt, das die Berichterstattung Müll ist, war ja von vornherein klar.

    Aber wie die sich dort gegeben haben weiß ja auch keiner von uns. Ein Bekannter schiesst auch manchmal in seinem Garten, der ist nicht "umfriedet" im weitesten Sinne. Und manchmal kommen die Nachbarn vorbei und schiessen einfach mit! Bei dem war noch keine Polizei und keine Presse hat reißerischen Müll geschrieben. Irgendeiner muss ja bei den Dreien die Polente gerufen haben. Und ob das jetzt an der allgemeinen Anti-Waffenhysterie liegt oder weil die einfach Sche*sse gebaut haben, kann ja hier keiner mit Sicherheit sagen.

  • "Stellen sie sich vor, jeder würde so in der Gegend herumballern. Stellen sie sich vor, nebenan ist der Nachbar, dort spielen Kinder und sie machen ihre Schießübungen", erklärte die Richterin mit Nachdruck.

    Tja, dann hätten wir solch unhaltbare Zustände wie vor 30-40 Jahren. So unglaubliche Vorfälle waren damals an der Tagesordnung. Zum Glück wurden inzwischen andere Saiten aufgezogen und der Untergang des Abendlandes konnte mal gerade so eben verhindert werden. :whistling:

  • Mich überrascht daran garnix.Wer nicht grad in nem Forum ist oder Waffenzeitschriften liest,weiss halt nix von den Waffengesetzen,und denkt eben,das es recht harmlos ist,mit nem Luftgewehr zu schiessen.Aber im Rahmen der Terrorismusbekämpfung ist es halt wohl Training für Terroristen,muss halt hart bestraft werden.Grad in Bayern,die leben ja noch im vorletzten Jahrhundert....Was Beamte und Gesetze betrifft....

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Da gilt auch noch, das wenn man bei offenem Fenster eine Waffe reinigen will, dem Blockwart vorher Bescheid geben muss...


    Habs noch in meinen Dateianhängen gefunden... 2009 gabs hier einen Thread, wo nach Softairreinigung auf einem Balkon 16 Polizisten im Einsatz waren...

    Waffenhysterie... ;(

  • Es steht dort, daß die Wiese an ein Grundstück ANGRENZT, es steht nicht,
    sie GEHÖRT zum Grundstück. Die Drei wurden also genau so behandelt, als
    hätten sie in irgendeiner Sandkuhle "gespielt".. :S
    Alles völlig korrekt...Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.. :huh:

    Gruß Wolf...

  • Zitat: Im Mai hatten sich die Männer im Alter zwischen 23 und 25 Jahren auf
    einer Wiese getroffen, die an das Elternhaus eines der Angeklagten
    grenzt

    Klare Sache oder?
    Allerdings finde ich immer man solltes es im Verhältniss setzten, ob andere Gefährtet worden wären ? oder die Jungs lediglich auf Scheibenkästen geschossen haben und eine Gefährdung dritter Ausgeschlossen sei.

    Da werden Drogen Junkys milder bestraft, die ihre versäuchten Spritzen auf Spielplätzen liegen lassen ;^)

    Armes Deutschland..........armes Bayern...........

    MFG
    Canny

  • Der Bericht ist trotzdem schlecht, es steht auch:
    "Die Männer waren der Meinung, dass es erlaubt sei, ohne Waffenschein mit
    einem Luftgewehr auf dem eigenen Grundstück zu schießen."
    und
    "Das war alles unwissentlich. Wir haben gedacht, im eigenen Garten wäre das okay",

  • Ja das ist in der Tat ziemlich beischeiden geschrieben, so könnte beides zutreffen.

    Aber was sollte Passieren, wenn ich in meinen eigenen umzeunten Garten Baller?
    Antwort: nichts!

    Wenn ich aber in einen Offenen Garten oder Vorgarten Baller, dann ist klar das zwar kein Befriedetes beitztum ist!

    Defintion: Als Einfriedung (auch Einfriedigung oder Befriedung genannt) bezeichnet man allgemein die Eingrenzung eines Terrains, das nur durch ein Tor, eine Schranke oder eine vergleichbare Einrichtung betretbar ist. Der Begriff wird im Speziellen meistens für die Umfriedung, die Abgrenzung eines Grundstücks durch einen Zaun, eine freistehende Mauer oder eine Hecke genutzt.

    mfg
    Canny

  • Ich kenne die jungen Männer nicht, und auch nicht die örtlichen Gegebenheiten, aber, wenn die auf der Wiese Fußball spielen und mit voller Wucht schießen und aus versehen ein Kleinkind treffen, dann ist das möglicherweise lebensgefährlich für das Kind. Wenn sie Ziegelsteine stapeln und sich diese zuwerfen und dabei aus versehen ein Kind treffen, ebenso. Ein 500 PS Auto dürfen sie auch alle fahren.

    In allen drei Fällen würde man ihnen zugestehen, dass sich alt und eigenverantwortlich genug sind um die Gefahren einzuschätzen und sich dementsprechend zu verhalten.
    Aber wenn eine Waffe im Spiel ist, dann scheinen (wir) alle nur noch dämlich und verantwortungslos zu sein.


    „Waffendelikte kommen immer zu einer Verurteilung“. Ich habe das aber schon richtig verstanden, dass hier niemand zu schaden kam, oder? Die Männer einsichtig sind und das vermutlich nicht mehr machen? Da hätte es mit eine Erklärung des Sachverhalts und einer Verwarnung nicht gut sein können?


    Alles hat seine zwei Seiten und ich bin sicher nicht für lasche Waffengesetzte, aber irgendwie stimmt hier gar nix mehr. Ich darf mit meinem Bub nicht im Garten mit dem Luftgewehr schießen, ich darf es im noch nicht mal in die Hand geben. Hallo? Was ist eigentlich in den letzten 20-30 Jahren passiert?

    Mein Vater hat als 10-jähriger seinem Bruder in den Po geschossen. Bis heute ist unklar ob das ein Versehen war. Ärger gab das keinen.
    Als er ein Rotkelchen mit einem Spatz verwechselt hat gab es eine fürchterliche Tracht Prügel von seinem Vater, mit dem Hinweis, dass er nie mehr schießen soll, wenn er nicht genau weiß was er vor sich hat. Kam nie mehr vor.

    Alle Jungs hatten damals Luftgewehre, Messer, Bögen, Zwillen,….ich kenne aber keine tragischen Geschichten von meinen Eltern oder Großeltern.
    Und hier und heute wird nicht mal Erwachsenen zugestanden damit verantwortlich umzugehen…

    Ich habe keine Lösung,
    bewundere aber das Problem!